Von heute auf morgen eine Versetzung in eine andere Stadt, eine andere Abteilung oder ins Ausland. Diese Maßnahme trifft in der Belegschaft meist nicht auf Begeisterungsstürme.
Unter welchen Umständen können Mitarbeitende überhaupt versetzt werden? Und welche Rechte hat der Betriebsrat? Und was hat die Maßnahme mit dem Arbeitsvertrag und den Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung zu tun?
Erfahren Sie in diesem Blogartikel alles Wichtige rund um das Thema Versetzung.
- Was ist eine Versetzung im Arbeitsrecht?
- Welche Voraussetzungen gibt es?
- Gründe für eine Versetzung
- Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
- Was können Mitarbeitende tun?
- Kostenlose Checkliste Versetzung
Was ist eine Versetzung im Arbeitsrecht?
Eine Versetzung muss nicht zwangsweise die Zuweisung eines neuen Arbeitsortes sein. Auch die folgenden Maßnahmen können als Versetzung bezeichnet werden:
- Neue Aufgaben: Der Arbeitnehmer erhält neue Aufgaben, die wenig mit den vorher bearbeiteten Aufgaben zu tun haben.
- Innerbetriebliche Versetzung: Der Beschäftigte wird einer anderen Abteilung zugewiesen.
Laut Gabler Wirtschaftslexikon wird unter einer Versetzung eine „nicht nur vorübergehende Änderung des Tätigkeitsbereiches des Arbeitnehmers nach Art, Ort und Umfang seiner Tätigkeit“ bezeichnet.
Gestützt auf das Weisungsrecht kann der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen. Es handelt sich zudem um eine Tätigkeit, die wenigstens einige Wochen oder länger andauern wird.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Von Seiten des Mitarbeiters bedarf es keinerlei Voraussetzungen, da es sich um eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers handelt. Auch wenn der Mitarbeitende nicht mit der Versetzung einverstanden ist, ist der Arbeitgeber unter bestimmten Umständen dazu berechtigt.
Das Unternehmen muss einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Maßnahme rechtens ist:
- Der Arbeitgeber muss die Grenzen des Weisungsrechts einhalten. Im Rahmen dieses sogenannten Direktionsrechts muss er Bestimmungen des Arbeitsvertrags, der Betriebsvereinbarung, des Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften beachten.
- In § 106 der Gewerbeordnung steht konkret: „Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“
- Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser an der Entscheidung beteiligt werden.
- Zudem muss das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beachtet werden (§ 95 Abs. 3 BetrVG).
- Das Unternehmen darf den Mitarbeitenden übrigens nicht auf einen Posten mit schlechterer Bezahlung oder weniger Verantwortung setzen. Das Recht auf Versetzung bezieht sich nur auf gleichwertige Aufgaben und Aufgabenbereiche.
Achtung: Der Arbeitgeber muss nach billigem Ermessen handeln, also die Interessen des Mitarbeitenden in Augenschein nehmen. Arbeitgeber sollten die Interessen des Arbeitnehmers und des Unternehmens vorsichtig abwägen, da die Maßnahme auch gerichtlich geprüft werden kann.
Tipp: Wenn Sie aufgrund des Arbeitsvertrages keine Versetzung aussprechen können, können Sie dem Mitarbeitenden auch eine Änderungskündigung aussprechen. Der Beschäftigte wird dann entlassen und enthält einen neuen Arbeitsvertrag mit einer Klausel.
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Gründe für eine Versetzung
Viele Gründe können eine Versetzung nach sich ziehen. So beispielsweise, wenn mehr Personal in einer anderen Dienststelle benötigt wird, sei es durch Krankheit, Eintritt in die Rente oder Kündigungen der Mitarbeitenden.
Auch kann es vorkommen, dass weniger Aufgaben zu bearbeiten sind und die Beschäftigten daher in eine andere Abteilung versetzt werden, in welcher mehr für sie zu tun ist.
Natürlich können auch Gründe von Arbeitnehmerseite vorliegen, z.B. wenn Mitarbeitende aufgrund gesundheitlicher Probleme die derzeitigen Aufgaben nicht mehr ausführen können.
Auch kann es aufgrund des Verhaltens des Mitarbeitenden zu der Maßnahme kommen. Wenn sich dieser beispielsweise ständig mit Kollegen streitet und die Aufgaben darunter leiden, kann er unter Umständen versetzt werden.
Welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Bei einer Versetzung muss der Betriebsrat unbedingt mit in die Entscheidung einbezogen werden. So muss der Arbeitgeber den Betriebsrat:
- darauf aufmerksam machen, welche Auswirkungen die geplante Versetzung haben wird.
- Zudem muss er die Zustimmung des BR einholen.
Die Zustimmung kann nur dann durch den BR verweigert werden, wenn die Maßnahme z.B. gegen eine Unfallverhütungsvorschrift oder ein Gesetz verstößt oder der Arbeitnehmer dadurch benachteiligt wird. In diesem Fall muss der BR die Verweigerung innerhalb einer Woche schriftlich begründen.
Können Unternehmen eigentlich auch ohne Zustimmung des Betriebsrats die Versetzung von Mitarbeiter*innen anordnen?
