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Fürsorgepflicht Arbeitgeber: Das müssen Sie beachten

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8 Minuten Lesezeit
Fürsorgepflicht Arbeitgeber

Das mentale Wohlbefinden der Mitarbeiter hängt eng mit dem Arbeitsverhältnis zusammen, in dem sie sich befinden. Dabei spielt auch die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers eine wichtige Rolle.

Welche Pflichten Sie als Arbeitgeber beachten sollten und wie sich die Einhaltung der Fürsorgepflicht letztendlich positiv auf die mentale Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

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Fürsorgepflicht Personalbetreuung: Definition

Ein Arbeitsverhältnis geht mit Pflichten einher – sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber. Während der Arbeitnehmer z.B. seiner Pflicht nachkommen muss, die von ihm verlangte Arbeit persönlich auszuführen (§ 613 BGB), hat auch der Arbeitgeber einige Pflichten seinen Mitarbeitern gegenüber. Dazu gehört neben der gesetzlichen Vergütung oder der Ausstattung mit den benötigten Arbeitsgeräten auch die Fürsorgepflicht, die mit der Personalbetreuung einhergeht.

Bei der Fürsorgepflicht geht es vor allem darum, das Wohl des Arbeitnehmers im Auge zu behalten und seine Gesundheit gemäß BGB § 618 Abs. 1 zu schützen.

Dazu gehört u.a.:

  • Der Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers: Schutz vor Diskriminierung oder Mobbing am Arbeitsplatz.
  • Der Schutz der Gesundheit sowie des Lebens des Arbeitnehmers: Gesundheitsschädliche oder lebensbedrohliche Situationen sollten durch den Arbeitgeber verhindert werden.
  • Rücksichtnahme der Interessen: Die Interessen beider Parteien, des Arbeitnehmers sowie Arbeitgebers, sollten berücksichtigt und respektiert werden.

Grundsätzlich gilt die Fürsorgepflicht für jeden Mitarbeiter und greift bereits ab den Vertragsverhandlungen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zu jedem Zeitpunkt des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer dafür zu sorgen, den Arbeitnehmer vor gefährlichen Situationen zu bewahren. Diese Schutzmaßnahmen sind verpflichtend. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber sich daran zu halten hat. Eine Anpassung im Arbeitsvertrag kann dies nicht außer Kraft setzen (§ 619 BGB).

In Deutschland geht die Fürsorgepflicht mit diversen gesetzlichen Regelungen einher, die das allgemeine Wohl des Mitarbeiters schützen:

Neben der allgemeinen Fürsorgepflicht gibt es einige besondere Bereiche, die wir im Folgenden für Sie erläutern möchten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Unwetter

Draußen stürmt es wie verrückt – sich jetzt auf den Weg zur Arbeit zu machen, könnte gefährlich werden. Man kann also davon ausgehen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter den Weg zur Arbeit bei ungemütlichen Wetterbedingungen ersparen sollte, oder?

Ganz so einfach ist es leider nicht. Stürmisches Wetter allein reicht nicht als Grund aus, zu Hause zu bleiben. Der Mitarbeiter ist auch bei Wind und Wetter selbst dafür verantwortlich, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen und seiner Pflicht, die Arbeit zu leisten, nachzukommen.

Erst, wenn eine offizielle und aktuelle Unwetterwarnung vorliegt und man von einer wirklichen Gefahr für den Arbeitnehmer ausgehen kann, beispielsweise durch stürzende Bäume, kann eine sogenannte „begründete Arbeitsverhinderung“ eintreten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer zu seinem eigenen Schutz nicht vor Ort erscheinen. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur, sofern dies auch klar zwischen beiden Parteien kommuniziert wurde.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Bezug auf psychische Erkrankung

Inzwischen sind rund 17 % aller Krankmeldungen sind auf psychische Erkrankungen zurückzuführen (Analyse der DAK-Gesundheit zum Krankenstand 2019) – Tendenz weiterhin steigend.

