Sind Beschäftigte länger als 78 Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, endet der Anspruch auf Krankengeld. Dieser Vorgang, bekannt als Aussteuerung, führt oft zu Unsicherheit bezüglich des Fortbestands des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis endet jedoch nicht automatisch mit der Aussteuerung von Krankengeld. Dieser Artikel erklärt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgebende gelten und welche Schritte zu beachten sind, wenn das Arbeitsverhältnis nach langer Krankheit endet.
Wichtige Fakten
- Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit der Aussteuerung nach 78 Wochen Krankengeldbezug, sondern besteht rechtlich fort, bis z. B. eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird oder eine Kündigung erfolgt.
- Psychische Erkrankungen sind laut einer Analyse der DAK-Gesundheit aus dem Jahr 2025 für die meisten Fehltage in Deutschland verantwortlich und verursachen häufig lang andauernde Arbeitsunfähigkeit, die zur Aussteuerung führen kann. DAK-Gesundheit
- Die durchschnittliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit bei psychischen Erkrankungen liegt bei 39,2 Tagen, wie der DAK-Psychoreport 2025 zeigt, was das Risiko langwieriger Krankheitsverläufe unterstreicht. DAK-Gesundheit
- Arbeitgebende müssen betroffene Beschäftigte zum Ende des Krankengeldbezugs bei der Sozialversicherung abmelden (Meldegrund 30), um rechtliche und beitragsrechtliche Komplikationen zu vermeiden.
- Was bedeutet Aussteuerung?
- Was ist die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III?
- Welche Pflichten haben Arbeitgebende während der Aussteuerung?
- Wann endet das Arbeitsverhältnis nach der Aussteuerung?
- Wann endet ein Arbeitsverhältnis bei langer Krankheit
Beschäftigte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit zunächst für sechs Wochen eine Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgebenden. Dauert die Arbeitsunfähigkeit an, leistet die gesetzliche Krankenkasse anschließend Krankengeld.
Der Anspruch auf Krankengeld ist gesetzlich begrenzt. Er endet, wenn Beschäftigte wegen derselben Krankheit innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (der sogenannten Blockfrist) für 78 Wochen arbeitsunfähig sind.
Können die Betroffenen die aus gesundheitlichen Gründen ihre bisherige oder eine andere Tätigkeit nicht mehr ausüben können, ist die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung der nächste logische Schritt. Es kommt jedoch nicht selten vor, dass zum Zeitpunkt des Auslaufens des Krankengeldbezugs der Rentenversicherungsträger noch keine Entscheidung über den Rentenanspruch getroffen hat.
In diesem Fall entsteht eine Lücke. Die Betroffenen befinden sich offiziell noch in einem Arbeitsverhältnis – auch wenn sie weiterhin arbeitsunfähig sind – erhalten aber keine Zahlungen mehr, weder Krankengeld noch Entgeltfortzahlung durch die Arbeitgebenden. Das ist eine rechtlich und finanziell heikle Situation, die für die Betroffenen mit großer Unsicherheit verbunden ist.
Auch für Arbeitgebende ist oft unklar, wann genau das Arbeitsverhältnis in dieser Situation endet und welche Pflichten bestehen. Die folgenden Abschnitte schaffen Klarheit.
Hinweis: Der Gesundheitsreport 2025 der Techniker Krankenkasse (TK) zeigt, dass die meisten Krankschreibungen von kurzer Dauer sind. Langzeiterkrankungen von über sechs Wochen machen jedoch einen erheblichen Teil der gesamten Fehltage aus und sind für Arbeitgebende besonders relevant. Nur ein kleiner Prozentsatz der Fälle führt zu einem Krankengeldbezug, der bis zur Aussteuerung andauert. Techniker Krankenkasse
Was ist die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III?
In diesem besonderen Fall greift eine spezielle Regelung: die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung.
Nach dem Ende des Krankengeldbezugs erhalten die Betroffenen das sogenannte Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit (§ 145 SGB III). Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes – auch wenn offiziell keine Arbeitslosigkeit im klassischen Sinne vorliegt. Diese Leistung wird gezahlt, bis eine nachfolgende Leistung, in der Regel die Erwerbsminderungsrente, bewilligt oder über den Anspruch entschieden wurde.
Während dieser Zeit erhalten die Betroffenen weiterhin Arbeitslosengeld und bleiben krankenversichert. Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Aussteuerung?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes I nach der Nahtlosigkeitsregelung entspricht dem regulären Arbeitslosengeld. Es beträgt in der Regel 60 % des pauschalierten Nettoentgelts. Haben die Betroffenen mindestens ein Kind, erhöht sich der Satz auf 67 %. Die genaue Höhe wird von der Agentur für Arbeit auf Basis des vorherigen Einkommens berechnet.
Müssen sich Betroffene weiterhin krankschreiben lassen?
Ja, es ist für Betroffene entscheidend, sich auch nach der Aussteuerung lückenlos ärztlich krankschreiben zu lassen. Diese Krankschreibungen dienen als Nachweis der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit und sind eine Voraussetzung für den Leistungsbezug nach § 145 SGB III.
Welche Pflichten haben Arbeitgebende während der Aussteuerung?
Das Arbeitsverhältnis gilt weiterhin als nicht beendet, solange über den Rentenanspruch noch nicht entschieden wurde. Die betreffende Person ist also formell noch beschäftigt, muss sich aber trotzdem offiziell arbeitslos melden.
Arbeitgebende können in dieser Phase kein Direktionsrecht mehr gegenüber der betroffenen Person ausüben – das heißt, es besteht keine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, und der Betrieb kann keine Weisungen mehr erteilen.
Wann endet das Arbeitsverhältnis nach der Aussteuerung?