Unternehmen können und sollten dies nicht tun, die Maßnahme ist unter diesen Umständen rechtswidrig und der BR kann vor Gericht die Aufhebung der Versetzung beantragen.
Was können Mitarbeitende tun?
Ihr Unternehmen möchte Sie versetzen, da beispielsweise eine hohe Mitarbeiterfluktuation im Unternehmen besteht? Folgendermaßen können Sie vorgehen, um darauf zu reagieren:
- Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit?
- Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach: Gibt es Klauseln, die eine mögliche Versetzung beinhalten? Ist ein spezifischer Arbeitsort angegeben oder nicht? Ist eine genaue Beschreibung Ihrer Arbeitstätigkeiten angegeben?
- Tauschen Sie sich mit dem Betriebsrat aus. Wenn dieser von der Maßnahme nicht in Kenntnis gesetzt wurde, ist diese rechtswidrig.
- Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten.
- Sie können die Rechtmäßigkeit der Maßnahme auch vor Gericht prüfen lassen, sollten sich aber auf eine längere Bearbeitungszeit von ca. 6 Monaten einstellen.
Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters
Der Wunsch nach der Maßnahme kann auch von Seiten des Beschäftigten kommen, beispielsweise weil dieser eine andere Position einnehmen möchte, sich nicht mit den Kolleg*innen versteht oder in einen anderen Arbeitsbereich hineinschnuppern möchte.
In diesem Fall müssen Mitarbeitende einen Antrag auf Versetzung stellen. Vorher sollten diese auf jeden Fall ein Gespräch mit ihrem Manager suchen und diesen auf den Wunsch nach interner Versetzung aufmerksam machen.
Als Arbeitgeber müssen Sie diesen Antrag nur dann annehmen, wenn Sie anderenfalls die Gesundheit des Angestellten gefährden.
Möchten Sie einen Antrag stellen? Laden Sie sich einfach dieses Muster „Versetzung auf Wunsch des Mitarbeiters Muster“ herunter.
Beamter – Versetzung auf eigenen Wunsch
Die Versetzung von Beamten ist in § 28 Abs. 2 Alt. 1 BBG geregelt. Besonders bei der Polizei oder im Schulwesen tritt sie oft aufgrund von dienstlichen Gründen auf.
Zu einer Versetzung eines Beamten kann es beispielsweise kommen, wenn eine Behörde aufgelöst wird oder sich die Aufgaben einer Behörde verändern.
Auch hier muss das Endgrundgehalt gleichwertig ausfallen. Zudem sind die Beamt*innen verpflichtet, an bestimmten Trainings teilzunehmen, um sich für die andere Laufbahn zu qualifizieren.
Wenn bei Beamt*innen der Wunsch nach einer Veränderung aufkommt, müssen sie die Gründe dafür offenlegen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, d.h. der Arbeitgeber entscheidet dann, ob diese bewilligt wird oder nicht.
Kostenlose Checkliste Versetzung
Alle Informationen rund um das Thema Versetzung können Sie sich jetzt auch als kostenlose Checkliste herunterladen. So können Sie jederzeit Wissenswertes zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, Versetzung innerhalb eines Betriebes und mehr nachschauen.
Häufige Fragen und Antworten
Welche Gründe gibt es für eine Versetzung?
Viele Gründe können eine Versetzung nach sich ziehen. So wird beispielsweise mehr Personal in einer anderen Dienststelle benötigt, sei es durch Krankheit, Eintritt in die Rente oder Kündigungen der Mitarbeitenden. Auch kann es vorkommen, dass weniger Aufgaben zu bearbeiten sind und daher die Mitarbeitenden in eine andere Abteilung versetzt werden, in welcher mehr für sie zu tun ist. Natürlich können auch Gründe von Arbeitnehmerseite vorliegen, z.B. wenn Mitarbeitende aufgrund von gesundheitlichen Problemen die derzeitigen Aufgaben nicht mehr ausführen können.
Was muss ich bei einer Versetzung beachten?
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten. Vielleicht gibt es noch eine andere Möglichkeit? Schauen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach: Gibt es Versetzungsklauseln, die eine mögliche Versetzung beinhalten? Ist ein spezifischer Arbeitsort angegeben oder nicht? Ist eine genaue Beschreibung Ihrer Arbeitstätigkeiten angegeben? Tauschen Sie sich mit dem Betriebsrat aus. Wenn dieser von der Versetzung nicht in Kenntnis gesetzt wurde, ist diese rechtswidrig.
Wann ist eine Versetzung unwirksam?
Der Arbeitgeber muss die Grenzen des Weisungsrechts einhalten. Im Rahmen von diesem sogenannten Direktionsrecht muss er Bestimmungen des Arbeitsvertrags, der Betriebsvereinbarung, des Tarifvertrags oder gesetzliche Vorschriften beachten. Wenn es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, muss dieser beteiligt werden. Zudem muss das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) beachtet werden (§ 95 Abs. 3 BetrVG). Das Unternehmen darf den Mitarbeitenden übrigens nicht auf einen Posten mit schlechterer Bezahlung oder weniger Verantwortung setzen. Das Recht auf Versetzung bezieht sich nur auf gleichwertige Aufgaben und Aufgabenbereiche.