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Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter?

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4 Minuten Lesezeit
Was ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter?

Obwohl heute kein wirklicher Unterschied mehr zwischen den beiden Beschäftigungsformen besteht, war dieser bis vor nicht allzu langer Zeit noch sehr groß. Arbeiter und Angestellte waren arbeitsrechtlich nicht gleichgestellt. Arbeitgebende mussten unterschiedliche Regelungen und Bestimmungen beachten.

Ist das heute noch so? Und warum gibt es die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten?

Im folgenden Artikel erklären wir diese historisch so wichtige Differenzierung.

Key Facts

  1. Früher wurde eine klare rechtliche und tätigkeitsbezogene Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten vorgenommen, wobei Arbeitern körperliche und Angestellte geistige Arbeit verrichteten.
  2. Seit 2005 ist die letzte arbeitsrechtliche Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten mit der Gründung der Deutschen Rentenversicherung aufgehoben.
  3. Heute ist der Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter praktisch verschwunden, da die Abweichungen in den Tätigkeiten und in der rechtlichen Behandlung weitgehend verschwunden sind.

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Disclaimer: Da es sich bei diesem Artikel um eine reine Begriffsbestimmung handelt und die Begriffe Angestellter und Arbeiter sehr häufig vorkommen, wird zur besseren Lesbarkeit ausnahmsweise nur die männliche Form verwendet.

Was ist der Bedeutungsunterschied zwischen Arbeiter und Angestellter?

Definition

Angestellte und Arbeiter wurden traditionell sowohl vor dem Arbeitsrecht als auch hinsichtlich ihrer Tätigkeiten unterschieden. So galten Angestellte als diejenigen, die eher geistige Tätigkeiten wie Büroaufgaben oder kaufmännische Beschäftigungen ausübten, während Arbeiter vor allem körperliche Arbeiten wie handwerkliche Betätigungen verrichteten.

So mussten die Arbeitgebende je nach Status unterschiedliche Sozialversicherungsbeiträge abführen, und es galt für jede Gruppe von Arbeitnehmenden ein anderes Tarifrecht.

Der Gesetzgeber hat diese Differenzierung jedoch seit dem Jahr 2005 im Zuge der Vereinheitlichung der Rentenversicherungsträger endgültig aufgehoben.

Doch warum das alles und vor allem: Hat die Unterscheidung heute noch in irgendeiner Hinsicht Relevanz?

Schauen wir uns zunächst die historischen Gründe und Merkmale für diese so lange bestehenden Unterscheidungen der beiden Gruppen an.

Warum gibt es den Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter?

Die Trennung der beiden Gruppen ist vor allem auf historische Entwicklungen zurückzuführen. Der Schlüsselpunkt in diesem Zusammenhang ist der Beginn der industriellen Revolution in Europa, welche die Kategorie des Arbeiters überhaupt erst entstehen ließ. Hier gab es plötzlich Menschen, die nur ihre Arbeitskraft zu verkaufen hatten und in den aus dem Boden schießenden Fabriken körperliche Arbeit verrichteten.

Parallel dazu entwickelte sich eine weitere Schicht, die vorwiegend geistige Arbeiten verrichtete und weniger körperlich anstrengende, dafür aber Tätigkeiten ausübte, die mehr Bildung voraussetzten. Das waren die Angestellten. Die soziale Schichtung war damals noch viel ausgeprägter als heute, sodass die Kategorie Arbeiter und Angestellte auch der sozialen Schicht oder Klasse entsprach, aus der eine Person stammte.

Die Arbeitsbedingungen für Angestellte waren damals wesentlich besser und spiegelten den höheren sozialen Status und die Privilegien sowie rechtliche Vorteile wider.

Diese Unterschiede bildeten sich schließlich auch in den rechtlichen Rahmenbedingungen der damaligen Arbeitswelt ab. Das Arbeitsrecht für Arbeiter und Angestellte unterschied sich hinsichtlich Kündigungsschutz, Urlaubsanspruch und sozialer Absicherung.

Die Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten geht also auf eine gesellschaftliche Ungleichbehandlung zurück.

Merkmale und Unterschied zwischen Arbeiter und Angestellter

Grundsätzlich wurde eine Trennung zwischen Arbeiter und Angestellter aufgrund folgender Merkmale vorgenommen.

Art des Einkommens

Eine wichtige Unterscheidung zwischen Arbeiter oder Angestellter ist die Art des Einkommens. Diese Diskrepanz besteht bis heute. Angestellte erhalten traditionell ein Gehalt, während Arbeiter Lohn bekommen.

