In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren kontinuierliche Anpassungen am Mindestlohn vorgenommen. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie hoch die derzeitige Mindestvergütung ist, welche Pläne für das Jahr 2025 bestehen und welche möglichen Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn auf Unternehmen haben könnte?
Unser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die gegenwärtige Mindestlohnsituation.
Key Facts
- Der Mindestlohn wurde 2025 auf 12,82 Euro brutto pro Stunde erhöht.
- Die Gewerkschaft ver.di fordert eine weitere Mindestlohnsteigerung auf 15 Euro an. Deutschland ist europaweit bereits unter den fünf Ländern mit dem höchsten Mindestlohn.
- Diese Erhöhungen gehen auch mit Änderungen für Minijobgrenzen und Vergütungen für Auszubildende einher.
- Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland
- Mindestlohn – Wie ist die Entwicklung?
- Bedeutung für Unternehmen und Bußgelder
Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland
Wie hoch ist der Mindestlohn in 2025? Der Mindestlohn ist in Deutschland seit 2015 gesetzlich im Arbeitsrecht (Mindestlohngesetz – MiLoG) verankert und liegt im Jahr 2025 bei 12,82 Euro brutto pro Stunde. Damals wurde eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Darüber müssen Arbeitgebende auch in Gehaltsverhandlungen Bescheid wissen.
Mehr allgemeine Informationen über die Mindestvergütung finden Sie in unserem Blogartikel.
Vor der gesetzlichen Regelung gab es lediglich den sogenannten Branchenlohn, der sich auf spezifische Branchen wie die Pflege oder Abfallwirtschaft bezog. Diese Branchenmindestlöhne existieren auch heute noch parallel zur allgemeinen Mindestvergütung und basieren auf Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebenden in den jeweiligen Branchen. Branchenspezifische Mindestlöhne können somit nicht unter dem allgemeinen gesetzlichen Betrag liegen.
Seit 2015 wurden wiederholt Anpassungen an der Mindestvergütung vorgenommen. Gemäß Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgt normalerweise alle zwei Jahre eine Überprüfung und Diskussion über mögliche Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission.
Dieses Gremium zur Festlegung des Mindestlohns setzt sich aus Vertreter*innen von Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammen. Es gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Mindestlohnhöhe ab. Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Das Hauptziel besteht darin, Arbeitnehmenden einen Mindestschutz zu gewährleisten, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden.
Mindestlohn – Wie ist die Entwicklung?
In den vergangenen Jahren gab es bedeutende Veränderungen bei den Mindestlöhnen:
- Januar 2015: Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mit 8,50 € pro Stunde.
- Januar 2017: Erhöhung auf 8,84 €.
- Januar 2019: Anhebung auf 9,19 €.
- Januar 2020: Weiterer Anstieg auf 9,35 €.
- Januar 2021: Erste Erhöhung auf 9,50 €, gefolgt von 9,60 € im Juli.
- Januar 2022: Steigerung auf 9,82 €, ab Juli dann 10,45 €.
- Oktober 2022: Sprunghafte Anhebung auf 12,00 € pro Stunde.
- Januar 2024: Weitere Anpassung auf 12,41 €.
- Januar 2025: Aktueller Stand mit 12,82 €.
Falls Sie unsicher darüber sind, wie viel Sie oder Ihre Mitarbeitenden verdienen werden, empfehlen wir Ihnen die Nutzung eines Mindestlohnrechners. Mit diesem Tool können Sie berechnen, welches monatliche Gehalt und welcher Stundenlohn für Sie gelten.
Als allgemeine Formel bei einer 40-Stunden-Woche gilt: Monatslohn=Stundenlohn×40×4,33
Mindestlohn Deutschland Tabelle
Jahr | Mindestlohn brutto Stunde |
2025 | 12,82 |
2024 | 12,41 |
2023 | 12,00 |
2022 (01.10.-31.12.) | 12,00 |
2022 (01.07.-30.09.) | 10,45 |
2022 (01.01.-30.06.) | 9,82 |
2021 (01.07.-31.12.) | 9,60 |
2021 (01.01.-30.06.) | 9,50 |
2020 | 9,35 |
2019 | 9,19 |
2018 | 8,84 |
2017 | 8,84 |
2016 | 8,50 |
2015 | 8,50 |
Lohnuntergrenze: Auswirkung auf Minijobs
Auch Personen, die in geringfügiger Beschäftigung als Minijobbende arbeiten, können vom Mindestbetrag betroffen sein. Für 2025 liegt die Minijob-Grenze bei 556 Euro.
Der maximale Monatsverdienst für Minijobbende entspricht dem Einkommen, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn erzielt wird. Auch die Berechnungsformel ist gesetzlich festgelegt (gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV):
(Mindestlohn x 130) : 3
Für 2025 folgt somit auf volle Euro gerundet:
(12,82 x 130) : 3 = 555,53€
Daraus ergibt sich folglich die neue Minijobgrenze von 556 Euro im Monat.
Tipp: In unserem Blog erfahren Sie mehr über die aktuellen Regelungen zum Minijob und Midijob.
Mindestlohn für Auszubildende
Wie vorher schon betont, gilt für Auszubildende eine Ausnahme. Azubis im ersten Ausbildungsjahr stehen ab 2025 mindestens 682 Euro pro Monat zu. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr erhöht sich das Gehalt weiter: um 18 Prozent im zweiten Jahr (805 Euro), um 35 Prozent im dritten Jahr (921 Euro) und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr (955 Euro).
Bedeutung für Unternehmen und Bußgelder
Arbeitgebende, die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, sehen sich nicht nur mit möglichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro konfrontiert, sondern auch mit der Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Somit ist es umso wichtiger für Arbeitgebende, einen Überblick über die Gehälter in Ihrem Unternehmen zu haben und diese Informationen immer zur Hand zu haben. Dabei behilflich sein kann Ihnen eine HR Software wie Factorial, die über Funktionen zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung und Lohn- und Gehaltsabrechnung verfügt.
Häufige Fragen und Antworten
Wann kommt 15 € Mindestlohn?
Wann ein 15 Euro Mindestlohn in Deutschland eingeführt wird, ist noch unklar. 2025 wurde er auf 12,82 Euro erhöht, wobei diese Anpassungen Gegenwind erhalten, unter anderem von der Gewerkschaft ver.di. Auch die Empfehlung der WSI liegt bei 15 Euro.
Wird der Mindestlohn 2026 erhöht?
Ob der Mindestlohn in diesem oder kommendem Jahr noch weiter erhöht wird, steht noch aus. Eine EU-Richtlinie fordert schwammig einen „angemessenen“ Mindestlohn für faire Arbeitsbedingungen und eine Annäherung an 15 Euro steht zur Debatte. Mit einem konkreten Beschluss können wir zeitnah wohl noch nicht rechnen.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Der angegebene Mindestlohn ist immer brutto.
Ist der Arbeitgebende verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen?
Ja, wenn der Arbeitgebende den Mindestlohn nicht bezahlt, erwarten ihn Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro und Sozialversicherungsnachzahlungen.