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Pendlerpauschale 2024: Definition, Berechnung und Höhe

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5 Minuten Lesezeit
Penlerpauschale

40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten pendeln regelmäßig zur Arbeit – sei es mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem eigenen Auto oder dem Fahrrad. Um die Fahrtkosten, die durch das Pendeln entstehen, zu reduzieren, gibt es die sogenannte Entfernungspauschale, umgangssprachlich meist Pendlerpauschale genannt. Durch sie können Arbeitnehmer*innen ihre Fahrtkosten in der Steuererklärung geltend machen.

Welche Regelungen für die Pendlerpauschale im Jahr 2024 gelten, erklären wir im folgenden Blog.

Key Facts

  1. Mit der Pendlerpauschale können Berufspendler*innen die Fahrtkosten zwischen ihrer ersten Tätigkeitsstätte und ihrem Arbeitsplatz steuerlich geltend machen.
  2. Für die Berechnung der Pendlerpauschale gilt seit dem 01. Januar 2022 ein Betrag von 0,30 Euro pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer gilt ein Betrag von 0,38 Euro.
  3. Der Höchstbetrag der Pauschale liegt jährlich bei 4.500 Euro.

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Definition Pendlerpauschale

Was ist eine Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale, offiziell auch Entfernungspauschale genannt, ist eine Regelung aus dem Einkommenssteuerrecht, die es Arbeitnehmern*Arbeitnehmerinnen ermöglicht, die Fahrtkosten von ihrer Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte pauschal abzusetzen.

Als erste Tätigkeitsstätte bzw. Arbeitsstätte gilt der Ort, an dem Berufstätige ihre berufliche Tätigkeit hauptsächlich ausüben. Das kann ein Büro oder auch bspw. eine Werkstatt sein.

Die Regelung zur Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 bis 4 Einkommensteuergesetz (EStG) festgehalten.

Wichtig: Die Pendlerpauschale (bzw. Entfernungspauschale) darf nicht mit der Kilometerpauschale bzw., Wegstreckenentschädigung verwechselt werden. Die Kilometerpauschale gilt im Gegensatz zur Pendlerpauschale für Fahrtkosten, die durch Dienstreisen entstehen.

Sie darf darüber hinaus auch nicht mit dem Fahrtkostenzuschuss verwechselt werden. Der Fahrtkostenzuschuss wird vom Arbeitgeber gewährt.

Gilt die Pendlerpauschale nur für das Auto oder auch für öffentliche Verkehrsmittel?

Nein. Die Pendlerpauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Das bedeutet, sie gilt für

  • Autofahrer*innen
  • Motorradfahrer*innen
  • Berufspendler*innen, die mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fahren
  • Fahrradfahrer*innen
  • Fahrgemeinschaften
  • Fußgänger*innen

Wichtig: Werden mehrere Verkehrsmittel für den Weg zur ersten Arbeitsstätte genutzt, müssen diese in der Steuererklärung separat ausgewiesen werden.

Was ist der Zweck der Pendlerpauschale

Viele Menschen in Deutschland sind auf das Auto angewiesen, um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Laut Agentur für Arbeit pendeln 40 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Das entspricht etwa 13,8 Millionen Menschen. Dadurch entstehen für viele Arbeitnehmer*innen enorme Kosten. Um diese Fahrtkosten abzumildern, unterstützt der Staat Berufspendler*innen mit der Pendlerpauschale.

Entlastung für Pendler*innen

Durch die Pauschale können Arbeitnehmer*innen ihre Steuerlast senken. Die Pendlerpauschale kann in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Alle Arbeitnehmenden in Deutschland haben Anspruch auf die Pendlerpauschale. Das gilt unabhängig davon, ob sie in Teil- oder Vollzeit beschäftigt sind. Auch Selbstständige und Unternehmer*innen (die Fahrtkosten gelten als Betriebsausgaben) haben die Möglichkeit, die Fahrtkosten, die durch ihren Arbeitsweg entstehen, steuerlich abzusetzen.

Wann haben Beschäftigte keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Der Anspruch erlischt, wenn

  • der Arbeitgeber die Fahrtkosten übernimmt oder Beschäftigten ein Dienstwagen zur Verfügung steht.
  • die Fahrt nicht beruflich veranlasst ist.

Regelungen zur Pendlerpauschale: Was gilt für die Pendlerpauschale 2024?

Einfache Wegstrecke

Grundsätzlich gilt für die Pendlerpauschale, dass pro Arbeitstag jeweils nur die einfache Wegstreckt angerechnet werden kann. Natürlich fahren die meisten Berufspendler*innen dieselbe Strecke zur Arbeitsstätte täglich mindestens zweimal – also Hin- und Rückfahrt. Dies findet in der Steuererklärung allerdings keine Berücksichtigung. Die Pendlerpauschale kann nur für eine Wegstrecke in Anspruch genommen werden.

Wichtig: Fährt ein*e Pendler*in an einem Arbeitstag nur hin zur Arbeit und am nächsten oder an einem anderen Tag zurück, so zählt jede der beiden Fahrt nur als halbe Fahrt. Für jeden dieser Tage kann also nur die Hälfte der Entfernungspauschale geltend gemacht werden.

Kürzeste Wegstrecke

Für die Bestimmung der Strecke zwischen erster Tätigkeitsstätte und Wohnort ist dabei der kürzeste Weg maßgeblich. Darüber hinaus werden nur volle Kilometer berücksichtigt. Bei einer Strecke von 13,4 Kilometern würden also 14 Kilometer angerechnet.

