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Lohn und Gehalt im Unternehmen

TVöD-Zulagen: Welche Zuschüsse gibt es im Öffentlichen Dienst?

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Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben neben ihrem Entgelt Anspruch auf diverse Zulagen in unterschiedlicher Höhe – von Schichtzulagen bis hin zu Leistungsprämien. Geregelt sind diese Zulagen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Welche TVöD-Zulagen in den verschiedenen Beschäftigungssparten vorgesehen sind, wie hoch sie ausfallen und worauf Sie bei der Berechnung achten sollten, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Kurz erklärt:

  1. Tariferhöhung 2026: Zum 1. Mai 2026 steigen nach der Tarifrunde 2025 die TVöD-Entgelte sowie die dynamisierten Zulagen (z. B. Pflegezulage auf 141,82 €) linear um 2,8 %.

  2. Vielfältige Zuschläge: Beschäftigte im Öffentlichen Dienst haben Anspruch auf diverse Zulagen, wie etwa für Nachtarbeit (20 %), Sonntagsarbeit (25 %) oder ständige Wechselschicht (ab 257 €).

  3. Steuerliche Vorteile: Viele Zeitzuschläge sind gemäß § 3b EStG steuerfrei, während Erschwernis– und Funktionszulagen in der Regel voll steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

Tarifvertrag öffentlicher Dienst: Zulagen im Überblick

Sowohl Angestellte als auch Beamt*innen im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf Zulagen und Prämien, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist jedoch wichtig zu unterscheiden: Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte von Bund und Kommunen. Für Angestellte der Bundesländer gilt hingegen der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder TV-L (in Hessen der TV-H), der eigene Zulagenregelungen vorsieht.

Welche Zulagen gibt es bei TVöD? Im TVöD wird grundsätzlich zwischen Zeitzuschlägen (für Arbeit zu unüblichen Zeiten wie Nacht, Sonntag oder Feiertag), Erschwerniszulagen für besondere Belastungen und verschiedenen Funktionszulagen unterschieden. Zudem gibt es spezifische monatliche Festbeträge für bestimmte Berufsgruppen, wie etwa die Zulagen im TVöD Pflege.

Aktuell sind laut Statistischem Bundesamt rund 5,4 Millionen Menschen in Deutschland im öffentlichen Dienst beschäftigt. Der TVöD wird dabei in verschiedenen Sparten angewendet:

  • TVöD-V: Verwaltung (Bund und Kommunen)

  • TVöD-K: Krankenhäuser

  • TVöD-B: Pflege- und Betreuungseinrichtungen

  • TVöD-S: Sparkassen

  • TVöD-F: Flughäfen

  • TVöD-E: Entsorgung

Die wichtigsten Erhöhungen 2026

Nach der Tarifrunde 2025 bringt das Jahr 2026 deutliche Steigerungen. Zum 1. Mai 2026 steigen die Tabellenentgelte sowie die dynamisierten Zulagen linear um 2,8 %.

Ein Beispiel aus der Praxis: Pflegekräfte im Bereich TVöD-B erhielten seit April 2025 eine Pflegezulage von 137,96 €. Durch die Erhöhung im Mai 2026 steigt dieser Betrag auf 141,82 €.

TVöD Erhöhung Auszahlung: Die TVöD Erhöhung tritt zum 01.05.2026 in Kraft, sodass Beschäftigte die höhere Auszahlung erstmals mit der Abrechnung für Mai erhalten.

Diese Zulagen sieht der TVöD vor:

Neben den monatlichen Entgelten regelt der TVöD eine Vielzahl von Zuschlägen für besondere Belastungen oder Arbeitszeiten:

  1. Zeitzuschläge: Für Arbeit zu unüblichen Zeiten (Nacht, Sonntag, Feiertag).

  2. Erschwerniszulagen: Bei Tätigkeiten unter besonderen Gefahren oder Belastungen (§ 19).

  3. Pflegezulagen: Spezielle monatliche Festbeträge für Personal in der Pflege und Betreuung.

  4. Leistungsprämien: Variable Zahlungen für besondere individuelle Leistungen (§ 18).

  5. Jubiläumszulage: Einmalzahlungen nach 25, 40 und 50 Jahren Dienstzeit (§ 23).

  6. Zulage bei höherwertiger Tätigkeit: Wenn vorübergehend Aufgaben einer höheren Entgeltgruppe übernommen werden (§ 14).

  7. Funktionszulagen: Für spezielle Rollen, wie etwa Vorarbeiter oder Meister (vor allem im Übergangsrecht).

Wichtig für die Abrechnung: Während Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit unter den Grenzen des § 3b EStG oft steuerfrei sind, müssen Erschwernis-, Funktions- oder Leistungszulagen in der Regel voll versteuert werden und unterliegen der Sozialversicherungspflicht.

