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Mitarbeiterbeteiligung: So können Sie Ihre Beschäftigten am Unternehmen beteiligen

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6 Minuten Lesezeit

Mitarbeiterbeteiligungen liegen im Trend und sind eine tolle Möglichkeit, Mitarbeitenden Anerkennung zu geben und ihnen echte finanzielle Anreize zu bieten. Dadurch wird auch ihre Motivation erhöht, was sich positiv auf den Unternehmenserfolg auswirkt. Doch nicht jede Form eignet sich für jedes Unternehmen. Welche Modelle es gibt und für wen sie sich besonders eignen, erklären wir im folgenden Beitrag.

Key Facts

  1. Mitarbeiterbeteiligungen bieten Mitarbeitenden einen Anreiz, im Unternehmen zu bleiben, auch beispielsweise wenn noch keine konkurrenzfähigen Löhne gezahlt werden können (insbesondere bei Start-ups der Fall).
  2. Es gibt verschiedene Formen der Beteiligung, grundsätzlich unterteilt in immaterielle (also Mitspracherechte) und materielle (also finanzielle Beteiligungen).
  3. Besonders beliebt bei den materiellen Mitarbeiterbeteiligungen sind Erfolgs- oder Gewinnbeteiligungen. Bei diesen haben Mitarbeitende keine Anteile am Unternehmen.

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Was versteht man unter Mitarbeiterbeteiligung?

Bei der Mitarbeiterbeteiligung handelt es sich um ein Instrument der Mitarbeiterbindung. Hierbei werden Mitarbeitende am Gewinn oder Vermögen des Unternehmens beteiligt – also eine materielle Beteiligung.

Daneben gibt es natürlich auch die immaterielle Mitarbeiterbeteiligung. Bei dieser erhalten Mitarbeitende z. B. Mitspracherechte oder Kontrollrechte.

Unternehmen können selbst entscheiden, wen und wie viele Mitarbeitende sie beteiligen möchten. Bestimmte Programme wie VSOP eignen sich besonders für die gesamte Belegschaft. Andere Modelle, wie beispielsweise GmbH-Anteile, sind eher nur für Führungskräfte und zukünftige Geschäftsführer*innen zu empfehlen.

Ziele und Vorteile von Mitarbeiterbeteiligungen

Mitarbeiterbeteiligungen sind insbesondere für junge Unternehmen und Start-ups interessant, die ihren Mitarbeitenden noch nicht die eigentlichen, positionsgerechten Gehälter zahlen können. So können sie trotzdem Top-Talente anziehen, obwohl sie finanziell – was den Lohn betrifft – beispielsweise mit etablierten Unternehmen nicht konkurrieren können.

Außerdem beeinflusst eine Beteiligung die Motivation der Beschäftigten stark, da diese im Falle einer Gewinnausschüttung direkt davon profitieren.

Weitere konkrete Vorteile der Mitarbeiterbeteiligung für Vorgesetzte und Mitarbeitende:

  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit, da Mitarbeitende die direkten Ergebnisse ihrer Leistung sehen – in Form der Beteiligung. Dies kann sogar bei Mitspracherechten (also immateriellen Beteiligungsformen) manchmal noch stärker ausgeprägt sein als bei finanziellen Beteiligungen.
  • Bindung und Loyalität: Eine Beteiligung ist meist an eine bestimmte Bedingung geknüpft, beispielsweise eine Mindestdauer der Beschäftigung im Unternehmen. Dadurch werden Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen gebunden und ihre Loyalität gestärkt.
  • Höhere Leistungsbereitschaft und dadurch eine höhere Produktivität der Angestellten – was sich wiederum positiv auf das Unternehmen auswirkt.
  • Für die Unternehmen sind Beteiligungen vorteilhaft, da Kapitalbeteiligungen mehr finanziellen Spielraum schaffen.
  • Außerdem sind die Personalkosten zunächst geringer, da niedrigere Löhne gezahlt werden können, die durch die Aussicht auf eine spätere Beteiligung ausgeglichen werden. Dies hilft zudem, Talente anzulocken.

Die konkreten Vorteile hängen jedoch von dem gewählten Beteiligungsmodell ab und können sich entsprechend unterscheiden.

Nachteilig an einer Beteiligung, insbesondere wenn es sich um Anteile von Mitarbeitenden handelt, ist, dass diese mit finanziellen Risiken verbunden sein kann. Bei geringerem Erfolg des Unternehmens lohnt sich die Beteiligung für die Betroffenen kaum, vor allem bei gleichzeitig niedrigeren Löhnen. Zudem bestehen Unsicherheiten in Bezug auf steuerliche Fragestellungen, die sich möglicherweise ändern können. 

