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Betriebsausflug: Regelungen und Ideen

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6 Minuten Lesezeit

Ein Betriebsausflug ist eine beliebte Maßnahme im Arbeitskontext, um das Betriebsklima zu verbessern und die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen.

Welche arbeitsrechtlichen Regelungen Vorgesetzte dabei beachten müssen und welche Ideen für Betriebsausflüge es gibt, haben wir für Sie im folgenden Blogbeitrag zusammengefasst.

Key Facts

  1. Betriebsausflüge sind eine Teambuilding-Maßnahme, um die Zufriedenheit der Beschäftigten zu fördern.
  2. Ein Firmenausflug, der während der regulären Arbeitszeit stattfindet, gilt als Arbeitszeit, aber bei Ausflügen an Wochenenden oder freien Tagen gibt es keinen Anspruch auf Arbeitszeit. Überstunden können nicht geltend gemacht werden.
  3. Die Teilnahme am Firmenausflug ist immer freiwillig.

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Der Betriebsausflug – Definition

Das ist ein Betriebsausflug und darum ist er so wichtig

Ein Betriebsausflug ist eine außerdienstliche Unternehmung, die von Betrieben für die Mitarbeitenden organisiert wird. Es handelt sich dabei in der Regel um eine gemeinsame Freizeitaktivität, die außerhalb des üblichen Arbeitsortes stattfindet.

Der Betriebsausflug dient dazu, das Wir-Gefühl im Unternehmen und die Mitarbeiterbindung zu stärken sowie das Betriebsklima im Team zu verbessern.

Es ist eine von vielen verschiedenen Teambuilding-Maßnahmen, die Betriebe anwenden können. Weitere beliebte Maßnahmen zur Teambildung finden Sie auch in unserem Blogartikel zum Thema.

Anmerkung: Studien zeigen immer wieder den direkten Zusammenhang zwischen guten Beziehungen zu Kolleg*innen und der Mitarbeiterzufriedenheit im Allgemeinen; eine Capterra-Studie hat kürzlich gezeigt, dass die Beziehung zu den Kolleg*innen der drittwichtigste Faktor für die Arbeitszufriedenheit ist.

Digitale Tools zur Analyse der Mitarbeiterzufriedenheit

Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden im Team ist der Schlüssel zu einem produktiven und erfolgreichen Unternehmen. Daher ist es sehr hilfreich, zu wissen, wie es um die Zufriedenheit der Beschäftigten bestellt ist. Mit der Software von Factorial können Sie diese ganz einfach analysieren und auswerten.

Die Plattform hilft dabei, die Zufriedenheit zu messen, ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und so die Produktivität und den Umsatz zu steigern. Mit Funktionen wie Onboarding, Training und Performance Management ermöglicht Factorial ein integriertes Management aller HR-Belange, um Teams langfristig erfolgreich zu machen.

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Welche arbeitsrechtlichen Regelungen gelten für den Betriebsausflug?

Vorab: Es gibt keine gesetzliche Regelung zum Betriebsausflug. Das bedeutet auch, dass Arbeitgebende nicht verpflichtet sind, einen solchen Ausflug zu organisieren oder anzubieten. Arbeitnehmende haben damit auch keinen Anspruch auf einen Betriebsausflug.

Es gibt jedoch Regelungen, was die Besteuerung und die Kosten angeht.

Wer zahlt den Betriebsausflug?

Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, die besagt, dass die Vorgesetzten verpflichtet sind, die Kosten für Betriebsausflüge zu übernehmen. Allerdings übernehmen Arbeitgebende meistens die Kosten, da der Ausflug schließlich von ihnen initiiert wurde, um die Mitarbeiterzufriedenheit und den Teamgeist zu fördern.

Das Gesetz kennt jedoch eine Regelung zu Betriebsveranstaltungen, wozu ein Betriebsausflug zählt. Hier ist eine steuerliche Freigrenze von 110 Euro für Zuwendungen für Betriebsveranstaltungen pro Person vorgesehen. Nur der übersteigende Betrag muss versteuert werden. Doch selbst bei einer Überschreitung des Betrags gilt ein Pauschalsteuersatz von 25 Prozent für jeweils zwei Betriebsausflüge im Jahr.

