Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben neben ihrem Entgelt Anspruch auf diverse Zulagen in unterschiedlicher Höhe – von Schichtzulagen bis hin zu Leistungsprämien. Geregelt sind diese Zulagen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Welche TVöD-Zulagen in den verschiedenen Beschäftigungssparten vorgesehen sind, wie hoch sie ausfallen und worauf Sie bei der Berechnung achten sollten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Key Facts
- Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist zum 1. Oktober 2005 als Resultat einer umfangreichen Tarifreform in Kraft getreten. Ein wesentliches Ziel der Reform bestand darin, für einheitliche Regelungen in den westlichen und östlichen Tarifgebieten zu sorgen.
- TVöD-Zulagen machen Arbeit im öffentlichen Dienst besonders attraktiv, denn viele der Zuschüsse existieren in der freien Wirtschaft nicht. Zudem sind TVöD Zulagen zumindest in Teilen steuerfrei.
- Neben den Zulagen bietet der TVöD Flexibilisierungsmöglichkeiten wie Arbeitszeitkonten. Die Höhe der Zulagen ist vertraglich festgelegt und unabhängig von jährlichen Gehaltserhöhungen.
- Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Zulagen im Überblick
- TVöD-Nachtzulage und andere Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst
- Zulagen im öffentlichen Dienst: Welche Familienzuschläge gibt es?
- Vom Auslandszuschlag bis zur Jubiläumszulage: Weitere Zuschläge im öffentlichen Dienst
- Sind TVöD-Zulagen immer steuerfrei?
- Sonderfall: Zulagen im Übergangsrecht
- Zuschläge in Bund, Ländern und Kommunen
Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Zulagen im Überblick
Sowohl Beamt*innen als auch Angestellte im öffentlichen Dienst – also Beschäftigte von Bund und Kommunen – haben Anspruch auf Zulagen und Prämien, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Im Tarifvertrag wird dabei zwischen sechs Beschäftigungssparten unterschieden:
- Verwaltung
- Krankenhäuser
- Pflege- und Betreuungseinrichtungen (einschließlich Sozial- und Erziehungsdienst)
- Sparkassen
- Flughäfen
- Entsorgung
Einige Zulagen sind nur für bestimmte Dienstleistungsbereiche vorgesehen, darunter zum Beispiel Theaterbetriebszulagen oder Feuerwehrzulagen.
TVöD-Nachtzulage und andere Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst
Zeitzuschläge sind in allen Sparten des öffentlichen Sektors möglich, etwa für Überstunden (15 Prozent), Samstagsarbeit (20 Prozent), Sonntagsarbeit (25 Prozent) sowie für Feiertagsarbeit ohne Freizeitausgleich (135 Prozent). Der TVöD-Nachtzuschlag, zum Beispiel, beträgt in der Pflege (TVöD § 8) 20 Prozent.
Zulagen im öffentlichen Dienst: Welche Familienzuschläge gibt es?
Neben Zeitzuschlägen machen die Familienzuschläge einen großen Teil der Zulagen im öffentlichen Dienst aus, wobei zwischen verschiedenen Stufen unterschieden wird. So erhalten verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Beschäftigte einen Familienzuschlag der Stufe 1, kindergeldberechtigte Beschäftigte der Stufe 2. Für gewöhnlich wird der Familienzuschlag der Stufe 2 bereits ab dem ersten Kind gewährt und steigt mit jedem weiteren Kind an. Ziel dieser Zulage ist es, die finanziellen Belastungen, die durch die Verantwortung für eine Familie und die Erziehung von Kindern entstehen, auszugleichen.
Ein Spezialfall tritt ein, wenn beide Ehe- oder Lebenspartner im öffentlichen Dienst tätig sind. Dann wird der Familienzuschlag nicht zweimal gezahlt, sondern nur einer der beiden Elternteile erhält den Zuschlag für das erste Kind. Für jedes weitere Kind können die Regeln je nach Bundesland variieren.
Beispiel für die Konkurrenzregelung beim Familienzuschlag:
Ein Ehepaar arbeitet im öffentlichen Dienst in Niedersachsen. Beide sind verbeamtet und haben Anspruch auf den Familienzuschlag der Stufe 1, da sie verheiratet sind. Laut den Regelungen des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) wird der Zuschlag in diesem Fall jedoch nicht doppelt ausgezahlt, sondern zwischen den Partnern aufgeteilt:
- Beide Partner sind Vollzeit beschäftigt: In diesem Fall erhält jeder Partner die Hälfte des Familienzuschlags der Stufe 1.
