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Erfolgsmodell für sichere Arbeitsplätze: Kurzarbeit

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12 Minuten Lesezeit
Kurzarbeit

Kurzarbeit hat sich als Erfolgsmodell bewährt, um vor allem bei wirtschaftlichen Engpässen in Unternehmen Arbeitsplätze zu sichern. In vielen Ländern hat es gerade während der Corona-Pandemie für eine Abfederung der wirtschaftlichen, betrieblichen und privaten Folgen gesorgt.

Diese Arbeitsform ist jedoch nicht nur in Pandemiezeiten ein bewährtes Mittel. Als Flexibilisierungsinstrument findet es aus verschiedenen Gründen in Betrieben Anwendung. 

Im Folgenden erläutern wir, welche Voraussetzungen es für Kurzarbeit gibt, wie die Beantragung abläuft und was für den Erholungsurlaub und die Urlaubsvergütung gilt.

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Key Facts

  1. Bei Kurzarbeit handelt es sich um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um auf saisonale Schwankungen, wirtschaftliche Flauten oder unvorhergesehene Naturereignisse zu reagieren.
  2. Bei ordentlicher Beantragung zahlt die Bundesagentur für Arbeit 60 bis 67 Prozent des Lohnausfalls der Arbeitnehmer für eine Dauer von bis zu 12 Monaten.
  3. An Feiertagen und bei Krankheit wird kein Kurzarbeitergeld gezahlt.

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Was bedeutet Kurzarbeit?

Dabei handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell, bei dem Arbeitnehmer*innen vorübergehend weniger Stunden, als in ihrem Arbeitsvertrag festgelegt, arbeiten. Sie erhalten in der Zeit entsprechend weniger Gehalt. 

Das Ziel ist es, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Arbeitsplätze zu erhalten und Kündigungen zu vermeiden. Kurzarbeit ist ein wirtschaftliches Flexibilisierungsinstrument für Unternehmen, mit dem sie schnell und effektiv auf eine schwankende Nachfrage und/oder Auftragslage reagieren können. 

Aktuelle Lage

Kurzarbeit findet also aktuell auch Anwendung in der Wirtschaft. So waren laut Ifo-Institut im Januar 2023 etwa 200.000 Menschen in Kurzarbeit gemeldet. Das entspricht ca. 0,6 Prozent der Bevölkerung. Im Vergleich: Auf dem Höchststand der Corona-Pandemie im April 2020 waren etwa 6 Millionen Mitarbeiter*innen betroffen.

Arbeitsrecht

Es handelt sich um ein staatlich reguliertes Instrument, das im Arbeitsrecht verankert ist. Das bedeutet, dass Kurzarbeit beim Staat, genauer bei der Bundesagentur für Arbeit, beantragt werden muss. Der Staat legt die Bedingungen fest. Darüber hinaus sorgt er über das sogenannte Kurzarbeitergeld für einen Ausgleich des Lohnausfalls.

Was bedeutet Kurzarbeit für die Mitarbeitenden?

Für Beschäftigte bedeutet die Maßnahme:

  • Eine Reduzierung der Arbeitszeit,
  • Reduktion des Gehalts,
  • Erhalt eines staatliches Ausgleichs für den Gehaltsausfall, das sogenannte Kurzarbeitergeld und 
  • die Sicherung des Arbeitsplatzes. 

Die 3 Arten von Kurzarbeit

In Deutschland gibt es drei verschiedene Arten von Kurzarbeit, die aus unterschiedlichen Gründen zum Einsatz kommen. Der Einsatz geht stets mit einer staatlichen Unterstützung einher, die den Lohnausfall abfedern soll. 

a.) Saisonales Kurzarbeitergeld

Dieses findet vor allem im Baugewerbe während der Wintermonate Anwendung, wenn aufgrund der Wetterlage das reguläre Arbeiten nicht möglich ist. Unternehmen können also bei jahreszeitlich bedingtem Arbeitsausfall dieses Entgelt für die Wintermonate (Dezember-März) beantragen.

