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Lohn und Gehalt: Arbeitsentgelt im Überblick

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5 Minuten Lesezeit
Lohn

Arbeitnehmer sind auf ihren Lohn angewiesen. Doch was genau ist der Lohn, was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt, und was sollten Sie als Personalverantwortliche dazu wissen? Wir haben die wichtigsten Fakten in diesem Artikel zusammengefasst.

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Arbeitsentgelt: Definitionen im Überblick

Der Oberbegriff zum Lohn ist das Arbeitsentgelt. Als Arbeitsentgelt beschreibt man die Gegenleistung (i.d.R. die Bezahlung), die der Arbeitgeber seinen Angestellten im Gegenzug zur erbrachten Leistung bietet.

Begriffe, die gerne im Rahmen des Arbeitsentgelts verwendet werden, sind u.a.: Einkommen, Verdienst, Lohn oder auch Gehalt. Doch ist das alles dasselbe?

Die Antwort lautet: Nein. Die untenstehende Tabelle klärt auf:

Begriff Definition
Einkommen Sachliche oder monetäre Leistung für eine natürliche* oder juristische** Person
Verdienst Sachliche oder monetäre Leistung für eine natürliche Person
Lohn Bezahlung für geleistete Arbeit (nach Std berechnet)
Gehalt Monatliche Zahlung
Honorar Bezahlung für Freiberufler oder bei nebenberuflichen Tätigkeiten

*natürliche Person = Jeder Mensch, der eine Pflicht verfolgt (= Arbeitnehmer)
**juristische Person = Organisation, Verein, Unternehmen (= Arbeitgeber) etc.

Wie man sieht, gibt es also Unterschiede in den Begriffen zu beachten.

Das Arbeitsentgelt wird im Normalfall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Dabei werden geltende Mindest- und Tariflöhne berücksichtigt.

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Lohn berechnen

Equal Pay & Entgelttransparenzgesetz

Weiterhin sollten Sie als Arbeitgeber bei der Gehaltsverhandlung darauf achten, einzelne Mitarbeiter nicht zu bevorzugen und eine faire Bezahlung basierend auf der Qualifikation und Erfahrung des Mitarbeiters zu gewährleisten.

Merke: Alle Verdienste unterliegen der Einkommensteuer- sowie der Sozialversicherungspflicht.

Das Entgelttransparenzgesetz bezweckt die Herstellung von Entgeltgleichheit für Frauen und Männer und die Förderung der Transparenz bzgl. des Gehaltes.

Lohn und Gehalt

Lohn und Gehalt sind Begriffe, die gerne gemeinsam verwendet werden. Wie bereits erwähnt, sind Lohn und Gehalt streng genommen aber nicht dasselbe.

Lohn

Der Lohn wird basierend auf der geleisteten Arbeit errechnet. Als Grundlage dafür dienen beispielsweise festgelegte Stundensätze oder konkrete Aufgaben (siehe auch Akkordlohn oder Zeitlohn), die erfüllt werden müssen.

Dieses System bedeutet gleichzeitig auch, dass der Lohn bei schwankender Auftragslage oder genommenen Krankheits- oder Urlaubstagen variiert.

Gehalt

Beim Gehalt ist dies nicht der Fall. Hierbei erhält der Arbeitnehmer ein monatliches Grundgehalt, das im Normalfall jeden Monat gleich ist. Feiertage, Krankheits- oder Urlaubstage haben keinen Einfluss auf das Monatsgehalt.

Ein solches Monatsgehalt muss gemäß § 614 BGB zum Ende des Monats ausgezahlt werden. Im Normalfall geschieht das in den letzten Tagen des laufenden Monats oder spätestens zum ersten Tag des Folgemonats. In bestimmten Ausnahmen kann der Arbeitgeber das Gehalt auch zur Mitte des Monats auszahlen.

Aber: In manchen Fällen kann das Gehalt auch angepasst werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn mit einem Bonussystem gearbeitet wird. Mitarbeiter haben dann die Möglichkeit, basierend auf ihrer Leistung einen Bonus dazu zu verdienen. Dieses Konzept ist besonders im Vertrieb sehr beliebt.

Eine weitere Situation, wann sich das Gehalt anpasst, ist die Auszahlung von Überstunden.

Lohn rechner

Gesetzliche Grundlagen

Wie so oft gibt es auch im Hinblick auf Lohn und Gehalt einige gesetzliche Regelungen zu beachten.

Recht auf Gehalt

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass jeder Arbeitnehmer grundsätzlich ein Recht auf die Gehaltszahlung hat. So ist es im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 612 (BGB) festgelegt.

