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Recht auf Teilzeit: Voraussetzungen und Anspruch

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Recht auf Teilzeit: Voraussetzungen und Anspruch

Weniger Stunden auf der Arbeit, mehr Zeit für Familie, Freizeit und persönliche Weiterbildung – Teilzeit wird als Arbeitszeitmodell immer beliebter. Dennoch wurden im letzten Jahr gerade einmal 15 Prozent aller Stellenangebote als Teilzeit ausgeschrieben. Stellt sich die Frage: Haben Arbeitnehmende ein Recht auf Teilzeit?

Key Facts

  1. Arbeiten in Teilzeit bedeutet eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit bei gleichem Stundenlohn und insgesamt weniger Gehalt.
  2. Prinzipiell hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch auf Teilzeit. Die Bedingungen sind dabei gesetzlich geregelt.
  3. Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung sind unter anderem eine bessere Work-Life-Balance, weniger Stress im Job und, seitens der Unternehmen, eine gesteigerte Arbeitgeberattraktivität.

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Teilzeitarbeit – Definition

Unter Teilzeit versteht man die Verringerung der Arbeitszeit von in der Regel einer Vollzeitstelle auf ein Arbeitsverhältnis mit einer geringeren Stundenzahl.Bei einer regulären 40-Stunden-Woche kann das eine Reduzierung der Arbeitszeit auf 32 oder 20 Stunden bedeuten.

Der Stundenlohn bleibt dabei gleich. Arbeitnehmende verdienen im Teilzeitverhältnis am Ende des Tages zwar weniger Geld, profitieren jedoch gleich an mehreren Stellen:

  • Sie haben mehr Zeit für ihr Privatleben und Erholung, was zu einer verbesserten Work-Life-Balance führt.
  • Mehr Flexibilität und die geringere Belastung im Job tragen zu einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit, weniger Stress und entsprechend weniger krankheitsbedingten Ausfällen bei.
  • Unternehmen, die Teilzeitarbeit anbieten, steigern Ihre Attraktivität als Arbeitgebender und profitieren von einer höheren Motivation und Effizienz Ihrer Mitarbeitenden.

Darüber hinaus kann es durchaus sein, dass Sie durch die Steuerprogression einen verhältnismäßig geringeren Anteil an Lohnsteuer zahlen müssen. Wie genau dieser Wert ausfällt, ist jedoch abhängig davon, wie viel Sie verdienen und in welcher Steuerklasse Sie sich befinden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet einen kostenlosen Teilzeitrechner an, der Ihnen eine Orientierung bietet, wie Ihr Gehalt in Teilzeit ausfallen würde.

Recht auf Teilzeit: Wie viele Stunden muss gearbeitet werden?

Laut dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§8 TzBfG) kann jeder Arbeitnehmende, welcher bereits sechs Monate oder länger im Betrieb tätig ist, einen Teilzeitanspruch geltend machen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeitende haben müssen (Auszubildende ausgeschlossen.)

Das Gesetz gilt dabei nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für befristete Arbeitskräfte, Teilzeitangestellte und Personen in Leitungspositionen. Doch wie viele Stunden arbeitet man in Teilzeit?

Als teilzeitbeschäftigt gilt, wer eine geringere Wochenarbeitszeit als die Mitarbeitenden in Vollzeit hat – Bei einer 40-Stunden-Woche also theoretisch schon ab 39 Stunden. Üblich ist allerdings eine Reduktion der Arbeitszeit auf 15 bis 35 Stunden.

Teilzeit beantragen

Beschäftigte mit Teilzeitwunsch müssen laut TzBfG drei Monate im Voraus einen schriftlichen Antrag auf Teilzeit stellen. Darin enthalten sein sollten Angaben über die von ihnen präferierte Arbeitszeit.

Der Arbeitgebende ist dann in der Pflicht, dem Antrag zuzustimmen, solange es keine eindeutigen Gründe dagegen gibt. Dringende betriebliche Gründe sind laut Gesetz:

  • eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation, des Arbeitsablaufs oder der Betriebssicherheit
  • die Verursachung unverhältnismäßiger Kosten

In jedem Fall muss der Arbeitgebende spätestens einen Monat vor dem im Antrag definierten Beginn der Teilzeitarbeit seinen Entschluss mitteilen. Tut er dies nicht, gilt der Teilzeitwunsch als angenommen und der Angestellte kann ohne weiteres von nun an Teilzeit arbeiten.

