Zum Inhalt gehen

So gewinnen Sie Top- Auszubildende für Ihr Unternehmen (+ Leitfaden)

·
7 Minuten Lesezeit
Auszubildende

Mehr als 700.000 Menschen haben es laut Industrie- und Handelskammer im Jahr 2021 getan – die Rede ist von einer Ausbildung. Für Unternehmen wie für Auszubildende bietet eine Ausbildung viele Vorteile.

Aber wie können HR Manager*innen Azubis ansprechen und für Ihr Unternehmen begeistern? Wie können Beurteilungen am Ausbildungsende formuliert werden? Und welche Regelungen gilt es hinsichtlich Kündigungen und Kurzarbeit einzuhalten?

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema Ausbildung.

Betreuung eines Auszubildenden im Unternehmen

Auszubildende in Unternehmen: Vorteile & Top Ausbildungsberufe

Bei der Ausbildung wird zwischen einer rein schulischen und einer dualen Ausbildung unterschieden. Bei der schulischen Ausbildung verbringen die Auszubildenden die meiste Zeit in Berufsfachschulen und können zwischendurch Praktika machen. 

Für Unternehmen relevant ist besonders die duale Ausbildung, während dieser verbringen Azubis Zeit in der Berufsschule, um die Theorie zu lernen und im Ausbildungsbetrieb, um praktische Erfahrungen zu sammeln. 

Die Top Ausbildungsberufe sind übrigens laut Statistischem Bundesamt die Ausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker, Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement und Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel. 

Für Unternehmen hat es viele Vorteile, eine Ausbildung anzubieten: 

  • Viele Unternehmen sind vom Fachkräftemangel betroffen, z.B. der MINT-Bereich, das Handwerk oder die Metall- und Elektroindustrie. Diesem können die Betriebe durch Auszubildende entgegenwirken.
  • Auszubildende, die Sie später als Vollzeitkraft im Unternehmen einstellen, werden Ihnen länger erhalten bleiben, da sie sich durch die Ausbildung stark mit dem Unternehmen identifizieren.
  • Azubis auszubilden ist meist günstiger, als Fachkräfte zu suchen und einzuarbeiten.

Ausbildung – Rechte und Pflichten

Wenn Sie eine Ausbildung in Ihrem Unternehmen anbieten, kommen einige Rechte, aber auch viele Pflichten auf Sie zu. Diese sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) aufgelistet. 

Das ausbildende Unternehmen hat die folgenden Pflichten: 

  • Ausbilder Eignungsverordnung: Um Azubis im Unternehmen ausbilden zu können, muss zuerst eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden. 
  • Ausbildungspflicht: Die Ausbildung hat ein bestimmtes Ziel, welches am Ende erreicht werden soll. Der Ausbilder hat dementsprechend die Pflicht, dem Auszubildenden die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. 
  • Berufsschulpflicht: Der Ausbilder muss den Azubi freistellen, wenn dieser die Berufsschule besucht.
  • Prüfungen: Im Rahmen der Ausbildung muss der Azubi mehrere Prüfungen abschließen, so die Zwischen- und Abschlussprüfung. Ggf. muss der Azubi auch Wiederholungsprüfungen antreten. Für diese Prüfungen muss der Azubi vom Unternehmen freigestellt werden. 
  • Weisungsberechtigte Personen: Die weisungsberechtigte Person muss benannt und dem Azubi vorgestellt werden.
  • Aufsicht: Viele Auszubildende sind noch nicht volljährig und müssen daher während der betrieblichen Ausbildung beaufsichtigt werden.
  • Kontrolle des Berichtsheftes: Der Ausbilder muss dem Azubi regelmäßig und bereits vor Beginn der Ausbildung Berichtshefte aushändigen. 
  • Mittel: Für die Ausbildung werden bestimmte Materialien benötigt, wie z.B. bestimmte Fachliteratur, Werkzeuge etc. Diese müssen kostenfrei durch den Ausbilder bereitgestellt werden. 
  • Urlaub: Auch Azubis haben einen Urlaubsanspruch, welcher durch den Ausbilder gewährleistet werden muss. 
  • Bezahlung: Ausbildungen sollten angemessen bezahlt werden. 

Der Ausbilder hat aber auch Rechte, so u.a.: 

  • Verschwiegenheit: Der Azubi muss natürlich Stillschweigen bewahren über interne Prozesse, Firmengeheimnisse und das Wettbewerbsverbot beachten.
  • Der Ausbilder hat das Recht darauf, dass der Auszubildende sich an seine Weisungen hält. 
  • Der Ausbilder hat das Recht, Ordnung, Sauberkeit und Pünktlichkeit vom Azubi zu verlangen.

