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Altersteilzeit: So gelingt der schrittweise Ruhestand

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5 Minuten Lesezeit
Altersteilzeit

Laut der Universität Duisburg- Essen waren 2020 über 262.000 Beschäftigte in Deutschland in Altersteilzeit beschäftigt. 

Sind in Ihrem Unternehmen auch ältere Arbeitnehmer*innen tätig, die ihre Arbeitszeit reduzieren möchten? Fragen Sie sich, welche Arbeitsmodelle es gibt und ab wann und wie Mitarbeiter*innen diese beantragen können?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Altersteilzeit.

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Arbeitszeitmodell Altersteilzeit

Das Modell der Altersteilzeit wurde 1989 als staatliche Förderung eingeführt. 1996 wurde es reformiert und dann in den Jahren 2000, 2004 und 2006 immer wieder verändert. Im Jahr 2009 ist das Modell dann ausgelaufen. 

Heutzutage beruhen die Regelungen auf freiwilligen Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Angestellten. Diese bieten den älteren Beschäftigten so einen gleitenden Übergang in den Ruhestand und zur gesetzlichen Rente. Sie fußen auf dem Altersteilzeitgesetz

Altersteilzeit bedeutet, dass Beschäftigte 40-60 Prozent weniger arbeiten dürfen. Dafür erhalten sie ein reduziertes Gehalt, haben aber immer noch einen Anspruch auf Pension, Krankengeld und Anspruch auf die Arbeitslosenversicherung.

Die Altersteilzeit kann bis zu maximal 5 Jahren durchgeführt werden. Laut Hans Böckler Stiftung hat dieses Modell den Vorteil, dass die Arbeitslosigkeit älterer Personen sinkt und es für ein höheres Einkommen sorgt. 

Übrigens: Der Betriebsrat hat hinsichtlich des Modells kein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, nur die Verteilung der bereitgestellten finanziellen Unterstützung unterliegt dem Mitbestimmungsrecht. 

Wie funktioniert das Modell?

Für die Altersteilzeit gibt es verschiedene Modelle: 

  • Altersteilzeit Blockmodell: Die Teilzeit wird in zwei Phasen aufgeteilt, diese sind genau gleich lang. In der ersten Phase wird regulär, also in Vollzeit weitergearbeitet, dafür muss der Arbeitnehmer in der zweiten Phase nicht mehr arbeiten. In der ersten Phase wird das Gehalt halbiert, dafür erhält der Arbeitnehmer allerdings bereits einen Aufstockungsbetrag. Das Gehalt plus Aufstockungsbetrag wird dann in der zweiten Phase genau so weitergezahlt. 
  • Gleichverteilungsmodell: Arbeitnehmer*innen arbeiten nur noch die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit. Mitarbeiter*innen, die beispielsweise vorher 40 Stunden gearbeitet haben, arbeiten nun nur noch 20 Stunden. Diese Stunden werden entweder auf 5 Tage aufgeteilt oder an verschiedenen Tagen abgearbeitet. 
  • Auch andere Modelle, wie eine stufenweise Reduktion der Arbeit können möglich sein. 

Ab wann können Unternehmen Arbeitnehmer*innen Altersteilzeit anbieten?

Altersteilzeit: Ab wann können Beschäftigte damit eigentlich anfangen? Im Altersteilzeitgesetz ist genau aufgelistet, welche Personengruppen für die Teilzeitmöglichkeit berechtigt sind: 

  • Mitarbeiter*innen, die in 5 Jahren pensioniert werden, können in Altersteilzeit beschäftigt werden, wenn sie mindestens 1.080 Kalendertage in den letzten 5 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
  • Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.

Die folgenden Personengruppen können die Arbeitszeit nicht durch dieses Modell reduzieren: 

  • Mitarbeiter*innen, die aufgrund Ihres Alters bereits einen Anspruch auf eine Regelpension haben.
  • Personen, die lange Nacht- Schwerarbeit verrichtet haben und daher ein Sonderruhegeld beziehen.
  • Beschäftigte, die Leistungen aus einer Pensionsversicherung beziehen.
  • Mitarbeiter*innen, die einen sogenannten Ruhegenuss erhalten, da sie bei öffentlich rechtlichen Körperschaften angestellt waren.

DE MKT FREEBIE Zielvereinbarung

Altersteilzeit öffentlicher Dienst ab 2022

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst gilt seit 1998 der Tarifvertrag zur Regelung der Altersteilzeitarbeit (TV ATZ). Diese Möglichkeiten wurden sowohl von Bund und Ländern bis 2009 genutzt. Was gilt seit 2009? 

Bund & Kommunen

  • 2010 wurde der TV FlexAZ (Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten) für ältere Beschäftigte in Bund und Kommunen eingeführt. 
  • 2016 wurden die Altersteilzeitregelungen im TV Flex AZ bis 2018 verlängert.
  • Neuregelungen inkludieren mittlerweile das FALTER-Modell sowie das Blockmodell.

