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Mindestlohn 2024 – Das ändert sich für Ihr Unternehmen

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4 Minuten Lesezeit
Ein Mitarbeiter zählt, ob sein Gehalt dem Mindestlohn entspricht.

In Deutschland wurden in den vergangenen Jahren kontinuierliche Anpassungen am Mindestlohn vorgenommen. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie hoch die derzeitige Mindestvergütung ist, welche Pläne für das Jahr 2024 und 2025 bestehen, welche Entwicklungen sich in den vergangenen Jahren ergeben haben und welche möglichen Auswirkungen der gesetzliche Mindestlohn auf Unternehmen haben könnte?

Unser Artikel bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen der letzten Jahre sowie die gegenwärtige Mindestlohnsituation.

Key Facts

  1. Der Mindestlohn wird 2024 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde erhöht.
  2.  Im Jahr 2025 steht eine weitere Mindestlohnsteigerung auf 12,82 Euro an.
  3. Diese Erhöhungen gehen auch mit Änderungen für Minijobgrenzen und Vergütungen für Auszubildende einher.

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Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland

Der Mindestlohn ist in Deutschland seit 2015 gesetzlich im Arbeitsrecht (Mindestlohngesetz – MiLoG) verankert und wird ab 2024 bei 12,41 Euro brutto pro Stunde liegen. Damals wurde eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Darüber müssen Arbeitgeber auch in Gehaltsverhandlungen Bescheid wissen.

Mehr allgemeine Infos über die Mindestvergütung finden Sie in unserem Artikel über den Mindestlohn 2023.

Vor der gesetzlichen Regelung gab es lediglich den sogenannten Branchenlohn, der sich auf spezifische Branchen wie die Pflege oder Abfallwirtschaft bezog. Diese Branchenmindestlöhne existieren auch heute noch parallel zur allgemeinen Mindestvergütung und basieren auf Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern in den jeweiligen Branchen. Branchenspezifische Mindestlöhne können somit nicht unter dem allgemeinen gesetzlichen Betrag liegen.

Seit 2015 wurden wiederholt Anpassungen an der Mindestvergütung vorgenommen. Gemäß Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erfolgt normalerweise alle zwei Jahre eine Überprüfung und Diskussion über mögliche Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns durch die Mindestlohnkommission.

Dieses Gremium zur Festlegung des Mindestlohns setzt sich aus Vertreter*innen von Unternehmen, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammen. Es gibt alle zwei Jahre eine Empfehlung zur künftigen Mindestlohnhöhe ab. Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt dabei unter Berücksichtigung der Tarifentwicklung und der wirtschaftlichen Lage. Das Hauptziel besteht darin, Arbeitnehmer*innen einen Mindestschutz zu gewährleisten, ohne dabei Arbeitsplätze zu gefährden.

Mindestlohn Entwicklung

In den vergangenen Jahren gab es bedeutende Veränderungen bei den Mindestlöhnen:

  • Im Januar 2015 betrug der Mindestlohn noch 8,50 Euro pro Stunde.
  • 2021 wurde er von 9,50 Euro auf 9,60 Euro erhöht.
  • Im Jahr 2022 gab es erneute Anpassungen, wobei er ab dem 1. Januar auf 9,82 Euro festgesetzt wurde.
  • Im Juli 2022 erfolgte eine weitere Erhöhung, die den Mindestbetrag auf 10,45 Euro brachte.
  • Im Februar 2022 wurde beschlossen, das Mindestgehalt ab Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde anzuheben. Somit lag der Mindestlohn 2023 bei 12 Euro.
  • Am 26. Juni 2023 beschloss die Mindestlohnkommission, den Mindestlohn zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde zu erhöhen.

Falls Sie unsicher darüber sind, wie viel Sie oder Ihre Mitarbeiter*innen verdienen werden, empfehlen wir Ihnen die Nutzung eines Mindestlohnrechners. Mit diesem Tool können Sie berechnen, welches monatliche Gehalt und welcher Stundenlohn für Sie gelten.

Als allgemeine Formel bei einer 40-Stunden-Woche gilt: Monatslohn = Stundenlohn × 40 × 13 ÷ 3.

