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Betriebliche Altersvorsorge: Rechte und Pflichten

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8 Minuten Lesezeit
Betriebliche Altersvorsorge

Lange war die betriebliche Altersvorsorge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Das hat sich Anfang 2022 geändert. Alle Beschäftigten, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, können einen Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge geltend machen.

Was die betriebliche Altersvorsorge ist, wie diese finanziert wird und welche Vor- und Nachteile sie für Arbeitgeber und Beschäftigte hat, erklären wir Ihnen im folgenden Blogartikel.

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Aktuelle Studie: Beschäftigte wünschen sich mehr Absicherung

Laut einer aktuellen Studie von Deloitte aus dem Jahr 2022 ist das Bedürfnis nach einer betrieblichen Altersvorsorge gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr beschäftigten sich doppelt so viele Befragte mit diesem Thema! Die betriebliche Altersvorsorge stellt dabei die häufigste Sparmaßnahme von Arbeitnehmenden dar, die diese zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung nutzen.

Doch nicht nur das kann ein guter Grund für HR-Manager*innen sein, sich verstärkt mit dem Thema auseinanderzusetzen. Über die Hälfte der Befragten gab zudem an, dass eine gute betriebliche Altersvorsorge ein Grund für einen Jobwechsel sei. Arbeitgeber können mit dieser also auch bei Bewerber*innen punkten.

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Altersvorsorge zahlt. Diese wird auch häufig als Betriebsrente bezeichnet. Diese Form der Vorsorge kann bis zu drei biometrische Risiken abdecken (Alter, Tod, Erwerbsminderung). Die Ansprüche auf diese Leistungen werden erst mit dem Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. 

Die betriebliche Altersvorsorge ist also eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre rechtlichen Bedingungen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt.

Sie ist neben solchen wie die Rürup-Rente oder Riester-Rente eine Form der privaten Altersvorsorge. Die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rente bilden neben der privaten Vorsorge die drei Säulen der Altersvorsorge.

Wichtig für die HRler! Seit 2002 hat jede*r Beschäftigte*r Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss dieser Pflicht nachkommen. Er hat allerdings das Recht, selbst zu entscheiden, welche Form im Unternehmen gewählt wird. 

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Betriebliche Altersvorsorge berechnen

Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge ab 2022

Die Finanzierung kann

  • nur vom Arbeitnehmer bezahlt werden über die sogenannten Entgeltumwandlung,
  • eine reine Leistung des Arbeitgebers sein oder
  • eine Mischform aus beiden sein.

Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine bestimmte Form der Finanzierung besteht zwar nicht. Ein bestehender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung können diese unter Umständen aber festlegen.

Achtung! Seit 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, Ihren Beschäftigten einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu zahlen. Hierbei handelt es sich um einen pauschalen Zuschuss von 15 Prozent. Dieser verpflichtende Arbeitgeberzuschuss gilt seit Januar 2022 sowohl für Neuverträge als auch für Bestandsverträge.

Tipp! Auch Geringverdienende (Minijobber beispielsweise) haben ein Recht auf die betriebliche Altersvorsorge. Seit 2018 bezuschusst der Bund Arbeitgeber bis zu 30 Prozent, wenn sie die bAV von Geringverdienenden fördern.

Betriebliche Altersvorsorge: Berechnung

Die Berechnung der betrieblichen Altersvorsorge hängt von vielen Faktoren wie Einkommen, Alter, Kinderfreibeträge oder auch der Krankenversicherung ab. 

Für die Berechnung lohnt sich daher ein Rechner.

Übrigens: Einheitliche Systeme für alle Mitarbeitenden erleichtern eine Berechnung und die Verwaltung für Ihre HR.

Betriebliche Altersvorsorge: Rechner

Viele Versicherungen und Online-Portale bieten kostenlose Online-Rechner an. Mit diesen können Beschäftigte nach Eingabe der relevanten Daten schnell Beiträge und die voraussichtliche Höhe der Rente errechnen.

