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Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)?

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6 Minuten Lesezeit

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist ein Verfahren, das der Wiedereingliederung länger erkrankter Mitarbeiter dient.

Angenommen, einer Ihrer Mitarbeiter war in den vergangenen Monaten häufiger und auch mal für längere Zeit krank. Seine Fehlzeiten werden immer mehr und mittlerweile sind es schon über sechs Wochen, die er insgesamt krankgemeldet war.

In dieser Situation ist es gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX Ihre Pflicht als Arbeitgeber, mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement, kurz BEM, einzuschreiten.

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Definition: Was ist BEM?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebenes Verfahren zur Wiedereingliederung eines länger oder öfter krankgeschriebenen Mitarbeiters. Es soll zukünftige Fehlzeiten verringern und den Arbeitsplatz eines Mitarbeiters langfristig erhalten.

Betriebliches Eingliederungsmanagement ist nicht dazu da, die Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Dafür gibt es das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Vielmehr unterstützt BEM die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters und verhindert längere Fehlzeiten aufgrund von Krankheit. Darüber hinaus soll es Mitarbeiter vor Arbeitslosigkeit und Berufsunfähigkeit schützen.

Wann BEM? – Das sagt das Gesetz

Betriebliches Eingliederungsmanagement kommt dann ins Spiel, wenn ein Mitarbeiter aus krankheitsbedingten Gründen sechs Wochen oder länger am Stück gefehlt hat. Auch wenn ein Mitarbeiter an insgesamt 30 Werktagen/42 Kalendertagen aufgrund von Krankheit gefehlt hat, muss das Unternehmen BEM anbieten.

Dabei ist es unwichtig, wie viele BEM Krankheitstage davon attestiert sind. Ebenso nebensächlich ist der Grund für die Fehltage. Es spielt keine Rolle, ob eine oder mehrere Krankheitsursachen hinter den Fehlzeiten stecken.

Übrigens: Der Mutterschutz (siehe MuSchG) gehört nicht zu den Fehltagen der Arbeitsunfähigkeit.

Ganz klar und gesetzlich festgelegt ist, dass der betroffene Mitarbeiter an dem Wiedereingliederungsverfahren beteiligt ist, wenn ein BEM-Verfahren stattfindet. Jedoch ist der betroffene Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, einem BEM zuzustimmen.

Wer sollte bei einem BEM-Gespräch dabei sein?

Darüber hinaus gibt es ein BEM-Team, das aus dem Arbeitgeber oder einem Stellvertreter des Arbeitgebers besteht. Wenn der Mitarbeiter damit einverstanden ist, wird zusätzlich der Betriebsrat beziehungsweise ein Vertreter des Betriebsrats hinzugezogen.

Falls es einen Betriebsarzt gibt, sollte dieser auch miteinbezogen werden, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt. Bei schwerbehinderten Menschen, sollte außerdem die Schwerbehindertenvertretung hinzugezogen werden, sofern der Arbeitnehmer dafür sein OK gibt.

Im folgenden Abschnitt haben wir die wichtigsten BEM-Rollen für Sie zusammengefasst:

Rollen

Es sing keine konkreten Rollen für die Durchführung des BEM definiert. Aber: Die folgenden Rollen haben sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen:

  • BEM-Beauftragter: Der BEM-Beauftragte sorgt für die korrekte Durchführung des Verfahrens. Weiterhin ist er die Kontaktperson für die BEM-Verantwortlichen im Unternehmen, die das BEM-Gespräch mit den betroffenen Mitarbeitenden durchführen.
  • BEM-Verantwortlicher: Der BEM-Verantwortliche hält die Gespräche und schließt Zielvereinbarungen.
  • Weitere Beteiligte: In manchen Fällen können auch weitere Parteien involviert sein, wie z.B. Rehabilitationsträger (gesetzliche Krankenkassen, Ren­ten­ver­si­che­rung, Un­fall­ver­si­che­rung und das Arbeitsamt), ein Integrationsamt, der Betriebsrat oder Personalrat, die Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungsbeauftragte oder Frauenbeauftragte, der Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit etc.
  • Rechtsbeistand: Seit dem 10. Juni 2021 haben BEM-Berechtigte das Anrecht darauf,  eine weitere Person mit zur Seite zu nehmen, siehe § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX.

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Wie funktioniert BEM?

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie der Ablauf des BEM auszusehen hat. Dennoch gibt es einige Schritte, die Sie als Arbeitgeber in Erwägung ziehen sollten.

1. Die Einladung zum BEM

Zunächst wird das BEM-Verfahren vom Arbeitgeber eingeleitet und der betroffene Mitarbeiter eingeladen. Wann mit der Wiedereingliederung begonnen wird, entscheidet der Arbeitgeber mit Zustimmung des Arbeitnehmers.

