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Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2024

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5 Minuten Lesezeit
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2024

Jedes Jahr werden die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Sozialversicherungen an die Einkommensentwicklung in Deutschland angepasst. Die Beitragsbemessungsgrenze verhindert, dass weder die Beiträge für die Sozialversicherungen noch die Sozialausgaben unbegrenzt hoch sein können. Für Arbeitgebende ist es wichtig, die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze zu kennen. Im folgenden Artikel geben wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen der BBG 2024.

Key Facts

  1. Die Beitragsbemessungsgrenze legt den maximal zu zahlenden Beitragssatz für die jeweiligen Sozialversicherungen für Arbeitnehmende fest.
  2. Abhängig von der jeweiligen Sozialversicherungen fallen die BBGs unterschiedlich hoch aus.
  3. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst.

Berechnung BBG

Was versteht man unter der Beitragsbemessungsgrenze?

Was ist der Beitragssatz und was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)?

Arbeitnehmende Personen zahlen monatlich einen bestimmten Anteil von ihrem Gehalt in die Sozialversicherung ein. Die Sozialversicherung in Deutschland umfasst die Rentenversicherung, Unfallfallversicherung, Arbeitslosenversicherung sowie die Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch der Beitrag ist, den Arbeitnehmende einzahlen müssen, ist abhängig von der Höhe ihres Gehalts. Der Verdienst bestimmt also den prozentualen Anteil, der von ihrem Gehalt für Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung sowie Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen wird. Das ist der sogenannte Beitragssatz.

Sozialversicherungsbeiträge können nicht unendlich steigen

Nach diesem System zahlen Beschäftigte, die mehr verdienen, auch höhere Beiträge. Die Beitragshöhe ist aber nicht unendlich groß, sondern hat ein Limit: die Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet: Wenn Arbeitnehmende mehr verdienen, zahlen sie trotzdem nur den jeweils begrenzten Anteil.

Es gibt unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen. Ihre Höhen unterscheiden sich von den jeweiligen Sozialversicherungen und werden jährlich angepasst.

Warum gibt es die Beitragsbemessungsgrenze?

Die Einführung einer solchen Grenze erscheint auf den ersten Blick überraschend, denn auf diese Weise verzichtet der Staat auf höhere Einnahmen aus Sozialabgaben. Die BBG soll aber nicht die Einnahmen, sondern die Ausgaben regulieren. Denn ohne Beitragsbemessungsgrenze hätten Arbeitnehmende, die mehr verdienen, auch Anspruch auf höhere Beträge beim Krankengeld oder auch bei der Rente.

Durch die Beitragsbemessungsgrenzen sind diese Ausgaben also gedeckelt. Die Rente oder auch das Krankengeld von Topverdienenden kann ebenfalls nicht unendlich hoch sein.

Wann werden die Beitragsbemessungsgrenzen angepasst?

Die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Versicherungen sind in unterschiedlichen Verordnungen festgehalten. Die Grenzen müssen jährlich an die Einkommensentwicklung in Deutschland angeglichen werden.

Da die Gehälter in Deutschland in der Regel steigen, werden die Beitragsbemessungsgrenzen meistens erhöht. Es kann aber auch vorkommen, dass die Grenzen gleich bleiben oder sogar sinken. Das ist beispielsweise zuletzt im Jahr 2022 geschehen, als die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 50 Euro auf 7.050 bzw. 6.050 Euro herabgesetzt wurde.

Für welche Sozialversicherungen gibt es Beitragsbemessungsgrenzen?

Für die unterschiedlichen Zweige der Sozialversicherung gibt es verschiedene Beitragsbemessungsgrenzen. Im Folgenden schauen wir uns die jeweiligen Grenzen an.

Kranken- und Pflegeversicherung

Die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung ist seit 2001 bundesweit vereinheitlicht.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung gibt es in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen, welche den Höchstbetrag festlegen, den Arbeitnehmende in die Versicherung einzahlen müssen.

Sonderfall: Knappschaftliche Rentenversicherung

Die Knappschaftliche Rentenversicherung (KnRV) ist eine gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland, die sich aber von der normalen Rentenversicherung unterscheidet. Ursprünglich wurde sie für Bergleute und andere im Bergbau Beschäftigte gegründet, um den besonderen gesundheitlichen Beanspruchungen dieser Berufsgruppen gerecht zu werden. Heute steht sie einem breiteren Kreis von Berufsgruppen offen, darunter auch Beschäftigten der Bahn.

Die knappschaftliche Rentenversicherung hat ihre eigene Beitragsbemessungsgrenze. Auch diese Grenze ist in Ost und West anders.

Unfallversicherung

Für die Unfallversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze. Die Beiträge für diese Verischerung werden allein von Arbeitgebenden übernommen.

Tipp: Ausführlichere Infos zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung finden Sie auch auf unserem Factorial-Blog.

Warum unterscheiden sich die Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und Westdeutschland?

Die Beitragsbemessungsgrenzen in Ost- und Westdeutschland unterscheiden sich seit der Wiedervereinigung aufgrund der historischen und wirtschaftlichen Diskrepanzen zwischen den beiden Regionen. Diese Differenzen spiegeln sich in den Einkommensunterschieden wider, welche auch nach der Wiedervereinigung noch bestehen.

Daher gibt es unterschiedliche Grenzen für die verschiedenen Regionen, welche jedoch schrittweise angepasst werden sollen. Aufgrund der Unterschiede wird oft Kritik verübt, etwa vom Institut der Deutschen Wirtschaft. Denn auch in Westdeutschland sei das Lohnniveau regional zum Teil sehr schwankend.

Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2024

Im November 2023 hat der Bundesrat die neuen Verordnungen der BBG 2024 – die sogenannte Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung – angenommen. Seit 01. Januar 2024 gelten also wieder neue Rechengrößen für die Beitragsbemessungsgrenzen.

Schauen wir uns im folgenden Abschnitt die unterschiedlichen Grenzen der Sozialversicherungen an.

Kranken- und Pflegeversicherung

Da bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht zwischen den Rechtskreisen Ost und West unterschieden wird, gilt hier für das Jahr 2024 eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.175 Euro im Monat bzw. 62.100 Euro jährlich.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Für die Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung liegt die BBG 2024 bei 7.550 Euro monatlich West und 7.450 Euro Ost. Jährlich sind das für den Bereich West 90.600 Euro und für den Bereich Ost 89.400 Euro.

Übersicht: BBG 2024

Die aktuellen Werte aus der Verordnung für die Rechengrößen der Sozialversicherungen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Justiz.

Praxisbeispiel – Berechnung mit der Beitragsbemessungsgrenze

Im nächsten Abschnitt soll ein kurzes, fiktives Rechenbeispiel zur Rentenversicherung und ihrer Beitragsbemessungsgrenze gegeben werden.

Beispiel Bruttoeinkommen unter Beitragsbemessungsgrenze: Rentenversicherung

Eine Arbeitnehmerin in Westdeutschland verdient ein monatliches Bruttogehalt von 6.000 Euro.

Wie werden ihre Rentenversicherungsbeiträge nun ermittelt und berechnet?

1. Ermittlung der BBG

Für die Rentenversicherung in Westdeutschland gilt im Jahr 2024 eine Beitragsbemessungsgrenze von 7.550 € monatlich.

2. Überprüfung des Bruttoeinkommens

Im nächsten Schritt ist zu beantworten, ob das Bruttogehalt die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Im Fall der Arbeitnehmerin aus Westdeutschland liegt ihr monatliches Einkommen unter der Grenze.

3. Berechnung des Rentenbeitragssatzes

Der allgemeine Rentenversicherungssatz in Deutschland beträgt im Jahr 2024 18,6 Prozent. Dieser Satz wird je zur Hälfte von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen, d. h. jede*r zahlt 9,3 Prozent.

4. Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenversicherung

Da das Bruttoeinkommen der Arbeitnehmerin unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist ihr gesamtes Bruttogehalt rentenversicherungspflichtig.

Der Rentenversicherungsbeitrag setzt sich nun wie folgt zusammen:

Monatliches Bruttoeinkommen × Beitragssatz

Rentenversicherungsbeitrag der Arbeitnehmerin: 6.000 € × 9,3 % = 558 € monatlich

Der monatliche Rentenversicherungsbeitrag beträgt somit 558 €.

Beispiel Bruttoeinkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze: Rentenversicherung

Ein Arbeitnehmer in Ostdeutschland verdient ein Bruttogehalt von 8.500 Euro im Monat.

Wie werden seine Rentenversicherungsbeiträge ermittelt und berechnet?

1. Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze

Im Jahr 2024 liegt die BBG für die Rentenversicherung in Ostdeutschland bei 7.450 Euro monatlich.

2. Überprüfung des Bruttoeinkommens

Das monatliche Einkommen des Arbeitnehmers aus Westdeutschland übersteigt in diesem Fall die BBG. Die Differenz zwischen Grenze und Einkommen liegt bei 1.050 Euro im Monat.

3. Berechnung des Rentenbeitragssatzes

Der allgemeine Rentenversicherungssatz in Deutschland beträgt im Jahr 2024 18,6 Prozent. Dieser Satz wird je zur Hälfte von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden getragen, d. h. jede*r zahlt 9,3 Prozent.

4. Berechnung des Arbeitnehmerbeitrags zur Rentenversicherung

Das Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers aus Ostdeutschland liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, dass nicht sein gesamtes Einkommen zur Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags herangezogen wird, sondern nur der Betrag bis zur Bemessungsgrenze, also 7.450 Euro.

Der Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers setzt sich nun wie folgt zusammen:

Monatliches Bruttoeinkommen × Beitragssatz

Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers: 7.450 € × 9,3 % = 694,95 € monatlich

Der monatliche Rentenversicherungsbeitrag beträgt somit 694,95 €. Gäbe es keine Beitragsbemessungsgrenze, würde der Arbeitnehmer stattdessen 790, 50 Euro im Monat Rentenversicherungsbeitrag zahlen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) und Versicherungspflicht

Erzielen Beschäftigte regelmäßig ein Arbeitsentgelt über der JAEG (d. h. im Vorjahr und im neuen Jahr), entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für sie. Das heißt, sie können sich aussuchen, ob sie weiterhin gesetzlich versichert bleiben wollen.

Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2024 sowohl für Ost als auch West bei 69.300 Euro im Jahr.

Darüber hinaus gibt es eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Was ist das?

Bis zum 31. Dezember 2002 waren Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze identisch. Zum 1. Januar 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze angehoben und von der Beitragsbemessungsgrenze getrennt. Dadurch wurden einige privat versicherte Arbeitnehmende im Jahr 2003 versicherungspflichtig, nämlich diejenigen, deren Einkommen über der alten, aber unter der neuen Versicherungspflichtgrenze lag. Für diese Arbeitnehmenden, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, gilt seit 2003 ein besonderer Bestandsschutz durch eine spezielle Versicherungspflichtgrenze.

Die besondere JAEG liegt im Jahr 2024 bei 62.100 Euro jährlich.

HR Kit 2024

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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