Während der Lohn nach der geleisteten Arbeit bezahlt wurde (z. B. Akkord- oder Zeitlohn) und schwanken konnte, war das Gehalt immer gleich und unabhängig von der Arbeitsleistung.

Schwere der Arbeit

Klassischerweise ist der Arbeiter derjenige, der eine körperliche Tätigkeit verrichtet. Typische Beispiele für Arbeiterberufe waren historisch vor allem der Bergarbeiter und die Arbeiterinnen in der Textilbranche. Heutzutage sind klassische Arbeiterberufe solche wie Industriearbeitende (z. B. in der Automobilindustrie oder Stahlindustrie), Reinigungskräfte, Bauarbeitende oder Lagerarbeitende.

Der Angestellte hingegen ist ein Arbeitnehmender, der vor allem geistige Arbeiten verrichtet. Es können aber auch Berufe sein, die eine leichte Muskel- oder Handarbeit erfordern. Typische Beispiele für Angestellte sind Ärzte, Beamte, aber auch Verkäufer*innen und natürlich heutzutage vor allem die Flut an Büroangestellten, wie HR-Manager*innen, Buchhaltende oder auch SEO-Manager*innen.

Noch 1970 galten laut Statistischem Bundesamt 47,3 Millionen Erwerbstätige in Westdeutschland als Arbeiter. 29,6 waren Angestellte. Heute stellt sich die Situation ganz anders dar: Der Anteil der Arbeiter sank bis 2018 auf 16,6 Prozent. Gleichzeitig galten rund zwei Drittel der Beschäftigten als Angestellte.

Wichtig: Die statistische und wissenschaftliche Unterscheidung wird in Zukunft noch schwieriger werden, da die Trennung der beiden Gruppen von Arbeitnehmenden praktisch verschwunden sind.

Das Bild des klassischen Arbeiters, der körperliche Arbeit verrichtet, tritt langsam in den Hintergrund. So gibt es heute Zusteller*innen oder auch Reinigungskräfte, die als die neue Arbeiterklasse angesehen werden können, auch wenn sie nicht genau der historischen Bedeutung des Begriffs entsprechen.

Handwerkliche Arbeit

Historische Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten

Kündigungsschutz

Die Einführung der ersten Kündigungsfrist in Deutschland im Jahr 1861 galt nur für eine kleine Gruppe von Angestellten, nämlich den kaufmännischen Angestellten. Das Gesetz sah eine Kündigungsfrist von 65 Wochen zum Quartalsende vor.

Später kamen weitere Regelungen hinzu, die die Kündigungsfrist je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit verlängerten.

Für Arbeiter galten andere Regelungen. Die Kündigungsfristen waren kaum gesetzlich geregelt und konnten sogar von Arbeitgebenden gekürzt werden. Erst im Jahr 1969 wurde eine 14-tägige Kündigungsfrist für Arbeiter obligatorisch (BGB § 622).

Die unterschiedlichen Kündigungsfristen zwischen Arbeitern und Angestellten wurde endgültig im Jahr 1993 aufgehoben.

Inzwischen gelten einheitliche Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgebende, aber auch Arbeitnehmende zu halten haben.

Sozialversicherungen

Die ersten Sozialversicherungen, die Bismarck einführte, galten zunächst nur für Arbeiter. Besserverdienende Angestellte waren zunächst ausgenommen. Es bestand eine Versicherungspflicht, wobei die Krankenkasse allerdings nicht frei gewählt werden konnte. Die Wahlfreiheit besteht seit 1996.

In der Rentenversicherung gab es dann lange Zeit eine Trennung. Arbeiter waren bei der Landesversicherungsanstalt (LVA), Angestellte bei der Bundesversicherungsanstalt (BVA) versichert.

Im Jahr 2005 fand eine Organisationsreform statt. Seitdem gibt es die Deutsche Rentenversicherung Bund, in der nun sowohl Arbeiter als auch Angestellte versichert sind. Der Arbeitgebende zahlt seitdem die Beiträge zur Sozialversicherung an den gleichen Träger.

Tarifverträge

Auch bei der tariflichen Eingruppierung wurde lange Zeit zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden. Seit 2009 gilt ein einheitlicher Entgeltrahmentarifvertrag für Arbeiter und Angestellte in den jeweiligen Branchen.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung trat in Westdeutschland erst 1970 in Kraft. Bis dahin hatten nur Angestellte Anspruch auf volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Arbeiter hingegen musste mit vielen Lohnausfällen rechnen.

Alle gleichgestellte Arbeitnehmende? – Wie deutlich ist die Diskrepanz heute?

Arbeitsrechtlich gibt es mittlerweile keine Unterschiede mehr zwischen Arbeitern und Angestellten.

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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