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Unternehmensvorschriften & Gesetze

Schwarzarbeit: Strafen & Meldung illegaler Beschäftigung

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Die Idee ist verlockend: Keine Steuern und Sozialabgaben mehr zahlen, dafür mehr in der eigenen Tasche. Laut dem Institut der deutschen Wirtschaft war die Versuchung für mindestens 3,3 Millionen Deutsche so groß, dass sie diese im Jahr 2024 in die Tat umsetzten. Der volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Schaden von Schwarzarbeit ist enorm, ebenso wie der für die Sozialversicherungskassen. Entsprechend empfindlich sind die Strafen. Wir bringen nachfolgend für Sie Licht in das im wahrsten Wortsinn dunkle Kapitel der Schwarzarbeit.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Schwarzarbeit liegt vor, wenn eine Arbeit oder Tätigkeit entgeltlich verrichtet wird, ohne die Pflicht zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten.
  2. Ebenso gilt als Schwarzarbeit, wenn Selbständige eine Tätigkeit erbringen, dafür aber keine Gewerbeanmeldung vorliegt.
  3. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), dem Finanzministerium unterstellt, ist für die Verfolgung und Bekämpfung von illegaler Schwarzarbeit zuständig: Bürger können „schwarz“ arbeitende Menschen zudem anonym melden.

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Definition Schwarzarbeit: Wann spricht man von „schwarz“ arbeiten?

Die allermeisten Menschen werden bereits intuitiv wissen, was „schwarz“ zu arbeiten bedeutet – wenn auch hoffentlich nicht aus eigener Erfahrung. Der Begriff ist im Volksmund aber hinlänglich bekannt. Eine klare gesetzliche Regelung dazu gibt es freilich ebenso: Nach § 1 vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) liegt eine Schwarzarbeit dann vor, wenn Unternehmen, Arbeitgebende oder Personen Dienst- oder Werkleistungen (also Arbeit) erbringen, dabei aber ihre steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten umgehen.

Wir können es an dieser Stelle auch einfach klar benennen: Man erhält Geld für seine Arbeit, zahlt aber auf den Lohn weder Steuern noch Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- oder Pflegeversicherungsbeiträge. Das Brutto wird damit quasi zum Netto – auf gesetzeswidrige Weise.

Damit das möglichst nicht auffällt, wird die Arbeit typischerweise ohne schriftlichen Vertrag erbracht und mit Bargeld bezahlt.

Was zählt als Schwarzarbeit?

Wir haben für Sie einige Beispiele vorbereitet, auch um die Differenzierung gegenüber Nicht-Schwarzarbeit besser hervorzuheben.

Beispiel 1:

Sie beauftragen einen Dachdecker, der seine Arbeit erfüllt. Danach bietet er Ihnen an, weniger zu zahlen. Dafür stellt er keine Rechnung aus. Hier liegt ganz klar eine Schwarzarbeit vor. Der Verzicht auf die Rechnung dient nur dazu, kein schriftlich belastendes Material zu hinterlassen. Der Dachdecker will sich einerseits die Einkommens- und Gewerbesteuer, aber auch die Mehrwertsteuer bei Leistungen gegenüber Privatpersonen sparen.

Keine Schwarzarbeit liegt vor, wenn sich ein Dachziegel löste, Ihr Nachbar Dachdecker ist und Ihnen kurz unter die Arme greift. Das würde als Nachbarschaftshilfe oder Gefälligkeit gelten.

Beispiel 2:

Sie kennen jemanden, der sehr talentiert im Umgang mit der Nähmaschine ist und als selbständiger Schneider arbeitet. Sie bringen mehrere Hosen und einen Anzug vorbei, der Schneider nimmt Anpassungen vor. Anschließend geben Sie ihm dafür 100 Euro bar auf die Hand, bei einem anderen Schneider hätte das 400 Euro gekostet. Auch hier liegt höchstwahrscheinlich eine illegale Beschäftigung vor, vor allem wenn es sich um mehrere Stücke oder wiederkehrende Aufgaben handelt.