Abmeldung des sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisses
Arbeitgebende sind verpflichtet, die betroffene Person bei der Sozialversicherung abzumelden, sobald der Krankengeldbezug endet. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis korrekt zu beenden.
Als Meldegrund ist Grund 30 anzugeben:
„Abmeldung wegen Ende einer versicherungspflichtigen Beschäftigung“.
Basis hierfür ist die „Gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt“.
Beitragsfreies einmaliges Arbeitsentgelt
Zahlen Arbeitgebende den ausscheidenden Beschäftigten nach dem Ende des Krankengeldbezugs noch ein einmaliges Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld), bleibt diese Zahlung unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei.
Ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach Ende des Krankengeldbezugs bleibt beitragsfrei, wenn
- im laufenden Kalenderjahr keine SV-Tage (Sozialversicherungstage) vorliegen,
also die betroffene Person kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt erhalten hat, da sie durchgehend arbeitsunfähig war, und - die Abmeldung bei der Sozialversicherung bereits erfolgt ist,
also das Beschäftigungsverhältnis mit dem Ende des Krankengeldbezugs als beendet gilt.
Da die Beschäftigten bereits 78 Wochen wegen derselben Krankheit krankgeschrieben worden sind, werden im laufenden Kalenderjahr vermutlich meist ausschließlich beitragsfreie Zeiten vorliegen.
Ausnahme: Erfolgt die Einmalzahlung jedoch in den Monaten Januar bis März und gab es im Vorjahr beitragspflichtige Zeiten, wird die Einmalzahlung dem Vorjahr zugeordnet.
Ist man automatisch gekündigt, wenn man ausgesteuert ist?
Vielmehr kommt es auf die individuelle Situation der Arbeitnehmenden an. Nein, die Aussteuerung allein beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Es ruht lediglich. Die rechtliche Beendigung hängt von der weiteren Entwicklung ab.
Ist absehbar, dass die betroffene Person nach dem Ende des Krankengeldbezugs nicht mehr an den Arbeitsplatz zurückkehren kann – also weiterhin arbeitsunfähig bleibt und eine Erwerbsminderungsrente in Anspruch nimmt –, endet das Arbeitsverhältnis in der Regel mit dem Antritt der Rente, sofern keine andere Regelung getroffen wurde.
Ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gesundheitlich wieder möglich, haben Beschäftigte das Recht dazu. Arbeitgebende und Beschäftigte sollten dann gemeinsam eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) prüfen.
Das kann z. B. eine Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz sein – etwa wenn schwere körperliche Arbeit nach einer Erkrankung (z. B. Bandscheibenvorfall, Rückenprobleme) nicht mehr möglich ist. Auch reduzierte Arbeitszeiten oder Anpassungen der Tätigkeiten können infrage kommen.
Eine Kündigung aus krankheitsbedingten Gründen durch die Arbeitgebenden ist nur unter den strengen Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) zulässig. Erforderlich sind eine negative Gesundheitsprognose, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen und eine umfassende Interessenabwägung.
Was ist mit Urlaubsanspruch nach Aussteuerung?
Der Urlaubsanspruch besteht weiterhin, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Solange also die nachfolgende Leistung, wie beispielsweise eine Erwerbsminderungsrente, noch nicht in Kraft ist, haben die betroffenen Personen grundsätzlich weiterhin Anspruch auf ihre Urlaubstage.
Der Urlaubsanspruch verfällt jedoch nach einer gesetzlichen Frist. Laut einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verfällt der gesetzliche Mindesturlaub bei lang andauernder Krankheit 15 Monate nach dem Ende des jeweiligen Urlaubsjahres. Arbeitgebende sollten dies bei der Abwicklung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen. Bundesarbeitsgericht
Wann endet ein Arbeitsverhältnis bei langer Krankheit
Die Aussteuerung beendet den Krankengeldbezug, nicht aber automatisch das Arbeitsverhältnis. Dieses bleibt rechtlich bestehen, bis eine Folgeleistung wie die Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, eine Kündigung nach den strengen Regeln des Kündigungsschutzgesetzes erfolgt oder eine andere Form der Beendigung (z. B. Aufhebungsvertrag) vereinbart wird. Werden Beschäftigte wieder arbeitsfähig, haben sie ein Recht auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz. Für Arbeitgebende ist eine sorgfältige Dokumentation und Einhaltung der Meldepflichten essenziell.
👉 Tipp: Eine professionelle HR-Software hilft, in komplexen Fällen wie der Aussteuerung den Überblick zu behalten. Sie dokumentiert lückenlos alle Abwesenheiten, unterstützt bei der Einhaltung von Meldefristen und verwaltet Resturlaubsansprüche rechtssicher. Das minimiert den administrativen Aufwand und beugt kostspieligen Fehlern vor.
FAQ
Was passiert, wenn man von der Krankenkasse ausgesteuert wird?
Nach der Aussteuerung endet Ihr Anspruch auf Krankengeld. Das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch zunächst bestehen. In der Regel haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit, bis über eine mögliche Erwerbsminderungsrente entschieden wurde.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach Aussteuerung vom Krankengeld?
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach den allgemeinen Sätzen des Arbeitslosengeldes I. Es beträgt in der Regel 60 % des letzten pauschalierten Nettoentgelts, bzw. 67 %, wenn Sie mindestens ein Kind haben.
Soll man sich nach Aussteuerung weiter krankschreiben lassen?
Ja, es ist wichtig, sich auch nach der Aussteuerung weiterhin lückenlos krankschreiben zu lassen. Dies ist eine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit zu erhalten und den Status der Arbeitsunfähigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen.
Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei einer Aussteuerung?
Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld beziehen, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sie bleiben somit weiterhin versichert, ohne die Beiträge selbst zahlen zu müssen.

