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Ausbildungszeugnis: Hinweise für Arbeitgeber

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6 Minuten Lesezeit
Ausbildungszeugnis

Die Ausbildung einer Ihrer Auszubildenden ist vorbei und Sie werden nach einem Ausbildungszeugnis gefragt? Keine Sorge – in unserem Artikel erklären wir Ihnen, wie Sie ein solches Zeugnis schreiben können und was dabei alles zu beachten ist. 

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Was ist ein Ausbildungszeugnis? 

Ein Ausbildungszeugnis ist ein Zeugnis, welches Auszubildende nach dem Ende ihrer Ausbildung von ihrem/ihrer Vorgesetzten erhalten. Darin sind unter anderem die übertragenen Aufgaben und erworbenen Kenntnisse während der Ausbildung enthalten. Solch ein Zeugnis kann hilfreich bei der Bewerbung bei zukünftigen Arbeitgebern sein.

Wie bei allen anderen Zeugnissen gilt für auch für das Ausbildungszeugnis:

  • Gemäß § 109 GewO muss das Zeugnis schriftlich erfolgen. 
  • Das Arbeitszeugnis darf nicht in elektronischer Form (z. B. nur als PDF-Datei, E-Mail oder Fax) erteilt werden  (§ 109 Abs. 3 GewO)
  • Außerdem muss das Zeugnis klar und verständlich formuliert sein. 
  • Zudem muss es wohlwollend formuliert sein, das heißt: Es dürfen keine negativen Aussagen im Ausbildungszeugnis stehen. 

Wichtig: Es gibt eine Unterscheidung zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Ausbildungszeugnis.

Einfaches vs. qualifiziertes Ausbildungszeugnis

Auch beim Ausbildungszeugnis gibt es eine Unterscheidung zwischen einem 

  • einfachen Ausbildungszeugnis und einem 
  • qualifizierten Ausbildungszeugnis. 

Das einfache Zeugnis enthält nur grundlegende Informationen (zum Beispiel persönliche Daten, Berufstitel und Beschäftigungszeitraum) ohne eine Beurteilung einer Leistung. 

Der Inhalt eines qualifizierten Ausbildungszeugnisses ist dagegen detaillierter. 

Das qualifizierte Ausbildungszeugnis kann mit dem qualifizierten Arbeitszeugnis verglichen werden. 

Denn es enthält auch Informationen 

  • zur Arbeitsleistung, 
  • zu den sogenannten Soft Skills,
  • zur persönlichen Entwicklung und 
  • zum sozialen Verhalten. 

Das qualifizierte Zeugnis hat eine viel höhere Aussagekraft. Deshalb möchten die meisten Auszubildenden lieber ein qualifiziertes Zeugnis als ein einfaches Zeugnis erhalten. 

Wie ist ein Ausbildungszeugnis aufgebaut?

Im Folgenden werden wir Ihnen zwei Möglichkeiten für die Struktur eines Ausbildungszeugnisses vorstellen. Dabei gibt es, wie bereits weiter oben erwähnt, die Option für ein einfaches oder für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis. 

👉🏽 Möglicher Aufbau für ein einfaches Ausbildungszeugnis: 

  • Überschrift,

 „Ausbildungszeugnis”

  • Einleitung mit Informationen zum Auszubildenden

Hierzu gehören die Anrede, Name, Vorname und das Geburtsdatum, sowie Beginn und Ende der Ausbildung, Ausbildungsort, Namen des Ausbildungsbetriebs und der Name der Ausbildung.

  • Kurze Tätigkeitsbeschreibung

Hier können Sie eine kurze Auflistung der durchlaufenen Abteilungen und erlernten Fähigkeiten während der Ausbildung erstellen. 

  • Schlussformel

Zum Abschluss danken Sie als Arbeitgeber für die geleistete Arbeit und wünschen für die berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. 

  • Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

👉🏽 Möglicher Aufbau für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis: 

  • Überschrift 

 „Ausbildungszeugnis”

  • Einleitung und persönliche Daten des Beschäftigten

Die Einleitung enthält den vollständigen Namen, das Geburtsdatum, das Einstellungsdatum, die Dauer der Ausbildung und die Positionsbezeichnung der/des Auszubildenden. 

  • Unternehmensbeschreibung und Stellenbezeichnung mit Tätigkeiten

Stellen Sie das Unternehmen/ den ausbildenden Betrieb kurz dar, indem Sie auf folgende Punkte eingehen: Namen des Unternehmens, die Branche und das primäre Tätigkeitsfeld. Zusätzlich können Punkte wie die Größe des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeiter*innen sowie die Rechtsform und der Standort aufgeführt sein. Benennen Sie im Anschluss die Abteilungen der Ausbildung und beschreiben Sie den Aufgabenbereich der/des Auszubildenden.