Auch für Arbeitgeber gibt es spezielle Rechner, mit denen Sie den Arbeitgeberbeitrag berechnen können.

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Betriebliche Altersvorsorge Steuer

Betriebliche Altersvorsorge: Steuern und Sozialabgaben

Generell können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben bei der Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge sparen.

Für Arbeitnehmer gilt: Steuern werden erst bei der Auszahlung fällig (sogenannte nachgelagerte Besteuerung). Auf die Auszahlung wird außerdem der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag fällig.

Tipp: Schauen Sie sich doch einmal die Anlage Vorsorgeaufwand an. Dort können Sie beispielsweise Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben geltend machen. 

Betriebliche Altersvorsorge 2023 steuerfrei: 

Der Steuerfreibetrag der betrieblichen Altersvorsorge wird oft angepasst. Folgende Angaben gelten seit dem 01. Januar 2023: 

  • Für Arbeitgeber sind Beiträge bis zu 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage (BBG) zur Rentenversicherung steuerfrei. Bei Sozialabgaben sind bis zu 4 Prozent steuerfrei.
  • Das gilt für die Durchführungswege Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung.
  • Bei einer Direktzusage und Unterstützungskasse sind die Beiträge sogar unbegrenzt steuerfrei.
  • Bei Entgeltumwandlungen sparen Arbeitgeber Lohnkosten, weil das Bruttogehalt der Beschäftigten sinkt (in der Regel um 20 Prozent).

Tipps für Ihre HR-Abteilung: Wenn Arbeitgeber durch die betriebliche Altersvorsorge keine Sozialabgaben (Lohnkosten) einsparen, muss auch kein Zuschuss gezahlt werden.

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Betriebliche Altersvorsorge: Steuererklärung

Ihre Beschäftigten müssen die Ausgaben für die bAV zunächst nicht in der Steuererklärung angeben. Das ist erst in der Auszahlungsphase Pflicht. Sie wird dann als Einkommen in der Steuererklärung angegeben.

Die bAV muss nicht in der Anlage AV angegeben werden. Diese ist ausschließlich für die Riester-Rente gedacht.

Arbeitgeber können die gezahlten Beiträge in der Steuererklärung bei fast allen Durchführungswegen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Gleiches gilt für Rückstellungen, die bei der Direktzusage vom Unternehmen gebildet werden. Diese mindern die Steuerlast.

Formen der betriebliche Altersvorsorge

Die Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. Insgesamt lassen sich aktuell 5 solcher sogenannter Durchführungswege nennen. Alle unterscheiden sich in ihrer steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung.

Welche Form in einem Unternehmen angeboten wird, entscheiden Sie als Arbeitgeber selbst.

Direktzusage

In diesem Fall verpflichtet sich der Arbeitgeber, die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge selbst , d. h. aus dem Betriebsvermögen, aufzubringen. Hierfür werden Pensionsrückstellungen gebildet.

Folgendes gilt: 

  • Verlässt ein*e Beschäftigte*r das Unternehmen, hat die jeweilige Person keinen Anspruch auf Weiterzahlung bzw. Mitnahme.
  • Die Direktzusage (auch Pensionszusage genannt) ist in der Regel eine reine Arbeitgeberleistung.
  • Es sind aber auch alle anderen Finanzierungsformen möglich. Zahlen beispielsweise Arbeitnehmer Beiträge über Entgeltumwandlung ein, sind diese zu 100 Prozent steuerfrei. Ein bedeutender Vorteil gegenüber den anderen Durchführungsvarianten, v.a. geeignet für Führungskräfte, Beschäftigte mit einem hohen Einkommen.
  • Das Risiko bei dieser Form liegt beim Unternehmen ganz allein.
  • Noch vor 2002 war dies eine der häufigsten Durchführungswege.

