Sich entspannt im Urlaub zurücklehnen und über das Urlaubsgeld freuen – das wünschen sich die meisten Arbeitnehmer*innen. Aber haben Angestellte überhaupt einen Anspruch auf diese Sonderzahlung und wie wird sie berechnet?
Eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung hat herausgefunden, dass nur 46 Prozent der Angestellten in der Privatwirtschaft mit Urlaubsgeld rechnen können. Welche Regelungen gelten in Ihrem Unternehmen?
In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen und bringen Sie auf den neuesten Stand.
- Was ist Urlaubsgeld?
- Urlaubsgeld berechnen – So geht’s
- Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?
- Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst
- Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld – Die 2 größten Unterschiede
Was ist das Urlaubsgeld?
Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt und Urlaubsabgeltung werden oft verwechselt. Dabei handelt es sich allerdings um 3 unterschiedliche Begrifflichkeiten.
- Urlaubsgeld: Hierbei handelt es sich um eine Sonderzahlung. Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Zumeist wird es in Form eines zusätzlichen Entgeltes pro Urlaubstag ausgezahlt, einige Unternehmen greifen auch auf Gutscheine zurück. Achtung: Ohne sachlichen Grund dürfen Arbeitgeber dabei keinen Unterschied zwischen einzelnen Mitarbeiter*innen machen.
- Urlaubsentgelt: Urlaubsentgelt bezeichnet die Lohnfortzahlung, während der Arbeitnehmer Urlaub nimmt. Hierzu sind Unternehmen verpflichtet. Diese wird anhand des Lohnes der letzten 13 Wochen vor Beginn des Urlaubes berechnet.
- Urlaubsabgeltung: Wenn der Arbeitsvertrag endet und der Arbeitnehmer noch nicht alle 30 Urlaubstage genommen hat, werden diese in Form der Urlaubsabgeltung ausgezahlt.
Erfahren Sie, wie die Leistung in die Personalkosten mit einspielt.
Urlaubsgeld berechnen – so geht’s
Die Berechnung richtet sich nach der jeweiligen Branche. Die Höhe kann dementsprechend auch unterschiedlich ausfallen. In der Kunststoffindustrie wird z.B. viel mehr gezahlt als in der Landwirtschaft.
Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit wirkt sich auf die Höhe der Sonderzahlung aus.
Möchten Sie sich ausrechnen, wie viel zusätzliches Urlaubsgeld Sie bekommen? Dann schauen Sie einmal in diesen Urlaubsgeld-Rechner für 2024.
Wenn Sie allgemein Ihren Urlaubsanspruch berechnen möchten, finden Sie dazu noch mehr Informationen bei uns.
Wer hat einen Urlaubsgeld-Anspruch?
Da der Arbeitgeber nicht zu dieser Sonderzahlung verpflichtet ist, ergibt sich der Anspruch meist aus vertraglichen Vereinbarungen.
- Der Arbeits- oder Tarifvertrag legt genau fest, ob und wann Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf eine Auszahlung haben.
- Auch in der Betriebsvereinbarung kann diese Leistung und deren Höhe festgelegt sein.
- Sie kann aber auch auf einer geschickten Gehaltsverhandlung basieren.
Übrigens: Der Anspruch leitet sich durch die betriebliche Übung ab. Wenn der Arbeitnehmer bereits 3-mal Urlaubsgeld erhalten hat, ergibt sich daraus ein Anspruch auf zukünftige Auszahlungen. Wenn es sich dabei um einmalige Zahlungen handelt, muss der Arbeitgeber daher explizit darauf hinweisen.
Erfahren Sie hier mehr über Urlaubsverwaltung mit Factorial.
Regelungen und Ausnahmen
Wann und wie oft das Urlaubsgeld eigentlich ausgezahlt? Hierbei gibt es die folgenden Regelungen:
- Es wird monatlich prozentual ausgezahlt.
- Es wird einmalig ausgezahlt.
- Individuelle Zahlungen können im Vertrag festgelegt sein.
- Überstunden und Prämien werden nur dann mitgerechnet, wenn dies im Vertrag steht.
Aber Vorsicht: Wenn der Arbeitnehmer noch kein ganzes Jahr im Unternehmen arbeitet, wird diese Sonderzahlung nur anteilig ausgezahlt!
Übrigens: In der Probezeit haben Arbeitnehmer zumeist keinerlei Anspruch auf diese Sonderzahlung.
Schauen Sie sich doch einmal die Regelungen Ihres Arbeitsvertrages genauer an.
Mutterschutz und Elternzeit
Immer wieder kommt die Frage auf, inwieweit sich der Mutterschutz auf die Sonderzahlung auswirkt. Folgendes sollten Sie wissen:
- Mutterschutz ≠ Elternzeit.
- Mutterschutz: Auch während des Mutterschutzes haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf.
- Elternzeit: In der Elternzeit sind Unternehmen grundsätzlich nicht verpflichtet, Urlaubsgeld zu zahlen, meist ist dies allerdings vertraglich festgelegt.
