Die Entgeltumwandlung ist eine tolle Möglichkeit für Beschäftigte, sich zusätzlich ein Polster für die Rente anzusparen. Als Arbeitgebender haben sie zwar keine Pflicht dazu, müssen diese jedoch auf Anfrage einrichten. Für Vorgesetzte lohnt sich dies trotz der Zuschüsse, da sie ihre Mitarbeitenden an das Unternehmen binden und ihre Arbeitgebermarke stärken. Lesen Sie daher im Folgenden, welche Regelungen und Beitragsfreigrenzen bei der Entgeltumwandlung aktuell gelten.
Key Facts
- Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts der Beschäftigten in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt.
- Es besteht für Arbeitgebende keine Pflicht, diese anzubieten. Sie müssen jedoch auf Anfrage der Beschäftigten eine solche Einrichtung ermöglichen.
- Vorgesetzte sind seit 2022 verpflichtet, bei bestimmten Durchführungswegen einen Zuschuss von 15 Prozent zu zahlen.
- Was ist Entgeltumwandlung?
- Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung – wie funktioniert’s?
- Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung
Was ist Entgeltumwandlung?
Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um einen Begriff im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). In diesem Zusammenhang ermöglicht die Entgeltumwandlung, auch Gehaltsumwandlung genannt, dass ein Teil des Bruttogehalts der Arbeitnehmenden in Beiträge umgewandelt wird, die in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.
Betriebliche Altersvorsorge und Entgeltumwandlung – wie funktioniert’s?
Die betriebliche Altersvorsorge für die Rente
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Form der privaten Altersversorgung. Neben dieser gibt es auch die Riester- oder die Rürup-Rente. Gesetzlich geregelt ist die Betriebsrente im Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Es gibt folgende Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge:
- Direktversicherung
- Unterstützungskasse
- Direktzusage
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
Dabei gibt es verschiedene Formen der Finanzierung dieser betrieblichen Altersvorsorge:
- Entweder wird sie vollständig von den Arbeitgebenden finanziert,
- oder es handelt sich um eine Mischform, bei der sowohl die Beschäftigten als auch die Arbeitgebenden einen Teil der Beiträge übernehmen.
Wichtig: Seit 2022 müssen Arbeitgebende, die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, einen Zuschuss von 15 Prozent zu jeder bAV leisten, wenn diese über eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse erfolgt.
Allerdings: Es besteht keine Pflicht für Arbeitgebende, eine bAV für ihre Mitarbeitenden anzubieten. Fordern jedoch Beschäftigte eine betriebliche Altersvorsorge, müssen Arbeitgebende eine solche ermöglichen.
Ausführlichere Informationen zu den einzelnen Versicherungsmodellen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge sowie weitere Details finden Sie in unserem Artikel zu diesem Thema.
Entgeltumwandlung für Freistellungstage
Hinweis: Die Entgeltumwandlung gibt es auch für andere Formen des Sparens. Die Entgeltumwandlung für Freistellungstage ermöglicht es Arbeitnehmenden, einen Teil ihres Gehalts in ein Wertguthaben umzuwandeln, um damit später eine bezahlte Auszeit (z. B. Sabbatical, längere Auszeit, Vorruhestand) zu finanzieren. Hierbei geht es also um eine flexiblere Form der Arbeitsgestaltung.
Entgeltumwandlung – Rechner:
Mit einem Online-Entgeltumwandlungsrechner können Sie ganz einfach berechnen, wie viel Sie als Arbeitgebender zuschießen müssen und welcher Betrag Ihren Mitarbeitenden nach Abzug aller Kosten und Abgaben für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) tatsächlich zur Verfügung steht.
Tipp: Insbesondere bei der Gehaltsabrechnung ist es wichtig, auf die Korrektheit und die pünktliche Abführung aller Leistungen, einschließlich der Entgeltumwandlung, zu achten. Eine HR-Software wie Factorial mit vorbereitender Lohnabrechnung kann Ihnen dabei helfen, die Lohnabrechnung zu automatisieren und Fehler zu vermeiden.
Entgeltumwandlung Schritt für Schritt
Grundsätzlich gilt: Entgeltumwandlung bedeutet, dass Arbeitnehmende während ihrer aktiven Beschäftigungszeit auf einen Teil ihres Bruttogehalts verzichten und diesen in eine Betriebsrente einzahlen. Ein weiterer Teil wird vom Arbeitgebenden übernommen. Dabei läuft der Prozess wie folgt:
- Implementierung der bAV: Entweder haben Arbeitgebende bereits eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Unternehmen eingerichtet, oder sie müssen dies tun, wenn ein*e Arbeitnehmende es verlangt.
