Jeder kennt den Begriff „kurzfristige Beschäftigung“, was aber bedeutet das genau? Wann die Bezeichnung verwendet wird, was genau eine 70-Tage-Regelung ist, welche Bedingungen und welche Regelungen gelten, klären wir in diesem Blog-Beitrag.
Key Facts
- Die 70-Tage-Regelung ermöglicht es Arbeitnehmenden, während eben diesem Zeitraum einen Nebenverdienst zu verdienen. Diese Art der kurzfristigen Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es gibt zudem keine Grenze für das Gehalt.
- Im Volksmund wird diese Art der kurzfristigen Beschäftigung auch kurzfristiger Minijob genannt. Der Arbeitnehmende kann dabei maximal 70 Tage pro Jahr bzw. maximal 3 Monate am Stück einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen.
- Diese Art der kurzfristigen Beschäftigung eignet sich für Unternehmen zur Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung sowie zur Unterstützung während der Hochsaison oder Saisonarbeit. Sie erhöht die Flexibilität von Unternehmen und ermöglicht es, auf unvorhergesehene Gegebenheiten im Berufsleben sowie Engpässe und Auftragsspitzen zu reagieren.
- Was ist die 70-Tage-Regelung?
- Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Beschäftigung, Teilzeit und Minijob?
- Voraussetzungen für eine zeitlich begrenzte kurzfristige Beschäftigung
- Rechtliche Ausgangslage bei kurzfristiger Beschäftigung
- Welche Steuern sind bei der 70-Tage-Regelung zu bezahlen?
- Urlaubsanspruch und Krankheitsfall bei der 70-Tage-Regelung
- Meldepflicht und Personalfragebogen kurzfristiger Beschäftigung
- Vorlagen von Arbeitsvertrag und Arbeitszeit
- Fazit zur kurzfristigen Beschäftigung
Was ist die 70-Tage-Regelung?
Die 70-Tage-Regelung ist eine Möglichkeit für Arbeitnehmende, einen Nebenverdienst zu erwirtschaften, ohne dass eine Sozialversicherungspflicht entsteht. Dafür gelten gewöhnlich die Zeitgrenzen von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Kalenderjahr.
Umgangssprachlich nennt man diese Art der kurzfristigen Beschäftigung auch kurzfristiger Minijob bzw. 70 Tage Job, für den die 3 Monate oder 70 Arbeitstage Regel gilt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmende maximal 70 Tage pro Jahr bzw. maximal 3 Monate am Stück einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen darf.
Auch für den Arbeitgebenden hat diese Regelung Vorteile: bei dieser Art der kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Pauschalbeiträge an. Sie ist besonders für Studenten, Rentner und Personen geeignet, die kurzfristig eine zusätzliche Erwerbsquelle suchen.
Aus diesem Grund ist die kurzfristige Beschäftigung auch als Urlaubs- bzw. Krankheitsvertretung für Angestellte sowie zur Unterstützung während der Hochsaison oder Saisonarbeit geeignet. Sie erhöht die Flexibilität von Unternehmen und ermöglicht es, auf unvorhergesehene Gegebenheiten im Berufsleben sowie Engpässe und Auftragsspitzen zu reagieren.
Allerdings unterliegt sie strengen Regeln, die im Arbeitsrecht anders als beim klassischen Minijob oder einer Teilzeitbeschäftigung gehandhabt werden.
Was ist der Unterschied zwischen kurzfristiger Beschäftigung, Teilzeit und Minijob?
Beim Arbeitszeitmodell der Teilzeit liegt ein normales angestelltes Arbeitsverhältnis vor, das unter dem Vollzeit-Stundenpensum von 40 Stunden wöchentlich liegen muss. Eine Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche gilt demnach ebenfalls als Teilzeit.
Der Minijob ist eine regelmäßige flexible Beschäftigungsform, bei der Arbeitnehmende seit dem 01.01.2025 bis zu 556 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen können. Der Arbeitgebende zahlt Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse, die der 70-Tage-Regelung unterliegen, dürfen nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Die Zeitgrenzen von drei Monaten bzw. 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr sind zwingend einzuhalten. Die kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es gibt zudem keine Grenze für das Gehalt.
Voraussetzungen für eine zeitlich begrenzte kurzfristige Beschäftigung
Die 70-Tage-Regelung ist eine Form der kurzfristigen Beschäftigung, die sich auf eine genau definierte Zeitdauer beschränkt.
Sie ist rechtlich klar von anderen Formen der Beschäftigung abgegrenzt. Die Regelung ist in §8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV geregelt und besagt, dass eine Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung gilt, wenn sie nicht länger als 70 Arbeitstage oder drei Monate dauert. Sie darf zudem die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.
Diese Regelung ermöglicht es Arbeitgebenden, Mitarbeitende für eine bestimmte Zeitdauer einzustellen, ohne dass sie sich um die Sozialversicherung kümmern müssen.
Wie lange darf eine kurzfristige Beschäftigung dauern?
Viele Menschen fragen sich, wie viele Stunden pro Tag bei einer 70-Tage-Regelung gearbeitet werden dürfen. Bei dieser Art der Beschäftigungsverhältnisse gibt es zwei Besonderheiten: Wenn kurzfristig Beschäftigte in Vollzeit arbeiten – also mindestens fünf Tage pro Woche – darf die Beschäftigung auf höchstens drei Monate am Stück befristet sein.
