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Lohn und Gehalt im Unternehmen

Weihnachtsgeld bei Kündigung: Anspruch und Beispiele

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Etwas mehr als die Hälfte der deutschen Arbeitnehmenden erhält zum Jahresende Weihnachtsgeld. Häufig besteht jedoch sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite Unsicherheit darüber, ob im Falle einer Kündigung ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Darüber hinaus ist oft unklar, ob und wann bereits ausgezahltes Weihnachtsgeld von den Arbeitnehmenden zurückgezahlt werden muss.

Im folgenden Artikel erläutern wir Ihnen die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit Kündigung und Weihnachtsgeld.

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Ob Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung besteht, hängt vom Charakter der Zahlung ab. Bei reinem Entgeltcharakter (13. Monatsgehalt) besteht ein anteiliger Anspruch – Stichtagsklauseln sind unwirksam.
  2. Bei reiner Treueprämie können Arbeitgebende die Zahlung an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses knüpfen.
  3. Rückzahlungsklauseln sind nur bis zu bestimmten Fristen zulässig: bei unter einem Monatsgehalt bis 31. März, bei einem Monatsgehalt oder mehr bis 30. Juni des Folgejahres.

Definition: Was ist Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld ist eine zusätzliche Zahlung, die Arbeitnehmende einmal im Jahr von ihren Arbeitgebenden erhalten können. Der Betrag wird in der Regel am Ende des Jahres zur Weihnachtszeit ausgezahlt; daher auch der Name.

Das Weihnachtsgeld ist eine Sonderzahlung, mit der die Arbeitgebenden traditionell ihre Wertschätzung gegenüber den Arbeitnehmenden zum Ausdruck bringen und sich für die geleistete Arbeit bedanken.

Weihnachtsgeld Anspruch

Im Jahr 2025 erhielten laut Online-Umfrage des WSI 51 Prozent aller Beschäftigten Weihnachtsgeld – ein leichter Rückgang gegenüber 53 Prozent im Jahr 2023. Mit Tarifvertrag liegt der Anteil bei 77 Prozent, ohne Tarifvertrag nur bei 41 Prozent. Die durchschnittliche Höhe des tariflichen Weihnachtsgeldes betrug 2024 laut Statistischem Bundesamt 2.987 Euro brutto – ein Anstieg von 6,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bandbreite reicht von 250 Euro in der Landwirtschaft bis über 4.200 Euro in der Chemiebranche.

Ferner unterscheidet sich die Höhe des Weihnachtsgeldes auch nach dem Arbeitsverhältnis. So erhielten Vollzeitbeschäftigte häufiger Weihnachtsgeld als Angestellte mit einem Arbeitsvertrag auf Teilzeitbasis. Regional zeigen sich deutliche Unterschiede: In Westdeutschland erhalten 53 Prozent der Beschäftigten Weihnachtsgeld, in Ostdeutschland nur 41 Prozent.

Bevor wir uns aber genauer dem Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung widmen, schauen wir uns zunächst die allgemeinen Regelungen rund um das Weihnachtsgeld an.

Gibt es einen Anspruch auf Weihnachtsgeld?

Beim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine freiwillige Sonderzahlung seitens der arbeitgebenden Personen. Ein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht nicht.

Aber:

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann sich dennoch ergeben. Möglich sind in der Regel zwei Formen:

1. Anspruch auf Weihnachtsgeld wegen betrieblicher Übung

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld kann durch betriebliche Übung entstehen. Was bedeutet das? Wenn ein Unternehmen seinen Arbeitnehmenden über einen längeren Zeitraum regelmäßig eine bestimmte Leistung gewährt, kann ein Anspruch auf die Sonderzahlung zur Weihnachtszeit entstehen. Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung kann jedoch frühestens nach drei Jahren entstehen.

