Veränderungen im Berufsleben erfordern oft Anpassungen an bestehende Arbeitsverträge. Dabei stellt sich die Frage, ob eine Änderung von Arbeitsverträgen ausreicht oder ein neuer Vertrag nötig ist. Die Entscheidung hängt von Umfang und Art der Änderungen ab. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag anpassen oder ändern wollen, erfahren Sie hier, worauf Sie achten müssen und ob eine Anpassung reicht oder es ratsam ist, einen neuen Vertrag aufzusetzen.
Key Facts
- Änderungen an einem Arbeitsvertrag sind nur mit Zustimmung beider Parteien gültig. Es handelt sich dabei um eine Vertragsergänzung. Der ursprüngliche Vertrag bleibt in seinen übrigen Bestandteilen bestehen.
- Häufige Gründe sind Gehaltsanpassungen, Versetzungen oder Arbeitszeitänderungen. Kleinere Änderungen erfolgen über einen Änderungsvertrag, während umfassende Anpassungen einen neuen Vertrag erfordern.
- Arbeitgebende können Arbeitsbedingungen nicht einseitig ändern, es sei denn, der Vertrag enthält entsprechende Klauseln. Andernfalls bleibt nur eine Änderungskündigung, bei der das Arbeitsverhältnis unter neuen Bedingungen fortgesetzt werden kann.
- Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?
- Wann wird ein Änderungsvertrag erstellt?
- Bestandteil eines Änderungsvertrags
- Vertragsänderungen im Arbeitsrecht
- Fazit
Definition: Was ist ein Änderungsvertrag?
Mit einer Änderung von Arbeitsverträgen einigen sich Arbeitgebende und Mitarbeitende einvernehmlich, die bisherigen vertragliche Vereinbarungen anzupassen. Es geht dabei darum, den Arbeitsvertrag zu modifizieren, also einen Nachtrag zum Arbeitsvertrag zu erstellen.
Ein Änderungsvertrag ist eine spezielle Art von Vereinbarung im Arbeitsrecht. Zweck dieser Vertragsänderung ist es, bestimmte Bedingungen oder Bestandteile des bisherigen Vertrages zu ändern oder anzupassen.
Das kann allerlei Inhalte betreffen, wie beispielsweise das Gehalt. Auch Änderungsverträgen liegt das Prinzip „pacta sunt servanda“ zugrunde, was zu Deutsch bedeutet: Verträge sind einzuhalten. Durch verschiedene Umstände kann es notwendig werden, Verträge anzupassen. Der Änderungsvertrag dient dazu, diese Umstände festzulegen und rechtlich sicher zu gestalten.
👉 Wichtig ist: Die Änderung eines Arbeitsvertrages wird nur dann gültig, wenn ihr beiden Seiten – der Arbeitgebende und die Arbeitnehmenden – zustimmen. Der Änderungsvertrag beinhaltet jedoch nur die geänderten Bedingungen. Der restliche Vertragstext der ursprünglichen Vereinbarung bleibt davon unberührt. Es kann auch ein ganz neuer Vertrag geschlossen werden. Beides läuft letztendlich auf dasselbe hinaus. Eine Probezeit bei Änderungsverträgen gibt es nicht.
Wann wird ein Änderungsvertrag erstellt?
Die Gründe, einen Vertrag anzupassen, sind vielfältig. Im Job kommt es oft zu Veränderungen. Nicht immer muss dies gleich vertraglich festgehalten werden. Welche sind aber Gründe, die eine Vertragsänderung notwendig machen? Und wann sollte gleich ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen werden? Letztlich hängt dies vom Umfang der Änderungen ab.
Die häufigsten Gründe für die Änderung von Arbeitsverträgen sind eine Gehaltsanpassung, eine Versetzung oder die Arbeitszeitänderungen. Aber auch wenn weitreichende Veränderungen im Aufgabenprofil von Mitarbeitenden vorgenommen werden oder man eine Kündigungsfrist ändern will, ist eine Vertragsänderung sinnvoll.
Grundsätzlich kann man sagen, eine Änderung von Arbeitsverträgen ist ratsam, wenn die grundlegenden Rahmenbedingungen des Arbeitsverhältnisses gleich bleiben, die Änderungen überschaubar und klar abgrenzbar sind. Und: Nur beide Parteien den Anpassungen zustimmen.