Unterstützungskasse

Ein oder mehrere Unternehmen bilden eigenständige und überbetriebliche Vorsorgeeinrichtungen. Risiken werden so aus dem Unternehmen ausgelagert. Die Unterstützungskasse ist über eine Rückdeckungsversicherung abgesichert.

Dies muss beachtet werden: 

  • Die Unterstützungskasse hilft Arbeitgebern, die Vorsorgeleistungen gegenüber den Beschäftigten zu verwalten und zu sichern.
  • Mitarbeiter*innen können ihren Anspruch stets nur über den Arbeitgeber geltend machen, nie direkt über die Unterstützungskasse.
  • Die Unterstützungskasse ist das älteste Modell der 5 Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge. Das Risiko für Arbeitgeber ist bei der rückgedeckten Unterstützungskasse praktisch nicht vorhanden.

Direktversicherung

  • In diesem Fall schließt der Arbeitgeber spezielle Lebens- oder Rentenversicherungen für seine Beschäftigten ab.
  • Direktversicherungen stellen den am häufigsten gewählten Durchführungsweg dar.
  • Der Verwaltungsaufwand ist sehr niedrig, weshalb sich diese Form vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen anbietet.
  • Alle Finanzierungsoptionen sind hier möglich.

Pensionskasse

Bei Pensionskassen handelt es sich um rechtlich selbständige Versorgungsträger.

Sie haben die folgenden Merkmale:

  • Sie werden wie ein Versicherungsunternehmen geführt, wodurch die Rendite für Beschäftigte gleichzeitig sicher und hoch ist.
  • Ein oder mehrere Unternehmen gründen eine Pensionskasse, meist als Versicherungsverein, in den Arbeitgeber die Beiträge zahlen.
  • Beschäftigte können sich in Form von Entgeltumwandlung beteiligen.
  • Im Falle einer Insolvenz ist die Vorsorgeleistung sichergestellt.

Pensionsfonds

Hierbei handelt es sich um den jüngsten der 5 Wege. In diesem Fall werden die Beiträge in einen Pensionsfonds eingezahlt. Höhere Renditen sind hier für die versicherten Beschäftigten möglich. Gleichzeitig ist das Risiko durch Schwankungen auf dem Kapitalmarkt natürlich höher.

Auch in diesem Fall sind alle möglichen Finanzierungswege denkbar. 

Wichtig!

Bieten Arbeitgeber Ihre Beschäftigten keine betriebliche Altersvorsorge an, können Mitarbeiter*innen eine Entgeltumwandlung verlangen. Dies kann über eine Direktversicherung oder einen Pensionsfonds durchgeführt werden.

Andere Durchführungswege wie die Direktzusage oder Unterstützungskassen können hingegen immer nur im beiderseitigen Einvernehmen abgeschlossen werden.

Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Beschäftigten über ihre Wünsche bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge. Eine gesonderte Mitarbeiterkommunikation gab es laut einer aktuellen Studie des Dienstleistungsunternehmens Aon nur bei 9 Prozent der Befragten. Gleichzeitig wünschen sich etwa 70 Prozent der Befragten eine Lotsenfunktion des Arbeitgebers bei diesem Thema. Sie können also durch eine transparente Kommunikation nur punkten. 

Betriebliche Altersvorsorge: Nachteile und Vorteile

Arbeitgeber

Vorteile

  • Mitarbeiterbindung: Es besteht ein hoher Anreiz für neue Mitarbeitende und erhöht die Motivation für bestehende Angestellte, besonders bei attraktiven Angeboten.
  • Selbstbestimmung: Sie legen den Durchführungsweg passend für Ihren Betrieb fest.
  • Günstige Konditionen bei Zusammenschlüssen.
  • Aufwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Imagegewinn für das Unternehmen.

Nachteile

  • Je nach Durchführungsweg besteht ein Eigen- und Haftungsrisiko.

Die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge sind für Arbeitgeber überschaubar. 

