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Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023?

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7 Minuten Lesezeit
Jahresarbeitsentgeltgrenze

Kennen Sie das? Mitarbeiter*innen bekommen eine Gehaltserhöhung und überschreiten auf einmal die Jahresarbeitsentgeltgrenze. Oder Beschäftigte gehen in die Elternzeit und unterschreiten die Grenze. Wissen Sie, welche Regelungen in 2023 gelten? 

In diesem Artikel klären wir Sie auf, bei welcher Höhe die Grenze in 2023 liegt, welche Bezüge in die Berechnung hineinfallen und wie Sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnen können.

HR Materialien

Jahresarbeitsentgeltgrenze Definition

Bestimmt haben Sie schon einmal von der Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch einfach: Jaeg) gehört. Sie wird häufig auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und ist besonders für die Personalbetreuung relevant. Wenn diese Grenze im Rahmen des regelmäßigen Arbeitsentgelts überschritten wird, sind Beschäftigte versicherungsfrei. Dies ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V so festgelegt.

Zu welchem Zeitpunkt wird dies eigentlich relevant? Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, wenn:

  • Mitarbeiter*innen neu eingestellt werden
  • Ein Jahreswechsel bevorsteht
  • Das Arbeitsentgelt sich ändert

Um herauszufinden, ob Ihre Mitarbeiter*innen die Jahresarbeitsentgeltgrenze über- oder unterschreiten, sollten Sie zuerst einmal prüfen, ob für diese die allgemeine oder besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich ist.  Die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in § 6 Abs. 6-8 SGB V bestimmt.

Achtung: Wenn Mitarbeiter*innen mehrere Tätigkeiten ausüben, werden die Gehälter zusammengerechnet, um zu sehen, ob das Gesamtgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.

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Wie hoch ist die allgemeine Jaeg 2023?

Ab dem 1.1. 2023 liegt die Jaeg bei 66.600 Euro. Sie ist also seit dem Vorjahr angestiegen: Die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022 lag noch bei 64.350 Euro, damals wurde die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2021 verlängert. 

Sehen Sie sich hier einmal die Entwicklung der Jahresarbeitsentgeltgrenze über die letzten Jahre hinweg an:

Jahr Jährlicher Satz
2023 66.600 Euro
2022 64.350 Euro
2021 64.350 Euro
2020 62.550 Euro
2019 60.750 Euro
2018 59.400 Euro

Jahresarbeitsentgeltgrenze Definition

Was ist die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Neben der allgemeinen Jaeg-Grenze gibt es noch die besondere Jaeg-Grenze. Diese wird in  § 6 Abs. 7 SGB näher bestimmt.

Sie gilt für Mitarbeiter*innen, wenn diese „am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen in einer substitutiven Krankenversicherung versichert waren”.

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Wie hoch ist die besondere Jaeg 2023?

Die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023 liegt bei 59.850 Euro. Die Entwicklung der Jaeg über die letzten Jahre sah folgendermaßen aus:

Jahr Jährlicher Satz
2023 59.850 Euro
2022 58.050 Euro
2021 58.050 Euro
2020 56.250 Euro
2019 54.450 Euro
2018 53.100 Euro

Was zählt zur Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023?

Sicher fragen Sie sich nun auch: Was zählt überhaupt alles in das Jahresarbeitsentgelt hinein? Die folgenden Bestandteile sind relevant:

  • Das reguläre Arbeitsentgelt
  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Pauschal vergütete Überstunden

Und welche Bezüge fallen nicht in die Berechnung hinein?

  • Unregelmäßig bezahlte Überstunden: Da diese meist unregelmäßig anfallen, ergibt sich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf die Ableistung von Überstunden.
  • Kinderzuschläge: Kinderzulagen werden nicht in die Jaeg mit eingerechnet.
  • Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit: Werden nicht mit in die Jaeg eingerechnet.
  • Fahrtkosten: Auch diese sind von der Berechnung ausgenommen

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Jaeg

Was passiert beim Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Was passiert, wenn ein Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet? Bei dem Wechsel von Versicherungspflicht zur Versicherungsfreiheit muss auf jeden Fall § 6 Abs. 4 SGB V berücksichtigt werden.