Arbeitgebende sollten auch den administrativen Aufwand nicht unterschätzen. Damit Beteiligungen, Sonderzahlungen und Gewinnbeteiligungen transparent und fehlerfrei abgewickelt werden, lohnt sich der Einsatz einer HR-Software. Mit Factorials vorbereitender Lohnabrechnung können Sie den gesamten Workflow rund um die Gehaltsabrechnung sowie die steuerliche Behandlung von Bonuszahlungen unkompliziert managen.
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Welche finanziellen Beteiligungsmodelle gibt es?

Grundsätzlich lassen sich bei der materiellen Mitarbeiterbeteiligung zwei Grundmodelle unterscheiden:

  • Erfolgsbeteiligung: Bei dieser Form der Beteiligung erhalten Mitarbeitende im Falle eines Gewinns einen vorher festgelegten Betrag. Sie sind jedoch rechtlich nicht am Unternehmen beteiligt.
  • Kapitalbeteiligung: Auch Mitarbeiterkapitalbeteiligung genannt. Hierbei erhalten Beschäftigte Anteile am Unternehmen, z. B. in Form von Aktien oder Gesellschaftsanteilen.

Modelle der Erfolgsbeteiligung

  • Erfolgsbeteiligung: Mitarbeitende erhalten eine einmalige oder regelmäßige Sonderzahlung. Diese basiert beispielsweise auf vorher festgelegten individuellen Leistungszielen oder erreichten Meilensteinen des Unternehmens.

-> Beliebt bei jungen Unternehmen mit zukünftig großem erwarteten Wachstum, die Mitarbeitende motivieren und Top-Talente trotz nicht konkurrenzfähiger Gehälter anziehen wollen.

  • Gewinnbeteiligung: Bei dieser Form erhalten Mitarbeitende einen bestimmten Prozentsatz des Jahresgewinns, meist in Form einer Sonderzahlung oder eines Bonus. Macht ein Unternehmen also einen Jahresgewinn von 1 Million Euro im Jahr 2025 und wurde für die Mitarbeitenden ein Prozentsatz von 1 Prozent des Jahresgewinns festgelegt, dann erhalten sie 10.000 Euro als Bonus.

-> Diese Form kommt insbesondere in große und etablierten Unternehmen mit hohen Gewinnen zum Einsatz. 

  • Mitarbeiterguthaben: Hierbei handelt es sich streng genommen um eine Sonderform, da kein Geld im klassischen Sinne ausgeschüttet wird. Stattdessen zahlen die Unternehmen die Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung auf ein Guthabenkonto ein. Meistens werden diese Beträge dann verzinst und zu einem festgelegten Zeitpunkt, zum Beispiel beim Verlassen des Unternehmens, ausgezahlt. Der Vorteil dieser Methode ist, dass das Kapital dem Unternehmen zunächst erhalten bleibt.

Modelle der Kapitalbeteiligung

ESOP und VSOP

  • ESOP (Employee Stock Ownership Plan): Bei dieser Form können Mitarbeitende Mitarbeiteraktien am Unternehmen erwerben und somit eine direkte kapitalmäßige Beteiligung erhalten.

->ESOPs kommen oft in börsennotierten Unternehmen zum Einsatz, in denen Mitarbeitende als Aktionäre mit Gewinnbeteiligung und teilweise Mitspracherechten ausgestattet werden.

ESOP ist nicht auf eine breite Mitarbeiterbeteiligung angelegt, sondern auf eine gezielte Beteiligung bestimmter Beschäftigter, die an das Unternehmen gebunden werden sollen. Dieses Modell kommt häufig in großen Unternehmen zum Einsatz. Airbus ist ein Beispiel für ein Unternehmen, das ESOP seinen Mitarbeitenden anbietet.

  • VSOP (Virtual Stock Option Plan): Hierbei erhalten Mitarbeitende keine echten Anteile, sondern virtuelle Ansprüche auf eine spätere Wertsteigerung des Unternehmens. Bei einem späteren Verkauf oder einer Gewinnausschüttung profitieren die Mitarbeitenden finanziell. VSOPs bieten Mitarbeitenden also einen Anreiz, das Unternehmen langfristig zu fördern, ohne dass sie direkt Eigentümer werden. 