Beispiel:

Arbeitgeber A organisiert einen Tagesausflug an den See. Die Kosten pro Person betragen 150 Euro. Da der gesetzliche Freibetrag für Betriebsveranstaltungen bei 110 Euro pro Person und Jahr liegt, müssen die Mitarbeitenden auf die zusätzlichen 40 Euro pauschal 25 Prozent Lohnsteuer zahlen.

Der Grund: Alles, was über den Freibetrag hinausgeht, gilt als geldwerter Vorteil, den Arbeitnehmende von den Vorgesetzten erhalten. Daher muss dieser Betrag versteuert werden. Die Firma kann diesen Betrag allerdings pauschal mit 25 Prozent versteuern.

Zählt der Firmenausflug zur Arbeitszeit?

Diese Frage ist nicht so einfach mit Ja oder Nein zu beantworten. Findet der Betriebsausflug während der normalen Arbeitszeit statt, ist er in der Regel als Arbeitszeit anzusehen. Dauert der Betriebsausflug jedoch länger als die üblichen acht Stunden, was häufig der Fall ist, können die Arbeitnehmenden keine Überstunden geltend machen. Findet der Betriebsausflug am Wochenende oder an arbeitsfreien Tagen statt, besteht ebenfalls kein Anspruch auf Anrechnung als Arbeitszeit.

Sind Arbeitnehmende verpflichtet, am Betriebsausflug teilzunehmen?

Die Teilnahme am Betriebsausflug ist immer freiwillig. Findet der Betriebsausflug zum Beispiel während der regulären Arbeitszeit statt, kann er nicht erzwungen werden. Aber natürlich ist es im Interesse der Vorgesetzten, dass die Beschäftigten gerne am Betriebsausflug teilnehmen, dass es etwas ist, das Spaß macht. Das ist ja der Sinn eines solchen Ausflugs.

Wichtig: Wenn bestimmte Mitarbeitende an einem Betriebsausflug, der während der Arbeitszeit stattfindet, nicht teilnehmen, haben sie nicht automatisch frei und können zu Hause bleiben. Stattdessen müssen sie im Büro oder am Arbeitsplatz erscheinen und arbeiten.

Was gilt bei Unfällen und bezüglich des Versicherungsschutzes bei Firmenausflügen?

Ein Unfall während eines Betriebsausflugs zählt als Arbeitsunfall (§ 8 SGB). Und für Arbeitsunfälle gilt, dass auch der Hin- und Rückweg zur Veranstaltung von der Unfallversicherung abgedeckt wird.

Allerdings ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz ausschließlich für Beschäftigte mit Betriebszugehörigkeit gilt. Für mitgebrachte Familienmitglieder oder Freund*innen, die während des Ausflugs einen Unfall erleiden, greift dieser Schutz nicht, da solche Fälle nicht als Arbeitsunfälle eingestuft werden.

Damit allerdings der Betriebsausflug als solcher gilt und dementsprechend Versicherungsschutz besteht, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Der Betriebsausflug:

  • muss allen Beschäftigten offen stehen
  • und muss von den Vorgesetzten initiiert sein.

Hinweis: Es ist jedoch auch möglich, dass einzelne Abteilungen einen Ausflug organisieren, der dann als Betriebsausflug gilt. Dies muss allerdings im Einvernehmen mit der Betriebsleitung geschehen.

Außerdem muss ein* Vorgesetzte*r oder eine zumindest eine Führungsperson am Betriebsausflug teilnehmen.

Betriebsausflug Ideen für positive Teamerlebnisse

Ideen für Betriebsausflüge gibt es viele. Da kann es mitunter gar nicht so einfach sein, das Richtige zu finden.

Im Folgenden haben wir Ihnen die 7 besten Ideen für Ihren Betriebsausflug zusammengestellt.

Hinweis: Natürlich hängen die Ideen auch stark vom Standort Ihres Unternehmens ab. Ob Sie in Berlin, Hamburg oder München ansässig sind oder eher auf dem Land, ändert natürlich einiges an der Auswahl. Deshalb haben wir im Folgenden einige allgemeine Ideen zusammengestellt.

Escape Rooms

Escape Rooms sind mittlerweile eine beliebte Teambuilding-Maßnahme für Betriebsausflüge. Dabei werden Teams in thematisch gestalteten Räumen eingeschlossen, wo sie bestimmte Lösungen und Strategien anwenden müssen, um wieder herauszukommen. Meistens ist das Ganze auch an eine bestimmte Zeit geknüpft, in der die Beschäftigten die Rätsel lösen müssen.