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TVöD-Nachtzulage und andere Zeitzuschläge im öffentlichen Dienst

Zeitzuschläge werden für Arbeit zu besonderen Zeiten gezahlt. Sie sind gemäß § 3b EStG oft steuerfrei, sofern sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden.

Welche Zuschläge gibt es im TVöD konkret?

Zuschlagsart Prozentsatz Zeitraum / Info
Nachtarbeit 20 % 21:00 – 06:00 Uhr
Sonntagsarbeit 25 % Ganztägig
Samstagsarbeit 20 % 13:00 – 21:00 Uhr
Feiertagsarbeit 35 % – 135 % Je nach Freizeitausgleich
Überstunden 15 % – 30 % Je nach Entgeltgruppe

Beispiel: Eine Pflegekraft (E7) erhält bei einem Stundenentgelt von ca. 21,40 € rund 4,28 € Nachtzuschlag pro Stunde.

Zulagen im öffentlichen Dienst: Welche Familienzuschläge gibt es?

Wichtig: Seit der TVöD-Einführung 2005 gibt es für Tarifbeschäftigte keinen neuen Familienzuschlag mehr – dieser ist heute primär dem Beamtenrecht vorbehalten. Bundesbeamte erhalten ab dem 1. Mai 2026:

  • Stufe 1 (verheiratet): 176,08 €/Monat

  • Stufe 2 (verheiratet, ein Kind): insgesamt 326,55 €/Monat

Für TVöD-Altbeschäftigte (Einstellung vor Oktober 2005) kann eine kinderbezogene Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA weitergezahlt werden. Ziel dieser Zulage ist der Ausgleich finanzieller Belastungen durch Familie und Kindererziehung.

Die Konkurrenzregelung: Arbeiten beide Ehe- oder Lebenspartner im öffentlichen Dienst, greift eine Besonderheit: Der Familienzuschlag wird nicht doppelt gezahlt.

Beispiel Niedersachsen (Besoldungsgesetz NBesG): Hier wird der Zuschlag der Stufe 1 zwischen den Partnern aufgeteilt, sofern beide verbeamtet sind:

  • Beide Vollzeit: Jeder Partner erhält die Hälfte des Familienzuschlags der Stufe 1.

  • Vollzeit & Teilzeit: In der Regel erhält der vollzeitbeschäftigte Partner den Zuschlag in voller Höhe, während der Teilzeitpartner leer ausgeht (um eine Überzahlung über 100 % hinaus zu vermeiden).

  • Beide Teilzeit: Erreicht das Paar zusammen mindestens 100 % einer Vollzeitstelle, erhalten beide jeweils die Hälfte. Liegen sie gemeinsam darunter (z. B. 50 % + 25 % = 75 %), wird der Zuschlag entsprechend der gemeinsamen Quote (hier 75 %) anteilig an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt.

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Vom Auslandszuschlag bis zur Jubiläumszulage: Weitere Zuschläge im öffentlichen Dienst

Neben den klassischen Arbeitszeitzuschlägen bietet der öffentliche Dienst weitere finanzielle Anreize. Doch welche Zuschüsse gibt es im öffentlichen Dienst darüber hinaus? Neben den tariflichen Zulagen gewähren Arbeitgeber oft Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge (VBL), vermögenswirksame Leistungen sowie teilweise Jobtickets oder regionale Ballungsraumzulagen.

Weitere Zulagen nach TVöD hier im Überblick:

  • Auslandszulage: bei (auch zeitweiser) Tätigkeit im Ausland (§ 53)
  • Erschwerniszulage: zum Beispiel bei Tätigkeiten in Gefahrenbereichen (§ 19)
  • Leistungsprämien: bei besonderen Leistungen (§ 18)
  • Jubiläumszulage: nach 25, 40 und 50 Jahren Dienstzeit (§ 23)
  • Zulagen für die vorübergehende Ausübung höherwertiger Tätigkeit (§ 14)
  • Zulagen bei Führung auf Probe/Führung auf Zeit (§§ 31, 32)
  • Persönliche Zulage:  Sie beträgt für EG 1–8 pauschal 4,5 % des individuellen Entgelts (§ 14)

Was ist eine persönliche Zulage TVöD? Eine persönliche Zulage wird gemäß § 14 gezahlt, wenn einem Mitarbeitende vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird. Sie dient als Ausgleich für die höhere Verantwortung, solange die Tätigkeit ausgeübt wird.