Als Arbeitgeber sind Sie daher heutzutage nicht nur dafür verantwortlich, die körperliche Gesundheit Ihres Teams zu schützen und die Mitarbeiter vor möglichen gesundheitsschädlichen und lebensbedrohlichen Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren. Auch die mentale Gesundheit der Arbeitnehmer ist wichtiger Bestandteil der Fürsorgepflicht. Dazu gehört beispielsweise sicherzustellen, dass sämtliche psychische Belastungen wie hohe Beanspruchung und Stress möglichst gering gehalten werden, um psychische Störungen vorzubeugen.

Sie sollten also das Wohlbefinden Ihres Teams immer im Blick behalten, was zum Beispiel über Mitarbeiterbefragungen mit einer HR Software passieren kann.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Depression

Eine der häufigsten psychischen Erkrankungen in Deutschland ist die Depression. Eine Depression kann durch viele Faktoren und persönliche Erfahrungen beeinflusst werden. Als Führungskraft sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass besonders auch die Arbeitsbedingungen sowie das soziale Miteinander am Arbeitsplatz zu einer möglichen Erkrankung beitragen können.

Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht sollten Sie Verhaltensänderungen Ihrer Mitarbeiter im Auge behalten. Führen Sie in regelmäßigen Abständen Mitarbeitergespräche, um sich nach dem Wohl des Arbeitnehmers zu erkundigen und reagieren Sie umgehend auf unübliche Verhaltensänderungen.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers bei Burnout

Psychische Störungen können jeden Mitarbeiter treffen, auch jene, die auf den ersten Blick besonders motiviert und gesund wirken. Besonders solche leistungsstarken und verantwortungsvollen Arbeitnehmer, oft auch Führungskräfte, gelten als Risikogruppe. Sie verfolgen auch bei erhöhtem Leistungsdruck den Drang, Aufgaben perfekt zu absolvieren und merken dabei gegebenenfalls nicht, wenn der Stress im Job auf die Psyche schlägt und sich sogar auf das Privatleben auswirkt. Oft wird Burnout erst erkannt, wenn es eigentlich schon zu spät ist.

Auch beim Thema Burnout greift die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Dazu gehört, die allgemeine Belastung der Mitarbeiter konstant zu analysieren. Stellen Sie sich Fragen wie:

  • Wie viele Aufgabenbereiche kann eine Person übernehmen?
  • Wird ggf. Unterstützung in Form einer Assistenzstelle benötigt?
  • Fällt der Mitarbeiter in eine Risikogruppe?

Suchen Sie auch hier das persönliche Gespräch mit ihren Mitarbeitern und versuchen Sie herauszufinden, wie Sie Ihren Mitarbeiter unterstützen können. Somit können Sie die mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bewahren und lange Krankheitsausfälle schon im Voraus vorbeugen.

Übrigens: Burnout ist kein Grund für eine Kündigung. Im Gegenteil: Zur Fürsorgepflicht gehört auch, immer für den Mitarbeiter da zu sein. Arbeitgeber können betroffene Arbeitnehmer insofern unterstützen, indem sie dabei helfen, eine entsprechende Behandlung zu finden. Der Weg zur Heilung sollte unbedingt ernst genommen werden.

Verletzung der Fürsorgepflicht: Konsequenzen

Der Arbeitgeber muss seiner Fürsorgepflicht nachkommen. Sollte er dies nicht tun, so muss er damit rechnen, dass auch der Arbeitnehmer seine Pflichten verweigert und beispielsweise seine Arbeit verweigert.

Eine weitere Folge kann sein, dass der betroffene Arbeitnehmer womöglich mit einer Kündigung reagiert und das Unternehmen verlassen möchte – entweder, weil er sich an seinem Arbeitsplatz nicht mehr sicher fühlt oder weil er generell unzufrieden ist und der Druck zu groß wird. Sollte der Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis beenden, sorgen Sie in jedem Fall dafür, die Gründe für die Kündigung in einem Abschlussgespräch zu besprechen. Nur so können Sie verstehen, was dem Mitarbeiter gefehlt hat und welche Erwartungen Sie als Führungskraft nicht erfüllen können.

In besonders gravierenden Fällen kann bei Verstoß gegen die Fürsorgepflicht sogar eine Klage oder Anzeige die Folge sein. Dies ist dann der Fall, wenn Schutzvorschriften am Arbeitsplatz von Arbeitgeberseite aus nicht eingehalten werden. Entschädigungen wie Schmerzensgeld können dann vom Arbeitnehmer angefordert werden.