2. Über Ziele informieren

Als Arbeitgeber informieren Sie den betroffenen Mitarbeiter anschließend über die Ziele der Wiedereingliederung. So kann sich der Mitarbeiter auf den Prozess einlassen und Sie können gemeinsam an Maßnahmen und Wegen arbeiten, die für den Mitarbeiter bei der erfolgreichen Wiedereingliederung unterstützen. Zusätzlich müssen Sie den Arbeitnehmer über die verwendeten Daten informieren, die in den BEM-Unterlagen aufbewahrt werden.

Wichtig: Die BEM-Akte ist unabhängig von der Personalakte aufzubewahren. Letztere darf nämlich keine medizinischen Informationen über den Mitarbeiter enthalten.

3. Das Gespräch

Hat der Mitarbeiter seine Zustimmung erteilt, findet das BEM-Gespräch zwischen dem Mitarbeiter und dem BEM-Verantwortlichen und gegebenenfalls weiteren Parteien statt.

Im Erstgespräch geht es zunächst um die Gründe der krankheitsbedingten Fehlzeiten und, ob diese aufgrund der Arbeitsbedingungen entstanden sind. Gibt es einen Betriebsarzt, wird dieser konsultiert. Der Mitarbeiter kann diesen von seiner ärztlichen Schweigepflicht befreien, um den Prozess zu vereinfachen, muss es aber nicht.

4. Zielsetzung für die Wiedereingliederung

Das Ziel eines BEM ist es, den Arbeitnehmer bei seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. Im Rahmen des Erstgesprächs werden die weiteren Ziele und Maßnahmen mit dem Mitarbeiter gemeinsam ausgearbeitet und besprochen.

Je nachdem, wie lange und wie oft der Mitarbeiter krankheitsbedingt gefehlt hat, geht es bei der Erörterung der Ziele um den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen und die Aussicht auf Genesung. Je nach Art der Arbeitsunfähigkeit wird besprochen, welche Ursachen die (Kurz-)Erkrankung haben könnte (z.B. persönliche Lebensumstände oder Probleme mit Kollegen).

Anschließend wird überlegt, ob der Mitarbeiter wieder voll betriebsfähig an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann oder ob es es Einschränkungen geben wird. Zudem wird die Frage geklärt, ob technische Hilfsmittel oder beispielsweise eine Umschulung für einen anderen Aufgabenbereich benötigt werden.

5. Abschluss des BEM

Das betriebliche Eingliederungsmanagement dauert so lange, bis die Fehlzeiten dauerhaft unter den sechs Wochen Fehlzeit liegen. Alternativ ist das BEM abgeschlossen, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet.

Welche Maßnahmen gibt es?

Gab es ein klärendes Gespräch im Rahmen des BEM, kommen unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz. Sie sollen den Mitarbeiter bei der Rückkehr an seinen Arbeitsplatz unterstützen.

  • Nach Arbeitsunfällen oder Rückenerkrankungen können technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz Abhilfe schaffen und einer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorbeugen (z.B. ein Stehschreibtisch oder orthopädischer Bürostuhl).
  • Die Eingliederung kann schrittweise erfolgen, indem der Mitarbeiter mit wenigen Stunden anfängt und seine Arbeitszeiten langsam wieder aufbaut.
  • Kann der Mitarbeiter nicht in seinen alten Aufgabenbereich zurückkehren, kann ein Wechsel des Tätigkeitsbereichs stattfinden. Dazu muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass der Mitarbeiter umgeschult wird.

Welche Auswirkungen hat BEM auf das Gehalt?

Befindet sich der Arbeitnehmer in einer stufenweise Wiedereingliederung mit reduzierter Arbeitszeit, gilt weiterhin der Krankenstand. In diesem Zeitraum erhält der betroffene Mitarbeiter kein Gehalt vom Arbeitgeber. Stattdessen bezieht er weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse oder Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund REHA bietet für Unternehmen einen Service in Form eines betriebsorientiertes Beratungsangebot an. Das Ziel dabei ist es, Arbeitgeber, insbesondere auch HR Manager, beim Ablauf des BEM zu unterstützen.

Kündigung und Kündigungsschutz während des BEM

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist immer ratsam und bietet dem Arbeitnehmer Möglichkeiten, wieder in seinen Job zu finden. Da das BEM jedoch nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers stattfinden kann, ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung nicht unbedingt gewährleistet.

Auch aufgrund des Kündigungsschutzes ist es Arbeitnehmern zu raten, der Einladung des Arbeitgebers für das BEM zu folgen. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer nicht einfach eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen.

Die Situation ändert sich jedoch, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht erfüllt hat und den Mitarbeiter zum BEM eingeladen hat, das der Arbeitnehmer nicht wahrgenommen hat. Unter diesen Umständen ist eine krankheitsbedingte Kündigung nicht mehr auszuschließen.

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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