b.) Transferkurzarbeitergeld

Diese Form findet vor allem in insolventen Betrieben Anwendung. Dabei soll das Transfergeld den Übergang vom alten zum neuen Arbeitgeber erleichtern. Arbeitnehmer können in der Transferphase an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, die von der Bundesagentur für Arbeit gefördert werden. Geregelt ist diese Form in § 111 SGB.

c.) Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Dies ist die weitaus verbreitete und bekannte Form, die vor allem während der Corona-Pandemie flächendeckend zum Einsatz kam. Das konjunkturelle Entgelt wird bei vorübergehendem Auftragsmangel oder unvorhergesehen Naturereignissen wie z. B. Pandemien, aber auch Überschwemmungen gezahlt. Es soll Arbeitslosigkeit abwenden und die entstandenen finanzielle Einbuße ausgleichen.

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Kurzarbeit Urlaubsanspruch

Was sind Gründe für Kurzarbeit?

Gründe für diese Arbeitsform sind festgelegt in § 96 SGB III. Hierunter fallen die folgenden wirtschaftliche Gründe:

  • Konjunkturflauten (wie z. B. die Finanzkrise 2008),
  • niedrige Auftragslage,
  • vorübergehender Rohstoffengpass oder
  • unvorhergesehene und unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder Pandemien.

Voraussetzungen Kurzarbeit

Damit Kurzarbeit laut Gesetz vorliegt und das Entgelt von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wird, müssen Unternehmen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. 

  • Die HR Abteilung muss vor Implementierung versucht haben, den Arbeitsausfall zu verhindern (z .B. durch Urlaubsgewährung oder Überstundenabbau).
  • Der Arbeitsausfall muss sich aus bestimmten wirtschaftlichen Gründen und/oder unvorhersehbaren Ereignissen ergeben haben.
  • Die Rückkehr zum normalen Betrieb muss absehbar sein, was im Falle einer drohenden Insolvenz nicht der Fall wäre.
  • 10 Prozent der Beschäftigten müssen von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sein.

Diesen vereinfachten Zugang regelt eine aktuelle Sonderreglung noch bis Ende Juni 2023. Normalerweise sind die Voraussetzungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erst erfüllt, wenn einem Drittel der Arbeitnehmer einen Lohnausfall von 10 Prozent droht.

Wann lohnt sich die Kurzarbeit?

Unter diesen Voraussetzungen ergibt Kurzarbeit also Sinn, wenn sie dazu beitragen kann, Arbeitsplätze zu sichern und den Betrieb durch temporäre Schwächephasen zu führen.

Kurzarbeit beantragen

Gibt es in einem Unternehmen einen Betriebsrat, muss von diesem eine Zustimmung zur Nutzung von Kurzarbeitergeld vorliegen. In Betrieben ohne Betriebsrat muss Kurzarbeit mit jedem Mitarbeiter einzeln vereinbart werden.

Die Personalabteilung beantragt die Kurzarbeit bzw. die Übernahme des Kurzarbeitergeldes bei der Bundesagentur der Arbeit. Eine Bearbeitung dauert in der Regel 15 Arbeitstage.

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Wie viel Geld bekommt man während der Kurzarbeit?

Was ist Kurzarbeitergeld?

Um den Lohnausfall auszugleichen, zahlt die Regierung den Unternehmen das Geld, das diese an ihre Arbeitnehmer weiterleiten. Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung und ergibt sich somit aus den Beiträgen zur Sozialversicherung.

Höhe des Kurzarbeitergeldes – Wie wird das Gehalt bei Kurzarbeit gekürzt?

In Deutschland beträgt das Entgelt derzeit 60 Prozent des Nettoentgelts. Bei einem Kind im Haushalt erhöht sich der Prozentsatz auf 67 Prozent

Für die Berechnung wird stets der Lohnausfall als Bemessungsgrundlage genommen, d. h. die Differenz zwischen Ist- und Sollentgelt. Dabei gibt es jedoch eine Grenze für das zugrunde liegende Sollentgelt. 

Diese ergibt sich aus einer jahresaktuellen Tabelle der Bundesagentur für Arbeit. Für das Jahr 2023 liegt die Grenze der Beitragsbemessungsgrenze für die neuen Bundesländer bei etwa 7.100 Euro Brutto und für die alten Länder bei knapp 7.300 Euro. Die einzelne Richtwerte sind der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. 

