Es gibt einige Dinge, um die man sich als Arbeitgeber kümmern muss. Dazu gehören unter anderem die Entgeltersatzleistungen. Bei diesen handelt es sich um finanzielle Leistungen der Sozialversicherung. Arbeitnehmer erhalten diese anstelle von Arbeitsentgelt, wenn sie aus verschiedenen Gründen vorübergehend nicht oder weniger arbeiten können.
Im folgenden Artikel geben wir Ihnen daher einen Überblick über die wichtigsten Entgeltersatzleistungen und erläutern, wann ein Anspruch besteht und was Sie als Arbeitgeber dazu wissen müssen.
Key Facts
- Entgeltersatzleistungen sind finanzielle Leistungen der Sozialversicherung in Deutschland, die Arbeitnehmer anstelle von Arbeitsentgelt erhalten.
- Einkommensersatzleistungen werden in der Regel nur gezahlt, wenn die Beschäftigten zuvor Beiträge in die Sozialversicherung geleistet haben.
- Arbeitgeber müssen bei bestimmten Entgeltersatzleistungen einen Zuschuss zahlen.
- Was ist eine Entgeltersatzleistung?
- Was zählt alles zu Einkommensersatzleistungen?
- Entgeltersatzleistungen: Beispiele
- Entgeltersatzleistungen – Rentenversicherung
- So funktioniert’s: Entgeltersatzleistungen – Steuererklärung
- FAQs – Entgeltersatzleistungen
Was ist eine Entgeltersatzleistung?
Unter Entgeltersatzleistungen, auch Einkommensersatzleistung oder Lohnersatzleistungen genannt, werden in Deutschland alle finanziellen Leistungen der Sozialversicherung subsumiert, die Beschäftigte anstelle eines Arbeitsentgelts erhalten. Die Leistungen werden in der Regel von staatlichen Stellen gezahlt. Der Sozialversicherungsträger zahlt die Leistung an die Arbeitnehmer aus.
Arbeitgeber führen jedoch einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer ab. Aus diesem Grund sind sie auch in den Prozess der Entgeltersatzleistungen eingebunden und müssen teilweise sogar einen Zuschuss leisten.
Wofür dienen Entgeltersatzleistungen?
Entgeltersatzleistungen sollen finanzielle Verluste von Beschäftigten ausgleichen, wenn diese aus verschiedenen Gründen vorübergehend nicht oder weniger arbeiten können.
In diesen Fällen kann oder muss der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht zahlen. Staatliche Stellen übernehmen in einigen gesetzlich festgelegten Fällen die Zahlung eines bestimmten Teils des Arbeitsentgelts. Es handelt sich also um Ersatzleistungen für das reguläre Arbeitsentgelt und in der Regel nicht um dessen vollständige Zahlung.
Einkommensersatzleistung vs. Sozialleistung: Wer hat Anspruch auf Entgeltersatzleistungen?
Einkommensersatzleistungen werden in der Regel nur dann gezahlt, wenn Arbeitnehmer zuvor Beiträge zur Sozialversicherung geleistet haben. Im Jahr 2022 waren laut Statistischem Bundesamt von den rund 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland knapp 35 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Im Gegensatz dazu werden Sozialleistungen unabhängig von vorherigen Beitragszahlungen gezahlt. Sie dienen vielmehr der finanziellen Unterstützung bedürftiger Personen. Einkommensersatzleistungen sollen den Einkommensverlust von Arbeitnehmern ausgleichen, während Sozialleistungen in erster Linie Personen unabhängig von ihrem Einkommen unterstützen sollen.
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Was zählt alles zu Einkommensersatzleistungen?
Die wichtigsten Entgeltersatzleistungen
Die jeweiligen Ersatzleistungen sind in verschiedenen Gesetzen genau geregelt und festgelegt. Hier ist auch stets der jeweilige Prozentsatz der Ersatzleistung festgelegt. Die Prozentsätze und gezahlten Beträge können sich immer wieder ändern.
Es gibt viele verschiedene Entgeltersatzleistungen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Entgeltersatzleistungen zusammengefasst.
Entgeltersatzleistungen: Beispiele
Entgeltersatzleistung: Krankengeld und Kinderkrankengeld
Entgeltersatzleistung Krankenkassen: Krankengeld wird bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit oder medizinischer Rehabilitation gezahlt. Die Auszahlung des Krankengeldes wird von der Krankenkasse übernommen.
- Voraussetzungen: Die Zahlung des Krankengeldes wird erst nach Wegfall der durch den Arbeitgeber gezahlten Entgeltfortzahlung fällig (max. 6 Wochen). Ein ärztliches Attest ist zudem zwingend erforderlich.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des vorherigen Bruttoeinkommens, aber maximal 90 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Es wird für maximal 78 Wochen gezahlt.