Ein gänzlich neuer Vertrag sollte dann geschlossen werden, wenn die geplanten Änderungen große Teile des bestehenden Vertrages aushebeln und dieser nicht mehr den neuen Bedingungen entspricht. Ein neuer Vertrag ersetzt den alten und macht diesen nichtig, weil er eine völlig neue vertragliche Grundlage schafft. Aber auch hier gilt: Beide Seiten müssen dem neuen Vertrag zustimmen.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen Arbeitsbedingungen ohne Änderungsvertrag geändert werden dürfen; nämlich dann, wenn Arbeitsverträge flexible Regelungen enthalten oder sich Arbeitgebende im Vertrag ausdrücklich Änderungen vorbehalten. Wenn beispielsweise eine Klausel des Arbeitsvertrages einen möglichen Arbeitsortswechsel beinhaltet, muss im Falle einer Versetzung keine Vertragsänderung vorgenommen werden.
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Bestandteil eines Änderungsvertrags
Für die Änderung von Arbeitsverträgen gibt es keine vorgeschriebene Form. Dennoch gibt es natürlich Bestandteile, die nicht fehlen sollten. Da ist das Datum des ursprünglichen Arbeitsvertrages, auf den die Änderung sich bezieht. Die Namen der Vertragsparteien dürfen nicht fehlen, ebenso wie das Startdatum der neuen Vereinbarung sowie die neuen vereinbarten Arbeitsbedingungen. Und – last but not least – die Unterschriften beider Parteien.
Änderungsverträge können theoretische auch mündlich geschlossen werden, üblich ist jedoch die schriftliche Form, da sie Missverständnisse verringert und rechtliche transparenter ist.
Muster eines Änderungsvertrages
So könnte ein Änderungsvertrag-Muster aussehen:
Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag von (Datum einfügen) zwischen (Name des Arbeitgebenden) und (Name des oder der Arbeitnehmenden)
Zwischen beiden Parteien werden die im Arbeitsvertrag von (Datum) geschlossenen Vereinbarungen zum (Datum) in beiderseitigem Einvernehmen geändert. Dann werden folgende Änderungen wirksam:
- Das monatliche Gehalt des Arbeitnehmenden beläuft sich künftig auf (Betrag eintragen)
- Der Arbeitnehmende darf drei Tage in der Woche in Homeoffice arbeiten
- Die regelmäßige Arbeitszeit beginnt künftig um (Uhrzeit) und endet um (Uhrzeit)
Alle weiteren Vereinbarungen des Arbeitsvertrags bleiben unberührt.
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgebender Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmender
Vertragsänderungen im Arbeitsrecht
Ein Arbeitgebender kann einzelne Teile des Arbeitsvertrags, wie Weihnachtsgeld oder andere Gratifikationen, nicht isoliert kündigen – eine sogenannte Teilkündigung ist unzulässig. Änderungen am Arbeitsvertrag erfordern das Einverständnis des Arbeitnehmenden. Ohne Zustimmung bleibt der Vertrag unverändert.
Wenn Arbeitgebende und Arbeitnehmende sich nicht auf eine Vertragsänderung einigen, kann der Arbeitgebende eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei wird der bestehende Vertrag gekündigt, verbunden mit dem Angebot, ihn zu neuen Bedingungen fortzuführen. Näheres regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchuG).
Änderungskündigungen werden in der Praxis fast ausschließlich von Arbeitgebenden genutzt. Für Arbeitnehmende bedeutet das: Vertragsänderungen sind ohne ihr ausdrückliches Einverständnis nicht möglich, es sei denn, der Arbeitgebende wählt den Weg der Änderungskündigung, um neue Bedingungen durchzusetzen.
Fazit
Die Änderung von Arbeitsverträgen sind nur mit Zustimmung beider Parteien gültig. Sie sind sinnvoll, wenn bestimmte Vertragsbestandteile, wie Gehalt oder Arbeitszeiten, angepasst werden müssen, während der restliche Vertrag unverändert bleibt. Sie sind also eine Arbeitsvertrag-Ergänzung. Ein neuer Vertrag ist erforderlich, wenn umfassende Änderungen vorliegen. Arbeitgebende können Arbeitsbedingungen nur ändern, wenn dies vertraglich vorgesehen ist oder durch eine Änderungskündigung erfolgt. Schriftliche Änderungsverträge bieten rechtliche Sicherheit und vermeiden Missverständnisse.