Alternativ können Personalabteilungen auch das Faktorverfahren nach § 39f EStG anwenden. In diesem Fall können die Werte nicht der Tabelle entnommen werden. Die Berechnung erfolgt dann maschinell.

Deutschland liegt mit dem Satz von 60 Prozent im europäischen Vergleich auf dem vorletzten Platz. Schlechter schneidet nur Portugal ab. Laut einer Aufstellung von Agenda Austria zum Kurzarbeitergeld in Coronazeiten erhielten Arbeitnehmer in Irland sogar 100 Prozent ihres Bruttogehalts. 30 Prozent wurden davon vom Arbeitgeber übernommen. 

In Österreich liegt das Entgelt bei 80 Prozent des Nettogehalts, in der Schweiz bei 80 Prozent des Bruttogehalts laut Agenda Austria.

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Beispiel – Was bleibt vom Kurzarbeitergeld übrig?

Eine kinderlose Arbeitnehmerin in Vollzeit erhält 2000 Euro brutto in Steuerklasse I, also ca. 1.400 Euro netto. Ihre Arbeitszeit wurde hier um die Hälfte gekürzt. Dies bedeutet für die Arbeitnehmerin einen neuen Lohn von etwa 800 Euro netto. 

Die Differenz zwischen Ist- und Sollentgelt beträgt etwa 600 Euro. Der angewendete Prozentsatz von 60 bezieht sich nun auf diese Differenz von 600 Euro. Etwa 360 Euro beträgt also in diesem Fall das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit.

Die Arbeitnehmerin erhält also ein monatlichen Entgelt von etwa 1.160 Euro.

Kurzarbeitergeld – Rechner

Für einen ersten Überblick über das Entgelt finden sich im Internet verschiedene Rechner, die die Berechnung einfach machen, wie bspw. der Rechner von Randstad.

Sozialversicherungsbeiträge – Rechner 

Darüber hinaus bieten auch einige Krankenversicherungen Rechner speziell für Personalabteilungen an, wie beispielsweise der Techniker Krankenkasse Online-Rechner. Mit diesen können Sie die reduzierten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ganz einfach berechnen.

Aufstockung

Führungskräfte haben auch in Deutschland die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld ihrer Arbeitnehmer aufzustocken. Es gibt jedoch kein Recht auf Aufstockung. Die Aufstockung durch den Arbeitgeber ist darüber hinaus steuerpflichtig

Kurzarbeit – Steuererklärung

Das Kurzarbeitergeld ist nicht steuerpflichtig. Es handelt sich hierbei um eine Lohnersatzleistung, wie bspw. auch das Mutterschaftsgeld. Das Kurzarbeitergeld unterliegt allerdings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Es wird also beim Ermitteln des individuellen Steuersatzes berücksichtigt. 

Progressionsvorbehalt – Wie viel muss ich nachzahlen?

Das erhaltene Kurzarbeitergeld wird in der Steuererklärung zu den übrigen steuerpflichtigen Einkünften des Jahres hinzugerechnet. Aus dieser Summe wird dann der individuelle Steuersatz berechnet.

  • Kurzarbeit Steuernachzahlung: Dabei kann es unter Umständen zu Steuernachzahlungen für Angestellte kommen. Denn durch die Einbeziehung des steuerfreien Entgeltes können diese am Ende des Jahres in der Steuererklärung in eine höhere Steuerklasse rutschen.

Eine eventuelle Nachzahlung hängt jedoch von individuellen Faktoren ab.

Steuererklärung Kurzarbeit Pflicht

Alle Arbeitnehmer, deren Leistungen mehr als 410 € monatlich betragen, müssen eine Steuererklärung machen. Hier muss der Erhalt des Entgelts ausgewiesen werden. 

Kurzarbeit Verlängerung

Dauer Kurzarbeit

In Deutschland ist die Arbeitsform aktuell auf maximal 12 Monate begrenzt. Während der schlimmsten Welle der Coronapandemie war diese Dauer verlängert worden. Diese Sonderregelung ist jedoch 2022 ausgelaufen. Eine erneute Verlängerung ist erst wieder nach einer Unterbrechung von 3 Monaten möglich.