Wurde der Antrag abgelehnt bzw. bereits einmal eine Verringerung der Arbeitszeit vorgenommen, darf ein erneuter Teilzeitwunsch erst nach zwei Jahren gestellt werden.

Handhabung von Abwesenheiten und Überstunden

Teilzeitbeschäftigte haben denselben arbeitsrechtlichen Schutz wie Vollzeitkräfte, einschließlich Lohnfortzahlung bei Krankheit, anteiliges Gehalt und Sozialleistungen.

Was Urlaubs- und Weihnachtsgeld betrifft, haben Teilzeitkräfte einen entsprechend Ihrer Arbeitszeit anteiligen Anspruch auf diese Leistungen.

Berechnung des Urlaubs bei Teilzeit

Ebenso haben Mitarbeitende in Teilzeit einen anteiligen Urlaubsanspruch. Wie viele Urlaubstage Ihnen dabei zur Verfügung stehen, lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen:

Nominale Anzahl der Urlaubstage / Arbeitstage Vollzeit pro Woche * tatsächliche Arbeitstage pro Woche

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin hat bei einer gewöhnlichen 40-Stunden-Woche 30 Tage Urlaub. Reduziert sie ihre Arbeitszeit auf drei Tage die Woche, ergibt sich folgende Rechnung:

30 / 5 × 3 = 18

Die Mitarbeiterin kann bei einer Teilzeitstelle 18 Tage Urlaub nehmen.

Mit welchem Stundensatz ein Urlaubstag gewertet wird, hängt vom sogenannten Geldfaktor ab. Genauere Berechnungen hierzu erfahren Sie auf der Seite der IHK.

Überstundenregelung

Auch bei Mehrarbeit dürfen Teilzeitkräfte nicht benachteiligt werden: Überstunden werden ebenso gewertet, wie es bei Beschäftigten in Vollzeit der Fall ist. Werden Überstunden laut Arbeitsvertrag oder aus tariflich festgelegten Gründen mit einem höheren Stundensatz vergütet, haben Teilzeitangestellte allerdings nur Anspruch auf diese Zuschläge, wenn sie mehr als ein*e Angestellte*r in Vollzeit arbeiten.

Rente bei Teilzeitbeschäftigten

Fernab von allen Vorteilen der Teilzeitarbeit kann diese jedoch zu einem Problem im Alter führen: Durch den geringeren Verdienst besteht die Gefahr, dass die Rentenlücke immer größer wird.

Bevor Sie sich also dafür entscheiden, Ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit zu ändern, wird in jedem Fall ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung empfohlen.

Die Rentenpunkte, die durch die Arbeit in Teilzeit verloren gehen, können teilweise ausgeglichen werden: Verzichten Sie auf Vollzeit aufgrund von Elternzeit, können Sie sich durch Angabe der sogenannten Kindererziehungszeit Rentenpunkte zurückholen. Bei drei Jahren Kinderberücksichtigungszeit sind das immerhin fast drei Rentenpunkte.

Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Während der Elternzeit können Beschäftigte, sofern die Bedingungen für Teilzeitarbeit gegeben sind, maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Dabei muss der bzw. die Antragstellende genaue Bestimmungen hinsichtlich seiner geplanten Teilzeit festlegen.

Nach Ende dieses Arbeitszeitmodells haben Eltern einen Anspruch darauf, zu Ihrer gewohnten Vollzeittätigkeit zurückzukehren. Wurde bereits vor der Elternzeit Teilzeit gearbeitet, kann auch diese im Anschluss wieder aufgenommen werden. Wichtig: Bei der Antragstellung muss der Wunsch, nach diesem Zeitraum wieder in ein Teilzeitverhältnis überzugehen, vermerkt werden.

Ein Recht auf Teilzeit nach Elternzeit haben Sie nicht. Sie können Teilzeit nach der Elternzeit aber auf regulärem, im TzBfG festgelegten Wege beantragen. Sind die Voraussetzungen von 6 Monaten im Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitenden erfüllt, haben Sie auch einen Anspruch auf Teilzeit.

Was ist die Teilzeitfalle?

Laut Statistischem Bundesamt waren im Jahr 2023 ca. ein Viertel aller Mütter in Elternzeit, während diese lediglich von 1,8 Prozent der Männer beantragt wurde. Es besteht noch immer ein erheblicher Unterschied zwischen Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Einer der Hauptgründe hierfür ist, dass viele Mütter nach der Geburt ihres Kindes im Teilzeitverhältnis bleiben und eher auf Ihre Karriere verzichten als Männer. Sie missen dadurch Führungspositionen, verdienen weniger Geld und spüren diese Auswirkungen letztlich auch in der Rente: Frauen sind deutlich häufiger von Altersarmut betroffen.

