Wussten Sie, dass es im Jahr 2023 laut einer Auswertung von Statista rund 590.000 Ausfalltage durch Streiks gab? Oft kommt es dazu, wenn alte Tarifverträge gekündigt werden oder neue Regelungen in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden sollen. Aber was genau regelt ein Tarifvertrag eigentlich und zwischen wem wird er abgeschlossen?
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, worauf Unternehmen bei Tarifverträgen achten müssen, welche Arten von Tarifverträgen es gibt und wo Sie Entgelttabellen einsehen können.
- Was ist ein Tarifvertrag?
- Was ist in den Verträgen geregelt?
- Tarifvertrag – Vertragspartner
- Tarifvertrag: Unterschiedliche Arten
- Was müssen Arbeitgeber beachten?
- Entgelttabellen und Gehaltsrechner 2024
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gibt Unternehmen und Beschäftigten Rechte und Pflichten vor. Das Tarifvertragsrecht beruht dabei auf dem Tarifvertragsgesetz. In diesem sind u. a. Inhalte und formale Regelungen niedergeschrieben; so müssen die Verträge beispielsweise schriftlich verfasst werden.
Zudem ist aufgelistet, wer an das Tarifvertragsgesetz gebunden ist und wie diese Verträge bekannt gemacht werden müssen. Diese Art von Verträgen können Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften abschließen. Arbeitgeber*innen müssen die Verträge dann im Betrieb an einer geeigneten Stelle auslegen.
Ganz wichtig ist die Tarifautonomie, d.h. in die Verträge und die Vertragsverhandlung dürfen sich nach Artikel 9 Abs. 3 GG keine anderen Parteien wie die Regierung oder der Gesetzgeber einmischen.
Was ist in den Verträgen geregelt?
In Tarifverträgen sind verschiedene arbeitsrechtliche Aspekte geregelt, so beispielsweise:
- Die Höhe des Gehaltes
- Die Stundenanzahl der Mitarbeiter*innen
- Eingruppierungen und die Entgelthöhe in der jeweiligen Gruppierung
- Die Urlaubsdauer
- Die Bezahlung der Beschäftigten im Krankheitsfall
Tarifvertrag – Vertragspartner
Vertragspartner sind Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften. Die Gewerkschaften vertreten Arbeitnehmer*innen und deren Interessen. Die Arbeitgeberverbände stehen den Gewerkschaften gegenüber und vertreten die Arbeitgeber u.a. in Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften.
Typische Arbeitgeberverbände sind beispielsweise:
- Der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
- Der Arbeitgeberverband der Metall- und Elektroindustrie
- Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen (AAA)
- Der Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Die Gewerkschaften sind in Deutschland im Rahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) vereint. Laut DGB unterstützen sie die Mitglieder bei “Streik, Aussperrung und Maßregelung, bieten Qualifizierung und Weiterbildung”.
Im Deutschen Gewerkschaftsbund sind acht Gewerkschaften verzeichnet.
- Die IG Metall
- Ver.di
- Gewerkschaft der Polizei
- Gewerkschaft Nahrung- Genuss- Gaststätten
- Erziehung und Wissenschaft- Gewerkschaft
- EVG- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
- IG Bergbau, Chemie, Energie
- IG Bauen-Agrar-Umwelt
Tarifvertrag: Unterschiedliche Arten
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Tarifverträgen, die je nach Arbeitgeberverband, Unternehmen und Gewerkschaft Anwendung finden können. Je nachdem wie firmenspezifisch die Regelungen ausgerichtet werden sollen und in welcher Situation sich die Unternehmen befinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Verbandstarifvertrag: Wird zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft geschlossen. Unternehmen stehen bei Verhandlungen durch die Vertretung durch die Arbeitgeberverbände auf der sicheren Seite. Andererseits werden keine firmenspezifischen Kriterien berücksichtigt.
- Firmentarifvertrag: Wird zwischen Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften geschlossen. Meistens bezieht er sich nur auf das jeweilige Unternehmen, bei manchen Regelungen kann auf den Verbandstarifvertrag ausgewichen werden
- Firmenbezogener Tarifvertrag: Vertragspartner sind in diesem Fall ein Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft. Die Basis bildet ein Verbandstarifvertrag, manche Punkte können z.B. in Form eines Sanierungstarifvertrages firmenspezifiziert werden.
- Anschluss Tarifverträge: Wenn ein Tarifvertrag aufgrund von Verhandlungen gekündigt wird, wird der neue Tarifvertrag, der sich ohne Unterbrechung an den alten Vertrag anschließt, als Anschluss Tarifvertrag bezeichnet.