Konkrete Ausgestaltung der Kurzarbeit

Die wichtigsten Fragen zur Umsetzung haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Was darf ich während der Kurzarbeit machen?

Während der Kurzarbeit sind Beschäftigte in der Regel verpflichtet, für ihren Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen und entsprechende Arbeiten auszuführen, wenn sie benötigt werden.

Als Personalabteilung können Sie Ihren Arbeitnehmer im Rahmen einer Vereinbarung auch Fortbildungsmaßnahmen oder eine andere bezahlte Tätigkeit erlauben. Wichtig für die Anrechnung ist, dass diese Nebentätigkeit mit dem Manager abgesprochen ist. Angestellte, die bereits zuvor eine Nebentätigkeit ausgeübt haben, dürfen dies auch weiterhin tun.

Wie oft muss ich bei Kurzarbeit arbeiten?

Die Anzahl der Arbeitsstunden, die Arbeitnehmer*innen währenddessen leisten müssen, hängen von den individuellen oder betrieblichen Vereinbarungen ab. Die Arbeitszeit kann dabei sogar um 100 Prozent reduziert werden. Das nennt man dann „Kurzarbeit Null”.

Grundsätzlich sollten Arbeitnehmer jedoch flexibel sein. Denn eine gesetzliche Frist zu einer Ankündigung zum Arbeitsantritt gibt es nicht. Gleiches gilt für die Aufhebung der Maßnahme. 

Wie viel darf man in Kurzarbeit arbeiten?

Damit die Voraussetzungen für die Übernahme des Entgelts erfüllt bleiben, dürfen Arbeitnehmer*innen maximal 90 Prozent der üblichen Stunden arbeiten.

Wie viele Überstunden darf man bei Kurzarbeit haben?

Um als Personalabteilung die Voraussetzungen zu erfüllen, sollten Arbeitnehmer vor Einführung alle Überstunden abgebummelt haben. Das Leisten von Überstunden ist generell nicht zulässig.

Urlaubsanspruch Kurzarbeit Beispiel:

Ein Betrieb meldet für eine Dauer von 3 Monaten Kurzarbeit Null an. Arbeitnehmer haben normalerweise einen Urlaubsanspruch von 2,5 Urlaubstagen pro Monat. Für die drei Monate entfällt der Urlaubsanspruch. Statt 30 Tage Urlaubstage im Jahr gelten aufgerundet nur noch 23 Tage Jahresurlaub. Es kommt also zu einer Kürzung von 7 Tagen.

Reduzierte Stunden – Urlaubsanspruch: Was gilt?

Bei lediglich gekürzten Arbeitszeiten ändert sich das Anrecht auf die Urlaubstage nicht.

Wie wird der Urlaub in der Kurzarbeit berechnet?

Auch während der Arbeitsform besteht für Beschäftigte ein Anspruch auf Urlaubsentgelt. Das Urlaubsentgelt richtet sich nach dem ungekürzten Gehalt der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn.

Kann ich während der Kurzarbeit Urlaubstage nehmen?

Ja, Arbeitnehmer können währenddessen Urlaub nehmen. Dies sollte jedoch mit der Führungskraft abgesprochen werden.

Wie werden Feiertage bei Kurzarbeit berechnet?

Grundsätzlich gilt: Die Entgeltfortzahlung an Feiertagen erstattet die Bundesagentur für Arbeit nicht. Begründet wird dies damit, dass Sie als Vorgesetzte diese ohnehin ohne Gegenleistung vergüten müssten, wie in § 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes festgelegt ist. 

Es ändert sich also an den Prinzipien der Entgeltfortzahlung nichts. Beschäftigte haben Anspruch auf den gleichen Lohn, der ohne den Feiertag entstanden wäre. Bei Kurzarbeit bedeutet dies, dass lediglich ein Anspruch in Höhe des reduzierten Lohns besteht – der sogenannte „Kurzlohn“.

Wie wird Krankheit bei Kurzarbeit bezahlt?