Ein Hoffnungsschimmer bleibt der Vaterschaftsurlaub, der im Herbst 2024 in Kraft treten soll.

Teilzeit in Führungspositionen

In Führungsrollen ist Teilzeit noch immer eine Seltenheit: Lediglich 13 Prozent aller Führungspositionen waren 2023 in Deutschland mit Teilzeitkräften besetzt. Dies geht aus einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hervor.

Und auch hier ist der Geschlechterunterschied unübersehbar: Während 23 Prozent dieser Arbeitsplätze Frauen einnehmen, sind lediglich 5,5 Prozent der Teilzeit-Führungspositionen mit Männern besetzt. Bei Teilzeitstellen in Führungspositionen wird häufig das Modell des Jobsharing umgesetzt.

Da sich generell eine deutliche Tendenz in Richtung Teilzeit abbildet, werden entsprechende Arbeitszeitmodelle auch immer beliebter. Umso wichtiger für Unternehmen, mit dieser Entwicklung Schritt zu halten und als attraktiver Arbeitgebender neue Talente anzuziehen und zu binden.

Welche Teilzeitmodelle gibt es?

Arbeitnehmende entscheiden sich aus den verschiedensten Gründe für ein Teilzeitverhältnis. Entsprechend gibt es auch unterschiedliche Modelle, die mal besser und mal schlechter zur jeweiligen Situation passen.

Vollzeitnahe Teilzeit

Dieses Arbeitszeitmodell ist besonders beliebt bei Personen in Führungspositionen und macht zeitlich in der Regel 75-90 Prozent der regulären Tätigkeit aus.

Elternteilzeit

Während der Elternzeit dürfen 15-32 Stunden pro Woche geleistet werden.

Pflegezeit

Für die Pflege von Angehörigen kann eine Teilzeit von bis zu 6 Monaten oder gar keine Arbeitszeit vereinbart werden.

Altersteilzeit

Nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) können Beschäftigte ab 55 Jahren in diese Form der Teilzeit gehen. Einen rechtlichen Anspruch darauf gibt es jedoch nicht – hier ist eine Klärung mit dem Arbeitgebenden notwendig.

Brückenteilzeit

Dieses besondere Teilzeitmodell wurde 2019 eingeführt und beschreibt die Verringerung der Arbeitszeit über einen befristeten Zeitraum von 1 bis 5 Jahren. Die Voraussetzungen hierfür weichen ein wenig von den regulären zu erfüllenden Punkten ab: Mitarbeitende, die in Brückenteilzeit gehen wollen, müssen ebenfalls mindestens 6 Monate im Betrieb gearbeitet haben. Das Unternehmen muss aber mindestens 45 Beschäftigte haben.

Nach Ende der Brückenteilzeit kann der Arbeitnehmende ohne Weiteres seine vorherige Vollzeitstelle wieder aufnehmen.

Recht auf Vollzeit nach Teilzeit?

Im umgekehrten Verhältnis, wenn Arbeitnehmende nach ihrer Teilzeitarbeit wieder in die Vollzeitbeschäftigung zurückkehren wollen, sieht die Lage etwas anders aus: Es gibt nämlich keine Rechtsgrundlage, die besagt, dass Angestellte einen Anspruch darauf haben, länger zu arbeiten.

Abgesehen von der Brückenteilzeit, die dieses Problem nur für Betriebe ab 45 Mitarbeitenden löst, haben Arbeitnehmende also kein Recht auf Vollzeit.

Ist allerdings eine freie Stelle im Betrieb zu besetzen und der entsprechende Mitarbeitende erfüllt alle Anforderungen für diese Position, ist der Angestellte nach § 9 TzBfG zu bevorzugen.

Als passionierte Copywriterin kann sich Antonia bei Factorial voll ausleben. Was sie besonders glücklich macht? Mit ihren Beiträgen rund um brandaktuelle HR-Themen kann sie einen wahren Impact hinterlassen. So trägt sie nicht nur zum Erfolg von Factorial, sondern auch zum Fortschritt tausender Unternehmen bei, die ihren Weg im Bereich New Work gehen wollen.

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