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Kinderbetreuungszuschuss durch den Arbeitgeber

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Wenn beide Eltern arbeiten oder einer von beiden alleinerziehend ist, kann die Kinderbetreuung zum Problem werden. Gut zu wissen: In solchen Fällen können sie einen Kinderbetreuungszuschuss in Erwägung ziehen. Welche Vorteile dies hat und wer diesen bekommen kann, erklären wir in diesem Artikel.

Key Facts

  1. Arbeitgeber können steuer- und sozialversicherungsfrei Zuschüsse zur Kinderbetreuung gewähren, sofern das Kind noch nicht schulpflichtig ist und in einer qualifizierten Einrichtung betreut wird.
  2. Der Arbeitgeberzuschuss hilft Eltern bei hohen Kinderbetreuungskosten und stärkt gleichzeitig die Mitarbeiterbindung sowie die Attraktivität des Unternehmens. Er wird freiwillig oder als vertraglich vereinbarte Zusatzleistung gezahlt.
  3. Es gibt keine gesetzliche Höchstgrenze – Arbeitgeber und Arbeitnehmer können Höhe und Art der Leistung frei vereinbaren, solange gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

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Kinderbetreuungszuschuss: Was ist das?

Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung – oder auch Kinderbetreuungsgeld – ist eine Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden anbieten können, um deren Kosten für die Kinderbetreuung in der Kita oder im Kindergarten zu decken. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist diese Leistung steuerfrei. Sie kann freiwillig oder vertraglich vereinbart, gezahlt werden und bietet beiden Parteien gleichermaßen Vorteile.

Der Zuschuss kann für verschiedene Arten von Kinderbetreuung wie Kindergärten, Kindertagesstätten und Tagesmütter gewährt werden. Die Höhe des Kinderbetreuungszuschusses kann frei zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Wenn die Kinderbetreuungskosten vom Arbeitgeber übernommen werden, ist dies eine Möglichkeit, die Mitarbeitenden zu unterstützen und gleichzeitig die Attraktivität des Unternehmens zu steigern.

Kinderbetreuungskosten

Die Kinderbetreuungskosten können sehr hoch sein, insbesondere wenn Eltern ihre Kinder in einer qualitativ hochwertigen Betreuungseinrichtung unterbringen möchten. Der Kinderbetreuungszuschuss kann dazu beitragen, dass Eltern diese Kosten besser bewältigen können.

Die Kosten für die Kinderbetreuung können je nach Art der Betreuung und Alter des Kindes variieren. Eltern sollten sich daher über die verschiedenen Arten von Kinderbetreuung und die damit verbundenen Kosten informieren.

Voraussetzungen für den Kinderbetreuungszuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung und Unterbringung ist steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er bestimmte Voraussetzungen gemäß § 3 Nr. 33 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt. Das Kind darf noch nicht schulpflichtig sein und muss in einer externen, qualifizierten Betreuungseinrichtung – zum Beispiel in einer Kita – betreut werden. Der Zuschusszahlung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Er darf also keine Gehaltsumwandlung darstellen, aber anstelle einer Gehaltserhöhung gezahlt werden.

Wird all dies eingehalten, gilt der Zuschuss nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Eine gesetzliche Höchstgrenze für den Zuschuss gibt es nicht, jedoch müssen die Betroffenen den tatsächlichen Einsatz der Mittel für Kinderbetreuungskosten nachweisen – auch wenn der andere Elternteil die Ausgaben trägt. Neben Geld- können auch Sachleistungen, wie die Nutzung eines Betriebskindergartens, gewährt werden. Damit unterstützt der Zuschuss steuerbegünstigt berufstätige Eltern bei der Kinderbetreuung, solange der Zweck der Leistung klar und belegt ist.

Steuerbegünstigte und steuerpflichtige Leistungen

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerfrei, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben eindeutig entsprechen und ausschließlich der Betreuung und Unterbringung des Kindes dienen. Steuerbegünstigt sind Aufwendungen für die Unterbringung in qualifizierten Einrichtungen wie Kitas, Krippen, Kindergärten, bei Tagesmüttern oder in Betriebskindergärten. Wichtig ist die Trennung von anderen Leistungen, die nicht unter die steuerfreie Kinderbetreuung fallen.

Steuerpflichtig bleiben Zahlungen für Betreuungen im privaten Haushalt durch Verwandte oder Hilfskräfte, für Unterricht sowie für Transportkosten zwischen Wohnung und Betreuungseinrichtung. Auch sonstige Leistungen, die nicht direkt der Betreuung oder Unterbringung – einschließlich Verpflegung – dienen, sind steuerpflichtig.