Achtung: Bei einem Wechsel der Sozialversicherungspflicht gelten andere Regelungen. Wenn Angestellte im vorangegangenen Jahr bereits in Elternzeit gegangen sind, müssen keine Beiträge abgeführt werden.
Krankheit und Kündigung
Können Arbeitnehmer*innen auch bei Krankheit oder bei Kündigung mit einer Auszahlung rechnen?
Auch bei einer längeren Krankheit besteht bei den Angestellten ein Anspruch auf Urlaubsgeld. Nur wenn die Auszahlung an den Urlaubsantritt gekoppelt ist, gilt diese Regelung nicht.
Auch bei Kündigungen kann die Zahlung von Urlaubsgeld variieren.
Bei einer Arbeitgeberkündigung gilt Folgendes:
- Es ist vertraglich festgelegt, ob der Angestellte einen Anspruch auf Urlaubsgeld hat.
- Arbeitgeber können es sogar zurückfordern.
Bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer sieht es anders aus. Oft haben die Angestellten noch Anspruch auf eine anteilige Auszahlung (Urlaubsanspruch bei Kündigung).
Ist das Urlaubsgeld steuerfrei?
Auch das Urlaubsgeld unterliegt der Besteuerung. Wie hoch die Besteuerung ist, steht allerdings nicht in der Lohnsteuertabelle. Gehen Sie daher folgendermaßen bei der Berechnung vor:
- Ermitteln Sie den Jahresarbeitslohn des Arbeitnehmers.
- Ermitteln Sie die Lohnsteuer für diesen Betrag.
- Berechnen Sie die Jahreslohnsteuer + Urlaubsgeld.
Die Differenz beider Beträge ist dann die Lohnsteuer, die vom Urlaubsgeld einbehalten wird.
Urlaubsgeld Besteuerung Beispiel: Berechnen Sie die Urlaubsgeld-Besteuerung für Ihren Angestellten Max Mustermann.
1. Lohnsteuer ohne Urlaubsgeld
48.000 € Jahresarbeitslohn
= 4.200 € Lohnsteuer
2. Lohnsteuer mit Urlaubsgeld
52.000 € Jahresarbeitslohn inklusive Urlaubsgeld
=5.070 € Lohnsteuer
3. Differenz
5.070 € – 4.200 € = 870 €
Bei einem Jahresarbeitslohn von 48.000 € werden somit 870 € einbehalten.
Achtung: Die Besteuerung richtet sich nach 2 Merkmalen:
- Das Urlaubsgeld wird einmalig gezahlt.
- Das Urlaubsgeld wird monatlich gezahlt.
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst
Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst haben generell keinen gesetzlichen Anspruch auf diese Sonderleistung. Vertraglich wird Arbeitnehmern aber meistens diese Sonderzahlung zugesichert. Faktisch können Beamte also mit einer Auszahlung rechnen. Alle Regelungen können auch im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst nachgelesen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht, worauf bei der Auszahlung geachtet werden muss:
- Die Auszahlung kann je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen.
- Es wird zwischen Ost- und Westdeutschland unterschieden.
- Die Berechnung ergibt sich anhand des durchschnittlichen monatlichen Gehaltes zwischen Juli und September.
- Je nach Entgeltstufe fällt die Leistung unterschiedlich aus.
- Auch die Betriebsgröße wirkt sich auf die Höhe der Auszahlung aus.
Arbeitnehmer*innen mit IG Metall Tarifverträgen können sich freuen: In diesen Unternehmen werden 50 Prozent des Durchschnittseinkommens ausgezahlt.
Urlaubsgeld & Weihnachtsgeld – Die 2 größten Unterschiede
Kennen Sie eigentlich den Unterschied zwischen Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Beide gehören zu den Lohnnebenkosten. Zudem fallen beide Sonderzahlungen steuerlich unter den sonstigen Bezug.
Doch diese 2 Unterschiede sollten Sie beachten:
- Unterschiedliche Bezeichnung: Wenn Arbeitgeber vom 13. Gehalt sprechen, ist das Urlaubsgeld gemeint, das 14. Gehalt bezeichnet das Weihnachtsgeld.
- Unterschiedlicher Auszahlungszeitraum: Es wird meistens in den Sommermonaten, im Juni oder Juli, ausgezahlt. Auf das Weihnachtsgeld können sich Arbeitnehmer*innen erst im November oder Dezember freuen.
Wichtig: Im Arbeitsvertrag steht ganz genau, ob es Besonderheiten bzgl. der Auszahlung gibt. Auch die Mitarbeiter*innen in der Personalbetreuung kennen sich normalerweise gut mit diesem Thema aus.
Leider ergeben sich bei der Auszahlung des Weihnachtsgeldes auch wieder regionale Unterschiede. In Westdeutschland fällt die Auszahlung zumeist höher aus als in Ostdeutschland.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Auszahlung von Urlaubsgeld meist vertraglich geregelt ist. Je nach Bundesland, Industrie und Firmenzugehörigkeit kann sie aber unterschiedlich ausfallen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Regelungen in Ihrem Unternehmen.