  • Tätigkeitsbeschreibung

Im Abschnitt der Tätigkeitsbeschreibung werden alle Tätigkeiten angegeben, die der oder die Auszubildende ausgeführt hat. Dazu gehören auch Aufgaben, die von großer Relevanz sind, aber nicht regelmäßig ausgeführt werden. Das können beispielsweise besondere Projekte sein. Die Tätigkeiten werden im Idealfall nach Relevanz sortiert. 

  • Leistungsbeurteilung und Sozialverhalten

Beschreiben Sie die fachliche Leistung (Arbeitsmotivation, Einsatzbereitschaft, Erfolge, etc.) sowie das Verhalten der/des Auszubildenden gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden.

Dazu gehört die Beurteilung der Kompetenz, wie z. B. soziales Verhalten gegenüber Kollegen, Auffassungsgabe oder hohes Maß an Eigeninitiative und Verantwortung.

Hier können Sie außerdem das Ziel der Berufsausbildung aufführen und erläutern, inwiefern dieses Ziel von Ihrem/Ihrer Auszubildenden erreicht wurde. 

  • Bewertung der Leistungen

Diese ist vergleichbar mit einer Schulnote und somit das wichtigste Element des Zeugnisses. Sie werden zu diesem Punkt im Abschnitt Ausbildungszeugnis Formulierungen weitere Informationen finden. 

  • Schlussformel 

Zum Abschluss danken Sie als Arbeitgeber für die geleistete Arbeit und wünschen für die berufliche Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg. 

  • Ort, Datum und Unterschrift des Arbeitgebers

Drucken Sie das Dokument auf Firmenpapier aus und versehen Sie es mit einem Firmenstempel und einer Unterschrift. 

Hinweis: Für die Erstellung können Sie Ausbildungszeugnismuster verwenden und die Personalverwaltung mit einbinden. 

Verwalten Sie jedes Dokument Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter*innen mit dem Dokumentenmanagement von Factorial. 

Ausbildungszeugnis Formulierungen

Ausbildungszeugnis Formulierungen

Wie Sie bereits wissen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, das Zeugnis stets wohlwollend zu formulieren. Trotzdem hat sich mit der Zeit eine Art Geheimcode gebildet. Mit diesem können Arbeitgeber Arbeitnehmer*innen vergleichen und bewerten.

Laut Gesetzgebung darf es einen solchen Geheimcode nicht geben, da ein Code in Arbeitszeugnissen verboten ist (§ 109 GewO, novelliert 2002). In der Praxis hat sich im Laufe der Zeit jedoch etwas anderes entwickelt. Denn auch wenn es so aussieht, als wäre ein Zeugnis wohlwollend formuliert, ist dem nicht immer so. 

Dass beispielsweise die Formeln „Er war stets bemüht” oder „Wir wünschen ihm alles Gute und viel Erfolg“ mittelmäßige Bewertung darstellen, ist nicht sofort ersichtlich. Es existiert also ein Widerspruch zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der gängigen Praxis.

Wir haben Ihnen im Folgenden alle gängigen „Geheimcodes” zusammengefasst: 

Formulierungen zum Verhalten

Er oder sie verfügt über Fachwissen und gesundes Selbstvertrauen. Die Person ist arrogant und eingebildet. 
Er oder sie war bei Kund*innen schnell beliebt. Die Person kann nicht gut verhandeln.
Er oder sie bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden. Die Person war nicht sehr talentiert.
Mit Kolleg*innen hat er/sie sich aktiv auseinandergesetzt. Es kam zu Handgreiflichkeiten. 
Er oder sie zeigte ein gutes Einfühlungsvermögen in die Belange der Belegschaft. Die Person flirtete sehr viel. 
Seine oder ihre Geselligkeit trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei. Der oder die Auszubildende hatte ein Alkoholproblem und während der Arbeitszeit Alkohol getrunken.
Die Person machte sich mit großem Elan an die ihr übertragenen Aufgaben. Die Person verfolgte eine sehr chaotische Vorgehensweise. 
Er oder sie war tüchtig und in der Lage, seine/ihre Meinung zu vertreten. Er oder sie kann keine Kritik vertragen.
Sie oder er zeigte eine erfrischende Art im Umgang mit Kolleg*innen und Vorgesetzten. Sie oder er verhält sich unhöflich und hat keine Manieren.
Er oder sie war ein umgänglicher und kontaktbereiter Kollege. Er oder sie war nicht beliebt bei den anderen Arbeitnehmer*innen. 

