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Gratifikation: Sonderzahlungen für die Motivation

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6 Minuten Lesezeit
Gratifikation

Die Arbeitswelt wandelt sich. Spätestens seit der Pandemie ist vielen Angestellten klar, dass Arbeit nicht alles ist. Immer häufiger hören Führungskräfte in den Medien vom sogenannten „Quiet Quitting“, deutsch für „Stille Kündigung“. 

Arbeitgeber sollten diese Trendwende nicht verschlafen und rechtzeitig reagieren. Wie können Sie Ihre Mitarbeitenden also wieder zur Arbeit motivieren?

Eine Möglichkeit unter vielen sind Gratifikationen. Was genau das bedeutet und welche verschiedenen Formen der Gratifikationen es gibt, erklären wir im folgenden Blogartikel. 

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Gratifikation Definition: Was bedeutet Gratifikation?

Quiet Quitting ist besonders bei jüngeren Arbeitnehmenden anzutreffen. „Quiet Quitting“ meint eine Einstellung zur Arbeit, bei der die Arbeitnehmenden nicht mehr bereit sind, mehr als das Mindeste für die Arbeit zu tun. Sie kündigen quasi innerlich und besitzen keine oder eine geringe emotionale Bindung zur Arbeit. 

Auch aktuelle Studien belegen diesen Mentalitätswandel. Nach einer aktuellen Studie des Versicherers HDI würden 56 % der Deutschen ihren Job kündigen, wären sie nicht finanziell auf ihn angewiesen. Auch die Berufsbindung lässt der Studie zufolge gerade unter jüngeren Mitarbeiter*innen nach.

Durch eine Gratifikation kann diesem Trend entgegengewirkt werden. Das Wort Gratifikation leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet so viel wie „Gefälligkeit“. Der Bedeutungsursprung erfasst bereits, was die Essenz einer Gratifikation ist:

Gratifikation Bedeutung

Eine Gratifikation ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers an die Beschäftigten. Es handelt sich also um eine außerordentliche finanzielle Zuwendung zusätzlich zum regulären Lohn des Angestellten.

Wichtig: Einen Anspruch auf Zahlung gibt es demnach nicht.

Der Arbeitgeber bestimmt, welche Mitarbeitenden – und ob überhaupt – eine Gratifikation erhalten und welche nicht.

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Gründe für Gratifikationen

Hauptgrund für die Vergabe einer Gratifikation ist fast immer, die Motivation bei den Mitarbeitenden zu erhöhen und Ihnen für die geleisteten Dienste Anerkennung zu zollen. Die Zahlung der Gratifikation erfolgt dabei meistens aus bestimmten Anlässen.

In der Regel kann zwischen verschiedenen Anlässen unterschieden werden:

  • Finanzielle Belohnung für besonders geleistete Dienste.
  • Als Auszeichnung, z. B. bei besonders langer Unternehmenszugehörigkeit.
  • Als finanzielle Belohnung für ein bestimmtes Ereignis, wie beispielsweise das Weihnachtsgeld.

Das Weihnachtsgeld ist eine der häufigsten Gratifikationen. Laut einer WSI-Studie aus dem Jahr 2021 erhalten die Hälfte der deutschen Beschäftigten Weihnachtsgeld.

Achtung: Prämien oder Bonuszahlungen sind keine Gratifikationen im engeren Sinne. Prämien sind zusätzliche Leistungen zum regulären Gehalt, während Gratifikationen einmalige Sonderzahlungen sind.

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Gratifikation Definition

Welche Formen von Gratifikationen gibt es?

Der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten. Klassische Beispiele für Gratifikationen sind:

  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Jubiläumszahlungen
  • Jahresabschlussvergütung

Höhe der Gratifikation

Die Höhe der Gratifikation liegt im Ermessen des Arbeitgebers, solange, und das ist entscheidend, die arbeitsrechtliche Gleichbehandlung beachtet wird. Diese Vorgabe ist im Gleichbehandlungsgrundsatz festgelegt.

Exkurs: Der Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht besagt, dass Arbeitgeber Mitarbeitende in vergleichbarer Lage nicht schlechter behandeln dürfen.