In diesem Fall wird eine vorausschauende Betrachtung wichtig: Generell muss das Arbeitsentgelt in Form einer Prognose für das kommende Kalenderjahr ausgerechnet werden. Wenn der Arbeitnehmer im nächsten Jahr die Jaeg nicht überschreiten wird, dann endet die Versicherungspflicht nicht.

Das Überschreiten der Jaeg ist die Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit zum Ablauf des Kalenderjahres. Neben dem aktuellen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt müssen auch Veränderungen mit eingerechnet werden.

Übrigens: Es ist irrelevant für die Jaeg, aus welchem Grund es zu einer Erhöhung des Gehaltes des Angestellten gekommen ist.

Wenn die Jaeg überschritten wird, ist der Angestellte nicht mehr gesetzlich versichert. Die Mitarbeiter*innen haben nun die Wahl eine freiwillige Krankenversicherung abzuschließen oder über ein privat krankenversichert zu werden.

Und was passiert, wenn Mitarbeiter*innen zuerst freiwillig versichert sind, da sie mit ihrem Entgelt die Jaeg überschreiten und die Jaeg dann heraufgesetzt wird? Wenn durch die Erhöhung der Jaeg Versicherungspflicht besteht, können Angestellte einen Antrag auf Befreiung stellen.

Achtung: Die Krankenversicherungspflicht endet nicht sofort, sondern erst am Ende des Jahres,  wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Jahr überschritten wird. Nötig ist dazu auch, dass absehbar ist, dass der Beschäftigte die Jaeg des folgenden Jahres auch überschreiten wird.

Ausnahme Werkstudent

Eine Ausnahme gibt es noch: Wenn ein Angestellter zuerst als Werkstudent in einem Unternehmen arbeitet und dann in diesem Unternehmen fest angestellt wird und ein Entgelt erhält, welches oberhalb der Jaeg Grenze gilt, dann gilt für diesen sofort und nicht erst am Ende des Kalenderjahres die Versicherungsfreiheit.

Für dieses sogenannte Werkstudentenprivileg ist es auch irrelevant, ob der Arbeitnehmer zuvor in einem anderen Unternehmen als Werkstudent tätig war oder in demselben Unternehmen bleibt.

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Jaeg 2023

Das Entgelt unterschreitet die PKV Grenze: Und jetzt?

Bis jetzt war nur die Rede von einer Überschreitung der Jaeg, was aber, wenn das Einkommen von Mitarbeiter*innen z.B. durch eine Schwangerschaft o.ä. unter die Grenze sinkt, in welcher sie über eine private Krankenversicherung privat versichert sind?

Rutschen diese Beschäftigten dann automatisch in die gesetzliche Krankenkasse? Hier muss zwischen zwei Fällen unterschieden werden:

  • Die Jaeg wird dauerhaft unterschritten: Die Krankenversicherungsfreiheit endet unmittelbar und nicht erst am Ende des Kalenderjahres.
  • Die Jaeg wird kurzzeitig unterschritten: Wenn die Jaeg in einem Zeitraum von weniger als drei Monaten durch eine Entgeltreduzierung unterschritten wird, führt dies nicht zur Krankenversicherungspflicht.

Generell gilt, dass Arbeitnehmer*innen, die die Jaeg unterschreiten, die private Krankenversicherung rückwirkend und innerhalb von drei Monaten kündigen müssen.

Wenn innerhalb einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt wird, kann es dazu kommen, dass Arbeitnehmer*innen einen Doppel Betrag in die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenkasse zahlen müssen.

Elternzeit

Wenn ein Arbeitnehmer zuerst mit seinem Gehalt die Jaeg überschritten hat und dann aufgrund der Geburt seines Kindes für einige Monate in Elternzeit geht, verringert sich in dieser Zeit natürlich auch sein Gehalt. Ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Beschäftigte in Elternzeit befindet, ist er krankenversicherungspflichtig.

Die Versicherungspflicht endet am Ende des Jahres, wenn im darauffolgenden Jahr die Jaeg wieder überschritten wird.  Der Arbeitnehmer kann sich allerdings von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen, wenn er nach der Elternzeit die Stunden wieder erhöhen wird.

