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Alle Vor- und Nachteile von Leiharbeit auf einen Blick

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4 Minuten Lesezeit
Leiharbeit

Bis Juni 2021 waren 784.000 Arbeitnehmer*innen als Leiharbeiter*innen angestellt. Grund genug, sich mit dem wichtigen Thema Leiharbeit bzw. Zeitarbeit auseinanderzusetzen. Wissen Sie, was hinter den Begriffen Equal Pay und Equal Treatment steckt und welche Rechte Arbeitnehmer*innen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung überhaupt haben?

Wir stellen Ihnen im nachfolgenden Artikel alle wissenswerten Informationen vor und beantworten die wichtigsten Fragen.

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Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit und Leiharbeit?

Kennen Sie den Unterschied zwischen den Begriffen Leiharbeit, Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Zeitarbeit bzw. Leiharbeit überlässt eine Firma ihre Angestellten im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung einer anderen Firma, die einen Bedarf an weiteren Arbeitnehmer*innen hat. Es gibt also den Entleiher und Verleiher sowie den Angestellten.

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt alle Bestimmungen im Rahmen dieser besonderen Tätigkeit. Dabei ist zu beachten, dass die Angestellten nicht dauerhaft, sondern nur für eine befristete Tätigkeit überlassen werden. Der Angestellte darf nur maximal 18 Monate in einem Betrieb bleiben.

Wo arbeiten Zeitarbeiter?

Wo genau arbeiten Leiharbeiter überhaupt? Nachgewiesen werden kann, dass dieses Arbeitszeitmodell absteigend in den folgenden Sektoren vorkommt:

  • Produktionsberufe
  • Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungsberufe: Beispielsweise als Lager- oder Transportarbeiter
  • Personenbezogene Dienstleistungsberufe: Beispielsweise im Gastgewerbe
  • Kaufmännische Dienstleistungsberufe: Beispielsweise im Handel
  • IT und Naturwissenschaftliche Dienstleistungen

Das Verhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Leiharbeiter und Entleiher ist durch Verträge klar geregelt.

Zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem Angestellten besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen der Zeitarbeitsfirma und dem entleihenden Unternehmen wiederum besteht ein Überlassungsvertrag.

Warum lohnt sich das Arbeitszeitmodell Leiharbeit für Unternehmen?

Das Arbeitszeitmodell Zeitarbeit hat für Ihr Unternehmen die folgenden Vorteile:

  • Besonders für Unternehmen, die starken saisonale Schwankungen ausgesetzt sind und diesen mit Ihren eigenen Arbeitnehmer*innen nicht begegnen können, ist der Einsatz befristeter Leiharbeiter praktisch.
  • Unternehmen müssen nicht in aufwändige Bewerbungsprozesse investieren und vermeiden dadurch Mehrkosten, die z.B. durch das Schalten von Stellenbeschreibungen anfallen können.
  • Da Zeitarbeiter meist weniger kosten als die festangestellten Arbeitnehmer*innen sparen Betriebe Personalkosten ein.

Allerdings können den Unternehmen auch einige Nachteile entstehen:

  • So sind die Leiharbeiter*innen ggfs. durch die schlechtere Bezahlung weniger motiviert.
  • Auch das Zusammengehörigkeitsgefühl kann leiden, da die Zeitarbeiter*innen durch die Befristung meist nicht allzu lange im Unternehmen bleiben.

Kennen Sie eigentlich die Tarife, die den Zeitarbeiter*innen zustehen? Die IG Metall hat eine Übersicht aller Tarife erstellt.

Und wie können Zeitarbeitsfirmen nun vorgehen, wenn sie einen Leiharbeiter entleihen möchten?

Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit für die Entleihung eine Erlaubnis beantragen. Falls der Arbeitnehmer entliehen wird, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt, handelt es sich um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung.

Achtung: Wenn vergessen wird, die Erlaubnis einzuholen, sind Arbeitsverträge und Arbeitnehmerüberlassungsverträge unwirksam.

Welche Rechte haben Zeitarbeiter?

Die Rechte der Zeitarbeiter sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt. Dort ist beispielsweise die Lohnuntergrenze sowie der Urlaub geregelt. Die Lohnuntergrenze beträgt seit dem 01. April 2021 10,45 Euro.

Arbeitnehmer*innen sollten sich unbedingt auch mit dem Gleichstellungsgrundsatz auseinandersetzen. Dieser ist in §8 des AÜG geregelt und besagt, dass Arbeitnehmer*innen einen Anspruch auf gleiche Behandlung und Bezahlung haben, außer sie werden nach einem Tarifvertrag bezahlt, welcher in der jeweiligen Branche zulässig ist.

Hier wird auch oft von Equal Pay und Equal Treatment gesprochen.

  • Der Gleichstellungsgrundsatz wird auch als Equal Treatment bezeichnet.
  • Anspruch auf Equal Pay bezeichnet den Anspruch der Arbeitnehmer*innen auf das gleiche Gehalt.

Wenn der Arbeitnehmer länger als 9 Monate im Betrieb ist, muss er gleich bezahlt werden wie die Arbeitnehmer*innen, die direkt im Unternehmen angestellt sind.

Aber: Wenn der Arbeitnehmer Branchenzuschläge erhält, ist es erlaubt, dass er die gleiche Bezahlung erst nach 15 Monaten erhält.

Und: Bußgelder, ein Entzug der Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit und Klagen der Beschäftigten können Folgen sein, wenn die Gleichstellung nicht gewährleistet wird.

Das heißt etwa auch, dass für Leiharbeiter*innen die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zur Maximalarbeitszeit etc. bestehen. Auch hier sollte also für eine wahrheitsgetreue Arbeitszeiterfassung der Mitarbeiter gesorgt werden.

Welche Vor- und Nachteile gibt es für Arbeitnehmer*innen?

Leiharbeit hat eine Reihe von Vor- und Nachteilen.

Als Vorteil kann vermerkt werden, dass es für Arbeitslose, Studenten und jungen Menschen durch eine Einstellung als Zeitarbeiter*in einfacher ist, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wenn sich die Angestellten gut machen, steigt die Chance im Unternehmen mit einem unbefristeten Vertrag übernommen zu werden.

Nachteilig kann gesehen werden, dass Leiharbeiter ein sehr viel größeres Risiko haben, arbeitslos zu werden. Durch den geringen Lohn ist die Motivation oftmals nicht sehr hoch. Besonders für Angestellte mit Familien bedeutet diese Arbeitsform durch die kurzen Planungsmöglichkeiten zudem eine hohe Unsicherheit.

Zeitarbeiter*innen können sich übrigens beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) anmelden, dieser ist einer der größten Gewerkschaftsbünde der Welt und vertritt ca. 6 Millionen Arbeitnehmer*innen. Er vertritt die Gewerkschaften auch auf internationaler Ebene gegenüber der EU und den Vereinten Nationen.

Der DGB gibt den Leiharbeiter*innen verschiedene Tipps an die Hand und stellt die wichtigsten Regeln vor. Zudem fordert er Arbeitgeber*innen auf, Tarifverträge abzuschließen, um die Leiharbeiter*innen besser abzusichern.

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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