Arbeitnehmende

Vorteile

  • Einsparung von Sozialabgaben durch Bruttogeltumwandlung.
  • Einfach und bequem, da sich in der Regel der Arbeitgeber um diese Zusatzrente kümmert.
  • Bezuschussung von 15 Prozent durch Arbeitgeber sorgt für höhere Rendite.
  • In der Regel ist die bAV sehr sicher.
  • Günstiger, da Betriebe oftmals im Zusammenschluss bessere Konditionen bei Versicherungsunternehmen erhalten.
  • Teilweise bessere Zinskonditionen.

Nachteile

  • Auf die Auszahlung werden Steuern fällig. Es gibt jedoch auch Freibeträge.
  • Eingeschränkte Auswahlmöglichkeit: Der Arbeitgeber gibt das im Betrieb angebotene Modell vor.
  • Unflexibel bei Jobwechsel: Zwar verlieren Arbeitnehmer das Ersparte nicht. Ein Anspruch darauf, dass der neue Arbeitgeber die vorherige betriebliche Altersvorsorge weiterführt, besteht jedoch nicht. Eine Übernahme eines bestehenden bAV-Vertrags durch einen neuen Arbeitgeber ist aber möglich.

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Betriebliche Altersvorsorge kündigen

Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge seitens der Beschäftigten ist in der Regel nicht möglich. 

Es gibt jedoch Ausnahmen. So beispielsweise, wenn das angesparte Kapital sehr gering ist. Oft geht eine vorzeitige Kündigung jedoch mit erheblichen Nachteilen für die Beschäftigten einher.

HR-Tipp! Im Allgemeinen wird davon abgeraten, dass HR-Manager*innen die vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge genehmigen.

Als Alternative zur Kündigung sollten die monatlichen Beiträge des Beschäftigten stattdessen vorübergehend auf beitragsfrei gestellt werden.

Zum Schluss…

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein sehr umfassendes und komplexes Thema. Wir raten Arbeitgebern, sich eingehend mit den verschiedenen Modellen auseinanderzusetzen. So sind Sie in der Lage, ein für Ihren Betrieb geeignetes Modell auszuwählen.

Das Thema unterliegt zudem oft rechtlichen Veränderungen. Informieren Sie sich also vor Abschluss über etwaige Änderungen und gesetzliche Regelungen.

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Häufige Fragen und Antworten

Was ist eine betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) handelt es sich um Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Beschäftigten zur Altersvorsorge zahlt. Diese wird auch häufig als Betriebsrente bezeichnet. Diese Form der Vorsorge kann bis zu drei biometrische Risiken abdecken (Alter, Tod, Erwerbsminderung). Die Ansprüche auf diese Leistungen werden erst mit dem Eintritt des jeweiligen Ereignis fällig. Die betriebliche Altersvorsorge ist also eine Zusatzrente zur gesetzlichen Rentenversicherung. Ihre rechtlichen Bedingungen sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) festgelegt. Sie ist eine Form der privaten Altersvorsorge neben solchen wie die Rürup-Rente oder Riester Rente. Die betriebliche Altersvorsorge und die gesetzliche Rente bilden neben der privaten Vorsorge die drei Säulen der Altersvorsorge.

Welche Nachteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Die Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge sind für Arbeitgeber überschaubar. Je nach Durchführungsweg kann ein Eigen- und Haftungsrisiko bestehen. Für Arbeitnehmer hat die bAV die folgenden Nachteile: Auf die Auszahlung werden Steuern fällig. Es gibt jedoch auch Freibeträge. Eingeschränkte Auswahlmöglichkeit: Der Arbeitgeber gibt das im Betrieb angebotene Modell vor. Unflexibel bei Jobwechsel: Zwar verlieren Arbeitnehmende das Ersparte nicht. Ein Anspruch, dass der neue Arbeitgeber die vorherige betriebliche Altersvorsorge weiterführt, besteht jedoch nicht. Eine Übernahme eines bestehenden bAV-Vertrags durch einen neuen Arbeitgeber ist aber möglich.

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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