Außerdem müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

  1. Regelmäßigkeit: Die Leistungen bzw. Sonderzahlungen müssen regelmäßig erbracht worden sein, damit ein Anspruch im Folgejahr entsteht. Der Anspruch entsteht frühestens im vierten Jahr der regelmäßigen Zahlung.
  2. Gleichförmigkeit: Entscheidend für den Anspruch ist, dass es sich bei der Sonderzahlung bzw. Leistung um immer dieselbe Leistung handelt. Arbeitgebende müssen also drei Jahre hintereinander Weihnachtsgeld an die Angestellten ausgezahlt haben, damit sich im Folgejahr ein Anspruch auf genau diese Leistung ergibt.
  3. Keine individuelle Leistung: Eine betriebliche Übung entsteht nicht, wenn nur ein Arbeitnehmer X z. B. Weihnachtsgeld oder eine Sonderzahlung zu Weihnachten erhält, alle anderen Arbeitnehmenden aber nicht. Die Leistung muss also einer Vielzahl an Arbeitnehmenden gewährt werden.

Wichtig: Die Höhe der Leistung ist jedoch keine Voraussetzung für das Entstehen einer betrieblichen Übung. Die Höhe kann also von Jahr zu Jahr unterschiedlich sein, und dennoch entsteht regelmäßig ein Anspruch aus betrieblicher Übung.

Des Weiteren darf im Arbeitsvertrag auch kein Freiwilligkeitsvorbehalt vermerkt sein, der die Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grundlage einer betrieblichen Übung widerrufen würde. Arbeitgebende haben nämlich die Möglichkeit, im Arbeitsvertrag einen solchen Vorbehalt einzufügen. Mit dieser Klausel behält sich die arbeitgebende Person vor, die freiwilligen Zahlungen wie eine Weihnachtsgratifikation jederzeit einstellen zu können.

Wichtig: Das Bundesarbeitsgericht hat am 25.01.2023 entschieden (Az. 10 AZR 116/22), dass der bloße Vermerk „freiwilliges Weihnachtsgeld“ auf Lohnabrechnungen NICHT ausreicht, um eine betriebliche Übung zu verhindern. Arbeitgebende müssen vor jeder einzelnen Zahlung ausdrücklich und unmissverständlich erklären, dass kein Rechtsanspruch für die Zukunft entstehen soll.

2. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht auch, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung enthalten ist.

Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Jetzt wissen wir, wann allgemein ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Doch wie sieht es bei einer Kündigung aus? Welche Regelungen gelten hier? Das schauen wir uns im folgenden Abschnitt genauer an.

Was passiert mit Weihnachtsgeld bei Kündigung und wie wird das Weihnachtsgeld berechnet, wenn man kündigt?

Das ist eine Frage, die sich sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende immer wieder stellen. Wir haben die Antworten:

Generell gilt, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung vom Zweck des Weihnachtsgeldes abhängt.

Der Zweck des Weihnachtsgeldes wird vom Arbeitgebenden bestimmt. Es gibt drei verschiedene Funktionen in diesem Zusammenhang.

1. Weihnachtsgeld als Belohnung und Bonus

Hier wird das Weihnachtsgeld eher als Belohnung für die Betriebstreue am Jahresende im Rahmen des bevorstehenden Weihnachtsfestes an die Beschäftigten gezahlt.

In dieser Situation kann es sein, dass Arbeitnehmende keinen Anspruch mehr auf das Weihnachtsgeld haben. Ob sie im Falle einer Kündigung noch Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, hängt von der sogenannten Stichtagsklausel bzw. Stichtagsregelung ab, die wir weiter unten näher erläutern.

Beispiel:

Arbeitgeber X hat im Arbeitsvertrag eine Stichtagsregelung festgelegt. Der Stichtag ist der 01.11. eines Jahres. Arbeitnehmerin X kündigt jedoch bereits am 30.06. des Jahres. Sie hat keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, da sie vor dem Stichtag gekündigt hat.

2. Weihnachtsgeld als Entgelt

Das Weihnachtsgeld hat Entgeltcharakter, wenn es als fester Bestandteil im Arbeitsvertrag vereinbart ist und wie ein 13. Gehalt am Ende des Jahres oder anteilig im Monat an die Mitarbeitenden ausbezahlt wird. In diesem Sinne ist das Weihnachtsgeld ein zusätzlicher Bestandteil des regulären Lohns oder Gehalts, unabhängig von der Arbeitsleistung oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

In diesem Fall besteht ein genereller (anteiliger) Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Beispiel:

Scheidet Arbeitnehmer X beispielsweise vor dem 30.06. eines Jahres aus dem Betrieb aus, erhält er trotzdem anteilig für diesen Zeitraum des Jahres sein 13. Monatsgehalt bzw. das Weihnachtsgeld.

