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Personalrat im öffentlichen Dienst: Aufgaben und Rechte

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5 Minuten Lesezeit
Personalrat im öffentlichen Dienst: Aufgaben und Rechte

Zufriedene Mitarbeitende sind produktive Mitarbeitende. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden kann durch ganz unterschiedliche Maßnahmen erreicht werden, die vom Arbeitgebenden selbst ausgehen können, wie z. B. flexible Arbeitszeiten, Boni oder auch Corporate Benefits. Ein zentrales, sehr wichtiges und starkes Instrument im Retention Management ist jedoch die Interessenvertretung für Arbeitnehmende. Im öffentlichen Dienst heißt diese Personalrat.

Die Mitglieder des Personalrats setzen sich für die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst ein und kämpfen für deren Rechte sowie bessere Arbeitsbedingungen.

Was müssen Sie als Arbeitgebender über Personalräte wissen? Alles über deren Aufgaben, Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen erfahren Sie in diesem Artikel.

Key Facts

  1. Der Personalrat vertritt die Interessen der Arbeitnehmenden im öffentlichen Dienst.
  2. Im Jahr 2023 wurden 95 Prozent der Beschäftigten durch einen Personalrat vertreten.
  3. Personalräte haben Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Informationsrechte.

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Personalrat Öffentlicher Dienst: Was ist ein Personalrat?

Der Personalrat ist ein Gremium, das für die Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber den Arbeitgebenden einsteht. Es handelt sich um eine gewählte Gruppe von Beschäftigten im Öffentlichen Dienst.

Personalrat vs. Betriebsrat

Personalrat und Betriebsrat haben beide den gleichen Zweck: die Interessenvertretung der Angestellten. Der Unterschied liegt darin, dass ein Personalrat für Beschäftigte einer Dienststelle des Öffentlichen Dienstes zuständig sind. Der Personalrat entspricht also dem Betriebsrat in der freien Wirtschaft.

Wichtigster Unterschied ist allerdings ihre rechtliche Grundlage.

So sind die rechtlichen Grundlagen für den Personalrat im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie in den einzelnen Ländergesetzen geregelt. Die Vielfalt macht die Regelungen und Gesetze dieses Gremiums etwas komplizierter.

Rechtliche Grundlage für den Betriebsrat ist dagegen das bundesweit einheitliche Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Laut Statistischem Bundesamt lag der Anteil der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die durch einen Personalrat vertreten sind, im Jahr 2023 bei 95 Prozent. In der freien Wirtschaft liegt dieser Anteil gerade einmal bei 36 Prozent.

Hauptpersonalrat, Bezirkspersonalrat, örtlicher Personalrat: Was ist das?

Der Aufbau von Personalräten folgt der Struktur der Verwaltung, für die sie gewählt wurden. Je nach Verwaltungsebene können also unterschiedliche Personalräte gewählt werden, wenn diese mehrstufig organisiert sind. Konkret bedeutet das:

In Behörden mit mehrstufiger Verwaltung werden Stufenvertretungen gebildet, was beispielsweise in der Bundes- und Landesverwaltung der Fall ist.

Dort gibt es Hauptpersonalräte (HPR) bei den Ministerien, Bezirkspersonalräte (BPR) bei Mittelbehörden/Regierungspräsidien sowie darüber hinaus einen örtlichen Personalrat für jede Instanz.

Der Hauptpersonalrat behandelt z. B. bundes- und landesweite Personalangelegenheiten. Der örtliche Personalrat des Ministeriums wäre demnach nur für die Belange des jeweiligen Ministeriums als Dienststelle zuständig.

Personalrat: Aufgaben, Rechte, Regeln

Im Folgenden werden wir einen Blick auf alle wichtigen Grundlagen zum Thema Personalrat werfen.

Welche Aufgaben hat der Personalrat? Was sind seine Pflichten?

Der Personalrat spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Doch was sind die konkreten Anforderungen an die Personalratsmitglieder?

Die wichtigsten Aufgaben des Personalrats:

Der Betriebsrat hat die Pflicht, Anliegen und Beschwerden der Arbeitnehmenden anzuhören, diese weiterzuleiten bzw. ggf. zu prüfen, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden müssen oder können.

Das können beispielsweise Anliegen zum Entgelt, zur Arbeitszeit oder zum Urlaub sein. Auch bei Konflikten mit Vorgesetzten unterstützt der Personalrat die Kolleg*innen.

Darüber hinaus berufen die Mitglieder Personalversammlungen ein. Diese dienen dem Zweck, die Mitarbeitenden über bestimmte Themen zu informieren. Anregungen von Beschäftigten werden auch hier entgegengenommen.

Der Personalrat kontrolliert und überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und sonstigen arbeitsrechtlichen Verordnungen, die im Interesse der Arbeitnehmenden sind. Hierzu gehören auch solche zum Thema Arbeitsschutz und Gesundheitsförderung. Das kann zum Beispiel die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze sein.

Das Gremium setzt sich zudem dafür ein, dass Schwerbehinderte in ausreichendem Maße in der Dienststelle berücksichtigt und integriert werden; etwa bei deren Einstellung, Beförderungen oder Fortbildungen.

Außerdem gewährleistet der Personalrat die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und stellt sicher, dass die Dienststelle nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Darüber hinaus besteht die Option, Sozialberatung anzubieten. Hierbei bildet der Zusammenschluss eine erste Anlaufstelle für Beschäftigte mit sozialen Problemen, welche sich auf das Arbeitsverhältnis auswirken.


