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Wann können Mitarbeiter Bildungsurlaub nehmen?

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4 Minuten Lesezeit
Wann können Mitarbeiter Bildungsurlaub nehmen?

Kennen Sie Ihr Recht auf Bildungsurlaub beziehungsweise das Ihrer Mitarbeiter? Den meisten Arbeitnehmern ist nicht bewusst, dass sie darauf einen Anspruch haben. Dabei kann er für die persönliche und berufliche Weiterbildung genutzt werden, wovon sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber profitieren.

Wie ist Bildungsurlaub gesetzlich festgelegt? Wer hat einen Anspruch? Welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen, wenn Mitarbeiter ihr Recht in Anspruch nehmen wollen?

Aus diesem Grund bringen wir Licht ins Dunkel und haben alles Wissenswerte über den Bildungsurlaub für Sie zusammengefasst. 

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Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ermöglicht es Arbeitnehmern, von der Arbeit freigestellt zu werden, um sich weiterzubilden. Zusätzlich zum regulären Jahresurlaub, der vertraglich festgelegt ist, müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern bezahlten Urlaub gewähren, wenn sie diesen für Fort- und Weiterbildungen nutzen. Fast jedes Bundesland hat hierfür seine eigenen Regelungen (siehe unten). 

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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Anspruch auf Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Auszubildende sowie Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst können Bildungsurlaub nehmen. Keinen Anspruch dagegen haben Zivildienstleistende, Soldaten, Beamte und Richter.

Der Anspruch besteht je nach Bundesland nach einem Beschäftigungsverhältnis von 6, 12 oder 24 Monaten.

Wie viele Tage Anspruch haben Arbeitnehmer?

Generell besteht ein Anspruch von 5 Tagen Bildungsurlaub pro Jahr beziehungsweise 10 Tage alle zwei Jahre. Da die einzelnen Bundesländer andere Bestimmungen für den Bildungsurlaub haben, sollten sich Arbeitnehmer rechtzeitig über die Voraussetzungen, Ansprüche und die Dauer im eigenen Bundesland informieren (mehr dazu unten).

Was, wenn ein Mitarbeiter während des Bildungsurlaubs erkrankt?

Erkrankt ein Mitarbeiter während des Bildungsurlaubs greifen die gleichen Regelungen wie bei einer Erkrankung während des regulären Jahresurlaubs. Kann der Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorlegen, werden die Tage der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Bildungsurlaub angerechnet. Benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber sofort, wenn Sie während Ihres Bildungsurlaubs erkranken.

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Gesetzliche Regelungen nach Bundesland

Die gesetzlichen Regelungen für den Bildungsurlaub sind von Bundesland zu Bundesland verschieden. So variiert auch die Anzahl der Tage nach den einzelnen Bundesländern:

Baden-Württemberg: 5 Tage pro Kalenderjahr

Bayern: Kein gesetzlich geregelter Anspruch

Berlin: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Brandenburg: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Bremen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Hamburg: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Hessen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Mecklenburg-Vorpommern: 5 Tage pro Kalenderjahr

Niedersachsen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Nordrhein-Westfalen: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Rheinland-Pfalz: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Saarland: 6 Tage pro Kalenderjahr (davon 3 Tage von der eigenen arbeitsfreien Zeit)

Sachsen: Kein gesetzlich geregelter Anspruch

Sachsen-Anhalt: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Schleswig-Holstein: 10 Tage innerhalb von zwei Kalenderjahren

Thüringen: 5 Tage pro Kalenderjahr

In Bayern und Sachsen besteht zwar kein gesetzlicher Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch ist eine entsprechende Regelung häufig vertraglich geregelt. Falls dies nicht der Fall sein sollte, können Arbeitnehmer auch noch das direkte Gespräch mit ihrem Vorgesetzten suchen.

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Voraussetzungen für den Bildungsurlaub

Damit der Antrag auf Bildungsurlaub genehmigt wird, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Weiterbildung muss für den Bildungsurlaub anerkannt sein.
  • die Bildungsveranstaltung sollte zumindest einen entfernten Bezug zum Tätigkeitsbereich des Arbeitnehmers haben.
  • Für Fernreisen gibt es je nach Bundesland andere Bestimmungen (in Nordrhein-Westfalen beispielsweise muss ein Bildungsurlaub, der weiter als 500 km entfernt liegt, nicht genehmigt werden).

Wie verhält es sich bei Teilzeit?

Die oben genannten Angaben beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigte mit 5 Arbeitstagen pro Woche. Für Angestellte, die in Teilzeit beschäftigt sind, ändert sich die Dauer des Bildungsurlaubs entsprechend ihrer Arbeitszeiten.

Beispielsweise hätte ein Angestellter in Teilzeit, der an 3 Tagen pro Woche arbeitet, einen Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr in den meisten Bundesländern (außer in Bayern, Sachsen und im Saarland).

Wer trägt die Kosten?

Gehört Bildungsurlaub zu den unbezahlten Urlauben oder muss der Arbeitgeber für diese Art von Urlaub aufkommen? Der Bildungsurlaub entspricht einer bezahlten Auszeit vom Job, in der sich der Arbeitnehmer weiterbilden kann. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin Gehalt, genau wie beim regulären Jahresurlaub. Für die Kosten von Seminaren und Kursen, Unterrichtsmaterial, Unterkünften und Fahrten kommt der Arbeitnehmer in der Regel selbst auf. Er kann diese Ausgaben jedoch von der Steuer absetzen.

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So wird Bildungsurlaub beantragt

Den Antrag reichen Arbeitnehmer am besten schriftlich und so früh wie möglich bei ihrem Vorgesetzten ein. Mindestens 6 Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildung sollte der Antrag gestellt werden. Am besten sind jedoch 10 bis 12 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

Enthalten sein sollten, welche Art der Weiterbildung und in welchem Zeitraum diese stattfindet. Mitarbeiter sollten dem schriftlichen Antrag auch die Unterlagen für die Bildungsveranstaltung beifügen. Dazu gehören ein Nachweis über die Anerkennung der Bildungseinrichtung als Arbeitnehmerweiterbildung sowie das Programm (mit Lerninhalten, Lernzielen und der zeitliche Rahmen der Veranstaltung).

Der Eingang des Antrags sollte mit Datum und einer Unterschrift oder einem Firmenstempel seitens des Unternehmens bzw. der Personalabteilung bestätigt werden. Sobald Mitarbeiter die Genehmigung vom Arbeitgeber haben, können sie die Bildungsveranstaltung buchen und sich darauf vorbereiten.

Im Anschluss an die Weiterbildung sollten Arbeitnehmer dann den Nachweis der Teilnahme an der Veranstaltung beim Arbeitgeber einreichen.

Dürfen Vorgesetzte den Antrag auf Bildungsurlaub ablehnen?

In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber den Antrag des Bildungsurlaubs auch ablehnen. Dafür müssen jedoch wichtige betriebliche Gründe vorliegen:

  • Der Antrag wurde zu kurzfristig eingereicht.
  • Die Bildungsveranstaltung ist nicht als Programm für den Bildungsurlaub anerkannt.
  • Der Zeitraum ist ungünstig (z.B. Kollegen im Urlaub, Auftragslage oder Abgabetermine)

Wenn der Antrag aus einem oder mehreren der oben genannten Gründe abgelehnt wurde, können Arbeitnehmer einen neuen Antrag fristgerecht mit einem anderen Zeitraum oder einem anderen Programm einreichen. Er kann in den meisten Bundesländern nicht prinzipiell abgelehnt werden (siehe oben).

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Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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