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Was ist Equal Pay und wann findet es Anwendung?

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4 Minuten Lesezeit
Was ist Equal Pay und wann findet es Anwedung?

Equal Pay, oder der Grundsatz der Gleichstellung, soll dafür sorgen, dass Leiharbeitnehmer unter den gleichen finanziellen Bedingungen arbeiten wie reguläre Arbeitnehmer.

Der Anspruch und das Recht auf gleiches Gehalt ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

In diesem Artikel erfahren Sie, was der Gleichstellungsgrundsatz ist und was Equal Pay bedeutet. Außerdem erklären wir, wie er berechnet wird, wozu der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist und mit welchen Konsequenzen er rechnen muss, sollte er gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen.

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Definition: Was bedeutet Equal Pay?

Equal Pay bedeutet genau das, was es auf Deutsch übersetzt heißt: gleiche Bezahlung. Dementsprechend sollen Leiharbeitnehmer, die Zeitarbeitsfirmen anderen Unternehmen zeitweise überlassen, das gleiche Gehalt bekommen, wie die dauerhaft beschäftigten Kollegen.

Dabei ist jedoch zwischen dem “Equal Treatment”, also dem Gleichstellungsgrundsatz von 2008 und dem “Equal Pay Grundsatz”, der gleichen Bezahlung, von 2014 zu unterscheiden. Beide sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Das Equal Treatment trat im November 2008 erstmals in Kraft. Es besagt, dass Zeitarbeitnehmer unter den gleichen Arbeitsbedingungen arbeiten, wie ihre festangestellten Kollegen. Dazu gehören die Arbeits- und Ruhezeiten, Pausen, Nacht- und Schichtarbeit und Urlaubstage.

Der Grundsatz regelt den Grundsatz der Gleichstellung des Entgelts für Zeitarbeitnehmer. Es soll dem Gehalt von Stammmitarbeitern gleichgestellt sein. Dafür gibt es rechtliche Anforderungen, die in § 8 Grundsatz der Gleichstellung verankert sind. Dabei bezieht sich die Gleichstellung nicht ausschließlich auf das monatliche Entgelt, sondern auch auf alle anderen Zusatzleistungen (z.B. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, Arbeitsgeräte, wie ein Diensthandy, Laptop oder Dienstwagen). Der Zeitarbeitnehmer erhält nicht automatisch die gleichen Sachleistungen in Form materieller Dinge. Meist ist es so geregelt, dass Zeitarbeitnehmer die jeweiligen Leistungen in Form eines Zuschlags erhalten. Er erhält also den jeweiligen Gegenwert der Sachleistung in Euro ausbezahlt – zusätzlich zu seinem Lohn.

Equal Pay laut Gesetz

Das Gesetz der Arbeitnehmerüberlassung gibt es schon länger (Equal Treatment). 2017 wurde es durch den Equal Pay Grundsatz, beziehungsweise den Grundsatz der Gleichstellung erweitert, um Leiharbeitnehmer zu unterstützen. Die 20 Paragraphen des AÜG regeln die Rechte und Pflichten von Zeitarbeitnehmern sowie Ver- und Entleihern zur Arbeitnehmerüberlassung. Dabei geht es

  1. um die zugelassene Höchstüberlassungsdauer,
  2. die Lohnuntergrenzen und
  3. den Grundsatz der Gleichstellung.

Verleiher sind nach diesem Gesetz dazu verpflichtet, einen schriftlichen  „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag” (nicht mündlich und keinen Arbeitsvertrag) aufzusetzen. Bezeichnet er diesen nicht als solchen, kann das eine hohe Bußgeldstrafe bedeuten. Des Weiteren muss der Verleiher den Equal Pay Grundsatz einhalten. Danach hat der Leiharbeitnehmer nach neun Monaten der Beschäftigung in einem Kundenunternehmen Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie seine fest Angestellten Kollegen.

Der Entleiher, also das Kundenunternehmen, hat folgende Pflichten einzuhalten:

  • Einhaltung des Grundsatzes inklusive Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und zusätzlicher Leistungen.
  • Er darf den Leiharbeitnehmer außerdem maximal 18 Monate am Stück beschäftigen. Danach wird das Arbeitsverhältnis entweder aufgelöst oder der Leiharbeitnehmer übernommen.
  • Kein Einsatz von Leiharbeitskräften während eines Streiks in dem Bereich, in dem die streikenden Arbeitnehmer angestellt sind.
  • Mitteilung an den Betriebsrat über die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers inklusive der geltenden Arbeitsbedingungen: die Dauer der zeitweisen Überlassung, die genauen Aufgaben während der Überlassung und der Einsatzort des Leiharbeitnehmers. Zusätzlich muss bei längerer Beschäftigung die Stimme des Leiharbeitnehmers bei der Wahl des Betriebsrates gezählt werden (nach einem Einsatz von 6 Monaten und einem Tag).

