Wichtige Fakten
- Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in NRW ergibt sich bereits aus dem Arbeitsschutzgesetz, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) 2022 auf Basis der Analyse der GEW NRW bestätigte, so gew-nrw.de.
- Eine Metastudie der Universität Göttingen, die auf gew-saarland.de zusammengefasst ist, zeigt, dass Lehrkräfte im Mittel 48 Stunden und 18 Minuten pro Schulwoche arbeiten und damit die Sollarbeitszeit deutlich überschreiten.
- Laut einer Umfrage des Philologenverbands NRW befürworten 64 % der Lehrkräfte an Gymnasien und Gesamtschulen eine verbindliche Zeiterfassung, um Mehrarbeit abzubauen, wie news4teachers.de berichtet.
- Die Landesregierung NRW plant laut news4teachers.de die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos, bei dem Lehrkräften wöchentlich 0,5 Pflichtstunden gutgeschrieben werden sollen.
- Wie ist der aktuelle Stand zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in NRW?
- Welche Regelungen zur Arbeitszeit gelten derzeit in NRW?
- Fazit: Transparenz als Weg zu faireren Arbeitsbedingungen
Wie ist der aktuelle Stand zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in NRW?
Rechtlicher Hintergrund
Im Jahr 2019 fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wegweisendes Urteil. Demnach müssen die europäischen Staaten dafür sorgen, dass Unternehmen die Arbeitszeit der Beschäftigten mit einem verlässlichen, objektiven und zugänglichen Zeiterfassungssystem erfassen.
Das Ziel dieses Urteils ist deutlich: Die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten soll transparenter gemacht und besser kontrolliert werden können. So sollen Verstöße und Ausbeutung vermieden werden.
In Deutschland folgte im Jahr 2022 ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das die Vorgaben des EuGH bestätigte.
Obwohl das Bundesarbeitsministerium bereits 2023 einen Referentenentwurf für eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes vorlegte, ist dieser noch nicht verabschiedet. Die Pflicht zur Erfassung besteht laut dem BAG-Urteil und entsprechend gew-nrw.de jedoch bereits jetzt auf Grundlage des geltenden Arbeitsschutzgesetzes. Das „Ob“ ist entschieden. Es geht nur noch um die konkrete Ausgestaltung des „Wie“.
Mehr zu der aktuellen Entwicklung in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung in Deutschland lesen Sie in unserem Artikel zum Thema.
Einführung einer Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in NRW
Aktuell wird die Arbeitszeit der Lehrkräfte in NRW noch nicht systematisch erfasst. Während Bremen ein Pilotprojekt für das Schuljahr 2026/2027 plant, zögern viele Bundesländer noch. Die NRW-Landesregierung hat jedoch im April 2026 im Rahmen einer Reform des öffentlichen Dienstes einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein Lebensarbeitszeitkonto vorgelegt. Dieses schließt auch Lehrkräfte ein und sieht laut Berichten auf news4teachers.de und gew-aachen.de eine Gutschrift von 0,5 Pflichtstunden pro Woche vor.
Warum fordern Lehrkräfte in NRW eine Zeiterfassung?
Die Lehrkräfte selbst sprechen sich mehrheitlich klar für die Einführung einer Arbeitszeiterfassung aus, wie eine Umfrage des nordrhein-westfälischen Philologenverbands aus dem Jahr 2025 ergab.
Ganze 64 Prozent wünschen sich die Einführung einer verbindlichen Zeiterfassung – und das ist kaum überraschend: Viele Lehrkräfte arbeiten deutlich mehr, als tariflich oder vertraglich vorgesehen ist.
So gaben 41 Prozent der Befragten an, zwischen 41 und 50 Stunden pro Woche zu arbeiten. 37 Prozent arbeiten sogar mehr als 50 Stunden. Bei 12 Prozent liegt die wöchentliche Arbeitszeit bei über 60 Stunden – eine klare Überschreitung der gesetzlich vorgesehenen Höchstarbeitszeit. Besonders Korrekturaufgaben und Prüfungsvorbereitungen nähmen dabei sehr viel zusätzliche Zeit in Anspruch.

Welche Positionen vertreten Verbände und Politik?
Jüngst klagten zwei Lehrkräfte vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Sie hatten ihre Arbeitszeit eigenständig dokumentiert – mit dem Ergebnis: mehr als 200 Überstunden pro Jahr.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) pochte lange auf eine Ausnahmeregelung für Lehrkräfte. Das Bundesarbeitsministerium erteilte dieser Forderung jedoch eine klare Absage. Der Umstand, dass der konkrete Umfang der Arbeitszeit nicht immer im Voraus feststeht, stehe einer nachträglichen Dokumentation nicht entgegen, wie auf deutsches-schulportal.de bestätigt wird.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fordert eine verpflichtende, digitale Arbeitszeiterfassung, um die tatsächliche Belastung abzubilden und den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu stärken. Sie argumentiert, dass nur so eine Grundlage für eine faire Verteilung der Aufgaben und notwendige Entlastungen geschaffen werden kann, wie news4teachers.de berichtet.
Lehrkräfte gehören zu den Berufsgruppen mit einem besonders hohen Risiko für Burnout – so sehr, dass es spezialisierte Kliniken für das sogenannte „Lehrer-Burnout“ gibt. Auch Frühpensionierungen treten deutlich häufiger auf als in anderen Berufen.
