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Diese Unternehmensformen sollten Sie kennen

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5 Minuten Lesezeit
Unternehmensformen Übersicht

Besonders für Gründer stellt sich oft die Frage: Welche Unternehmensform wähle ich für mein Unternehmen? Aber auch für Mitarbeitende und Führungskräfte, die schon fest in einem Unternehmen Fuß gefasst haben, ist es gut zu wissen, welche Unternehmensformen es in Deutschland gibt und was sich hinter den einzelnen Rechtsformen verbirgt.

In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Unternehmensformen für Sie auf einen Blick zusammen.


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Unternehmensformen im Überblick

Was ist eine Unternehmensform?

Zunächst sollten wir klären, was der Begriff “Unternehmensformen” bedeutet. Unternehmensformen (auch Rechtsformen) schreiben vor, auf welchen Rahmenbedingungen ein Unternehmen basiert.

Besonders für Gründer ist es also essentiell zu verstehen, welche Formen es in Deutschland gibt, und welche die richtige Wahl für die eigenen Bedürfnisse ist. Regelungen zur Haftung, den Parteien, Steuerabgaben sowie benötigtes Startkapital – all diese Aspekte sind für jede Unternehmensform vorgeschrieben. 

Übersicht: Unternehmensformen in Deutschland

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die in Deutschland gängigen Unternehmensformen. Wir unterscheiden dabei zwischen:

  • Einzelunternehmen
  • Personengesellschaften
  • Kapitalgesellschaften
  • Mischformen
Einzelunternehmen Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Mischformen
Einzelkaufleute Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) GmbH & Co. KG
Freiberufler Offene Handelsgesellschaft (OHG) Aktiengesellschaft (AG) Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Kleingewerbetreibende Kommanditgesellschaft (KG) Eingetragene Genossenschaft (eG)

Einzelunternehmen

Wie der Name schon andeutet, handelt es sich bei einem Einzelunternehmen um ein Unternehmen, das von nur einer Person gegründet wird. Diese Person haftet mit dem eigenen Privatvermögen. Zur Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Stammkapital erforderlich.

Diese Unternehmensform ist in Deutschland sehr beliebt. Der Grund: Bei dieser Rechtsform können Gründer (Einzelkaufleute, Freiberufler oder Kleingewerbetreibende) quasi direkt starten und jegliche Formalitäten wie die Eintragung in das Handelsregister hinten anstellen. Die Eintragung wird erst ab einem festgelegten Mindestumsatz sowie einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern fällig.

Personengesellschaften

Bei den Personengesellschaften sind im Gegensatz zu Einzelunternehmen mehrere Personen involviert. Hierbei unterscheiden wir zwischen drei Formen:

  1. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  2. Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  3. Kommanditgesellschaft (KG)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) schließen sich zwei oder mehrere Gesellschafter, natürliche und/ oder juristische Personen, zusammen. Alle Parteien sind bei dieser Form gleichberechtigt, keiner der beiden Partner ist dem anderen überlegen.

Die Gründung einer GbR ist verhältnismäßig einfach. Es wird kein Stammkapital benötigt. Ein Gesellschaftsvertrag ist nötig. Dieser muss aber nicht notariell beglaubigt werden.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine weitere Form der Personengesellschaft ist die offene Handelsgesellschaft, kurz OHG. Was genau ist hierbei der Unterschied zur GbR?

Während bei der Gründung einer GbR nicht unbedingt ein wirtschaftliches Interesse verfolgt werden muss, ist der gemeinsame Geschäftssinn die Basis einer OHG. Die OHR ist besonders im Handelsgewerbe beliebt und wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet.

Der Gründungsprozess ist auch hier wieder verhältnismäßig unkompliziert. Wie bei der GbR auch wird kein Stammkapital vorausgesetzt. Auch eine notarielle Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages entfällt.

Kommanditgesellschaft (KG)

Die Kommanditgesellschaft, kurz KG ist eine weniger verbreitete Unternehmensform. Bei dieser Form sind die Gesellschafter genau definiert:

  1. Kommanditist: Der Kommanditist ist zwar aktiv am Unternehmensgeschehen beteiligt, haftet aber im Gegensatz zum Komplementär zur teilweise und muss nicht mit seinem privaten Vermögen aufkommen.
  2. Komplementär: Der Komplementär dagegen ist der Haupt-Entscheidungsträger und haftet mit seinem gesamten Vermögen.