Dies bedeutet also auch, dass ein Arbeitgeber bei vereinbarter Auszahlung von Gratifikationen alle Mitarbeitenden im gleichen Maße berücksichtigen müssen, solange kein sachlicher Grund besteht, einen bestimmten Beschäftigten auszuschließen.

Was heißt das? Ein Arbeitgeber kann beispielsweise nicht nur einem Angestellten das Weihnachtsgeld auszahlen, sondern muss dieses wirklich an alle Beschäftigten auszahlen. 

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Gratifikation: Vereinbarungen & Verträge 

Gratifikationen basieren in der Regel auf Vereinbarungen, die zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern getroffen werden. Diese Vereinbarungen können beispielsweise festgehalten werden:

  • in Tarifverträgen,
  • einem individuellen Arbeitsvertrag,
  • in einer Betriebsvereinbarung oder sie entstehen aus betrieblicher Übung.

In diesem Fall gibt es keine schriftliche Vereinbarung. Der Anspruch auf eine Gratifikation entsteht durch eine immer wiederkehrende Gewohnheit im Betrieb (daher wird dies manchmal auch unter dem Stichwort Gewohnheitsrecht zusammengefasst).

Beispiel: Zahlt ein Unternehmen seinen Angestellten mindestens dreimal vorbehaltlos (z. B. in drei aufeinanderfolgenden Jahren) eine Sonderzahlung, dann gilt für Mitarbeitende, dass sie eine erneute Zahlung auch in Zukunft wieder erwarten dürfen.

Dies bedeutet, das aus einer eigentlich freiwilligen Zahlung ein Anspruch entsteht. Wobei hier ausschlaggebend ist, dass die Zahlung dreimal hintereinander erfolgt.

Tipp! Möchten Sie diese Pflicht vermeiden, dann sollten Sie die Freiwilligkeit der Zahlung unbedingt in einer schriftlichen Vereinbarung mit aufnehmen. Hier sollten Sie festhalten, dass es sich bei der Zahlung um eine „freiwillige Leistung unter Ausschluss eines Rechtsanspruchs für die Zukunft“ handelt.

Gratifikation Bedeutung

Rückzahlungen

Was passiert, wenn Sie eine Gratifikation ausgezahlt haben und Beschäftigte das Unternehmen verlassen?

Gibt es hier einen Anspruch auf Rückzahlungen?

Wenn im Arbeitsvertrag eine Rückzahlungsklausel verankert ist, ist diese für den Arbeitgeber unter bestimmten Umständen umsetzbar:

  • Bei Gratifikationen über 100 Euro aber weniger als einem Monatsgehalt kann der Arbeitgeber die Gratifikation bis zum 31. März des Folgejahres zurückfordern.
  • Bei Gratifikationen von einem Monatsgehalt oder darüber gilt die Frist bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Konkret bedeutet dies: Kündigt eine Mitarbeiterin am 1. Juli 2022, besteht für den Arbeitgeber keine rechtliche Grundlage dafür, das Weihnachtsgeld für das Jahr 2021 zurückzufordern. Die Mitarbeiterin darf in diesem Fall das Weihnachtsgeld behalten.

Aber: Rückzahlungsklauseln sind nur wirksam, wenn Angestellte kündigen oder wenn Arbeitgeber zu einer fristlosen Kündigung berechtigt sind.

Übrigens: Bei Gratifikationen unter 100 Euro sind Rückzahlungsklauseln überhaupt nicht zulässig.

Kürzungen von Rückzahlungen

Kürzungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn diese in einer Vereinbarung zuvor verankert wurden. Fehlt eine solche Vereinbarung, hängt die Zulässigkeit der Kürzung von der Art der Gratifikation ab:

  • Handelt es sich um eine Gratifikation für Leistungen, aber der Angestellte kann diese Leistungen etwa durch Fehlzeiten nicht erbringen, darf diese anteilig gekürzt werden.
  • Eine Sonderzuwendung aufgrund einer langen Betriebszugehörigkeit darf hingegen nicht gekürzt werden.

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Sind Gratifikationen steuerfrei?

Gratifikationen sind nicht steuerfrei – weder für die Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber.

Diese finanzielle Zuwendung muss also auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesen werden. Sie ist steuer- und sozialabgabenpflichtig.