Besondere Regelungen für >55-Jährige

Mitarbeiter*innen, die über 55 Jahre alt sind und durch Reduktion des Entgelts eigentlich krankenversicherungspflichtig sind, bleiben unter gewissen Umständen versicherungsfrei:

  • Wenn sie in den letzten fünf Jahren nicht in einer gesetzlichen Versicherung versichert waren
  • Diese Angestellten müssen in mindestens der Hälfte der Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder als Selbstständiger generell von der Versicherungspflicht befreit sein

Dies gilt nicht für die folgenden Personengruppen:

  • Langzeitarbeitslose
  • Ausländer, die mit 55 Jahren das erste Mal in Deutschland beschäftigt sind und der Versicherungspflicht unterliegen
  • Angestellte, die lange im Ausland gearbeitet haben und wieder anfangen, in Deutschland zu arbeiten

Selbstständigkeit

Selbstständige sind grundsätzlich nicht versicherungspflichtig. Wenn ein Selbstständiger nebenher noch in ein oder mehreren Beschäftigungen angestellt ist, muss errechnet werden, ob die Tätigkeit als Selbstständiger die anderen Tätigkeiten, aus wirtschaftlicher und zeitlicher Hinsicht, um 20 Prozent übersteigt.

Dazu werden die Arbeitszeiten und Gehälter in den verschiedenen Tätigkeiten als Arbeitnehmer zusammengerechnet.

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2023

Minijob

Wenn Arbeitnehmer*innen neben ihrem Hauptjob, in welchem sie der Versicherungspflicht unterliegen, noch einen Minijob ausüben, werden diese beiden Tätigkeiten zusammengerechnet.

Wenn beide Gehälter zusammen die Jaeg überschreiten, endet die Versicherungspflicht am Ende des Kalenderjahres.

Berechnung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts

Um zu berechnen, ob Ihre Mitarbeiter*innen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sollten Sie das Bruttogehalt mal 12 multiplizieren und eventuelle Einmalzahlungen hinzurechnen.

Die folgenden variablen Entgeltbestandteile sind relevant für die Berechnung:

  • Pauschale Vergütungen für den Bereitschaftsdienst
  • Das 13 Monatsgehalt
  • Für Mehrfachbeschäftigung anfallendes Entgelt
  • Pauschale Vergütung für das Fahren
  • Jahresprämie
  • Schichtzulagen
  • Urlaubsgeld, welches im Vorhinein festgelegt wurde
  • Vermögenswirksame Leistungen: Wenn der Arbeitgeber monatlich in einen vom Arbeitnehmer gewünschten Banksparplan o.ä. investiert, werden diese in die Jaeg mit eingerechnet.

Möchten Sie einmal ausrechnen, ob Ihre Angestellten die Jaeg überschreiten werden? Geben Sie einfach die Bestandteile des Jahresarbeitsentgelts in diesen Jaeg-Rechner ein.

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Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2022?

Im Jahr 2022 liegt die Höhe der Jaeg bei 64.350 Euro, damit wurde die Jaeg 2021 verlängert.

Wann wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze berechnet?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt, wenn: Mitarbeiter*innen neu eingestellt werden, ein Jahreswechsel bevorsteht, das Arbeitsentgelt sich ändert. Um herauszufinden, ob für Ihre Mitarbeiter*innen die Jahresarbeitsentgeltgrenze über-oder unterschreiten, sollten Sie zuerst einmal prüfen, ob für diese die allgemeine oder besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze maßgeblich ist. Die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze wird in § 6 Abs. 6-8 SGB V bestimmt.

Was passiert wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wird?

Bei dem Wechsel von Versicherungspflicht zur Versicherungsfreiheit muss auf jeden Fall § 6 Abs. 4 SGB V berücksichtigt werden. In diesem Fall wird eine vorausschauende Betrachtung wichtig: Generell muss das Arbeitsentgelt in Form einer Prognose für das kommende Kalenderjahr ausgerechnet werden. Wenn der Arbeitnehmer im nächsten Jahr die Jaeg nicht überschreiten wird, dann endet die Versicherungspflicht nicht. Das Überschreiten der Jaeg im nächsten Kalenderjahr ist die Voraussetzung für die Versicherungsfreiheit. Neben dem aktuellen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt müssen auch Veränderungen mit eingerechnet werden. Übrigens ist irrelevant für die Jaeg, aus welchem Grund es zu einer Erhöhung des Gehaltes des Angestellten gekommen ist.

 

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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