- Erkrankte Mitarbeiter*innen, deren Entgeltfortzahlungszeitraum abgelaufen ist, müssen keinen Antrag auf Krankengeld stellen.
- Die Krankenkasse setzt sich zunächst mit dem Arbeitgeber in Verbindung und schickt ihm einen Vordruck für die Entgeltbescheinigung zu. Dieser ist vom Arbeitgeber auszufüllen und an die Krankenkasse zurückzusenden.
- Das Krankengeld ist in § 44-51 SGB 5 geregelt.
Kinderkrankengeld: Können Eltern aufgrund eines kranken Kindes unter 12 Jahren nicht zur Arbeit gehen, haben diese Anspruch auf Kinderkrankengeld. Voraussetzung ist, dass das Kind in der Familienversicherung mitversichert ist.
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Entgeltersatzleistung: Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld wird während der Schutzfristen von der Krankenkasse gezahlt. Und zwar dann, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin vorübergehend nicht arbeiten kann, weil sie ein Kind erwartet oder bereits entbunden hat.
- Mutterschutzfristen: Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Sie endet frühestens acht Wochen nach der Geburt.
- Das Mutterschaftsgeld beträgt 13 Euro pro Kalendertag und wird für maximal 14 Wochen gezahlt.
- Arbeitgeberzuschuss: Beträgt das durchschnittliche tägliche Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmerin mehr als 13 Euro, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu zahlen.
Berechnung: Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld erfolgt auf individueller Basis. Ist der tägliche Nettolohn höher als 13 € (d. h. bereits ab 390 € Nettolohn monatlich) muss der Arbeitgeber die Differenz zum regulären Nettolohn zahlen.
Beispiel:
Eine Arbeitnehmerin erhält im Oktober, November und Dezember 1.500 € netto. Am 01. Januar beginnt die Mutterschutzfrist. Sie verdient pro Tag 48,38 € (1.500/31 Tage). Davon trägt die Krankenkasse 13 €. Die Differenz, also in diesem Fall muss der Arbeitgeber 35,38 € zahlen.
- Elterngeld: Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss werden mit dem Elterngeld verrechnet.
- Antrag: Das Mutterschaftsgeld muss von der werdenden Mutter bei der zuständigen Krankenkasse oder dem Bundesamt für Soziale Sicherung rechtzeitig beantragt werden. Ein ärztliches Schreiben über den voraussichtlichen Entbindungstermin ist beizulegen.
- Im Anschluss kann der Arbeitgeberzuschuss direkt beim Arbeitgeber in der Regel formlos beantragt werden.
- Umlage 2: Das Mutterschaftsgeld wird durch die Umlage 2 finanziert, in die jeder Arbeitgeber monatlich einzahlt. Die dem Arbeitgeber durch den Mutterschaftsurlaub entstandenen Kosten werden ihm durch das U2-Ausgleichsverfahren erstattet.
Entgeltersatzleistung: Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern nach der Geburt ihres Kindes finanziell unterstützt. Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Es gibt jedoch einen Mindest- (300 €) und einen Höchstbetrag (1800 €).
- Eltern können das Elterngeld bis zu 14 Monate lang beantragen. Das Elterngeld wird in der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes von den Beschäftigten selbst beantragt.
- Ist Elterngeld eine Entgeltersatzleistungen? Bei Elterngeld handelt es sich streng genommen um eine Mischleistung. Denn auch Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten Elterngeld.
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Entgeltersatzleistung: Arbeitslosengeld
Das Arbeitslosengeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, wenn ein*e Arbeitnehmer*in arbeitslos wird und sich dort auch als arbeitssuchend meldet.
- Gesetz Entgeltersatzleistungen: SGB III ist die gesetzliche Grundlage des Arbeitslosengeldes.
- Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem vorherigen Einkommen der Beschäftigen und der Dauer der Beschäftigung.
- Das Arbeitslosengeld beträgt in der Regel 60 Prozent des vorherigen Nettoverdienstes. Es erhöht sich auf 67 Prozent, wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, für das noch Kindergeld bezogen wird.
- Arbeitslosengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von 12 Monaten gezahlt. Dieser Zeitraum kann unter bestimmten Umständen durch eine sogenannte Sperrzeit verkürzt werden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Beschäftigte selbst kündigen.
- Ist die Person nach dieser Zeit immer noch arbeitslos, erhalten arbeitslose Personen das Bürgergeld. Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung.