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3. Mischform

In vielen Fällen hat das Weihnachtsgeld aber auch einen Mischcharakter, hat sowohl Entgelt- als auch Belohnungscharakter.

Hier haben Beschäftigte laut Urteil des Bundesarbeitsgerichts Anspruch auf anteilige Zahlung des Weihnachtsgeldes (10 AZR 848/12).

Stichtagsregelung

Ob ein (anteiliger) Anspruch auf Weihnachtsgeld im Falle einer Kündigung besteht, hängt davon ab, welchen Charakter die Zahlung des Weihnachtsgeldes hat.

Die Stichtagsregelung für das Weihnachtsgeld besagt, dass nur dann ein Anspruch auf Auszahlung des Weihnachtsgeldes im Falle einer Kündigung besteht, wenn an einem bestimmten Stichtag, also an einem gewissen Datum, der bzw. die Angestellte noch im Betrieb beschäftigt ist.

Arbeitgebende legen diesen Stichtag – oftmals im Arbeitsvertrag – selbst fest.

Mitarbeitende, die das Unternehmen vor dem Stichtag verlassen haben, erhalten in der Regel kein Weihnachtsgeld.

Rückzahlung: Wann muss man Weihnachtsgeld zurückzahlen bei einer Kündigung?

Wie sieht es aus, wenn Arbeitnehmende das Weihnachtsgeld schon erhalten haben? Müssen sie es im Falle einer Kündigung zurückzahlen?

Eine Rückzahlungspflicht entsteht nur, wenn die Zahlung primär Belohnungscharakter hat und im Arbeitsvertrag eine wirksame Rückzahlungsklausel vereinbart wurde.

  • Keine Rückzahlung ist nötig, wenn das Weihnachtsgeld Entgeltcharakter hat (13. Monatsgehalt).

  • Beträge unter 100 Euro müssen grundsätzlich nie zurückgezahlt werden.

Zulässige Bindungsfristen nach dem BAG – Bis wann muss man kündigen, um Weihnachtsgeld zu behalten?

Damit eine Rückzahlungsklausel gültig ist, muss sie die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) festgelegten Höchstfristen einhalten. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Kündigungsfreiheit der Arbeitnehmenden (Art. 12 GG).

Das Bundesarbeitsgericht hat klare Grenzen für Rückzahlungsklauseln definiert (BAG 21.05.2003, Az. 10 AZR 390/02):

Übersicht Rückzahlung Weihnachtsgeld

Für Arbeitnehmende bedeutet dies im Umkehrschluss: Wird die Kündigung erst nach Ablauf der im Arbeitsvertrag wirksam vereinbarten Bindungsfrist (31. März oder 30. Juni) ausgesprochen, können sie das Weihnachtsgeld in jedem Fall behalten.

Praxistipp: Klauseln mit der Formulierung „bis zum 31.03.“ sind unwirksam, da sie eine Bindung über den 31.03. hinaus bewirken. Korrekt wäre „vor dem 31.03.“ oder „spätestens am 31.03.“.

Jahressonderzahlung im TVöD: Besondere Regelungen bei Kündigung

Im öffentlichen Dienst gelten für die Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD eigene Regeln. Der entscheidende Stichtag ist der 1. Dezember: Nur wer an diesem Tag noch in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung.

Wichtig: Im TVöD gibt es keine Rückzahlungspflicht. Wer am 1. Dezember noch beschäftigt ist und danach kündigt, muss das bereits ausgezahlte Weihnachtsgeld nicht zurückgeben – auch nicht bei einer Eigenkündigung zum 31. Dezember.