  • Bei nicht fortlaufenden Gratifikationen erfolgt die Ausweisung über den Eintrag „Sonstige Bezüge“.
  • Fortlaufende Gratifikationen werden zusammen mit dem laufenden Monatsgehalt versteuert.

Achtung! Gerade bei fortlaufenden Gratifikationen kann es passieren, dass Beschäftigte in eine höhere Steuerklasse rutschen. Das ist natürlich nicht im Sinne der Angestellten. Um diese Situationen zu vermeiden, können Sie Ihren Mitarbeitenden auch Gratifikationen in anderer Form zukommen lassen!

Geldwerter Vorteil

Anders als monetäre Zahlungen handelt es sich beim geldwerten Vorteil um eine Sachleistung vom Arbeitgeber (neben dem Gehalt). Sie kann einmalig oder regelmäßig ausfallen. Diese Form der Gratifikation ist unter bestimmten Bedingungen steuerfrei!

Steuerfreie geldwerte Vorteile sind z.B.:

  • Sachbezüge unter 50 Euro (im Jahr 2022 wurde dieser Betrag von 44 Euro auf 50 Euro angehoben).
  • Bei Sachzuwendungen bei Firmenjubiläen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
  • Fahrtkostenübernahme für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Rabattfreibeträge von bis 1.080 Euro (z. B. für Flüge von Mitarbeitenden oder Waren bei Angestellten im Einzelhandel).

Der geldwerte Vorteil ist eine Handhabe, die sich besonders in der Start-up-Szene großer Beliebtheit erfreut. Führungskräfte versuchen die Angestellten durch bestimmte Sachleistungen an das Unternehmen zu binden. 

Doch auch große Firmen wie Google oder Facebook sind für ihre ausgefallenen und umfänglichen kostenlosen Sachleistungen an Mitarbeitende bekannt.

Benefits für Mitarbeitende

Falls Sie noch ein wenig Inspiration benötigen, mit welchen Benefits Sie Ihren Mitarbeitenden den Arbeitsalltag verschönern und dadurch ihre Motivation und Produktivität steigern können, finden Sie nachfolgend ein paar Anregungen:

  • Kostenlose Yogastunden oder Massagen (so gesehen z.B. bei Daimler Financial Services).
  • Eigenes Fitnessstudio sowie Personal Trainer im Unternehmen (z. B. bei Adidas).
  • „Traummaschine“ (Bei Propellernet dürfen die Mitarbeitenden ihre Wünsche und Träume aufschreiben. Bei bestimmten erfüllten Leistungen oder erreichten Zielen zieht das Unternehmen einen Wunsch und erfüllt ihn, so z.B: Familienskiurlaub oder Teilnahme an der WM).
  • Kostenlose Mahlzeiten (Bei Google können die Beschäftigen aus 25 Restaurants wählen und gratis ein Frühstück, Mittag- oder Abendessen einnehmen).

Natürlich passen die Vorschläge nicht in jedes Unternehmen. Doch das Angebot an kostenlosen Getränken und Snacks ist leicht umsetzbar und weit verbreitet – gleichwohl vielerorts noch ausbaubar.

Eine aktuelle Studie der Gothaer Versicherung fand beispielsweise heraus, dass nur etwa 20 % der Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Snacks und Getränke kostenlos zur Verfügung stellten. Gleichzeitig wünschen sich ein solches Angebot aber etwa 40 % der Beschäftigten.

Klassische Beispiele für den geldwerten Vorteil sind z. B.:

  • Sachzuwendungen wie Laptops oder Smartphones
  • ÖPNV-Ticket
  • Tankgutscheine
  • Einkaufsgutscheine

Fazit: Gratifikation für glückliche Angestellte 

Für Arbeitgeber gibt es eine Fülle an Möglichkeiten, Mitarbeitenden Gratifikationen zukommen zu lassen – und das teilweise sogar steuerfrei. Es spricht also nichts dagegen, mehr Angebote in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

👉 So schaffen Sie glücklichere Arbeitnehmende, die gerne bei Ihnen arbeiten. Als Arbeitgeber können Sie so den Arbeitswandel aktiv mitgestalten.

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Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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