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Arbeitsvertrag Minijob: Muster, Rechte und Pflichten

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7 Minuten Lesezeit
Arbeitsvertrag Minijob: Muster, Rechte und Pflichten

Rund 4,3 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in einem sogenannten geringfügigen Beschäftigungsverhältnis – auch Minijob genannt. Da es sich um ein weniger stark reglementiertes Arbeitsverhältnis handelt, sind auch die Regelungen zum Arbeitsvertrag anders. Beim Minijob ist kein schriftlicher Vertrag gesetzlich vorgeschrieben, aber ein Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen.

Im folgenden Blog erklären wir alle Details, die Sie im Zusammenhang mit dem Arbeitsvertrag und dem Nachweis beim Minijob wissen müssen.

Key Facts

  1. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der Arbeitnehmende ab 2024 maximal 538 Euro im Monat verdienen dürfen und die sozialversicherungsfrei ist.
  2. Obwohl kein schriftlicher Arbeitsvertrag erforderlich ist, müssen Arbeitgebende ihren Minijobbenden einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen aushändigen.
  3. Arbeitgebende sind verpflichtet, geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale anzumelden und ihnen Lohnabrechnungen auszustellen sowie Urlaub zu gewähren.

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Definition: Was ist ein Minijob?

Minijob Bedeutung

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem Angestellte maximal 538 Euro pro Monat verdienen dürfen. Jährlich sind das 6.456 Euro. Der Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Das Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungsfrei.

Die Verdienstgrenze für Minijobs wurde mehrfach angehoben. Bis Ende 2023 lag die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs noch bei 520 Euro. Davor lag sie viele Jahre bei 450 Euro, weshalb der Minijob oft auch als 450-Euro-Job bezeichnet wurde.

Gesetzliche Grundlage

Die rechtlichen Regelungen zum Minijob sind im § 8 Abs. 1 des Vierten Sozialgesetzbuches (SGB) festgelegt.

Statistik Minijob

Nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts waren im Jahr 2021 rund 4,3 Millionen Menschen in Deutschland in Minijobs beschäftigt. Dies entspricht einem Anteil von 11 Prozent an der Gesamtbeschäftigung.

Arten von Minijobs

Bevor wir auf Arbeitsvertrag sowie Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Minijob eingehen, erläutern wir zunächst die verschiedenen Arten von Minijobs. Es gibt zwei Formen von geringfügiger Beschäftigung.

Sie unterscheiden sich darin, ob die Höhe des Verdienstes oder die Dauer der Beschäftigung als Grenze maßgeblich ist.

Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Hierbei handelt es sich um den klassischen Minijob an sich, der ab dem 01. Januar 2024 mit maximal 538 Euro im Monat vergütet werden darf. Die maximal zulässige Arbeitszeit im Minijob ergibt sich aus dem Stundenlohn, wobei der gesetzliche Mindestlohn auch für Minijobs gilt.

Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 12,41 Euro pro Stunde.

Kurzfristige Beschäftigung

Bei dieser Art von Minijob ist nicht die Höhe des Verdienstes entscheidend, sondern die Dauer der Beschäftigung. Hier gilt: Die Beschäftigungsdauer darf 3 Monate im Jahr oder 70 Tage nicht überschreiten. Das Arbeitsentgelt kann jedoch variieren.

Sie möchten noch mehr zum Thema Minijob und Midijob wissen? In unserem Factorial-Blog haben wir in einem ausführlichen Artikel zum Minijob die wichtigsten Regelungen und Neuerungen für das laufende Jahr für Sie zusammengestellt.

Minijob Arbeitsvertrag

Grundsätzlich besteht bei Minijobs keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages.

Dennoch ist es empfehlenswert, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Ein Arbeitsvertrag stellt sicher, dass beide Seiten, Arbeitgebende und Arbeitnehmende, ihre Rechte und Pflichten kennen. Dies beugt Problemen und Missverständnissen vor.

Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte – Vorlage zum Download

Da es sich bei einem Arbeitsvertrag um ein offizielles Dokument handelt, sollten Sie darauf achten, dass er rechtssicher abgefasst ist. Sie können sich gerne an einem Mustervertrag orientieren, sollten aber dennoch juristischen Rat einholen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsverträge korrekt sind.

Insbesondere bei Rechtsanwält*innen finden Sie online Muster für Minijob-Arbeitsverträge.

Darüber hinaus finden Sie auch weitere Vorlagen auf der Seite der Minijob-Zentrale.

Das gehört in einen Minijob-Arbeitsvertrag: alles Wichtige bezüglich des Minijob-Arbeitsvertrags

Arbeitsvertrag Minijob – Was gilt es zu beachten?

Da der Arbeitsvertrag für einen Minijob nicht verpflichtend ist, ist auch die Schriftform kein Muss. Arbeitgebende und Arbeitnehmende können den Vertrag über ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis ebenfalls mündlich schließen.

Auch wenn der Arbeitsvertrag zwischen beiden Parteien mündlich geschlossen werden kann, sind Arbeitgebende verpflichtet, ihren Beschäftigten auf Minijob-Basis einen Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen. Dieser muss schriftlich erbracht werden.

Was genau beinhaltet der Beleg?

Nachweis über die wesentlichen Arbeitsbedingungen

Wichtig: Diese Bescheinigung ist nicht mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen, d. h. es handelt sich nicht um ein Vertragsdokument zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, sondern lediglich um ein Dokument, in dem die wesentlichen Arbeitsbedingungen festgehalten werden.

Seit dem 01. August 2022 sind Arbeitgebende verpflichtet, ihren Minijobbenden ein schriftliches Dokument auszuhändigen, in dem die wichtigsten Eckpunkte der Arbeitsbedingungen festgehalten sind. Das Dokument muss von der arbeitgebenden Person unterschrieben sein. Eine reine digitale Übermittlung an die Beschäftigten reicht hierbei nicht aus.