Die Höhe richtet sich nach der Entgeltgruppe und unterscheidet sich zwischen TVöD VKA (Kommunen) und TVöD Bund:

Entgeltgruppe TVöD VKA (2025) TVöD Bund (2025)
E 1-8 84,51 % 90 %
E 9a-12 70,28 % 80 %
E 13-15 51,78 % 60 %

Die Prozentsätze beziehen sich auf das monatliche Tabellenentgelt (Bruttogehalt).

Kündigung vor dem 1. Dezember:

Bei Kündigung vor dem 1. Dezember entfällt der Anspruch vollständig – unabhängig davon, wie viele Monate im Jahr gearbeitet wurden. Es gibt keine anteilige Berechnung wie in der Privatwirtschaft.

Ausnahme: TVöD-K (Krankenhäuser): Eine wichtige Ausnahme gilt für Beschäftigte in Krankenhäusern nach TVöD-K: Hier wird die Jahressonderzahlung auch bei früherem Ausscheiden anteilig gewährt. Pro vollständig gearbeitetem Monat wird ein Zwölftel der Jahressonderzahlung ausgezahlt.

Beispiel:

Arbeitnehmer X (E 10, TVöD VKA) scheidet zum 30. September aus.

  • Regelfall TVöD: Kein Anspruch auf Jahressonderzahlung (Stichtag 1. Dezember nicht erreicht)
  • TVöD-K (Krankenhaus): Anspruch auf 9/12 der Jahressonderzahlung (70,28 % des Monatsgehalts × 9/12)

Weihnachtsgeld bei Mutterschutz und Elternzeit

Informationen zum Mutterschutz

Ist das Weihnachtsgeld Teil des Gehalts, müssen Arbeitgebende die Sonderzahlung auch an Arbeitnehmende in Mutterschutz auszahlen. Bei freiwilligen Zahlungen seitens der arbeitgebenden Personen besteht in der Regel auch während des Mutterschutzes keine Verpflichtung zur Auszahlung.

Elternzeit

Hat die Sonderzahlung Entgeltcharakter, haben Personen in Elternzeit Anspruch auf die Sonderzahlung. Solange keine anderweitige vertragliche Regelung vorliegt, erhalten Arbeitnehmende in Elternzeit auch weiterhin Weihnachtsgeld, wenn dieses belohnenden Charakter hat.

Tipp: Behalten Sie alle Abwesenheitstypen mit einer HR-Software wie Factorial im Überblick. Diese hilft Ihnen auch bei der korrekten Berechnung des Weihnachtsgeldes bei einer Kündigung.

general dashboard screen

Kürzungen des Weihnachtsgeldes

Generell gilt:

  • Das Weihnachtsgeld darf während des Mutterschutzes nicht gekürzt werden.
  • Besteht eine vertragliche Regelung, kann das Weihnachtsgeld während der Elternzeit unter Umständen gekürzt werden.
  • Hat die Sonderzahlung Entgeltcharakter, können Arbeitgebende diese anteilig kürzen. Das ist in der Regel aber nur möglich, wenn Beschäftigte länger als sechs Wochen ausfallen und keine Lohnfortzahlung oder Krankengeld erhalten.
  • Da die Sonderzahlung nicht an die Arbeitsleistung anknüpft, kann sie in der Regel nicht gekürzt werden, wenn sie Belohnungscharakter hat.
  • Bei einer Sonderzahlung mit Mischcharakter darf nur gekürzt werden, wenn eine entsprechende Klausel im Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag vorliegt.

Wichtig: Grundsätzlich gilt, dass sich Arbeitgebende vor der Aufnahme bestimmter Klauseln zum Weihnachtsgeld in einen Arbeitsvertrag juristisch beraten lassen sollten. Viele Entscheidungen in diesem Zusammenhang sind oft Einzelfallentscheidungen.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin. Seit über drei Jahren setzt sie sich intensiv mit aktuellen Entwicklungen im Bereich Human Resources und der Arbeitswelt auseinander. Mit ihrem interdisziplinären Hintergrund analysiert sie Themen wie Unternehmenskultur, Führung, Wandel in der Arbeitsorganisation und rechtliche Rahmenbedingungen – und liefert dabei Impulse, die sowohl in Fachkreisen als auch in der unternehmerischen Praxis Anklang finden.