Sind Beschäftigte krank, gelten die üblichen Regelungen für den Krankheitsfall. Die Höhe der Entgeltfortzahlung kann sich jedoch durch die reduzierte Arbeitszeit verringern. Auch hier gilt das Lohnausfallprinzip. Die Höhe der Entgeltfortzahlung orientiert sich ebenso am reduzierten Lohn.

Krankengeld bei Kurzarbeit: Die Zahlung des Krankengeldes richtet sich nach Zeitpunkt der Erkrankung des Beschäftigten – ob die Erkrankung vor oder während der Kurzarbeit auftrat. Eine Übersicht über die möglichen Konstellationen und Zahlungen bietet die Techniker Krankenkasse.

Vor- und Nachteile der Kurzarbeit

Welche Vorteile hat Kurzarbeit?

Die Vorteile für Beschäftigte sind:

  • Arbeitsplatzsicherung,
  • Möglichkeit zur Weiterbildung,
  • mehr Zeit für Familie und Freunde,
  • eventuelle Verbesserung von Work-Life-Balance.

Die Vorteile für Betriebe sind: 

  • Vermeidung von Kündigungen,
  • Flexibilität bei Personalplanung je nach Lage.

Welche Nachteile hat man bei Kurzarbeit?

Hat Kurzarbeit Nachteile für Arbeitnehmer*innen?

Ja, zu den Nachteilen zählen:

  • Reduziertes Einkommen,
  • Eventuelle Einschränkungen und Kürzungen bei der Urlaubsvergütung,
  • Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Rentenversicherung),
  • Steuernachzahlung bei Kurzarbeit.

Generell ist der Bezug steuerfrei. Allerdings erhöht das Kurzarbeitergeld den Progressionsvorbehalt.

Es gibt auch einige Nachteile für die Personalabteilung:

  • Verringerte Produktivität,
  • Potenziell negative Auswirkungen auf Mitarbeiterbindung und -motivation von Angestellten.
  • Möglicher Verlust von erfahrenen und qualifizierten Mitarbeitenden.
  • Bürokratischer Aufwand.

Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Angestellte

Welche Pflichten gibt es?

Beschäftigte haben grundsätzlich folgende Pflichten:

  1. Arbeitspflicht: Beschäftigte sind weiterhin verpflichtet, in dem Umfang zu arbeiten, der abgesprochen wurde.
  2. Information: Nehmen Beschäftigte eine weitere Beschäftigung während dieses Zeitraums auf, sind sie verpflichtet, dies den regulären Arbeitgebern mitzuteilen.
  3. Erreichbarkeit: Beschäftigte müssen für eventuelle Änderungen, beispielweise bzgl. des Arbeitsumfangs erreichbar bleiben.
  4. Lohnreduktion: Kurzarbeit bedeutet eine Reduktion des regulären Lohns für Beschäftigte.
  5. Steuererklärung Kurzarbeit Pflicht: Ab einer Höhe von 410 € Kurzarbeitergeld besteht die Pflicht eine Einkommensteuererklärung einzureichen.

Vorgesetzte haben in der Regel folgende Pflichten:

  1. Informationen: Arbeitgeber müssen den Arbeitnehmern rechtzeitig bzgl. der Kurzarbeit Bescheid geben bzw. diese mit den Mitarbeiter*innen oder dem Betriebsrat vereinbaren. 
  2. Anzeigepflicht: Führungskräfte müssen Kurzarbeit bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen und beantragen. Auch etwaige Änderungen müssen der Behörde mitgeteilt werden.
  3. Fortzahlungspflicht: Arbeitgeber müssen das von der Bundesagentur für Arbeit gezahlte Kurzarbeitergeld plus das gekürzte Nettogehalt an die Beschäftigten zahlen.
  4. Sozialversicherungsbeiträge: Die Sozialversicherungsbeiträge werden vom Unternehmen allein bezahlt.

Welche Rechte habe ich bei Kurzarbeit?