Vorteile für Arbeitnehmer

Vor allem für Beschäftigte hat der Kinderbetreuungszuschuss große Vorteile: Er entlastet Beschäftigte finanziell, da sie nicht allein für die Betreuungskosten aufkommen müssen. Mit dem Zuschuss ist es zudem möglich, Kinder in einer sicheren und professionellen Betreuungseinrichtung unterzubringen.

Zusätzlich erleichtert er es Beschäftigten, ihre Arbeitszeit verlässlicher zu gestalten und familiäre Aufgaben besser zu organisieren. Der Betreuungszuschuss für Kinder kann auch als Bestandteil des Gesamtvergütungspakets des Arbeitgebers verstanden werden. Da der Kinderbetreuungszuschuss eine Arbeitgeber-Zusatzleistung ist er ein attraktiver Faktor bei der Arbeitgeberwahl.

Vorteile für Arbeitgeber

Vorteile bietet die Zusatzleistung auch für Arbeitgeber, und schafft daher eine Win-win-Situation. Er ist ein attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung und -entlastung, das bislang allerdings selten als solches genutzt wird. Er bietet Unternehmen die Möglichkeit, flexibel und individuell auf die Bedürfnisse ihrer Beschäftigten einzugehen. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe des Zuschusses – selbst hohe Betreuungskosten können unterstützt werden. Die Entscheidung über die Zuschusshöhe und den berechtigten Personenkreis liegt beim Arbeitgeber. Dabei sind jedoch ein Nachweis der tatsächlichen Betreuungskosten und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit erforderlich.

Für Arbeitgeber ist der Kinderbetreuungszuschuss kostengünstig, weil er keine zusätzlichen Lohnnebenkosten verursacht, solange er zusätzlich zum Gehalt gezahlt wird. Die Einführung ist unkompliziert und erfordert kaum administrativen Aufwand. Für Beschäftigte bedeutet der Zuschuss eine direkte finanzielle Entlastung, vor allem in Übergangsphasen wie nach dem Mutterschutz oder bei einer Arbeitszeitaufstockung.

Zudem trägt der Zuschuss dazu bei, dass Unternehmen ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Er kann Teil eines ganzheitlichen Pakets von Corporate Benefits für Mitarbeitende sein und helfen, diese langfristig zu binden, die Fluktuation zu senken sowie die Zufriedenheit und Produktivität im Unternehmen zu fördern.

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Arbeitgeberzuschüsse bei kurzfristiger Betreuung

Bei einer vorübergehenden Betreuung sowie beruflich veranlassten Gründen, wie z. B. Beispiel Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, sind die Voraussetzungen für eine steuerfreie Förderung laut § 3 Nr. 34a EStG weniger streng geregelt. Dann kann eine Betreuung auch im privaten Haushalt stattfinden und gilt auch für Kinder bis 14 Jahre. Allerdings ist der steuerfreie Maximalbetrag für solch eine kurzfristige Betreuung bei 600 Euro pro Kalenderjahr gedeckelt. Es gelten besondere Bedingungen für Kinder mit einer Behinderung.

Der Kinderbetreuungszuschuss löst nicht alle Probleme

Die Übernahme der Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber bietet viele Vorteile, kann jedoch nicht alle Betreuungsprobleme lösen. Es müssen geeignete Betreuungseinrichtungen vorhanden sein, außerdem gilt er ausschließlich für nicht schulpflichtige Kinder. Eltern mit Kindern, die bereits zur Schule gehen oder einen Hortbedarf am Nachmittag haben, profitieren davon nicht.

Es ist Arbeitgebern jedoch freigestellt, auch solche Mitarbeitenden finanziell zu unterstützen. Dann ist der Zuschuss allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig. Er kann jedoch vollständig als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. So können die Kinderbetreuungskosten vom Arbeitgeber steuerlich abgesetzt werden.

Das gilt ebenso für Betreuungsmodelle, bei denen Kinder zu Hause betreut werden. Somit bestehen auch außerhalb der Steuerfreiheit Möglichkeiten der finanziellen Entlastung durch den Arbeitgeber.

Fazit

Die Kosten für Kinderbetreuung sind hoch. Der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung ist daher ein effektives Instrument, mit dem Unternehmen ihre Mitarbeitenden finanziell entlasten und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern können. Er unterstützt berufstätige Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei, flexibel gestaltbar und kann individuell vereinbart werden. So profitieren beide Seiten gleichermaßen.

Disclaimer: Aus Seo-Gründen haben wir bei diesem Beitrag auf das Gendern verzichtet.