Sind TVöD-Zulagen immer steuerfrei?

Nicht alle Zulagen im öffentlichen Dienst sind steuerfrei. Erschwerniszulagen, Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie Funktionszulagen sind in der Regel voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Bei den Zeitzuschlägen gibt es jedoch deutliche Vorteile durch § 3b EStG. Damit diese steuerfrei bleiben, müssen sie zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und der Grundlohn darf 50 € pro Stunde nicht übersteigen.

Die Steuerfreiheitsgrenzen im Überblick:

  • Nachtarbeit: Gesetzlich sind Zuschläge bis zu 25 % steuerfrei. Da der TVöD einen Zuschlag von 20 % vorsieht, wird dieser in voller Höhe brutto wie netto ausgezahlt.

    • Wichtig für die Praxis: Während das Gesetz Nachtarbeit bereits ab 20:00 Uhr begünstigt, entsteht der tarifliche Anspruch im TVöD erst für Arbeit zwischen 21:00 Uhr und 06:00 Uhr.

  • Besondere Nachtarbeit: Zwischen 0:00 und 4:00 Uhr sind sogar bis zu 40 % steuerfrei (sofern die Arbeit vor 0:00 Uhr aufgenommen wurde).

  • Sonntagsarbeit: Zuschläge bis 50 % steuerfrei.

  • Feiertagsarbeit: Zuschläge bis 125 % steuerfrei.

  • Besondere Feiertage (24.12. ab 14 Uhr, 25.12., 26.12. und 01.05.): Zuschläge bis 150 % steuerfrei.

Sonderfall: Zulagen im Übergangsrecht

Beschäftigten, für deren Arbeitsverhältnis ursprünglich noch das frühere Tarifrecht galt, werden bestimmte Funktionszulagen weiterhin gewährt, darunter beispielsweise Vorabeiter- und Fachvorarbeiterzulagen sowie Meister-, Techniker- und Programmiererzulagen. Gegebenenfalls besteht auch Anspruch auf die Fortzahlung kinderbezogener Zulagen sowie auf einen Strukturausgleich. 

Beim Strukturausgleich handelt es sich um eine finanzielle Kompensation, die an jene Beschäftigte gezahlt wird, die aus dem Geltungsbereich des alten Bundes-Angestelltentarifvertrags (BAT) oder des BAT-Ost in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst übergeleitet wurden. Er soll Einkommensverluste abmildern, die durch den neuen Tarifvertrag entstanden sein können.

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general dashboard screen

Zuschläge in Bund, Ländern und Kommunen

1. Zuschläge auf Bundesebene

Wer im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt ist, profitiert von einem einheitlichen TVöD-Regelwerk. Die Kommunen (VKA) wenden den TVöD ebenfalls an, nutzen aber teils eigene Zulagen zur Fachkräftegewinnung – etwa die Berliner Hauptstadtzulage (150 €/Monat für EG 1–13), die Münchner Ballungsraumzulage oder individuelle Arbeitsmarktzulagen gemäß der Fachkräfte-Richtlinie der VKA. Die Länder hingegen zahlen nach dem TV-L, der eigene Zulagenregelungen enthält. Grundsätzlich gilt: Die Zuschlagsprozentsätze (Nacht, Sonntag, Feiertag) sind in allen TVöD-Bereichen identisch.

2. Zuschläge auf Landesebene

Die Regelungen im TV-L (Länder) unterscheiden sich teils deutlich vom TVöD. So sind Zulagen in Bayern oder Baden-Württemberg oft höher. In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern fallen die Zulagen häufig geringer aus, was zum Teil mit den niedrigeren Lebenshaltungskosten in diesen Bundesländern zusammenhängt.

3. Zuschläge auf kommunaler Ebene

Auf kommunaler Ebene sind die Regelungen für TVöD-Zulagen ebenfalls vielfältig. So bieten größere Städte oftmals zusätzliche oder höhere Zuschläge als ländliche Regionen, um finanzielle Anreize für qualifizierte Arbeitskräfte zu schaffen.

Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.