- Parallel Tarifverträge: Zwischen verschiedenen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden werden Verträge geschlossen, die den gleichen Inhalt haben.
- Notlagen & Sanierungstarifverträge: Wenn Unternehmen sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden oder sogar in Richtung Insolvenz gehen, wird auf diese Art von Verträgen zurückgegriffen, die von den Tarif Standards der Branche abweichen. Unter anderem wird nun auf Sonderzahlungen verzichtet.
Einige konkrete Beispiele für diese besonderen Verträge in Deutschland sind die folgenden:
- Tarifvertrag Tvöd: Einer der bekanntesten Verträge ist der Tarifvertrag des öffentlicher Diensts (tvöd), durch welchen die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten von Bund und Kommunen geregelt werden.
- Tarifvertrag mfa: Der Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen verhandelt die Tarife für diese Gruppe von Beschäftigten.
- BAP Tarifvertrag: Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) bietet einen Vertrag für Zeitarbeiter*innen an.
In der Tarifdatenbank können Sie alle Tarife nachschauen.
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Tarifverträge gelten für Arbeitnehmer*innen, wenn Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften einen Vertrag aufgesetzt haben. Die Arbeitnehmer*innen müssen auch Mitglied der Gewerkschaft sein. Im Arbeitsvertrag ist dies meistens vermerkt. In manchen Branchen gelten allgemein verbindliche Verträge.
Für Unternehmen ist es wichtig, das Günstigkeitsprinzip zu kennen. Dies wird immer dann wichtig, wenn beispielsweise im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag unterschiedliche Arbeitszeiten oder ein unterschiedliches Gehalt vermerkt sind. Für die Beschäftigten gilt immer der Vertrag, welcher die günstigeren Konditionen für die Arbeitnehmer*innen bietet.
Entgelttabellen und Gehaltsrechner 2024
Wissen Sie, wo Sie Entgelttabellen einsehen können? Sind Sie Tarifbeschäftigte*r und möchten Sie sich Ihr Nettogehalt ausrechnen? Der Tvöd stellt die Entgelttabelle Tvöd Entgelttabelle 2023/2024 für den öffentlichen Dienst und den Tvöd Gehaltsrechner 2024 bereit. Schauen Sie doch einfach einmal hinein.
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Welche Tarifverträge gibt es in Deutschland?
Es gibt ganz unterschiedliche Arten von Tarifverträgen, die je nach Arbeitgeberverband, Unternehmen und Gewerkschaft Anwendung finden können. Je nachdem, wie firmenspezifisch die Regelungen ausgerichtet werden sollen und in welcher Situation sich die Unternehmen befinden, gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Verbandstarifvertrag: Wird zwischen Arbeitgeberverband und Gewerkschaft geschlossen. Arbeitgeber stehen bei Verhandlungen durch die Vertretung durch die Arbeitgeberverbände auf der sicheren Seite. Andererseits werden keine firmenspezifischen Kriterien berücksichtigt.
Firmentarifvertrag: Wird zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaft geschlossen. Meistens bezieht er sich nur auf das jeweilige Unternehmen, bei manchen Regelungen kann auf den Verbandstarifvertrag ausgewichen werden.
Firmenbezogener Tarifvertrag: Vertragspartner sind in diesem Fall ein
Arbeitgeberverband und eine Gewerkschaft. Die Basis bildet ein Verbandstarifvertrag, manche Punkte können z.B.in Form eines Sanierungstarifvertrages firmenspezifiziert werden.
Was versteht man unter dem Günstigkeitsprinzip?
Für Unternehmen ist es wichtig, das Günstigkeitsprinzip zu kennen. Dies wird immer dann wichtig, wenn beispielsweise im Arbeitsvertrag und im Tarifvertrag unterschiedliche Arbeitszeiten oder ein unterschiedliches Gehalt vermerkt sind. Für die Beschäftigten gilt immer der Vertrag, welcher die günstigeren Konditionen für die Arbeitnehmer*innen bietet.
Was gibt es für Gewerkschaften?
Die Gewerkschaften sind in Deutschland im Rahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DBG) vereint. Laut DGB unterstützen sie die Mitglieder bei „Streik, Aussperrung und Maßregelung, bieten Qualifizierung und Weiterbildung“.
Im Deutschen Gewerkschaftsbund sind acht Gewerkschaften verzeichnet. Die IG Metall, ver.di, Gewerkschaft der Polizei, Gewerkschaft Nahrung- Genuss- Gaststätten, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, EVG- Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, IG Bergbau, Chemie, Energie und IG Bauen-Agrar-Umwelt.