Outdoor Abenteuer

Beliebt sind zudem alle Aktivitäten, die in der Natur stattfinden. Hier können Vorgesetzte eine wirkliche Abwechslung vom Arbeitsalltag bieten. Beachtet werden sollte allerdings, dass für Firmen mit Stadtstandorten die Anreise möglicherweise etwas länger dauert.

Typische Aktivitäten in diesem Zusammenhang sind:

  • Kanu-Tour oder Rafting
  • Kletterpark
  • Bootstour

Kulinarische Aktivitäten

Auch kulinarische Aktivitäten sind sehr beliebt. Das kann zum Beispiel eine Weinverkostung in einem nahe gelegenen Weingut oder eine Ginprobe sein. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Sie könnten es auch mit etwas Ausgefallenem versuchen, wie der Herstellung eigener Süßwaren oder einem Besuch in einer Käserei, bei dem die Teilnehmenden selbst Käse herstellen können.

Ein gemeinsamer Kochkurs ist ebenfalls eine häufig gewählte Aktivität für einen Betriebsausflug.

Sportliche Aktivitäten

Auch ein Betriebsausflug kann ein sportliches Erlebnis sein. Es ist jedoch darauf zu achten, dass die Sportart so gewählt wird, dass alle Beschäftigten daran teilnehmen können.

Typische und beliebte Events in diesem Zusammenhang sind:

  • Minigolf
  • Bowling
  • Kartfahren

Gemeinnützige Aktivität

Sie können auch beschließen, als Team an einer gemeinnützigen Aktivität teilzunehmen. Dies kann z. B. die Teilnahme an einer Baumpflanzaktion oder Hilfe bei der Säuberung eines Parks oder Strandes (je nach Standort) sein.

Spieleabend

Sie können einen Spieleabend organisieren. Dies kann auf dem Betriebsgelände oder an einem anderen Ort, z. B. in einem Spielcafé, stattfinden.

Kulturelle Aktivitäten

Eine weitere Möglichkeit sind kulturelle Aktivitäten. Hierzu gehören beispielsweise Museumsbesuche oder geführte Stadtführung mit einem bestimmten Fokus (z. B. über die koloniale Geschichte Deutschlands im Straßenbild). Weitere Optionen sind bestimmte Workshops, z. B. Musik-Workshops wie Trommeln oder Tanzen oder auch Kunst-Workshops wie Töpfern.

Tipps fürs Verhalten auf Betriebsausflügen

Wichtig für Arbeitgebende:

Sprechen Sie vorher mit Ihren Beschäftigten, was diese sich für den Betriebsausflug wünschen. Beim Betriebsausflug geht es darum, den Mitarbeitenden eine Freude zu machen. Es nützt also nichts, wenn etwas angeordnet wird, auf das niemand Lust hat.

Außerdem sollten Sie sicherstellen, dass eine oder zwei Personen (je nach Größe des Unternehmens) sich um die Organisation des Ausflugs kümmern. So wird ein reibungsloser Ablauf sichergestellt und Missverständnisse werden vorgebeugt. Zudem kann es nützlich sein, bereits eine Vorauswahl an Aktivitäten auszuwählen und den Mitarbeitenden dann beispielsweise drei zur Auswahl anzubieten.

Verhalten auf Betriebsausflügen

Gerade bei abendlichen Betriebsausflügen ist die Versuchung oft groß, Alkohol zu konsumieren. Auf übermäßigen Alkoholkonsum sollte jedoch verzichtet werden, da dies schnell zu unangenehmen Situationen führen kann. Besonders für Führungskräfte ist es wichtig, als Vorbild zu agieren – vertrauliche Informationen auszuplaudern oder unangemessene Bemerkungen zu machen schadet dem Ansehen. Hier gilt: Weniger ist mehr.

Auch bei Betriebsausflügen ist ein höflicher und respektvoller Umgang unverzichtbar. Sexistisches, rassistisches oder beleidigendes Verhalten gegenüber Kolleg*innen kann Konsequenzen wie Abmahnungen oder sogar Kündigungen nach sich ziehen.

Ein Betriebsausflug soll eine Auszeit vom Arbeitsalltag sein. Vermeiden Sie daher Gespräche über die Arbeit und nutzen Sie die Gelegenheit, Kolleg*innen und Team besser kennenzulernen und Neues zu erleben.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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