Die Nachweispflicht ergibt sich aus dem neuen Nachweisgesetz.

Das Gesetz zielt darauf, dass auch für Minijobs Klarheit und Transparenz geschaffen wird und Minijob-Beschäftigte genauso wie andere Arbeitnehmende über ihre Arbeitsbedingungen informiert sind.

Das gehört in einen Nachweis für ein Arbeitsverhältnis auf Minijob-Basis

Laut Nachweisgesetz gehören folgende Punkte in den vorgeschriebenen Nachweis:

  • Name und Anschrift der Vertragsparteien (Kontakt)
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • bei befristeten Arbeitsverhältnissen: Tag der Beendigung oder die voraussichtliche Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitsort oder Arbeitsorte: Für den Fall, dass der Arbeitsort frei wählbar ist
  • kurze Bezeichnung oder Beschreibung der Tätigkeit(en)
  • gegebenenfalls die Dauer der Probezeit
  • Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts, (Überstunden, Zuschläge, Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie weitere Bestandteile des Arbeitsentgelts müssen ebenso ausgewiesen werden)
  • Fälligkeit und die Art der Zahlung des Arbeitsentgeltes
  • Arbeits-, Pausen und Ruhezeiten sowie die vereinbarten Arbeitstage pro Woche
  • Fortbildungsanspruch
  • Urlaubsanspruch
  • Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge (sofern vorhanden)
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarung oder Tarifvereinbarungen
  • Informationen zum Umgang mit Überstunden
  • Kündigungsfristen

Wann muss der Nachweis den Minijobbenden spätestens ausgehändigt werden?

Für Arbeitgebende gilt hier folgendes:

Spätestens am ersten Tag der Beschäftigung muss den Minijobbenden ein Nachweis mit den wichtigsten Einzelheiten zu den Arbeitsbedingungen unterschrieben ausgehändigt werden. Hierzu zählen:

Name und Anschrift der Vertragsparteien sowie Informationen zu Arbeitszeit, Vergütung und Ruhepausen.

Spätestens am siebten Tag nach Beschäftigungsbeginn ist dann dem Arbeitnehmenden ein Nachweis mit Informationen zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, zur Probezeit, zur Tätigkeit und zum Arbeitsort auszuhändigen. Ferner müssen in diesem Nachweis auch die Regelungen bezüglich Arbeit auf Abruf, der Umgang mit Überstunden und ggf. Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses gemacht werden.

Spätestens nach einem Monat müssen alle weiteren Angaben übermittelt werden.

Bußgeld und Nachweis

Halten sich Arbeitgebende nicht an das Nachweisgesetz, können Bußgelder in Höhe von bis zu 2.000 Euro drohen.

FAQs rund um das Thema Minijob

Im Folgenden möchten wir Ihnen die wichtigsten Regelungen zum Thema Minijob geben, die Sie vor der Erstellung eines Arbeitsvertrages beachten sollten.

Haben Minijobbende Anspruch auf bezahlten Urlaub?

Auch geringfügig Beschäftigte haben einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Urlaubsanspruch für Arbeitnehmende sind im Bundesurlaubsgesetz festgelegt.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz haben alle arbeitnehmenden Personen grundsätzlich Anspruch auf mindestens 4 Wochen bzw. 24 Tage Urlaub. Dieses Gesetz gilt nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung auch für Minijobbende. Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist jedoch nicht die Anzahl der Arbeitsstunden, sondern die Anzahl der Arbeitstage entscheidend.

Tipp: Auch bei Minijobbenden ist es essenziell, dass Arbeitgebende Arbeitstage und -zeiten ihrer Beschäftigten dokumentieren, z. B. mit einer HR-Software wie der von Factorial. Hier haben Sie alle Informationen zu Arbeitszeiten und Urlaubsansprüchen übersichtlich im Blick.

Das Bundesurlaubsgesetz geht von einer 6-Tage-Woche aus. Minijobbende haben nur dann Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr, wenn sie an 6 Tagen pro Woche arbeiten, was selten der Fall ist.

Auch wenn das nicht der Fall ist, haben geringfügig Beschäftigte dennoch Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Berechnung des Urlaubsanspruchs für Minijobbende erfolgt nach folgender Formel:

Zahl der Arbeitstage pro Woche x 24/6

Bei Minijobs sind also die Arbeitstage und nicht die Arbeitsstunden für den Urlaubsanspruch entscheidend.

Die Berechnung des Urlaubs bei Minijobbenden kann auf den ersten Blick etwas kompliziert wirken. Wir haben daher einen Artikel erstellt, in dem wir die Berechnung des Urlaubs bei geringfügig Beschäftigten ausführlich beleuchten.

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Minijob?

Ist im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Das bedeutet:

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Beschäftigung.

So gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Darüber hinaus gilt, dass stets bis zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Die Grundkündigungsfrist beträgt dabei mindestens vier Wochen. Je nach Beschäftigungsdauer kann diese auf bis zu sieben Monate ansteigen.

Ausführliche Informationen zu Kündigungsfristen sowie Rechte und Pflichten von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden finden Sie auch auf unserem Factorial-Blog.

Was sind die Pflichten von Arbeitgebenden?

Arbeitgebende sind verpflichtet, geringfügig Beschäftigte bei der Minijob-Zentrale anzumelden. Außerdem müssen Minijobbende bei der Unfallversicherung angemeldet werden. Beiträge zu anderen Sozialversicherungen entfallen.

Zudem müssen Arbeitgebende den Beschäftigten eine Lohnabrechnung sowie eine Jahresabrechnung ausstellen.

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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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