- Ein Partner ist in Teilzeit, der andere in Vollzeit: Der vollzeitbeschäftigte Partner erhält den vollen Familienzuschlag, während der teilzeitbeschäftigte Partner keinen Anspruch darauf hat.
- Beide Partner sind in Teilzeit tätig: Erreichen sie gemeinsam mindestens den Arbeitsumfang einer Vollzeitstelle, erhalten sie jeweils die Hälfte des Zuschlags. Falls ihr gemeinsamer Beschäftigungsumfang unter einer Vollzeitstelle liegt, wird der Familienzuschlag anteilig gekürzt.
Beispielrechnung:
Partner A arbeitet 50 %, Partner B arbeitet 25 % → zusammen 75 % einer Vollzeitstelle:
- Der vorrangig kindergeldberechtigte Partner erhält 75 % des Zuschlags.
Partner A arbeitet 40 %, Partner B arbeitet 40 % → zusammen 80 % einer Vollzeitstelle:
- Beide Partner erhalten jeweils 40 % des Familienzuschlags.
Vom Auslandszuschlag bis zur Jubiläumszulage: Weitere Zuschläge im öffentlichen Dienst
Weitere Zulagen nach TVöD hier im Überblick:
- Auslandszulage: bei (auch zeitweiser) Tätigkeit im Ausland (§ 53)
- Erschwerniszulage: zum Beispiel bei Tätigkeiten in Gefahrenbereichen (§ 19)
- Leistungsprämien: bei besonderen Leistungen (§ 18)
- Jubiläumszulage: nach 25, 40 und 50 Jahren Dienstzeit (§ 23)
- Zulagen für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit (§ 14)
- Zulagen bei Führung auf Probe/Führung auf Zeit (§§ 31, 32)
Sind TVöD-Zulagen immer steuerfrei?
Nicht alle Zulagen im öffentlichen Dienst sind steuerfrei. Es gibt jedoch Zulagen, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein können:
- Zuschläge für Nachtarbeit (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) sind bis zu 20 Prozent steuerfrei.
- Zuschläge für Sonntagsarbeit sind bis zu 50 Prozent steuerfrei.
- Zuschläge für Feiertagsarbeit sind bis zu 125 Prozent steuerfrei, an bestimmten Tagen sogar bis zu 150 Prozent.
Andere Zulagen, etwa für Mehrarbeit oder für Tätigkeiten unter besonderen Erschwernissen, sind in der Regel steuerpflichtig.
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Sonderfall: Zulagen im Übergangsrecht
Beschäftigten, für deren Arbeitsverhältnis ursprünglich noch das frühere Tarifrecht galt, werden bestimmte Funktionszulagen weiterhin gewährt, darunter beispielsweise Vorabeiter- und Fachvorarbeiterzulagen sowie Meister-, Techniker- und Programmiererzulagen. Gegebenenfalls besteht auch Anspruch auf die Fortzahlung kinderbezogener Zulagen sowie auf einen Strukturausgleich.
Beim Strukturausgleich handelt es sich um eine finanzielle Kompensation, die an jene Beschäftigte gezahlt wird, die aus dem Geltungsbereich des alten Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) oder des BAT-Ost in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übergeleitet wurden. Er soll Einkommensverluste abmildern, die durch den neuen Tarifvertrag entstanden sein können.
Zuschläge in Bund, Ländern und Kommunen
1. Zuschläge auf Bundesebene
Wer im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt ist, profitiert von einem einheitlichen TVöD-Regelwerk – in der Regel mit den höchsten Zuschlägen, vor allem für Sonntags- und Feiertagsarbeit. Darüber hinaus werden auf Bundesebene oftmals spezielle Funktionszulagen gewährt, etwa für Tätigkeiten im Bereich der Bundespolizei oder der Bundesministerien.
2. Zuschläge auf Landesebene
Die TVöD-Regelungen können je nach Bundesland leicht variieren, denn jedes Land darf eigene Tarifverträge schließen. Traditionell sind die Zulagen in Bayern und Baden-Württemberg etwas höher, vor allem im Gesundheits- und Bildungssektor. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fallen die Zulagen häufig geringer aus, was zum Teil mit den niedrigeren Lebenshaltungskosten in diesen Bundesländern zusammenhängt.
3. Zuschläge auf kommunaler Ebene
Auf kommunaler Ebene sind die Regelungen für TVöD-Zulagen ebenfalls vielfältig. So bieten größere Städte oftmals zusätzliche oder höhere Zuschläge als ländliche Regionen, um finanzielle Anreize für qualifizierte Arbeitskräfte zu schaffen.