Wahlen und Voraussetzungen

In welchen Institutionen können Personalräte gebildet werden?

Personalräte können auf Ebene von Bund, Ländern und Gemeinden arbeiten.

In folgenden Organisationen können Personalräte vertreten sein:

  • bei Gerichten, in Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • in Verwaltungen, Behörden von Bund, Ländern und Gemeinden
  • in kommunalen Krankenhäusern oder beispielsweise auch ganz konkret für Organisationen wie den Deutschlandfunk oder die Deutsche Welle

Ab wann kann ein Personalrat gewählt werden?

Folgende Voraussetzungen müssen für die Bildung eines Personalrates erfüllt werden:

  • Mindestens fünf wahlberechtigte Mitarbeitende
  • Mindestens drei wählbare Beschäftigte

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Angestellten, die am Tag der Wahl mindestens 16 Jahre alt sind. Darüber hinaus dürfen Beschäftigte, um wahlberechtigt zu sein, nicht länger als 12 Monate beurlaubt sein.

Und wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die mindestens sechs Monate in der Dienststelle des öffentlichen Rechtes beschäftigt sind. Zudem ist ein Alter von mindestens 18 Jahren erforderlich, um Personalratsmitglied zu werden.

Wie oft wird ein solcher Rat gewählt?

Die Wahlen finden alle vier Jahre statt.

Wie viele Mitglieder hat ein Personalrat?

Die Anzahl der Mitglieder hängt von der Größe der Dienststelle ab.

Bei Dienststellen mit bis zu …

  • 20 Beschäftigten besteht das Gremium aus einer Person.
  • 50 Arbeitnehmenden werden drei Personen in den Personalrat gewählt.
  • 150 Beschäftigten gibt es fünf Personalratsmitglieder.
  • 300 Mitarbeitenden besteht der Rat aus sieben Mitgliedern.
  • 600 Angestellten gibt es neun Mitglieder.
  • 1000 Beschäftigten gibt es folglich elf Mitglieder.

Die Zahl der Mitglieder erhöht sich in Dienststellen mit 1001 bis 5000 Beschäftigten für je weitere angefangene 1000 Beschäftigte um zwei. In Dienststellen mit 5001 und mehr Beschäftigten erhöht sich die Zahl der Mitglieder für je weitere angefangene 2000 Arbeitnehmende um zwei.

Die Höchstzahl der Personalratsmitglieder beträgt 25.

Werden Personalratsmitglieder extra bezahlt?

Nein. Personalratsmitglieder führen das Amt als Ehrenamt aus. Sie erhalten also keine zusätzliche Bezahlung für ihre Tätigkeit als Mitglied im Personalrat.

Selbstverständlich erhalten Personalratsmitglieder für die Zeit, in der sie ihre Aufgaben als Personalratsmitglied wahrnehmen, weiterhin die Bezüge aus ihrem regulären Arbeitsverhältnis in der Dienststelle.

Die Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Funktion als Personalratsmitglied gelten also als Arbeitszeit.

Welche Rechte hat der Personalrat?

Der Personalrat hat einige Rechte, um die Interessen der Beschäftigten zu vertreten und für ein gutes Betriebsklima sowie einen fairen Umgang miteinander zu sorgen. In diesem Zusammenhang gibt es gesetzlich verankerte Beteiligungsrechte. Was ist darunter zu verstehen?

Informationsrechte:

Der Personalrat muss rechtzeitig und umfassend informiert werden, damit er seine Aufgaben sachkundig erfüllen und die Interessen der Beschäftigten wirksam vertreten kann.

Die Dienststellenleitung ist also verpflichtet, die erforderlichen Informationen im vorgesehenen Umfang an den Personalrat zu übermitteln.

Dazu gehören zum Beispiel Informationen über Personalbedarf, Einstellungsverfahren, Kündigungen, aber auch über Änderungen in der Betriebsorganisation oder neue Technologien.

Mitwirkungsrechte:

In vielen Bereichen haben Mitgleider ein Mitbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass gewisse Entscheidungen nur mit deren Zustimmung getroffen werden können.

Ein wesentliches Mitbestimmungsrecht ist die Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen. Ohne diese Anhörung ist eine Kündigung unwirksam. Das bedeutet aber nicht, dass ein Widerspruch des Personalrats zur Unwirksamkeit der Kündigung führt – Das letzte Wort haben die Arbeitgebenden.

Mitbestimmungsrechte:

Dies ist eines der stärksten Rechte der Personalräte. Bei vielen Entscheidungen ist der Arbeitgebende verpflichtet, den Personalrat zu beteiligen. So muss der Personalrat an der Entscheidung über die Einstellung neuer Mitarbeitender beteiligt werden. Ohne die Zustimmung des Personalrats kann keine Einstellung erfolgen. Wird die Einstellung abgelehnt, muss eine Einigungsstelle angerufen werden.

Ausnahmen gelten z. B. für überwiegend wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeiten sowie für die Einstellung der Dienststellenleitung oder ihrer Vertretung.

Besonderer Kündigungsschutz:

Personalratsmitglieder genießen darüber hinaus einen besonderen Kündigungsschutz. Während ihrer Amtszeit dürfen die Mitglieder nicht ordentlich gekündigt werden.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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