In vielen öffentlichen Institutionen, Behörden und zunehmend auch in privaten Unternehmen ist die Rolle der Gleichstellungsbeauftragten längst etabliert – und das aus gutem Grund. Denn obwohl rechtliche Gleichheit zwischen Frauen und Männern gegeben ist, zeigt die Realität, dass strukturelle Ungleichheiten noch immer bestehen. Die Gleichstellungsbeauftragte – früher Frauenbeauftragte – ist dafür da, diese Ungleichheiten aufzudecken, aktiv gegenzusteuern und mit konkreten Maßnahmen zu mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit beizutragen. Wir erklären, welche die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind.
Key Facts
- Gesetzlich verankert: In öffentlichen Einrichtungen ist die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten oft gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Stellung und Aufgaben sind in Gleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt.
- Unabhängige Arbeit: Trotz Einbindung in den Dienst der jeweiligen Organisation arbeitet die Gleichstellungsbeauftragte unabhängig und ist weisungsfrei in der Ausübung ihrer Tätigkeit.
- Vielfältige Wirkung: Ihre Arbeit reicht von der Einzelberatung bis zur Mitgestaltung strategischer Prozesse wie Gender Mainstreaming.
Was macht eine Gleichstellungsbeauftragte?
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt eine Schlüsselrolle in der Verwaltung und in Organisationen ein. Laut Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) kann diesen Posten nur eine Frau bekleiden. Sie ist eine unabhängige Instanz, die sich für die konsequente Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern einsetzt. Ihr Aufgabenspektrum ist umfangreich. Dabei geht es nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Unternehmenskultur insgesamt. Sie ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten: Beratung im Alltag für Frauen, Männer – und alle dazwischen
Die individuelle Beratung von Mitarbeitenden ist eine der wichtigsten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Dabei stehen oft persönliche Anliegen im Mittelpunkt, die mit Geschlechterfragen im Berufsalltag zu tun haben. Typische Themen sind Diskriminierung, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Karriereplanung für Frauen, aber auch Unsicherheiten bei Männern, etwa beim Wunsch nach Elternzeit.
Auch trans*, inter* oder nichtbinäre Personen können sich an die Gleichstellungsbeauftragten wenden, wenn sie sich aufgrund ihrer Geschlechtsidentität benachteiligt fühlen. Damit wird deutlich: Gleichstellung betrifft nicht nur Mitarbeiterinnen, sondern die gesamte Belegschaft – inklusive aller geschlechtlichen Identitäten.
Zudem unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte Führungskräfte und Personalverantwortliche bei der Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen oder der fairen Gestaltung von Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer.
Beteiligung an Personalentscheidungen – Fairness verankern
Eine weitere zentrale Aufgabe besteht in der Mitwirkung an personellen Entscheidungen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird regelmäßig in Auswahlverfahren eingebunden, prüft Stellenausschreibungen auf geschlechtergerechte Formulierungen und achtet darauf, dass Bewerbungsverfahren transparent, diskriminierungsfrei und fair ablaufen.
Gerade im öffentlichen Dienst ist ihre Beteiligung gesetzlich geregelt. Bei bestimmten Maßnahmen – etwa bei Neueinstellungen, Höhergruppierungen oder Versetzungen – hat sie ein Mitspracherecht oder kann sogar Einwände erheben.
Ziel ist es, dass Frauen und Männer gleichermaßen Chancen auf beruflichen Aufstieg und Weiterentwicklung haben. Besonders im Fokus steht dabei die Förderung von Frauen in Führungspositionen – ein Bereich, in dem noch immer deutliche Unterschiede bestehen.
Entwicklung und Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen
Die Konzeption, Planung und Umsetzung konkreter Maßnahmen zur Gleichstellung ist eine der strategisch wichtigsten Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten. Hierbei geht es nicht nur um einmalige Aktionen, sondern um nachhaltige Prozesse, die strukturell wirken.