Kommen kurzfristig Beschäftigte im Kalenderjahr regelmäßig weniger als fünf Tage in der Woche zum Einsatz, darf die kurzfristige Beschäftigung nicht länger als insgesamt 70 Arbeitstage dauern.
Sollten kurzfristig Beschäftigte mehrere kurzfristigen Beschäftigungen ausüben, werden die jeweils angefallenen Zeiten addiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob das jeweilige Arbeitsverhältnis zeitgleich oder nacheinander erfolgt.
Tipp für Unternehmen
Wie aufgezeigt, bieten kurzfristig Beschäftigte vielen Firmen Flexibilität und weitere Vorteile. Allerdings sieht die Gesetzgebung für kurzfristige Beschäftigungen enge Grenzen vor. Diese als Arbeitgebender immer exakt einzuhalten, ist je nach Größe des Betriebs nicht immer einfach.
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Rechtliche Ausgangslage bei kurzfristiger Beschäftigung
Kurzfristig Beschäftigte unterliegen juristisch gesehen der Beschränkung der Beschäftigungsdauer. Ob Ferienjobs, Urlaubsvertretung, Studentenjobs, Pflege von Kranken oder sonstige Arbeit: Grundlage ist immer die zeitliche Begrenzung. Die maximale Anzahl der Arbeitstage wird durch die 70-Tage-Regelung fixiert.
Zudem darf die Arbeit nicht als Beruf im juristischen Sinne einer Berufsmäßigkeit ausgeübt werden. Das bedeutet, dass ein Vollerwerb dieser ausgeübten Arbeit unter den gegebenen Bedingungen nicht zulässig ist. Dazu müsste die Arbeit für die Person von „nicht untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung“ sein. Wird die kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, ist sie sozialversicherungspflichtig.
Die Voraussetzungen für eine kurzfristige Beschäftigung sind dann gegeben, wenn eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird, die den Arbeitseinsatz von maximal 70 Arbeitstagen oder drei Monaten im Kalenderjahr beinhaltet. Bei Verlängerung einer Vereinbarung besteht in aller Regel ab diesem Zeitpunkt keine Kurzfristigkeit mehr.
Welche Steuern sind bei der 70-Tage-Regelung zu bezahlen?
Der Arbeitgebende zahlt in diesem Fall regulär Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag sowie die Arbeitgeber-Umlagen U1 und U2. Der Arbeitnehmende zahlt gegebenenfalls Kirchensteuer. Das Gehalt für eine kurzfristige Beschäftigung darf hingegen keine Sozialabgaben beinhalten, solange keine Berufsmäßigkeit vorliegt. Dies erspart dem Arbeitgebenden erheblichen bürokratischen Aufwand und die Nebenkosten, die bei der Beschäftigung regulärer Mitarbeitender anfallen.
Der Arbeitnehmende arbeitet regulär auf Lohnsteuerkarte. Im Rahmen einer Steuererklärung ist ggf. eine Rückforderung möglich. Die Lohnsteuer richtet sich nach dem Einkommen des Arbeitnehmenden und kann pauschal oder individuell berechnet werden.
Arbeitnehmende sind in einer kurzfristigen Beschäftigung in allen Versicherungszweigen versicherungs- sowie beitragsfrei, sofern keine berufsmäßige Beschäftigung vorliegt.
Urlaubsanspruch und Krankheitsfall bei der 70-Tage-Regelung
Arbeitnehmende, die unter der 70-Tage-Regelung beschäftigt sind, haben Anspruch auf Urlaub und Krankengeld. Dieser Urlaubsanspruch richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz und beträgt mindestens 24 Werktage im Jahr. Im Krankheitsfall haben Arbeitnehmende Anspruch auf Lohnfortzahlung, wenn sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind.
Meldepflicht und Personalfragebogen kurzfristiger Beschäftigung
Arbeitgebende müssen ihre Mitarbeiter, die unter der 70-Tage-Regelung beschäftigt sind, bei der Minijob-Zentrale melden. Ein Personalfragebogen, der von den Arbeitnehmenden ausgefüllt werden muss, um ihre steuerliche Situation zu klären, hilft, alle relevanten Informationen der zu Beschäftigenden zu erfragen. Es ist auch von Vorteil, den Job in einem Arbeitsvertrag zu fixieren.
Vorlagen von Arbeitsvertrag und Arbeitszeit
Es gibt spezielle Vertrags-Vorlagen für die 70-Tage-Regelung, die von Arbeitgebenden verwendet werden. Darin sind wichtige Infos wie Beginn und Dauer, Tätigkeit und Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub sowie Sozialversicherungspflicht bzw. der Ausschluss der Sozialabgaben, wenn der Job unterhalb der Verdienstgrenze ausgeübt wird.
Fazit zur kurzfristigen Beschäftigung
Die 70-Tage-Regelung bietet eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmende, einen Nebenverdienst zu erzielen, ohne dass eine Sozialversicherungspflicht entsteht.
Es ist jedoch wichtig, die Voraussetzungen und Anforderungen der Regelung zu beachten, um keine Probleme mit dem Finanzamt bzgl. Steuern oder der Sozialversicherung zu haben.