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Arbeitszeiterfassung

Muss die Arbeitszeiterfassung minutengenau dokumentiert werden?

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Rechtskonform und zeitsparend: Das ist die Arbeitszeiterfassung mit Factorial. Alles zum Factorial Zeitmanagement
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Seit 2022 ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht. Die Frage, ob die Arbeitszeiterfassung minutengenau dokumentiert werden muss, lässt sich leicht beantworten. Erfahren Sie mehr hierzu im folgenden Artikel.

Key Facts

  1. Die Arbeitszeiterfassung ist seit den Gerichtsurteilen von 2019 und 2022 für deutsche Unternehmen Pflicht.
  2. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bezieht sich auf die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten, was bedeutet, dass die Arbeitszeiterfassung minutengenau erfolgen muss.
  3. Bereits ¼ der Unternehmen nutzen laut einer Bitkom-Studie elektronische Systeme für die Zeiterfassung. Eine Pflicht zur Nutzung solcher Systeme gibt es allerdings noch nicht.

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Arbeitszeiterfassung minutengenau: Ja oder Nein?

Eigentlich ist die Antwort auf diese Frage bereits eindeutig: Ja, die Arbeitszeiterfassung muss minutengenau erfolgen. Es wäre seltsam, wenn den Arbeitnehmenden ein Teil ihrer Arbeitszeit „weggenommen“ werden könnte, ohne dass diese korrekt dokumentiert wird. Denn nur eine minutengenaue Erfassung sorgt dafür, dass alle Arbeitsstunden, einschließlich der Pausen und Überstunden, präzise aufgezeichnet werden. 

Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht? – Gerichtsurteile legen das Fundament zur Dokumentation der Arbeitszeit

Die Pflicht zur minutengenauen Zeiterfassung wurde durch zwei wegweisende Gerichtsurteile festgelegt.

Seit dem EuGH-Urteil von 2019 entschied der Europäische Gerichtshof im sogenannten Stechuhr-Urteil, dass Arbeitgebende dafür sorgen müssen, ein

  • verlässliches,
  • objektives und 
  • zugängliches 

Zeiterfassungssystem im eigenen Betrieb zu implementieren. 

Im Jahr 2022 folgte das Bundesarbeitsgericht (BAG) und bestätigte die Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems. Dort heißt es, dass die gesamte Arbeitszeit erfasst werden muss – das bedeutet sowohl Überstunden als auch minutengenaue Arbeitszeiten. Arbeitgebende haben die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung, was bedeutet, dass es in der Verantwortung der Unternehmen liegt, ein System zu implementieren, mit dem die korrekte und verlässliche Zeiterfassung der Arbeitszeiten der Mitarbeitenden gewährleistet wird.

Ist die elektronische Zeiterfassung Pflicht?

Nein, die elektronische Zeiterfassung ist bisher keine Pflicht. Keines der beiden Urteile konkretisierte im Urteil selbst eine Methode, mit der Unternehmen die Zeit erfassen müssen. Allerdings hat das BMAS im Jahr 2023 einen Referentenentwurf vorgelegt, nach dem unter anderem die digitale Zeiterfassung Pflicht werden könnte. Der Entwurf ist allerdings noch nicht als Gesetz verabschiedet. Es wird jedoch nur eine Frage der Zeit sein, bis dies geschieht, da genau, zuverlässig, objektiv und zugänglich vor allem elektronische Zeiterfassungssysteme sind.

Digitale Zeiterfassung: Mit Factorial Zeiterfassungssystem Fehler vermeiden

Factorial bietet eine intuitive, benutzerfreundliche Software mit App, in der sich Mitarbeitende einfach ein- und ausstempeln können. Die Rechtskonformität und Aktualisierung auf neue Gesetzeslagen sind sichergestellt. Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten per Klick, QR-Code-Scan oder ID-Stempel sowohl am Arbeitsplatz als auch unterwegs erfassen, und Abweichungen von den gesetzlich geregelten Arbeitszeiten werden sofort angezeigt. Die Automatisierung und Digitalisierung der Zeiterfassung sind dabei nicht nur rechtskonform, sondern zudem auch zeitsparend und fehlerfrei!

Und schließlich ist die elektronische Zeiterfassung die Zukunft. Bereits im Jahr 2023, also kurz nach Einführung der Pflicht zur Zeiterfassung, nutzten laut Bitkom-Studie bereits ¼ der befragten Unternehmen elektronische Zeiterfassungssysteme.

Hinweis: Sie können die Arbeitszeiterfassung bis zur Umsetzung des Referentenentwurfs natürlich auch ganz klassisch manuell durchführen. Nutzen Sie hier die Vorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit von DATEV.
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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.