Ausnahmen: Branchenzuschlagstarifverträge

Achtung! Eine Ausnahme bilden Tarifverträge. Diese heben den Gleichstellungsgrundsatz auf. Unternehmen können vom Equal Pay Grundsatz abweichen, wenn der Verleiher den Branchenzuschlagstarifvertrag der Einsatzbranche anwendet. Der Branchenzuschlag ist die schrittweise Anpassung des Entgelts der Leiharbeitnehmer an die Gehälter der Stammmitarbeiter. Diese Abweichung ist unter zwei Bedingungen möglich:

  • Nach spätestens 15 Monaten in einem Unternehmen erhält der Leiharbeitnehmer den gleichen Arbeitslohn wie seine Kollegen in gleichen oder gleichwertigen Positionen.
  • Nach sechs Wochen Einarbeitungszeit wird das Arbeitsentgelt des Leiharbeitnehmers an das Vergleichsentgelt angepasst

Ab wann gilt Equal Pay?

Der Equal Pay Grundsatz gilt ab einer Beschäftigungsdauer von neun Monaten. Spätestens ab dem 10. Monat gelten die für die Position üblichen Konditionen inklusive des Arbeitsentgelts und aller zusätzlichen Leistungen. Dabei zählt die gesamte Einsatzdauer in einem Unternehmen. Das heißt: Wird ein Leiharbeitnehmer mehrfach, aber mit Unterbrechungen in einem Unternehmen eingesetzt, summieren sich die Einsätze. Auch dann, wenn die Leiharbeitskraft von einem anderen Verleiher eingesetzt wird. Die Pause zwischen den Einsätzen darf jedoch nicht mehr als drei Monate betragen. Ist dies der Fall, wird wieder von Neuem berechnet und die bisherigen Arbeitseinsätze verfallen für diese Regelung.

Sind die neun Monate voll erreicht, hat der Leiharbeitnehmer die gleichen Rechte und Ansprüche wie ein Stammmitarbeiter. Eine Ausnahme gilt bei Branchenzuschlags-Tarifverträgen (siehe Ausnahmen: Branchenzuschlags-Tarifverträge).

Sind außer dem Zeitarbeitnehmer keine anderen Stammmitarbeiter in der gleichen oder einer vergleichbaren Position beschäftigt, bildet sowohl ein fiktives Entgelt als auch gegebenenfalls fiktive Sachleistungen die Berechnungsgrundlage. Diese richtet sich nach dem Entgelt, welches ein Zeitarbeiter verdienen würde, wäre er beim Kundenunternehmen fest angestellt. Sollte der Zeitarbeitnehmer besser verdienen als ein Stammmitarbeiter, darf sein Lohn nicht nach unten hin auf Equal Pay angepasst werden (hier gilt das “Schlechterstellungsverbot“).

Equal Pay Berechnung

Gesetzlicher Equal Pay- Anpassung des Lohns

Wie bereits oben beschrieben, muss der Lohn des Leiharbeitnehmers an den der Stammbelegschaft nach spätestens neun Monaten angepasst sein, sodass Leiharbeitnehmer und Stammmitarbeiter gleichgestellt sind. Die Neun-Monats-Grenze entfällt bei Branchenzuschlagstarifen.

Tariflicher Equal Pay

Hier wird der Lohn des Leiharbeitnehmers nach einer Einsatzzeit von sechs Wochen schrittweise an das übliche Gehalt der Stammmitarbeiter angepasst. Nach einer Einsatzpause von mehr als drei Monaten verfällt der bisher erworbene Anspruch. Spätestens nach 15 Monaten im selben Betrieb muss das Entgelt des Leiharbeitnehmers angeglichen sein. Der tarifliche Equal Pay darf bei 90% gedeckelt werden.

Sanktionen bei Verstößen

Verstoßen Zeitarbeitsfirmen oder Kundenunternehmen gegen die Regelungen, müssen Sie mit rechtlichen Konsequenzen rechnen:

  • Bei Verstößen kann die Bundesagentur für Arbeit Bußgelder bis zu 500.000 Euro verhängen.
  • Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis
  • Differenzzahlungen an Leiharbeitnehmer, wenn das Arbeitsentgelt des Leiharbeitnehmers unter den üblichen Löhnen der Stammmitarbeiter liegt. Der Leiharbeitnehmer kann dies beanstanden und auf die Ausgleichszahlung bestehen.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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