Mini GmbH

Kapitalgesellschaften

Im folgenden Abschnitt erläutern wir die verschiedenen Formen der Kapitalgesellschaften:

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  2. Aktiengesellschaft (AG)
  3. Eingetragene Genossenschaft (eG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Sicherlich haben Sie bereits von dieser Rechtsform gehört. Die GmbH ist eine der populärsten Unternehmensformen in Deutschland, und dass, obwohl die Gründung deutlich mehr Aufwand und Kosten mit sich bringt als es bei den oben genannten Unternehmensformen der Fall ist.

Warum? Um eine GmbH zu ins Leben zu rufen, müssen Gründer ein Stammkapital über 25.000 Euro vorweisen. Allerdings muss an dieser Stelle erwähnt werden, dass auch Sachwerte zum Stammkapital dazu zählen.

Diese Investition zahlt sich jedoch aus: Im Falle einer Insolvenz muss der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen haften, sondern mit dem entsprechenden Anteil am Unternehmensvermögen. So ist es im GmbH-Gesetz vorgeschrieben.

Übrigens: Wie alle Kapitalgesellschaften wird auch die GmbH ins Handelsregister eingetragen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft wird von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet. Als Startkapital werden 50.000 Euro benötigt. Der Gesellschaftsvertrag ist bei dieser Unternehmensform nicht nur vorgeschrieben, sondern muss auch vom Notar beglaubigt werden.

Allgemein kann man sagen, dass die Gründung einer AG sehr formell von statten geht. Parteien wie ein Aufsichtsrat und Vorstand sind essentiell.

Was macht eine AG darüber hinaus besonders? 

Bei einer Aktiengesellschaft werden die Geschäftsanteile – wie der Name bereits andeutet – in Form von Aktien ausgegeben. Der Anteil der Aktien variiert je nach Anzahl der Gründer. Sollten Sie also alleine eine Aktiengesellschaft gründen, dann erhalten Sie 100 % der Aktien.

Wie auch bei der GmbH und anderen Kapitalgesellschaften, ist die Haftung auf das Unternehmensvermögen beschränkt. Das Privatvermögen ist demnach geschützt.

Eingetragene Genossenschaft (eG)

Diese Unternehmensform beschreibt ein Bündnis natürlicher oder juristischer Personen. Dabei geht es darum, sich zusammenzuschließen, um gemeinsame Ziele zu erreichen.

Diese Ziele müssen dabei nicht zwingend wirtschaftlicher Natur sein. Es gibt auch eingetragene Genossenschaften, die sich auf Basis sozialer oder kultureller Interessen zusammenschließen.

Beispiele für eingetragene Genossenschaften sind:

  • Baugenossenschaften (Wohnungsbaugenossenschaften)
  • Förderungsgenossenschaften (Hilfsgenossenschaften)
  • Kreditgenossenschaften (Kreditinstitute)

Mischformen

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG ist eine Mischform und setzt sich aus der oben beschriebenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Kommanditgesellschaft (KG) zusammen. Trotz dieser Kombination gehört sie offiziell zu den Personengesellschaften, und nicht zu den Kapitalgesellschaften.

Um sich zu einer GmbH & Co. KG zu gründen, werden mindestens zwei Personen benötigt. Zum einen der persönlich haftende Gesellschafter, zum anderen der Teilhaber.

Weiterhin wird, wie bei der GmbH auch, ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro verlangt. Auch ein vom Notar beurkundeter Gesellschaftsvertrag ist nötig.

Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

In der Kommanditgesellschaft auf Aktien stecken Elemente einer AG sowie einer KG. Es handelt sich also auch hierbei um eine Mischform aus zwei verschiedenen Unternehmensformen.

Wie bei der Aktiengesellschaft auch ist ein Kapital von 50.000 Euro zur Gründung vorgeschrieben und bietet dementsprechend eine stabile finanzielle Basis.

Außerdem genießen Gründer einer KGaA den Vorteil, als Kommanditaktionäre (ähnlich wie die Kommanditisten in einer KG) die volle Entscheidungskraft zu haben.


So finden Sie die passende Unternehmensform für Ihr Startup

Sie möchten ein Unternehmen gründen und sind noch auf der Suche nach der passenden Rechtsform? Wichtig dabei ist, dass Sie sich genug Zeit nehmen und die einzelnen Richtlinien, Vor- und Nachteile der möglichen Unternehmensformen genau abwägen. Stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Wie hoch ist mein Startkapital?
  • Wieviele Gründer sind wir?
  • Welche Haftung ist mir wichtig?

Bei produzierenden Unternehmen ist es außerdem sinnvoll, den Haftungsaspekt beim Out- oder Insourcing zu bedenken.

Weiterhin ist es sinnvoll, sich einen Steuerberater oder Gründungsexperten zur Seite zu nehmen, der bei der Wahl der Rechtsform beratend zur Seite steht.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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