Rechte und Pflichten Auszubildende

Natürlich hat auch der Auszubildende einige Rechte und Pflichten. 

Azubis haben beispielsweise die folgenden Pflichten:

  • Sie müssen ein Berichtsheft schreiben. Dieses zählt auch als Ausbildungsnachweis. 
  • Wenn Azubis krank werden, haben sie die Pflicht, dies dem Ausbildungsbetrieb frühzeitig mitzuteilen.
  • Es gilt die Teilnahme- und Lernpflicht. Azubis müssen zur Berufsschule gehen und für Prüfungen lernen.
  • Azubis verpflichten sich, Tätigkeiten im Betrieb und der Berufsschule sorgfältig auszuführen und das Berichtsheft ordentlich zu führen.
  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen Azubis für sich behalten.

Aber natürlich haben Auszubildende auch viele Rechte:

  • Das Recht auf einen schriftlichen Ausbildungsvertrag.
  • Die Einhaltung des Ausbildungszieles, d.H. die übernommenen Tätigkeiten sollen dazu beitragen, dass Auszubildende alles lernen, was für die Erreichung des Ausbildungszieles benötigt wird.
  • Eine Ausbildungsvergütung.
  • Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub.

Rechte und Pflichten Auszubildende

Recruiting: Wo finden Sie Auszubildende?

Auszubildende zu finden ist einfach gesagt als getan. Im Jahr 2021 blieben ganze 63.176 Ausbildungsplätze unbesetzt (Quelle: Statista). Besonders Berufe, wie die Fleischwaren-Verarbeitung & Verkauf, Klempner oder Gastronomie haben es schwer. 

Damit es in Ihrem Unternehmen besser läuft, sollten Sie die folgenden Tipps beherzigen: 

  • Generation Z: Bevor Sie anfangen, sich mit Ihrer Karriereseite und Social Media zu beschäftigen, sollten Sie zuerst einmal überlegen, wer genau Ihre Zielgruppe ist. Wie verhält sich die Generation Z, wo suchen sie nach Stellen und was sind die Erwartungen, die sie von Ausbildung und Beruf haben? Für diese Generation sind z.B. Work-Life Balance, flexible Arbeitszeiten, ein gutes Betriebsklima und Selbstbestimmung wichtig. 
  • Bewerberseite: Wann haben Sie sich das letzte Mal mit Ihrer Bewerberseite beschäftigt? Diese ist der erste Kontaktpunkt zwischen Ihrem Unternehmen und dem zukünftigen Auszubildenden. Achten Sie darauf, dass Ihre Karriereseite über Handy und Tablet gut erreichbar ist und Sie möglichst eine One-Click Bewerbung anbieten. Auch Videos, in denen Sie zeigen, welche Tätigkeiten die Auszubildenden in Ihrem Unternehmen wahrnehmen werden und welche Abteilungen sie durchlaufen, werden sehr gut ankommen. 
  • Social Media: Achten Sie darauf, dass Sie auch Social-Media-Plattformen nutzen, um Ihr Unternehmen bestmöglich zu präsentieren. 
  • Messen und Veranstaltungen: Wenn Sie auf Ausbildungsmessen gehen, sollten Sie möglichst immer auch Auszubildende mitnehmen, die den Bewerber*innen von ihren eigenen Erfahrungen erzählen können.
  • Eltern: Die Generation Z ist mit ihren Eltern sehr eng verbandelt. Daher sollten Sie unbedingt die Eltern dieser jungen Generation in den Bewerbungsprozess mit einbeziehen. Konkret können Sie bei Karrieremessen und Events auch auf die Eltern zugehen und Ihr Unternehmen vorstellen.

Und: Die gesetzlichen Vertreter müssen übrigens auch den Ausbildungsvertrag unterschreiben, wenn die Auszubildenden noch nicht volljährig sind. 

Kurzarbeit Auszubildende

Für Azubis darf in der Regel keine Kurzarbeit angeordnet werden, da dies dazu führen kann, dass die Auszubildenden ihr Ausbildungsziel nicht erreichen können.  

Unternehmen sollten zuerst einmal die folgenden Alternativen ausschöpfen: 

  • Lerninhalte werden verschoben, dadurch besteht die Möglichkeit, den Ausbildungsplan etwas umzustellen.
  • Der Azubi wird in eine andere Abteilung versetzt.
  • Der Auszubildende wird in eine andere Filiale bzw. in einen anderen Betrieb versetzt.
  • Alternative Lernmethoden werden überprüft.

Wenn diese Möglichkeiten geprüft wurden und keine davon möglich ist, kann das Unternehmen den Auszubildenden in Kurzarbeit schicken. 