Beschäftigte im öffentlichen Dienst können also zwischen zwei Modellen wählen:

Das FALTER-Modell ermöglicht einen Übergang in den Ruhestand, indem Teilzeit schrittweise eingeführt wird.

Das Blockmodell ist in zwei Phasen unterteilt, in der ersten Phase arbeiten die Arbeitnehmer*innen regulär weiter, in der zweiten Phase sind sie freigestellt. 

Altersteilzeit: Vor- und Nachteile

Vorteile Arbeitnehmer

Die Reduktion der Arbeitszeit in diesem Modell bietet viele Vorteile für Beschäftigte.

So arbeiten die Beschäftigten zwar 50 Prozent weniger, erhalten allerdings immer noch 70 Prozent des Gehalts. Dies ist möglich, da ein Aufstockungsbetrag von 20 Prozent gezahlt wird. Dieser wird übrigens unabhängig davon gezahlt, welches Altersteilzeit Modell gewählt wurde.

Auch auf die Rente hat die Altersteilzeit einen positiven Effekt, so erhalten die Beschäftigten immer noch 90 Prozent der Beiträge des Vollzeitgehalts. Je nach Tarifvertrag kann es sogar sein, dass noch mehr gezahlt wird. 

Altersteilzeit Nachteile Arbeitnehmer

Die geringere Arbeitszeit hat allerdings auch Nachteile. In der zweiten Phase des Blockmodells werden z.B. keine weiteren Altersvorsorgeleistungen ausgezahlt, z.B. Renten oder Kapitalauszahlungen.

Zudem müssen Beschäftigte über einen längeren Zeitraum mit Gehaltseinbußen rechnen. Auch das Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld kann unter Umständen wegfallen. 

Altersteilzeit Blockmodell

So gelingt der Übergang: Altersteilzeit- Rente

Viele Mitarbeiter*innen hoffen auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ nach Ende der Altersteilzeit. Generell sind diese Beschäftigten auch nach Altersteilzeit berechtigt, diese Altersrente zu erhalten. 

Sie müssen dafür zwei Voraussetzungen erfüllen: 

  • Die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Dazu gehören übrigens auch Zeiten der Kindererziehung und der Bezug von Kranken- oder Arbeitslosengeld.
  • Das Eintrittsjahr ist abhängig vom Geburtsjahr. Mitarbeiter*innen, die zwischen 1954 und 1956 geboren wurden, können mit 63 Jahren in Rente gehen, alle Mitarbeiter*innen, die zwischen 1957 und 1963 geboren wurden, erst mit 64 Jahren. Alle Mitarbeiter*innen, die nach 1963 geboren wurden, haben einen Anspruch auf eine Rente mit 65 Jahren.

Wenn die Altersteilzeit zu früh endet und die Beschäftigten die abschlagsfreie Rente daher noch nicht beziehen können, können diese stattdessen die Altersrente für „langjährig Versicherte“ beziehen. Diese ist eine Rente ab 63 Jahren, bei welcher lebenslange Abschläge bezahlt werden müssen.

Andernfalls können die ehemaligen Mitarbeiter*innen auch noch einige Monate warten, bevor Sie die Rente beantragen. Alternativ können Sie auch noch einmal einen Arbeitsvertrag abschließen oder auch Arbeitslosengeld beantragen. 

So ermöglichen Sie Altersteilzeit

Ein Beschäftigter ist mit dem Wunsch nach Reduktion der Arbeitszeit an Sie herangetreten und Sie möchten ihn gerne dabei unterstützen?

Voraussetzung ist, dass es eine Regelung in Ihrem Betrieb gibt, eine Tarifvereinbarung existiert oder dass der Betrieb der Altersteilzeit zustimmt. 

Gehen Sie dann folgendermaßen vor:

  1. Der Angestellte muss sich für ein Modell entscheiden. Er kann z.B. das Blockmodell oder das Gleichverteilungsmodell wählen. Zeigen Sie Ihrem Angestellten die entsprechenden Möglichkeiten auf. 
  2. Bitten Sie den Angestellten einen formlosen Antrag bei der Personalabteilung einzureichen. In diesem müssen die Details, also Modell der Altersteilzeit, Datum und Dauer aufgelistet sein. 

Die Auskunfts- und Beratungsstellen der deutschen Rentenversicherung unterstützen übrigens Mitarbeiter*innen bei den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Teilzeitmodell. 

Berechnung

Suchen Sie nach Beispielen für die Altersteilzeit Berechnung? Das folgende Beispiel veranschaulicht die Vorteile von einer Reduktion der Arbeitszeit:

Herr Mustermann könnte mit 63 Jahren in Rente gehen. Wenn er drei Jahre lang in Altersteilzeit arbeitet, würde er danach eine Bruttorente von 1.667 Euro erhalten. Wenn er nicht in Altersteilzeit geht, erhält er eine Rente von 1.677 Euro.  (Quelle: Stern)

Möchten Sie das Nettogehalt bei Reduktion der Arbeitszeit berechnen? Dann schauen Sie doch einmal in diesen Rechner

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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