Anzahl der Arbeitstage: Für wie viele Arbeitstage gilt die Pendlerpauschale?

Nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitstage kann die Pendlerpauschale angewendet werden. Das bedeutet, Wochen- und Feiertage müssen bei der Berechnung herausgenommen werden. Gleiches gilt auch für Urlaubs- oder Krankheitstage. Diese zählen nicht als Arbeitstage.

Wichtig: Auch an Arbeitstagen, an denen Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, können in der Steuererklärung nicht berücksichtigt werden.

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Höhe der Pendlerpauschale

Für die Pendlerpauschale gelten pro Kilometer folgende Beträge:

  • 0,30 Euro pro Kilometer ab dem ersten Kilometer bis zum 20. Kilometer
  • 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (der Wert für Strecken ab dem 21. Kilometer gilt zunächst bis zum Jahr 2026. Lange Jahre lag dieser Wert bei 0,35 Euro pro Kilometer. Ab 2026 soll der Betrag von 0,38 voraussichtlich wieder gesenkt werden.)

Also: Ab wann bekommt man die Pendlerpauschale? 

Tatsächlich bekommt man schon ab dem ersten Kilometer (und bis zum 20.) 30 Cent.

Welcher Höchstbetrag gilt für die Pendlerpauschale?

Es gilt ein Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr.

Müssen Arbeitnehmer*innen Belege für die Steuer nachweisen?

Grundsätzlich gilt, dass Werbungskosten bis 1.230 Euro pro Jahr nachweisfrei sind. Kosten, die darüber hinaus gehen, müssen eventuell mit Nachweisen belegt werden.

Wichtig: Wer mehr als 230 Fahrten pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche oder mehr als 280 Fahrten pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche beim Finanzamt angibt, muss dies jedoch nachweisen können. Der Nachweis kann über ein Fahrtenbuch oder durch eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen.

Was passiert bei mehreren Wohnungen?

Haben Pendler*innen mehrere Wohnungen, von denen aus sie zur Arbeit fahren, gilt immer nur die Entfernung von der Wohnung, die ihren Lebensmittelpunkt bildet.

Berechnung der Pendlerpauschale

Für die Berechnung und Ermittlung der Pendlerpauschale ist es sinnvoll, sich die Berechnung an einem konkreten Beispiel zu veranschaulichen.

Beispiel Berechnung der Pendlerpauschale

Pendlerin X wohnt 25 km von ihrem Arbeitsplatz entfernt. Sie pendelt in der Woche 5 Arbeitstage mit eigenem Pkw zur Arbeit. Für den Arbeitsweg benutzt sie ihr eigenes Auto.

Pendlerpauschale berechnen

Tägliche einfache Wegstrecke: 25 km

Zahl der Arbeitstage pro Woche: 5 Tage

Anzahl der Arbeitstage pro Jahr (bei 20 Arbeitstagen pro Monat) 20 Arbeitstage/Monat * 12 Monate/Jahr = 240 Tage

In diesem Beispiel wird angenommen, dass der Arbeitnehmer X nicht krank war.

Gesamtfahrleistung pro Jahr (einfache Strecke): 25 Kilometer/Tag * 240 Tage/Jahr = 6.000 Kilometer/Jahr

Pendlerpauschale:

Bis zum 20. Kilometer: 20 Kilometer * 0,30 Euro/Kilometer = 6,00 Euro

Ab dem 21. Kilometer bis zum 6.000: (6.000 Kilometer – 20 Kilometer) * 0,38 Euro/Kilometer = 2.252 Euro

Jährliche Pauschale insgesamt: 6,00 Euro + 2.252 Euro = 2.258 Euro

Arbeitnehmerin X kann diesen Betrag in den Werbungskosten in der Steuererklärung für das Finanzamt eintragen.

Berechnung mit der Bahn

Sind Pendler*innen mit der Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs, gilt derselbe Satz wie für Fahrten mit dem Auto. Auch bei kombinierten Fahrten mit Bahn und Auto werden die gleichen Beträge von jeweils 0,30 Euro bzw. 0,38 Euro veranschlagt.

Berechnung für Wege mit dem Fahrrad

Auch Arbeitnehmende, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren, können die Pendlerpauschale in Anspruch nehmen. Auch sie können den Betrag von 0,30 Euro für die ersten 20 Kilometer bzw. 0, 38 Euro pro Kilometer darüber hinaus im Rahmen ihrer Steuererklärung ansetzen.

Pendlerpauschale Rechner

Online geht natürlich vieles wie so oft einfacher. Hier fällt die manuelle Berechnung weg. Einen Pendlerrechner bietet beispielsweise Randstad an.

Wer zahlt die Pendlerpauschale?

Weder Arbeitgeber noch Staat zahlen die Pendlerpauschale. Die Kosten werden auch nicht zurückerstattet. Durch die Pendlerpauschale wird die Steuerlast der Arbeitnehmenden lediglich gesenkt. Das bedeutet, dass sie beispielsweise weniger Steuer zahlen müssen oder etwas von der Steuer vom Finanzamt zurückbekommen.

Welche Angaben müssen in der Steuererklärung gemacht werden?

Um die Pauschale steuerlich geltend machen zu können, müssen Beschäftigte in der Steuererklärung folgende Angaben machen:

  • Adresse der ersten Arbeitsstätte
  • Wohnort (Lebensmittelpunkt)
  • Einfache Wegstrecke zum Arbeitsplatz
  • Anzahl der Arbeitstage in der Woche
  • Arbeitstage für das Jahr
  • Urlaubs- und Krankheitstage im Jahr

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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