Achtung: In den ersten sechs Wochen müssen Unternehmen die reguläre Vergütung an den Azubi zahlen. Erst nach mindestens sechs Wochen hat der Auszubildende einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Dies ist in §19 Abs 1. Nr 2. BBiG geregelt. 

Übrigens: Wussten Sie schon, dass die Bundesagentur für Arbeit KMUs, die trotz Corona-Krise Ausbildungsplätze halten bzw. zusätzliche Plätze schaffen, finanziell durch Ausbildungsprämien unterstützt? 

Formulierung Beurteilung Auszubildende

Die Ausbildung Ihres Azubis nähert sich dem Ende. Nun ist es Zeit, eine Beurteilung zu schreiben und dem Azubi ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis zu überreichen. Dieses ist sowohl für den Azubi, als auch für die zukünftigen Arbeitgeber relevant. 

Die folgenden Punkte können Sie in der Beurteilung bewerten: 

  • Ausbildungsbereitschaft und Motivation 
  • Ausbildungsbefähigung
  • Lernfähigkeit
  • Bestimmte Fähigkeiten und erworbene Kenntnisse
  • Erfolg der Arbeitsergebnisse

Typische Formulierungen für die Beurteilung von Auszubildenden sind die folgenden: 

Der/die ArbeitnehmerIn erfüllte seine/ihre Aufgaben:

  • Stets zur vollsten Zufriedenheit (sehr gute Bewertung)
  • Stets zur vollen Zufriedenheit (gute Bewertung)
  • Zur vollen Zufriedenheit (befriedigende Bewertung)
  • Zur Zufriedenheit (ausreichende Bewertung)
  • In der Regel zu unserer Zufriedenheit (mangelhafte Bewertung)
  • Er/Sie war stets bemüht (ungenügende Bewertung)

Möchten Sie erfahren, wie Sie Leistungsbeurteilungen vornehmen können? Schauen Sie doch einmal in das Performance Management von Factorial HR. 

Auszubildende kündigen

Zwischen Ihnen und Ihrem Azubi passt es einfach nicht? Fachlich oder persönlich kommen Sie nicht auf einen Nenner? 

In der Probezeit kann laut § 22 BBiG das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit  ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Dies gilt sowohl für Unternehmen, als auch für Azubis. 

Nach dem Ablauf der Probezeit ist die Kündigung von Auszubildenden nicht so einfach möglich. Der Arbeitgeber darf den Vertrag der Azubis nur unter Nennung eines wichtigen Grundes” auflösen.

Wichtige Gründe für fristlose Kündigungen sind beispielsweise: 

  • Der Auszubildende begeht eine Straftat, z.B. Unterschlagung oder Diebstahl von Firmeneigentum.
  • Er beleidigt Vorgesetzte.
  • Weiteres schweres Fehlverhalten.

Zudem sollten Sie beachten, dass die Kündigung des Azubis schriftlich erfolgen muss. Die Kündigungsgründe müssen zudem genannt werden. 

Azubis haben die Möglichkeit, eine fristlose oder ordentliche Kündigung auszusprechen.

Wenn der Azubi die Berufsausbildung aufgeben oder eine andere Ausbildung anfangen möchte, hat er die Möglichkeit zu einer ordentlichen Kündigung. Dazu muss der Auszubildende innerhalb von vier Wochen kündigen. 

Kostenloser Leitfaden Azubi-Betreuung

Möchten Sie zukünftig Auszubildende in Ihrem Unternehmen betreuen? Laden Sie sich unseren kostenlosen Leitfaden Betreuung eines Auszubildenden im Unternehmen“ herunter. 

Häufige Fragen und Antworten

Was haben Unternehmen von Azubis?

Vorteile bietet eine Ausbildung für Unternehmen besonders, da: Besonders in Unternehmen, die vom Fachkräftemangel betroffen sind, wie z.B. der MINT Bereich, dem Handwerk oder der Metall- und Elektroindustrie können diesem durch Auszubildende entgegenwirken. Auszubildende, die Sie später als Vollzeitkraft im Unternehmen einstellen, werden Ihnen länger erhalten bleiben, da sie sich durch die Ausbildung eher mit dem Unternehmen identifizieren. Azubis auszubilden ist meist günstiger als Fachkräfte zu suchen und dann einzuarbeiten.

Wer gilt als Ausbilder im rechtlichen Sinne?

Um Azubis im Unternehmen ausbilden zu können, muss zuerst eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt werden.

Wie wichtig sind Azubis fürs Unternehmen?

Auszubildende, die Sie später als Vollzeitkraft im Unternehmen einstellen, werden Ihnen länger erhalten bleiben, da sie sich durch die Ausbildung eher mit dem Unternehmen identifizieren. Azubis auszubilden ist meist günstiger als Fachkräfte zu suchen und dann einzuarbeiten.

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

Ähnliche Beiträge