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Mindestlohn Deutschland Tabelle

Jahr Mindestlohn brutto Stunde
2025 12,82
2024 12,41
2023 12,00
2022 (01.10.-31.12.) 12,00
2022 (01.07.-30.09.) 10,45
2022 (01.01.-30.06.) 9,82
2021 (01.07.-31.12.) 9,60
2021 (01.01.-30.06.) 9,50
2020 9,35
2019 9,19
2018 8,84
2017 8,84
2016 8,50
2015 8,50

Eine Kellnerin erhält den branchenspezifischen Mindestlohn in bar.

Wie hoch ist der Mindestlohn in 2024?

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird ab Januar 2024 auf 12,41 Euro angepasst, was einer Erhöhung von 3,4 Prozent gegenüber dem zuvor gültigen Mindestbetrag von 12 Euro entspricht.

In diesem Fall wurde der Vorschlag nicht einvernehmlich angenommen. Die Vertreter der Arbeitnehmer*innen in der Kommission lehnen die in ihren Augen zu geringe Erhöhung ab und halten fest, von der Kommission überstimmt worden zu sein.

Lohnuntergrenze Auswirkung auf Minijobs

Auch Personen, die in geringfügiger Beschäftigung als Minijobber arbeiten, können vom Mindestbetrag betroffen sein. Zum 1. Oktober 2022 wurde die Minijob-Grenze auf 520 Euro angehoben.

Die erneute Mindestlohnerhöhung im Jahr 2024 geht mit einer höheren monatlichen Entgeltgrenze von 538 Euro für Minijobs einher. Vor der Gesetzesänderung im Jahr 2022 führten Erhöhungen des Mindestlohns dazu, dass Minijobber weniger Stunden im Monat arbeiten durften. Dies ist jetzt nicht mehr erforderlich. Seit der Reform ergibt sich die Geringfügigkeitsgrenze rechnerisch aus dem aktuellen Mindestlohn, und beide steigen parallel.

Der maximale Monatsverdienst für Minijobber entspricht dem Einkommen, das bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn erzielt wird. Auch die Berechnungsformel ist gesetzlich festgelegt (gemäß § 8 Abs. 1a SGB IV):

(Mindestlohn x 130) : 3

Für 2024 folgt somit auf volle Euro gerundet:

(12,41 x 130) : 3 =  537,76

Daraus ergibt sich folglich die neue Minijobgrenze von 538 Euro im Monat.

Mindestlohn für Auszubildende

Wie vorher schon betont, gilt für Auszubildende eine Ausnahme. Azubis im ersten Ausbildungsjahr stehen ab 2023 mindestens 620 Euro pro Monat zu. Im zweiten, dritten und vierten Lehrjahr erhöht sich das Gehalt weiter: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten Jahr und um 40 Prozent im vierten Ausbildungsjahr.

Die Mindestvergütung für Auszubildende wird voraussichtlich auch im Jahr 2024 erneut erhöht. Die Bekanntgabe der exakten Höhe dieser Mindestlohnanhebung vom Bundesministerium für Bildung und Forschung steht noch aus.

Bedeutung für Unternehmen und Bußgelder

Arbeitgeber, die weniger als den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, sehen sich nicht nur mit möglichen Bußgeldern von bis zu 500.000 Euro konfrontiert, sondern auch mit der Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Somit ist es umso wichtiger für Arbeitgeber, einen Überblick über die Gehälter in Ihrem Unternehmen zu haben und diese Informationen immer zur Hand zu haben. Dabei behilflich kann Ihnen eine HR Software wie Factorial sein, die über Lohn- und Gehaltsabrechnung Funktionen verfügt.

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Häufige Fragen und Antworten

Wann kommt 13 € Mindestlohn?

Der 13 Euro Mindestlohn wird demnächst in Deutschland noch nicht kommen. 2024 wird er auf 12,41 Euro erhöht und 2025 dann auf 12,82 Euro.

Wird der Mindestlohn 2024 erhöht?

Ja, der Mindestlohn wird von 12 Euro auf 12,41 Euro erhöht.

Ist 12 Euro Mindestlohn brutto oder netto?

Der angegebene Mindestlohn ist immer brutto.

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Mindestlohn zu zahlen?

Ja, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht bezahlt, erwarten ihn Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro und Sozialversicherungsnachzahlungen.

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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