Formulierungen zur Arbeitsweise 

Durch ihre/seine Pünktlichkeit war sie/er ein gutes Beispiel. Pünktlichkeit war aber leider das einzige gute Beispiel.
Sie oder er verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren. Sie oder er ist faul und gibt die Arbeit gekonnt auf Kolleg*innen ab.
Er oder sie zeigte für seine/ihre Arbeit Verständnis und Interesse. Er oder sie hat nicht viel gearbeitet und keine Ergebnisse geliefert.
Sie oder er verstand es, alle Aufgaben erfolgreich zu delegieren. Sie oder er ist faul und gibt die Arbeit gekonnt auf Kolleg*innen ab.
Die Person handelte durchdacht, sorgfältig und gewissenhaft. Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit werden synonym verwendet, sodass diese Eigenschaft des Mitarbeitenden als unbefriedigend bewertet wird. 
Er oder sie zeigte für seine/ihre Arbeit Verständnis und Interesse. Er/sie hat jedoch nicht viel gearbeitet. 
Die Person nutzte jede sich bietende Gelegenheit, um sich in externen Weiterbildungsveranstaltungen fortzubilden. Der oder die Auszubildende versuchte anfallende Arbeit zu entgehen.

Formulierungen für die Schlussformel 

Für die Zukunft wünschen wir ihr/ihm alles Gute, besonders Erfolg. Die Person hatte keinen Erfolg in ihrer Ausbildung.   
Wir wünschen ihm/ihr alles Gute und Gesundheit. Diese/r Auszubildende ist oft krank. 

Notenskala

Oftmals lassen sich bestimmte Formulierungen auch in eine Notenskala einteilen. 

Beispiel: Der oder die Auszubildende XY verrichtete die ihm/ihr übertragenen Aufgaben…

… stets zu unserer vollsten Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 1 = „sehr gut”)

… stets zu unserer vollen Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 2 = „gut”)

… zu unserer vollen Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 3 = „befriedigend”)

… stets zu unserer Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 4 = „ausreichend”)

… zu unserer Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 5 = „mangelhaft”)

… im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit (entspricht der Schulnote 6 = „ungenügend”)

Gesetzlicher Anspruch und Fristen

Gemäß § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Auszubildende nach ihrer Ausbildung das Recht, ein Ausbildungszeugnis zu erhalten. 

Wortwörtlich steht in § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG): „Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.”

Dabei besteht der Anspruch auf das Ausbildungszeugnis direkt mit dem Abschluss der Ausbildung. Aber: Wenn Auszubildende sechs Wochen nach Ende der Ausbildung ihr Ausbildungszeugnis nicht geltend machen, verlieren sie ihren Anspruch darauf. 

Und bis wann müssen Sie das Zeugnis ausgestellt haben? Im BBiG ist für die Ausstellung zwar keine Frist festgelegt, das Zeugnis sollte aber innerhalb von zwei bis drei Wochen ausgehändigt werden.

Wichtig: Der Anspruch auf ein Zeugnis gilt auch bei vorzeitigem Ausscheiden des oder der Auszubildenden während seiner oder ihrer Ausbildung.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was ist das Ausbildungszeugnis?

Ein Ausbildungszeugnis ist ein Zeugnis, welches Auszubildende nach dem Ende ihrer Ausbildung von ihrem/ihrer Vorgesetzten erhalten. Darin sind unter anderem die übertragenen Aufgaben und erworbenen Kenntnisse während der Ausbildung erhalten. Solch ein Zeugnis kann hilfreich bei der Bewerbung bei zukünftigen Arbeitgebern sein.

Wann bekommt man ein Ausbildungszeugnis?

Gemäß § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) haben Auszubildende nach ihrer Ausbildung das Recht, ein Ausbildungszeugnis zu erhalten.

Ist ein Ausbildungszeugnis Pflicht?

Wortwörtlich steht in § 16 Berufsbildungsgesetz (BBiG): Ausbildende haben den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen.

Interessiert verfolgt unsere Autorin Marcela Redick die neuesten Themen im HR Bereich und verpackt diese in informative Blogartikel. Marcela Redick studiert International Management im fünften Semester an der Hochschule in Karlsruhe. Aktuell verbringt sie ihr Auslandspraktikum bei Factorial HR und unterstützt das Content Marketing Team. Da sie ein Fan von konstruktiven Inhalten ist, sind ihr vor allem der aktuelle Bezug zum Thema und der Mehrwert für Sie als Leser wichtig.

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