Zahlt der Arbeitgeber kein Gehalt, muss er mit Konsequenzen wie der Arbeitsverweigerung (Zurückbehaltungsrecht), Schadensersatzansprüchen oder sogar einer Klage vor dem Arbeitsgericht rechnen.

Lohnabrechnung

Über die Bezahlung hinaus sind Unternehmen gemäß der deutschen Gewerbeordnung (§ 108 GewO) dazu verpflichtet, dem Angestellten eine Lohnabrechnung bzw. Gehaltsabrechnung als Nachweis über die Vergütung auszustellen. Außerdem kann der Arbeitnehmer dank seiner Abrechnung genau nachverfolgen, welche Beitragssätze (Lohnsteuer, Kirchensteuer, etc.) von seinem Gehalt abgezogen wurden.

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Entgeltfortzahlungsgesetz

Ist ein Mitarbeiter krank, tritt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) in Kraft. Dieses Gesetz legt fest, dass Arbeitnehmer und Auszubildende auch bei Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) weiterhin bezahlt werden.

Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für sechs Wochen. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoverdienstes. Familienversicherte, Praktikanten, Rentner sowie Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) haben keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Lohn und Gehaltsabrechnung

Lohnnebenkosten

Weiterhin sollten Sie sich als Arbeitgeber hinsichtlich der Entgeltfortzahlung darüber bewusst sein, dass Sie die Lohnnebenkosten zu tragen haben. Die Lohnnebenkosten setzen sich aus den Sozialversicherungsbeiträgen wie die die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zusammen.

Gehalt und die Elternzeit

Der Nachwuchs ist da und junge Eltern möchten jetzt die Zeit mit ihrem Säugling genießen – dafür ist die Elternzeit da. Der Arbeitgeber ist zwar gesetzlich gemäß § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) dazu verpflichtet, eine Freistellung zu gewähren, muss aber während dieser Auszeit kein Gehalt zahlen.

Anstelle des Gehalts erhalten Mütter und Väter das Elterngeld. Es entspricht maximal 67 % des letzten Jahreseinkommens, ist jedoch auf 1.800,00 € monatlich begrenzt.

Mindestlohn

Beim Mindestlohn handelt es sich ein gesetzlich festgelegtes Lohn-Minimum, was im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mindestens ausbezahlt werden muss.

In Deutschland gibt es den Mindestlohn bereits seit 2015. Seit dem 1. Januar 2021 liegt er bei 9,50 € pro Stunde. Die Bundesregierung plant eine Erhöhung auf bis zu 10,45 € bis 2022.

Anpassungen des Mindestlohns basieren auf Empfehlungen der Mindestlohnkommission.

Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Mindestlohns in Deutschland:

2019   2020   2021 1. Halbjahr 2021 2. Halbjahr 2022 1. Halbjahr 2022 2. Halbjahr
9,19 € 9,35 € 9,50 € 9,60 € 9,82 € 10,45 €

Wichtig ist, zu beachten, dass der Mindestlohn nicht für alle Gruppen gilt. Ausnahmen sind:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende
  • Langzeitarbeitslose
  • Praktikanten
  • Personen in ehrenamtlichen Tätigkeiten

Zusatzleistungen

Oft ist es der Fall, dass Mitarbeiter über die im Arbeitsvertrag (oder im Tarifvertrag) festgelegte Vergütung hinaus Sonderleistungen erhalten.

Dazu gehören sowohl zusätzliche Zahlungen wie das Urlaubs- und Weihnachtsgeld als auch andere Leistungen wie Dienstwagen, Gutscheine für Essen etc.

Diese gängigen Zusatzleistungen gibt es:

  • Weihnachtsgeld
  • 13. und 14. Monatsgehalt
  • Urlaubsgeld
  • Gewinnbeteiligungen
  • Tantiemen
  • Sachleistungen

Wichtig! Beachten Sie außerdem die aktuellen Regelungen zum Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag.

Achtung: Seit 2022 ist die betriebliche Altersvorsorge in Unternehmen Pflicht.

Lohn und Gehalt

Fazit

Alles in allem ist das Thema Lohn und Gehalt in einem Arbeitsverhältnis sehr wichtig und spielt einer der wichtigsten Rollen im Employee Engagement. Arbeitgeber sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Gegenzug zu ihrer geleisteten Arbeit zu vergüten.

Dabei gilt es einige gesetzliche Regelungen wie u.a. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie den in Deutschland geltenden Mindestlohn zu beachten.

Zusätzlich zum Lohn oder Gehalt bieten Unternehmen ihren Arbeitnehmern gerne Zusatzleistungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder andere geldwerte Vorteile an.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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