Fürsorgepflicht und die mentale Gesundheit der Mitarbeiter

Mit der Einhaltung der Fürsorgepflicht halten Arbeitgeber nicht nur gesetzliche Vorgaben ein, sondern profitieren auch von diversen Vorteilen, wie zufriedenere Mitarbeiter und folglich ein allgemein verbessertes Arbeitsklima.

Mitarbeiter, die sich am Arbeitsplatz sicher und wohlfühlen, sind im Allgemeinen auch motivierter und kommen gerne zur Arbeit. Diese gesteigerte Mitarbeitermotivation lässt Mitarbeiter sorgfältiger arbeiten, steigert die Produktivität und somit den allgemeinen Umsatz. Darüber hinaus sinkt die Mitarbeiterfluktuation. Das liegt unter anderem daran, dass sich zufriedene Mitarbeiter besser mit dem Unternehmen identifizieren können und ein Jobwechsel als weniger attraktiv erscheint.

Insgesamt lässt sich schlussfolgern, dass die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers den Mitarbeiter sowohl vor physischen als auch psychischen Gefahren schützt und somit zu seiner mentalen Gesundheit beiträgt. Davon profitieren letztendlich nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch Sie als Arbeitgeber. In diesem Sinne wünschen wir einen ausgeglichenen „Mental Health Awareness Month“!

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Häufig gestellte Fragen und Antworten

Was bedeutet die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?

Ein Arbeitsverhältnis geht mit Pflichten einher – sowohl für den Arbeitnehmer, als auch für den Arbeitgeber. Während der Arbeitnehmer z.B. seiner Pflicht nachkommen muss, die von ihm verlangte Arbeit persönlich auszuführen (§ 613 BGB), hat auch der Arbeitgeber einige Pflichten seinen Mitarbeitern gegenüber. Dazu gehört neben der gesetzlichen Vergütung oder der Ausstattung mit den benötigten Arbeitsgeräten auch die Fürsorgepflicht. Bei der Fürsorgepflicht geht es vor allem darum, das Wohl des Arbeitnehmers im Auge zu behalten und seine Gesundheit gemäß BGB § 618 Abs. 1 zu schützen.

Muss ich bei Sturm auf der Arbeit erscheinen?

Draußen stürmt es wie verrückt – sich jetzt auf den Weg zur Arbeit zu machen, könnte gefährlich werden. Man kann also davon ausgehen, dass der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter den Weg zur Arbeit bei ungemütlichen Wetterbedingungen ersparen sollte, oder? Ganz so einfach ist es leider nicht. Stürmisches Wetter allein reicht nicht als Grund aus, zu Hause zu bleiben. Der Mitarbeiter ist auch bei Wind und Wetter selbst dafür verantwortlich, pünktlich auf der Arbeit zu erscheinen und seiner Pflicht die Arbeit zu leisten nachzukommen. Erst, wenn eine offizielle und aktuelle Unwetterwarnung vorliegt und man von einer wirklichen Gefahr für den Arbeitnehmer ausgehen kann, beispielsweise durch stürzende Bäume, kann eine sogenannte begründete Arbeitsverhinderung eintreten. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer zu seinem eigenen Schutz nicht vor Ort erscheinen. Diese Sonderregelung gilt allerdings nur, sofern dies auch klar zwischen beiden Parteien kommuniziert wurde.

Kann man wegen Burnout gekündigt werden?

Nein. Burnout ist kein Grund für eine Kündigung. Im Gegenteil: Zur Fürsorgepflicht des Arbeitsgebers gehört, immer für den Mitarbeiter da zu sein. Arbeitgeber können betroffene Arbeitnehmer insofern unterstützen, indem sie dabei helfen, eine entsprechende Behandlung zu finden. Der Weg zur Heilung sollte unbedingt ernst genommen werden.

Schreibtalent, HR-Fan und Trend-Spürnase - das ist unsere Autorin Nicole Steffgen. Sie ist Teil des Content Marketing Teams bei Factorial. Was ihren Content so besonders macht? Ihre Leidenschaft für HR und ihr Fokus auf den Menschen einer Organisation.

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