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Rüstzeit – Definition, Arbeitszeit und Berechnung

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5 Minuten Lesezeit

Das Wort Rüstzeit klingt ein wenig wie aus einer vergangenen Zeit. Und in der Tat ist das Verb „rüsten“ seit Jahrhunderten im deutschen Sprachgebrauch geläufig. Historisch gesehen „rüstete“ zum Beispiel ein Knappe ein Streitross. Eine Stadt war für „alle Fälle gerüstet“.

Was das Wort Rüstzeit heutzutage bedeutet, was es mit der Arbeitszeit zu tun hat und wie man die Rüstzeit berechnet, erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag.

Key Facts

  1. Die Rüstzeit umfasst die Zeiträume, die ein Arbeitnehmender benötigt, um seine eigentliche Arbeit vorzubereiten.
  2. Hinzu kommt die Zeitdauer, um eine Maschine oder einen Arbeitsplatz nach der Arbeit wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
  3. Für Firmen kann es wettbewerbsentscheidend sein, die Zeiten für das Vor- und Nachbereiten der eigentlichen Arbeit immer weiter zu optimieren.

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Definition: Was ist Rüstzeit?

Rüsten bedeutet so viel wie „etwas vorbereiten“ oder „fertigmachen“. Die Rüstzeit ist daher im Arbeitsleben die Zeit, die benötigt wird, um eine Maschine oder einen Arbeitsplatz in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.

Hinzu kommt aber auch die Zeit nach getaner Arbeit, um den Arbeitsplatz wieder in den Ausgangszustand zu bringen.

Die Rüstzeit ist somit ein wichtiger Bestandteil der Arbeitszeit und hat einen direkten Einfluss auf die Produktivität und Effizienz von Unternehmen. Je kürzer die Rüstzeit ausfällt, desto produktiver kann ein Arbeitsplatz bzw. eine Maschine genutzt werden. Rüstzeiten gelten in der Produktionsplanung als Indikatoren für mögliche Ineffizienz. Daher gilt es für Firmen, lange Rüstzeiten zu vermeiden.

Seit Beginn der Industrialisierung hat sich die Rüstzeit in Unternehmen stetig reduziert. Dank neuer Techniken und immer effizienterer Methoden zur Optimierung von Prozessen in der Produktion konnten betriebsbedingte Abläufe verbessert werden.

Für Firmen kann es wettbewerbsentscheidend sein, die Zeiten für das Vor- und Nachbereiten der eigentlichen Arbeit immer weiter zu optimieren.

Für Unternehmen ist es ratsam, auch Prozesse wie Zeiterfassung, Performance, Abwesenheiten, Schichtplanung etc. digital bestmöglich zu gestalten. Von Finanz-, über Talent- bis hin zu Zeitmanagement bietet Factorial dafür professionelle Tools, die das Arbeitsleben vereinfachen.
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Was gehört zur Rüstzeit?

Je nach Beruf können zur Rüstzeit verschiedene Tätigkeiten zählen. Wesentliche Bestandteile der Rüstzeit sind, wie gesagt, die Vorbereitung einer Maschine und/oder eines Angestellten sowie das Abrüsten in den ursprünglichen Zustand, der vor dem Arbeitsvorgang herrschte.

Beispiele, die als Rüstzeit gelten können, sind:

  • allgemein die Vor- und Nachbereitung des Arbeitsplatzes bzw. einer Maschine (inkl. justieren, einrichten und modifizieren für neue Produktionsabläufe)
  • das An- und Ausziehen von Arbeitskleidung bei Mitarbeitenden
  • das An- und Ablegen von vorgeschriebener Schutzbekleidung
  • das Hoch- bzw. Herunterfahren eines Computers
  • das Eichen bzw. Testen einer Maschine oder Anlage
  • der Austausch von Vorrichtungen, Werkzeugen oder relevanten Dingen für die Produktion
  • die Wartung und Reinigung von Maschinen oder Arbeitsplätzen, um künftige Arbeitsvorgänge zu gewährleisten
  • die Aktualisierung bzw. die Erfassung von Sicherheitsprotokollen, Arbeits- und Produktionsplänen oder betriebsbedingten Anweisungen
  • die Qualitätskontrolle von Maschinen, Produkten oder ganzen Abläufen in der Produktion, um dadurch auch künftig die Qualität zu sichern
  • das Aufräumen (z. B. in Gastronomie oder Einzelhandel) nach Ladenschluss

Rüstzeit je nach Branche

Rüstzeiten können sich je nach Branche unterscheiden.

Im Handwerk gehören beispielsweise Anfahrten oder das Be- und Entladen von Werkzeugen dazu, was zeitlich gesehen vor oder nach der eigentlichen handwerklichen Tätigkeit liegt. Diese Rüstzeiten darf ein Handwerker oder eine Handwerkerin berechnen, sofern sie zuvor klar kommuniziert wurden und im Kostenvoranschlag angegeben waren.

Im metallverarbeitenden Gewerbe kann die Rüstzeit zum Beispiel das Umrüsten einer CNC-Fräse auf ein anderes Produkt umfassen. Um die Einrichtung der Fräsmaschine vorzunehmen, muss sie mit sog. CAD-Daten neu programmiert und die Schneidwerkzeuge über einen automatischen Werkzeugwechsler (ATC) neu eingerichtet werden.

Auch die Umstellung auf andere kompatible Materialien wie Kunststoffe, Verbundwerkstoffe oder Metalle bedarf zuerst der Überprüfung. Bevor die Serienproduktion beginnen kann, werden die ersten gefertigten Stücke einer Qualitätskontrolle unterzogen, um sicherzustellen, dass die Maschine korrekt arbeitet. Erst wenn die Umrüstung abgeschlossen ist, endet die Rüstzeit und ein neuer Arbeitsvorgang kann beginnen.