Das liegt an zahlreichen Faktoren, die durch den Alltag an Schulen entstehen: wachsende Bürokratie, gestiegene Verantwortung, große Klassen, fehlende Ressourcen, ständig neue Anforderungen – besonders durch Digitalisierung und heterogene Schülerschaften. Gleichzeitig sind Lehrkräfte häufig hohen Erwartungen von Eltern, Lernenden und Schulbehörden ausgesetzt, bei meist geringer Anerkennung.
Gerade engagierte Lehrkräfte mit hohem Anspruch an sich selbst geraten dabei an ihre Grenzen. Die spezifische Arbeitsbelastung ist einfach enorm.
Der Lehrerverband NRW zeigt sich hingegen skeptisch: Der Verbandspräsident, Andreas Bartsch, fordert, dass die Vertrauensarbeitszeit erhalten bleibt. Anstelle einer systematischen Zeiterfassung plädiert er für eine flexiblere Verteilung von Anrechnungsstunden – denn beispielsweise haben Deutschlehrkräfte deutlich mehr Arbeitsaufwand und Belastung, etwa durch umfangreiche Korrekturen außerhalb der regulären Unterrichtszeit, als etwa Lehrkräfte im Fach Sport.
Welche Regelungen zur Arbeitszeit gelten derzeit in NRW?
Bis es hier also zu einer Einigung kommt, gelten weiterhin die regulären Regelungen zur Arbeitszeit. Doch wie sehen diese eigentlich aus?
Wie hoch ist die wöchentliche Arbeitszeit für Lehrkräfte in NRW?
Für verbeamtete sowie tarifbeschäftigte Lehrkräfte in NRW gilt, wie für andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Landes, eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 Stunden. Diese Arbeitszeit umfasst sowohl die messbaren Unterrichtsstunden als auch alle nicht messbaren Tätigkeiten wie Vor- und Nachbereitung, Korrekturen und Konferenzen. Die Angaben hierzu finden sich laut bezreg-muenster.de in den entsprechenden Verordnungen.
Die Anzahl der zu leistenden Unterrichtsstunden (Pflichtstunden) wird in NRW durch die Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 SchulG (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) festgelegt. Sie variiert je nach Schulform. An Gymnasien, Gesamtschulen und Berufskollegs beträgt sie beispielsweise in der Regel 25,5 Stunden. Diese Information stellt recht.nrw.de bereit, ergänzende Informationen finden sich auf bass.schul-welt.de.
Wann wird die Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte in NRW reduziert?
Gemäß der VO zu § 93 Abs. 2 SchulG gelten in Nordrhein-Westfalen für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte folgende Regelungen zur Altersermäßigung:
- Ab 55 Jahren: 1 Stunde Ermäßigung
- Ab 60 Jahren: 3 Stunden Ermäßigung
Diese Regelungen finden sich ebenfalls auf www.recht.nrw.de
Fazit: Transparenz als Weg zu faireren Arbeitsbedingungen
Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrkräfte in NRW ist rechtlich verankert, die praktische Umsetzung steht jedoch noch aus. Die Debatte zeigt tiefgreifende Herausforderungen im Lehrerberuf auf, insbesondere die hohe und oft unsichtbare Arbeitsbelastung. Eine transparente Erfassung der gesamten Arbeitszeit ist ein entscheidender Schritt, um den Beruf angesichts des Fachkräftemangels zukunftsfähig und attraktiver zu gestalten und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Eine digitale Lösung ist für die komplexe Arbeitsrealität von Lehrkräften unerlässlich. HR-Software wie das Zeiterfassungs-Tool von Factorial ermöglicht eine flexible und ortsunabhängige Erfassung per App oder am Desktop. So können alle Tätigkeiten – ob im Klassenzimmer, im Homeoffice oder bei Exkursionen – lückenlos und gesetzeskonform dokumentiert werden. Automatisierte Berichte und die Überwachung von Höchstarbeitszeiten entlasten zudem die Verwaltung und schaffen Transparenz für alle Beteiligten.
Konzentrieren Sie sich weniger auf Prozesse und mehr auf die Menschen.
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- Gewinnen Sie datengestützte Einblicke für fundierte Entscheidungen.
FAQ
Wie soll die Arbeitszeit von Lehrern erfasst werden?
Die Arbeitszeit von Lehrern soll mit einem objektiven, zuverlässigen und transparenten Zeiterfassungssystem erfasst werden. Digitale HR-Lösungen wie Factorial ermöglichen eine unkomplizierte Erfassung per App, QR-Code oder Desktop mit automatischen Hinweisen bei Überschreitung der Höchstarbeitszeiten.
Wird Arbeitszeiterfassung Pflicht?
Nach dem jüngsten Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 besteht in Deutschland nun jedoch eine Pflicht zur systematischen Erfassung der gesamten Arbeitszeit.
Wie vielen Stunden entspricht 1 Deputatsstunde?
Eine Deputatsstunde entspricht etwa 1,75 Arbeitsstunden. Bei einem Lehrer mit 24 Unterrichtsstunden und 42 Gesamtarbeitsstunden pro Woche ergibt sich dieser Faktor zur Berechnung der tatsächlichen Arbeitsbelastung.