Nehmen wir jedoch an, dass Arbeitgeber*in Y in seinem oder ihrem Betrieb keine bAV anbietet. In diesem Fall kommt Arbeitnehmer*in X auf ihn oder sie zu und bittet um eine bAV. Der Arbeitgebende ist in diesem Fall verpflichtet, eine entsprechende Versicherung einzurichten.
- Auswahl des Durchführungswegs: Arbeitnehmende haben keinen Anspruch darauf, den Durchführungsweg der Entgeltumwandlung im Betrieb selbst zu bestimmen. Die Entscheidung darüber liegt bei den Arbeitgebenden, die die Versicherungsform festlegt.
Wichtig: Nur bei einer Direktversicherung, einem Pensionsfonds oder einer Pensionskasse sind Arbeitgebende verpflichtet, einen Zuschuss von 15 Prozent zu leisten.
- Festlegung des Umwandlungsbetrags: Der Betrag der Entgeltumwandlung wird festgelegt.
WICHTIG – Steuern und Sozialabgaben: Die Entgeltumwandlung wird vom Staat bezuschusst. Das bedeutet, dass ein gewisser Betrag steuer- und sozialabgabenfrei ist. Es gilt, dass maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze West der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei sind. Maximal 4 % der Beitragsbemessungsgrenze West sind sozialabgabenfrei.
Für 2025 heißt das: Bis zu 3.864 Euro sind im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei, weitere 3.864 Euro sind steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei. Diese Regelung gilt bundesweit in Ost und West für das erste Dienstverhältnis.
- Vertragliche Vereinbarung und Umsetzung: Arbeitgebende und Arbeitnehmende schließen einen Vertrag über die Entgeltumwandlung ab. Der festgelegte Betrag wird monatlich vom Bruttogehalt einbehalten und direkt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt.
- Entgeltumwandlung Auszahlung: Die Beiträge werden angespart und je nach Durchführungsweg bei Renteneintritt entweder monatlich als Rente oder einmalig als Gesamtsumme ausgezahlt. Bei manchen Anbietern haben die Versicherten zudem die Möglichkeit, zwischen diesen Optionen zu wählen.
Vor- und Nachteile der Entgeltumwandlung
Entgeltumwandlung Vorteile
- Sparen von Steuer- und Sozialabgaben: Durch die staatliche Förderung sparen Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben. Der Nettoeffekt der Einzahlung erhöht sich.
Ein Beispiel: Ein Mitarbeitender mit 3.500 Euro Bruttogehalt entscheidet sich, 200 Euro in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) einzuzahlen. Durch die Steuer- und Sozialabgabenersparnis sinkt sein Nettogehalt jedoch nur um etwa 110–130 Euro. Falls der Arbeitgebende verpflichtet ist, 15 % Zuschuss zu leisten, erhöht sich der monatliche Sparbetrag um 30 Euro, sodass insgesamt 230 Euro in die Altersvorsorge fließen.
- Arbeitgeberzuschuss: Durch den Arbeitgeberzuschuss müssen auch Arbeitgebende weniger Sozialversicherungsbeiträge für ihre Mitarbeitenden zahlen, da das Bruttogehalt sinkt.
- Für Mitarbeitende ist dies eine tolle Möglichkeit, ihre Rente aufzubessern. Ein positiver Nebeneffekt für Arbeitgebende ist, dass es ihr Image als attraktive Arbeitgebermarke stärkt und die Mitarbeitenden langfristig ans Unternehmen bindet.
- Höhere Renditechancen: Firmen haben oft die Möglichkeit, bessere Konditionen für Gruppenversicherungsverträge mit Versicherungen auszuhandeln als Privatpersonen. Dadurch können sie höhere Renditen für ihre Beschäftigten erzielen.
Entgeltumwandlung Nachteile
- Fehlende Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel: Ein großer Nachteil ist, dass die bestehende betriebliche Altersvorsorge (bAV) oft nicht zu neuen Arbeitgebenden mitgenommen werden kann. Dies liegt daran, dass viele Unternehmen ihre eigenen Verträge mit bestimmten Versicherungsanbietern haben. In einigen Fällen ist es möglich, den Vertrag privat weiterzuführen, indem man selbst Beiträge einzahlt.
- Versteuerung bei Auszahlung: Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Auszahlungen aus der bAV in der Rentenphase voll steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Dies sollte bei der Planung der Altersvorsorge berücksichtigt werden.
- Geringere gesetzliche Rente: Es ist wichtig zu bedenken, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Entgeltumwandlung sinken können, da das Bruttoeinkommen, das für die Berechnung der Beiträge maßgeblich ist, reduziert wird. Dies kann zu einer geringeren gesetzlichen Rente führen.