In der Lebensmittelbranche haben Rüstzeiten vor allem die Aufgabe der Qualitätssicherung bei einer notwendigen Umrüstung von Produktionsanlagen. Da bei (verderblichen) Lebensmitteln die Hygiene sowie die Qualität höchste Priorität in der operativen Produktionsplanung spielt, müssen die verwendeten Maschinen bei der Umstellung auf ein anderes Produkt penibel gereinigt werden.

Wird zum Beispiel die Produktion eines Schokoladenherstellers von Nuss auf Vollmilch umgestellt, gilt es aufgrund möglicher Unverträglichkeiten und Allergien der Konsument*innen bzw. zur Vermeidung von Kreuzkontaminationen (Salmonellen o. ä., Mikroorganismen) absolut hygienisch zu arbeiten.

Auch die Vorbereitung der Maschinen auf andere Größen und Formen in der Herstellung erfordert ein neu justieren von Komponenten sowie das neu konfigurieren von Etikettiermaschinen.

Werden all die branchenspezifischen Anforderungen erfüllt, kann die eigentliche Arbeitszeit beginnen. Für eine präzise Planung und Abrechnung der Vorgänge ist es für Unternehmen wichtig, diese Zeiten effektiv zu managen und möglichst klein zu halten.

Ist Rüstzeit Arbeitszeit?

Die Rüstzeit ist ein Teil der Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Das ist in der Regel richtig, dennoch muss oft der Einzelfall betrachtet werden.

Die oben skizzierten Beispiele behandeln vorrangig Prozesse in der Produktion, in denen Rüstzeiten in direktem Zusammenhang mit der Arbeitszeit stehen.

Schwieriger ist die Auslegung, ob die Rüstzeit Arbeitszeit ist, bei der Frage nach der Arbeitskleidung. Im Arbeitsrecht ist hier die Rede von der vergütungspflichtigen Arbeitszeit.

Oft ist es strittig, ob z. B. das Anlegen von Uniformen bzw. Dienst- oder Arbeitskleidung zur Arbeitszeit gezählt werden kann oder nicht. Selbst wenn die Rüstzeit zur Arbeitszeit gezählt wird, gibt es per Rechtsprechung Urteile, die diese Arbeitszeit nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen.

Nur wenn ein Vertrag die Zeiten von Mitarbeitenden ausdrücklich zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählt, kann ein Arbeitnehmender die Bezahlung für diese Zeit erwarten.

In einem konkreten Fall wurde einem Müllmann aufgrund nicht „ausdrücklicher Regelung“ das Anlegen seiner Ausrüstung bzw. Dienstkleidung nicht als bezahlungswürdige Rüstzeit gewährt. Die Rechtsprechung besagte: „Vergütung darf nicht im Sinne von § 612 Abs. 1 BGB erwartet werden“.

Wird das Anziehen und Tragen von Arbeitskleidung als fremdnützig (also nicht im Interesse des Angestellten) eingestuft, gilt das Umkleiden als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

Hinweis:

Wird das Anlegen der Dienstkleidung oder Uniform vergütet, muss der Arbeitgebende auch die Zeit vergüten, in der die Dienstkleidung oder Uniform wieder ausgezogen wird. Juristisch gesehen zählt die Tätigkeit somit als Arbeitsleistung.

Wie wird die Rüstzeit berechnet?

Um die Rüstzeit zu berechnen, müssen zuerst die Begriffe Rüstgrundzeit, Rüstverteilzeit und Rüsterholzeit definiert werden:

  • Die Rüstgrundzeit bezeichnet die Arbeitszeit, die Menschen zum Rüsten benötigen.
  • Die Rüstverteilzeit ergibt sich meist aus bereits aus der Erfahrung bekannten Zeiten und wird prozentual berücksichtigt.
  • Die Rüsterholzeit ergibt sich aufgrund einer Schätzung. Anhand der Grundlage der Rüstgrundzeit wird der sog. Zuschlagsfaktor für Erholungszeiten angewendet.

Die Rüstzeit wird infolge berechnet, indem die Rüstgrundzeit, die Rüstverteilzeit und die Rüsterholzeit miteinander addiert werden.

Als Formel dargestellt, würde die Berechnung so aussehen:

Rüstgrundzeit + Rüstverteilzeit + Rüsterholzeit = Rüstzeit

Fazit

Die Rüstzeit umfasst all die Zeiträume, die ein Arbeitnehmender benötigt, um seine eigentliche Arbeit vorzubereiten sowie die Zeitspanne nach getaner Arbeit, um die Maschine bzw. den Arbeitsplatz wieder „abzurüsten“.

Eine effiziente Verwaltung und Optimierung der Rüstzeit kann – insbesondere in großen Firmen oder Produktionsumgebungen – eine erhebliche Herausforderung darstellen. Für Firmen kann es allerdings wettbewerbsentscheidend sein, die Zeiten für das Vor- und Nachbereiten der eigentlichen Arbeit immer weiter zu optimieren. Lange Rüstzeiten gilt es daher ausdrücklich zu vermeiden.

Rüstzeiten sind wichtige Bestandteile der Arbeitszeit und haben direkten Einfluss auf die Produktivität und Effizienz von Unternehmen.

Nur dann, wenn ein Vertrag die Rüstzeiten von Mitarbeitenden ausdrücklich als vergütungspflichtige Arbeitszeiten deklariert, kann ein Arbeitnehmender die Bezahlung für diese Zeiten erwarten.

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