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Lohn und Gehalt im Unternehmen

Abschlagszahlung im Gehalt – Was ist das?

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In der heutigen Arbeitswelt kann es für Arbeitnehmende erforderlich sein, auf finanzielle Mittel angewiesen zu sein, bevor die reguläre Gehaltszahlung fällig ist. Arbeitgebende können mithilfe der Abschlagszahlung ihre Mitarbeitenden in solchen Situationen zu unterstützen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über das Thema Abschlagszahlung in Bezug auf das Gehalt. Wir zeigen Ihnen, was unter einer Abschlagszahlung zu verstehen ist, worin sich diese von einer Vorauszahlung unterscheidet, in welchen Fällen sie sinnvoll ist und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind.

Kurz erklärt

  1. Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung des bereits verdienten Gehalts, die nicht mit einem Vorschuss zu verwechseln ist.
  2.  Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Zahlung. Ein Anspruch ergibt sich nur aus dem Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder einer individuellen Vereinbarung.
  3. Für Arbeitgebende sind Abschlagszahlungen eine Möglichkeit zur kurzfristigen Unterstützung des Arbeitnehmenden und stärken die Arbeitgeberattraktivität.

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Was ist eine Abschlagszahlung im Gehalt?

Bei einer Abschlagszahlung handelt es sich um die vorzeitige Auszahlung eines Teils des bereits verdienten Gehalts, dessen Auszahlung noch aussteht. Sie ist keine Schenkung, sondern basiert auf einem bereits entstandenen Anspruch. Der Anspruch auf den Lohn wurde demnach bereits durch geleistete Arbeit verdient. Im Rahmen der späteren regulären Gehaltsabrechnung wird die Abschlagszahlung dann berücksichtigt und entsprechend verrechnet. Typisch ist diese Zahlungsform vor allem in Branchen mit variabler Vergütung oder unregelmäßigen Abrechnungen, wie etwa im Baugewerbe oder in projektbasierten Tätigkeitsfeldern.

Gesetzliche Grundlagen und tarifliche Regelungen

Die rechtlichen Grundlagen für Abschlagszahlungen sind im BGB verankert. Nach § 632a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) gibt es die Möglichkeit, bei Werkverträgen eine Abschlagszahlung zu gewähren, wenn ein Teil der Leistung erbracht wurde. Jedoch besteht kein genereller gesetzlicher Anspruch auf eine solche Zahlung. Dieser ergibt sich nur, wenn er in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder im individuellen Arbeitsvertrag ausdrücklich geregelt ist.

In vielen Branchen – insbesondere im Bau- oder Elektrohandwerk – stehen in den Tarifverträgen konkrete Bestimmungen über Höhe und Zeitpunkt der Abschlagszahlung. In § 39b Abs. 5 EStG (Einkommenssteuergesetz) ist geregelt, wie solche Zahlungen lohnsteuerlich zu behandeln sind. Abschlagszahlungen gelten sozialversicherungsrechtlich als reguläre Lohnzahlungen, für die Beiträge abzuführen sind.

Ist eine Abschlagszahlung eine Vorauszahlung?

Die Begriffe „Abschlagszahlung“ und „Vorauszahlung“ werden häufig synonym verwendet, jedoch gibt es zwischen den beiden Begriffen bedeutende Unterschiede.

Als eine Abschlagszahlung wird eine Vergütung bezeichnet, die sich auf bereits erbrachte Leistungen bezieht, die noch nicht ausgezahlt wurden. Bei einer Vorauszahlung, wie beispielsweise einem Gehaltsvorschuss, wird für eine noch zu erbringende Arbeitsleistung das Gehalt gezahlt.

Diese Unterscheidung ist insbesondere aus buchhalterischer und arbeitsrechtlicher Sicht für Sie als Arbeitgebender relevant, denn: Eine Vorauszahlung stellt ein Risiko dar, falls die erwartete Leistung nicht erbracht wird.

Wann wird ein Abschlag gezahlt?

Eine Abschlagszahlung kann aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, z. B.:

  • bei finanziellen Engpässen auf der Arbeitnehmerseite,
  • bei schwankenden oder projektbezogenen Vergütungsstrukturen,
  • bei administrativen Verzögerungen in der Gehaltsabrechnung.

Die Höhe des Abschlags richtet sich nach dem bereits erarbeiteten Betrag, wobei sie den tatsächlichen Anspruch nicht überschreiten darf.

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Fazit: Abschlagszahlungen als Lösung für mehr finanzielle Sicherheit

Abschlagszahlungen im Gehalt bieten sowohl Arbeitnehmenden als auch Arbeitgebenden eine praktische Lösung für mehr finanzielle Flexibilität. Sie ermöglichen es, bereits verdientes Einkommen vorzeitig zu nutzen und tragen so zur Absicherung in finanziell angespannten Situationen bei. Insgesamt können Abschlagszahlungen, mit Vorteilen für beide Seiten, eine sinnvolle Ergänzung zum klassischen Gehaltsmodell darstellen.


Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.