-> VSOP ist insbesondere für eine breite Beteiligung und für kleinere, nicht börsennotierte Unternehmen sinnvoll.

Weitere Informationen zu VSOP und ESOP finden Sie in unserem ausführlichen Artikel zu diesen Formen der Kapitalbeteiligung.

GmbH und stille Beteiligung

  • GmbH-Anteile: Bei dieser Form erhalten Mitarbeitende direkte Anteile an einer GmbH, was auch immaterielle Beteiligungen wie Mitspracherechte und Entscheidungsrechte umfasst. Diese Form der Beteiligung ist besonders in mittelständischen Unternehmen verbreitet, bei denen es keinen Zugang zu börsennotierten Aktien gibt. 

-> Geeignet für mittelständische und Familienbetriebe, da diese Anteile mit Mitspracherechten verbunden sind. Eignet sich jedoch nicht für eine breite Beteiligung.

Im Gegensatz zu ESOP-Modellen, bei denen Mitarbeitende in der Regel keine direkten Mitbestimmungsrechte auf der Ebene der Unternehmensführung haben, erhalten Mitarbeitende mit GmbH-Anteilen oft auch Mitspracherechte

  • Stille Beteiligung: Eine Sonderform der GmbH-Anteile ist die stille Beteiligung. Hier erhalten die Mitarbeitenden zwar Anteile, verzichten jedoch als Gesellschafter*innen auf ihre Mitbestimmungsrechte. 

-> Diese Form eignet sich besonders für Betriebe, die zusätzliches Kapital benötigen, ohne neue Gesellschafter*innen mit Stimmrechten aufzunehmen. Dies ist besonders nützlich für mittelständische Unternehmen oder Start-ups, die wachsen möchten.

Studie: Was ist beliebter?

Übrigens: Laut eines Kurzberichts des Instituts der Deutschen Wirtschaft sind Kapitalbeteiligungen in Deutschland weniger beliebt als Gewinn- oder Erfolgsbeteiligungen. Letztere werden bereits in 10 Prozent der Betriebe in Deutschland eingesetzt, während Kapitalbeteiligungen nur von etwa 2 Prozent der Unternehmen durchgeführt werden.

Das liegt sicherlich auch an dem Nachteil, dass Kapitalbeteiligungen oft mit höherem Verwaltungsaufwand und rechtlichen Hürden verbunden sind

Welche rechtlichen Regelungen gelten in Bezug auf Mitarbeiterbeteiligung in Deutschland?

Bei Mitarbeiterbeteiligungen wie VSOP ist die Sache relativ einfach: Die Ausschüttung gilt als Arbeitslohn und wird somit auch regulär versteuert. Hier gibt es keine besonderen steuerlichen Hürden. Anders sieht es jedoch bei Beteiligungsformen wie ESOP aus.

In Deutschland gibt es ein Gesetz, das zur sogenannten „Dry-Income“-Problematik führt. Die Differenz zwischen dem Ausübungspreis (dem Preis, zu dem die Mitarbeitenden die Aktien erwerben) und dem Verkehrswert (dem Marktpreis der Aktie) gilt in Deutschland als geldwerter Vorteil. Auf diesen Betrag müssen die Mitarbeitenden Steuern zahlen, obwohl noch kein echtes Geld geflossen ist. Das führt zu einer steuerlichen Belastung, ohne dass die Mitarbeitenden tatsächlich einen Gewinn erzielt haben – der sogenannte Dry-Income-Effekt.

Dies wird von vielen Unternehmen als Wettbewerbsnachteil empfunden, da Beschäftigte hier Steuern auf nicht realisierte Gewinne zahlen müssen. Aus diesem Grund wurde 2021 das Fondsstandortgesetz verabschiedet, um dieses Problem zu mildern. Seitdem müssen Mitarbeitende beim Kauf der Unternehmensanteile keine Steuern mehr zahlen. Die Steuer wird nun erst fällig, wenn:

  • Anteile verkauft werden,
  • Anteile übertragen werden,
  • Mitarbeitende das Unternehmen verlassen,
  • oder nach spätestens 12 Jahren.

Diese Regelung löst das Problem jedoch nicht vollständig, sondern verschiebt es lediglich auf einen späteren Zeitpunkt.

Zum Schluss beachten Sie: Insbesondere im Falle von Anteilen wie bei ESOP können sich die gesetzlichen Regelungen ständig ändern. Unternehmen sind hier also gut beraten, sich vor der tatsächlichen Einführung eines solchen Programms steuerrechtlich beraten zu lassen.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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