Typische Maßnahmen sind:
- Mentoring-Programme für Frauen
- Schulungen zu Gender Mainstreaming für Führungskräfte
- Flexible Arbeitszeitmodelle für Frauen und Männer
- Netzwerktreffen und Empowerment-Workshops
- Einführung von Gender-Budgeting-Instrumenten
All diese Angebote zielen darauf ab, Benachteiligungen abzubauen und eine gleichberechtigte Teilhabe im Dienst zu ermöglichen. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen institutionell unterstützt und regelmäßig evaluiert werden.
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten: Öffentlichkeitsarbeit und Kulturwandel
Gleichstellung ist kein Zustand, sondern ein fortlaufender Prozess – und dieser muss sichtbar sein. Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert daher gezielt Maßnahmen zur Sensibilisierung und Information. Sie organisiert Veranstaltungen, erstellt Infomaterialien, plant Kampagnen und bietet Fortbildungen an.
Dabei geht es auch darum, stereotype Geschlechterrollen zu hinterfragen. Männer, die in Pflegezeit gehen oder Frauen, die technische Berufe ergreifen – diese Veränderungen brauchen Vorbilder und sichtbare Unterstützung. Öffentlichkeitsarbeit bedeutet hier auch Kulturwandel: Die Gleichstellungsbeauftragte zeigt auf, dass Vielfalt und Fairness kein „Extra“, sondern ein echter Mehrwert sind.
Nicht selten beteiligt sie sich auch an überregionalen Aktionstagen, wie dem Equal Pay Day, dem Internationalen Frauentag oder dem Diversity Day – um die Themen Gleichstellung und Gender Mainstreaming in den gesellschaftlichen Diskurs einzubringen.
Netzwerke, Austausch und politische Impulse
Kaum eine Gleichstellungsbeauftragte arbeitet allein. Der regelmäßige Austausch mit anderen Frauenbeauftragten, Gleichstellungsstellen oder Fachverbänden ist unerlässlich. In Netzwerken werden Best Practices geteilt, neue Maßnahmen entwickelt und politische Forderungen formuliert.
Dieser Austausch ist wichtig, um überregionale Entwicklungen im Blick zu behalten, etwa gesetzliche Änderungen, neue Förderprogramme oder gesellschaftliche Trends. So fließen aktuelle Erkenntnisse in die Arbeit vor Ort ein.
Zudem sind viele Gleichstellungsbeauftragte auch beratend in politischen Gremien tätig, um beispielsweise kommunale Gleichstellungskonzepte zu entwickeln oder Bildungsangebote mitzugestalten.
Fazit
Die Gleichstellungsbeauftragte ist weit mehr als eine interne Ansprechpartnerin für Benachteiligte. Ihr Aufgabenspektrum ist vielfältig. Laut BGleiG kann nur eine weibliche Person dieser Funktion eingesetzt werden. Sie ist Change Agent, Ideengeberin, Kontrollinstanz und Brückenbauerin zugleich. Ihre Aufgaben umfassen Beratung, Analyse, Konzeptentwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und politische Mitgestaltung. Damit leistet sie einen unverzichtbaren Beitrag zu einer zukunftsfähigen Arbeitswelt.
Besonders im öffentlichen Dienst, wo die rechtlichen Rahmenbedingungen klare Mitwirkungsrechte vorsehen, ist ihre Rolle klar definiert. Doch auch in der freien Wirtschaft wächst das Bewusstsein für ihre Bedeutung. Denn Organisationen, die Gleichstellung ernst nehmen und aktiv betreiben, sind nicht nur gerechter – sie sind auch erfolgreicher, vielfältiger und innovativer.
Gleichstellung, Gender Mainstreaming und die faire Teilhabe von Frauen und Männern sind keine Randthemen. Sie gehören ins Zentrum moderner Unternehmens- und Verwaltungskultur. Die Gleichstellungsbeauftragte trägt dafür die Verantwortung – gemeinsam mit allen, die bereit sind, Verantwortung zu teilen.
Tipp
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