Arbeitnehmer haben die folgende Rechte:

  1. Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses: Durch die Arbeit wird das Arbeitsverhältnis nicht beendet. Arbeitnehmer behalten ihren Arbeitsplatz und haben nach Ende der Kurzarbeit das Recht auf Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsumfang.
  2. Anspruch auf Kurzarbeitergeld: Hat die Führungskraft Kurzarbeit  angemeldet, haben Beschäftigte Anspruch auf die Zahlung.
  3. Mitbestimmungsrechte: Ist ein Betriebsrat vertreten, haben Arbeitnehmende über den Betriebsrecht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. der Einführung des Entgelts.
  4. Informationen: Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern die Gründe der Kurzarbeit darzulegen. 
  5. Recht auf Weiterbildung: Beschäftigt haben während der Kurzarbeit ein Recht auf staatlich geförderte Weiterbildungsmaßnahmen.

Arbeitgeber, die Kurzarbeit  anordnen, haben ebenso bestimmte Rechte. Dazu gehören:

  1. Recht auf Anordnung der Kurzarbeit: Manager*in haben das Recht Kurzarbeit anzuordnen, wenn die bereits aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.
  2. Flexibilität: Im Rahmen der Kurzarbeit dürfen Arbeitgeber, die vertraglich vereinbarten Stunden der Nutzer*innen reduzieren und anpassen.
  3. Recht auf Kostenerstattung: Bis Ende des Jahres 2022 gab es eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von 50 Prozent. Diese gilt in 2023 nicht mehr.
  4. Kurzarbeitergeld: Bei ordentlicher Beantragung zahlt die Bundesagentur der Arbeit einen Teil des ausgefallenen Lohns.
  5. Neueinstellungen: Neueinstellungen dürfen dann vorgenommen werden, wenn diese zwingend erforderlich sind. Ausgenommen davon sind Ausbildungsverträge. Eine Abstimmung über Neueinstellungen ist mit der Bundesagentur für Arbeit vorzunehmen.

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Was passiert mit Minijobbern?

Diese haben keinen Anspruch auf die Arbeitsform, da es sich bei Minijobs um keine sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen handelt.

Was passiert mit Leiharbeitern?

Leiharbeiter*innen haben durch eine befristete Verordnung noch bis 30. Juni 2023 ein Recht auf Kurzarbeit und den Lohnausgleich durch das entsprechende Entgelt.

Zusammenfassung 

Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme zur Reduzierung der Arbeitszeit in Unternehmen aus bestimmten wirtschaftlichen Gründen oder bei unvorhergesehenen Naturereignissen. Aufgrund von Kurzarbeit ist es wahrscheinlicher, dass eine Arbeitslosigkeit vermieden wird.

Die Mitarbeitenden behalten ihr Arbeitsverhältnis in einem reduzierten Umfang. Der Lohn wird anteilig auf den Umfang gekürzt. Die Einbußen werden über das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Die Dauer beschränkt sich aktuell auf 12 Monate.

Ob Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit besser ist, hängt von der individuellen Situation ab.

  • Lohn: So erhalten Arbeitnehmer zwar weniger Lohn bei Kurzarbeit. In der Regel ist dieser jedoch noch höher als das Arbeitslosengeld. Gerade bei Geringverdienern kann das jedoch auch anders sein.
  • Zeitliche Beschränkung: Kurzarbeit ist zeitlich beschränkt und Arbeitnehmer haben das Recht auf Rückkehr zum normalen Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kurzarbeit.

Eine etwaige Arbeitslosigkeit beinhaltet:

  • ein dauerhaft beendetes Arbeitsverhältnis und eine unbestimmte Dauer der Arbeitslosigkeit.
  • Gerade für ältere Mitarbeitende kann Arbeitslosigkeit nachteiliger sein als Kurzarbeit. Für diese sind die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt eher schlechter.

Kurzarbeit ist in der Regel also auch für Beschäftigte eine bessere Option als Arbeitslosigkeit. 

Schlimm kann es trotzdem für Arbeitnehmer*innen sein, da der Lohnausfall eine Belastung darstellt. Für Führungskräfte stellt Kurzarbeit in der Regel ein positives arbeitsmarktpolitisches Instrument, mit dem sie in schwierigen Situationen ihren Betrieb sichern können.

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Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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