Keine Schwarzarbeit wäre es, wenn Ihre Freundin eine Nähmaschine hat und Sie ein Loch in der Hose haben. Sie fragen Ihre Freundin, ob diese Ihnen nicht bitte das Loch stopfen kann, was sie wiederum gern tut. Das wäre eine kleine Arbeit, die mit großer Sicherheit als Gefälligkeit unter Freund*innen gelten würde und zudem nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet ist.

Beispiel 3:

Sie beauftragen als Unternehmen regelmäßig eine Freelancerin. Sie ist Soloselbständige und erzielt 98 % ihres Jahresumsatzes durch Ihr Unternehmen. Hier liegt höchstwahrscheinlich eine Scheinselbständigkeit vor. Das bedeutet, das auftraggebende Unternehmen macht sich strafbar. Ob eine Scheinselbständigkeit vorliegt, ist noch von weiteren Aspekten abhängig – beispielsweise dem Weisungsrecht oder dem Arbeitsplatz.

Keine Schwarzarbeit liegt vor, wenn die Freelancerin für Ihr Unternehmen arbeitet und noch viele weitere Kund*innen hat – während sie konsequent selbst ihre Projekte steuert und über ihren Arbeitsort entscheidet.


Schwarzarbeit: Strafe

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, auch weil dem Staat und damit der Gesellschaft erhebliche Schäden dadurch entstehen. Im Jahr 2023 wurden die offiziell auf 615 Millionen Euro beziffert – die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen. Neben der eben verdeutlichten Frage „Wann ist Schwarzarbeit strafbar?“, steht also auch die Frage nach den Strafen an sich im Raum.

Hier greifen naturgemäß gleich mehrere Gesetze, da Schwarzarbeit automatisch einige Gesetze verletzt. Relevant sind dabei:

Freiheitsstrafen ohne Bewährung sind übrigens nicht einmal zwangsläufig die Ausnahme. Das zeigt uns zum Beispiel das Urteil 1 StR 94/13 vom Bundesgerichtshof. Da hatte ein Bauunternehmer systematisch illegal Ausländer*innen beschäftigt. Die Schwarzzahlungen summierten sich auf Millionen, die Konsequenz dessen folgte auf den Fuß: 6 Jahre Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Es gibt je nach Fall zudem noch viele weitere Konsequenzen, Beispiele hierfür wären unter anderem:

  • Geschäftsführende stehen persönlich in der Haftung, wenn Steuern nicht abgeführt werden
  • Sozialabgaben, zum Beispiel bei Scheinselbständigkeit, können über mehrere Jahre mitsamt Verzinsung zurückgefordert werden
  • wer Sozialtransfers wie Bürgergeld empfängt und Schwarzarbeit begeht, muss die Sozialleistungen zusätzlich zur eigentlichen Strafe zurückzahlen
  • Unternehmen und Unternehmer*innen, die bereits wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verurteilt wurden, werden vom Vergabeprozess für Aufträge der öffentlichen Hand ausgeschlossen

Wie können illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit gemeldet werden?

Sofern Sie eine illegale Beschäftigung oder Schwarzarbeit vermuten, können Sie diese anonym den Hauptzollämtern melden. Alternativ kommt eine Meldung direkt an die Finanzkontrolle Schwarzarbeit infrage. In beiden Fällen haben Sie ein Anonymitätsrecht.

Als passionierte Copywriterin kann sich Antonia bei Factorial voll ausleben. Was sie besonders glücklich macht? Mit ihren Beiträgen rund um brandaktuelle HR-Themen kann sie einen wahren Impact hinterlassen. So trägt sie nicht nur zum Erfolg von Factorial, sondern auch zum Fortschritt tausender Unternehmen bei, die ihren Weg im Bereich New Work gehen wollen.