- Antrag: Der Antrag auf Arbeitslosengeld muss von den ausscheidenden Beschäftigten selbst bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Nach einer Kündigung sollten sich Arbeitnehmer unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, an die Agentur für Arbeit wenden. Die Arbeitslosenmeldung kann auch online erfolgen.
Im März 2023 lag die Zahl der Personen, die Arbeitslosengeld I bezogen, laut Agentur für Arbeit bei knapp 800.000.
Entgeltersatzleistung: Kurzarbeitergeld
Auch das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit gezahlt. Es wird dann gezahlt, wenn ein Arbeitgeber Beschäftigte aus bestimmten festgelegten Gründen vorübergehend weniger arbeiten lässt.
- Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 Prozent bis 67 Prozent des ausgefallen Nettoentgelts.
- Es wird für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gezahlt, in der Hochphase der Coronapandemie gab es abweichende Zeiträume von bis zu 28 Monaten.
- Das Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit beantragt werden.
Weitere Entgeltersatzleistungen
Weiter Einkommensersatzleistungen sind:
- Verletztengeld: Lohnersatzleistungen für Mitarbeiter*innen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
- Übergangsgeld: Unterstützung bei Reha-Maßnahmen, wenn die Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung gefährdet ist.
- Kinderverletztengeld: Einkommensersatz für Eltern, wenn ihr Kind durch Unfall oder Krankheit verletzt wurde.
- Pflegeunterstützungsgeld: Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige, die vorübergehend ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aussetzen müssen.
- Insolvenzgeld: Leistung für Mitarbeitende, wenn ihr Arbeitgeber insolvent ist und keinen Lohn mehr auszahlen kann.
- Erwerbsminderungsrente: Rente für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll arbeiten können.
- Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente: Rente für Hinterbliebene oder Erziehungsberechtigte nach dem Tod des Ehepartners oder Elternteils.
- Unterstützung zur Altersteilzeit: Finanzielle Unterstützung für Arbeitnehmer, die früher in Rente gehen wollen. Die Beiträge werden von den Beschäftigten und dem Arbeitgeber übernommen.
Entgeltersatzleistungen – Rentenversicherung
Erhalten Beschäftigte eine Entgeltersatzleistungen werden weiterhin Sozialversicherungsbeiträge, d. h. auch Beiträge für die Rentenversicherung entrichtet. Der Beitrag ist allerdings reduziert und das hat auch Auswirkungen auf die Höhe der späteren Rente.
Die Beiträge werden vom Sozialversicherungsträger (bspw. der Krankenkasse) und den Versicherten übernommen.
So funktioniert’s: Entgeltersatzleistungen – Steuererklärung
Entgeltersatzleistungen beziehen sich in der Regel auf den Nettolohn, d. h. auf den bereits versteuerten Betrag. Daher sind auf Entgeltersatzleistungen grundsätzlich keine Steuern zu zahlen.
In der Steuererklärung werden diese Leistungen im Hauptvordruck ESt 1 (früher auch Mantelbogen genannt) angegeben.
Wichtig! Progressionsvorbehalt: Obwohl die Entgeltersatzleistungen nicht steuerpflichtig sind, werden sie bei der Berechnung des individuellen Steuersatzes berücksichtigt. Die ausgezahlten Leistungen werden dem übrigen Einkommen hinzugerechnet. Dies wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.
FAQs – Entgeltersatzleistungen
Was zählt zu den Entgeltersatzleistungen?
Zu den Entgeltersatzleistungen in Deutschland zählen:
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Mutterschaftsgeld
- Kinderverletztengeld
- Pflegeunterstützungsgeld
- Insolvenzgeld
- Erwerbsminderungsrente
- Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente
- Unterstützung zur Altersteilzeit
Wer bekommt Entgeltersatzleistung?
Anspruch auf Entgeltersatzleistungen haben in der Regel Personen, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen, dieses aber aus bestimmten Gründen vorübergehend nicht ausüben können.
Ist Arbeitslosengeld Entgeltersatzleistung?
Ja, Arbeitslosengeld zählt zu den Entgeltersatzleistungen, da es als Ersatz für das wegfallende Einkommen bei Arbeitslosigkeit dient.
Ist Krankengeld eine Entgeltersatzleistung?
Ja, das Krankengeld gehört zu den Entgeltersatzleistungen. Es ersetzt den Verdienstausfall bei Krankheit.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Entgeltersatzleistungen?
Eine Übersicht über alle gesetzlichen Grundlagen der verschiedenen Entgeltersatzleistungen finden Sie bei der Agentur für Arbeit.
Entgeltersatzleistung Kindergeld: Ist Kindergeld eine Entgeltersatzleistung?
Nein. Bei Kindergeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die alle Eltern unabhängig vom Einkommen für Kinder bis zu einem bestimmten Alter bekommen.