In unserem Blogartikel erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Arbeitszeitgesetz. Für die tägliche Arbeitszeit gelten gesetzliche Regelungen über Nacht- und Sonntagsarbeit, Pausen, Ruhezeiten und Ausnahmeregelungen, die wir Ihnen in diesem Artikel erklären.
Key Facts
- Das Arbeitszeitgesetz legt die tägliche Arbeitszeit, Ruhezeiten und Pausen fest.
- Die normale tägliche Arbeitszeit ist in der Regel auf acht Stunden begrenzt. Unter bestimmten Umständen kann sie jedoch auf bis zu 10 Stunden erhöht werden, in seltenen Fällen sogar darüber hinaus.
- Gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes ist es üblicherweise untersagt, Arbeitnehmende an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen.
- Was besagt das Arbeitszeitgesetz?
- Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
- Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmende arbeiten?
- Und was zählt alles zur Arbeitszeit?
- Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?
- Gibt es verpflichtende Pausen?
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen
- Nacht- und Schichtarbeit
- Arbeitszeitgesetz: Tipps für HR
Was besagt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz in Deutschland bildet das rechtliche Fundament im Arbeitsrecht für die Regelung der Arbeitszeit und den Schutz der Arbeitnehmenden. Es legt fest, wie lange täglich gearbeitet werden darf, welche Pausen- und Ruhezeiten einzuhalten sind und regelt den Umgang mit Überstunden. Das Gesetz schützt die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmenden, indem es klare Vorgaben für die zeitliche Gestaltung der Arbeit setzt.
Hierbei werden Aspekte wie die tägliche Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen und der Schutz vor übermäßiger Nachtarbeit berücksichtigt. Zudem enthält es Regelungen bezüglich der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen. Durch diese Bestimmungen sollen die Rechte der Arbeitnehmer*innen geschützt, sowie eine Work-Life-Balance gewahrt werden.
Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland gilt grundlegend für alle Arbeitnehmenden, Auszubildenden, Werkstudent*innen und Praktikant*innen. Bei minderjährigen Mitarbeitenden haben die strengeren Arbeitszeitregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes Vorrang.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, die im § 18 des Arbeitszeitgesetzes festgelegt sind.
- Dazu gehören leitende Angestellte gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz, Chefärzt*innen, Leiter*innen öffentlicher Dienststellen und deren Vertreter*innen sowie Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst.
- Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die in der Behandlung, Pflege und Betreuung arbeiten und in Einrichtungen zur Behandlung/Pflege mit diesen Menschen zusammenleben. Selbstständige, Freiberufler*innen, Soldat*innen und Betriebsratsmitglieder fallen ebenfalls nicht unter das Arbeitszeitgesetz.
- Für Beamt*innen gibt es eine spezielle beamtenrechtliche Arbeitszeitverordnung (AZV), die je nach Status als Bundes- oder Landes- bzw. Kommunalbeamter unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vorgibt. Diese Regelungen sind keine gegenseitigen Vereinbarungen, sondern einseitige Vorgaben des Bundes (bei Bundesbeamten) bzw. des jeweiligen Bundeslandes (bei Landes- und Kommunalbeamten).
Wie viele Stunden dürfen Arbeitnehmende arbeiten?
Gemäß dem Arbeitszeitgesetz, auch als Arbeitszeitschutzgesetz bekannt, sind die wöchentlichen Arbeitszeiten für Arbeitnehmer*innen gesetzlich begrenzt, um ihre Gesundheit zu schützen. Die maximal erlaubte wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, und dies gilt für insgesamt 48 Wochen im Jahr. Dies berücksichtigt die gesetzlich vorgeschriebenen mindestens vier Wochen Urlaub für Arbeitnehmer*innen. Somit ergibt sich eine maximal zulässige Arbeitszeit von 2.304 Arbeitsstunden pro Jahr gemäß den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.
Die Arbeitszeiten werden bei mehreren Arbeitgebern zusammengerechnet, und ein Arbeitnehmer darf die Grenze von 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, auch wenn er einen zweiten Job hat. Falls ein zweiter Arbeitsvertrag dazu führt, dass die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird, wird der zweite Arbeitsvertrag als nichtig erklärt.
Für einen einzelnen Werktag legt das Gesetz fest, dass Arbeitnehmer*innen in der Regel nicht mehr als acht Stunden arbeiten dürfen, wobei Pausen nicht mitgezählt werden.
Beispiel: Wenn beispielsweise der Arbeitstag um 9 Uhr beginnt und um 17:30 Uhr endet, beträgt die effektive Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz acht Stunden, da eine 30-minütige Mittagspause abgezogen wird.
10-Stunden-Tag
In Ausnahmefällen gestattet das Arbeitszeitgesetz in Deutschland eine Verlängerung der Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden. Dies führt zu einer vorübergehend zulässigen maximalen Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche, unter Berücksichtigung von sechs Werktagen pro Woche, wobei der Samstag mitgezählt wird. Die Zehn-Stunden-Grenze darf jedoch nicht überschritten werden.
Wenn ein Arbeitnehmer länger als acht Stunden an einem Tag arbeitet, müssen in den folgenden Tagen entsprechend kürzere Arbeitszeiten eingehalten werden. Das Ergebnis ist, dass Mitarbeiter*innen innerhalb von vier Kalendermonaten oder innerhalb von 16 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten dürfen.
Achtung: Diese Höchstgrenzen gelten auch dann, wenn es in einem Unternehmen aufgrund von Engpässen, beispielsweise aufgrund von Krankheitsfällen oder unbesetzten Stellen, zu erhöhtem Arbeitsaufkommen kommt. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, selbst in solchen Ausnahmesituationen.
Und was zählt alles zur Arbeitszeit?
Die Arbeitszeit ist die Zeitspanne vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne Berücksichtigung von Pausen. Es ist jedoch wichtig zu klären, welche Tätigkeiten und Zeiten als Arbeitszeit gelten und dementsprechend vergütet werden. Hier sind einige relevante Aspekte:
1. Arbeitsweg: Der Weg vom Wohnort zur Arbeit zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit und wird daher in der Regel nicht vergütet. Dies gilt jedoch nicht für Fahrtzeiten von der Wohnung zum oder zu der ersten Kund*in und vom oder von der letzten Kund*in nach Hause, die als Arbeitszeit betrachtet und vergütet werden sollten.
2. Dienstreisen: Wenn der Arbeitnehmende während der Fahrt tatsächlich arbeitet, gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Wenn die Reisezeit der Erholung und Entspannung dient, wird sie in der Regel nicht als Arbeitszeit abgerechnet. Dabei spielt es eine Rolle, ob die Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt oder der oder die Arbeitnehmende selbst mit dem Auto anreist. Bei Dienstreisen ins Ausland müssen sowohl die Hin- als auch die Rückreise als Arbeitszeit vergütet werden.
3. Umkleiden: Das Umziehen zählt normalerweise nicht zur Arbeitszeit. Ausnahmen gelten, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeitskleidung vorschreibt und das Umziehen im Betrieb erfolgen muss. In solchen Fällen kann die Zeit fürs Umziehen vergütet werden, insbesondere wenn dies vertraglich festgelegt ist.
4. Arzttermine: Die Zeit, die bei Arztterminen verbracht wird, gilt nicht als Arbeitszeit. Arbeitnehmende haben jedoch Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Dauer des Arztaufenthaltes, wenn sich der Arzttermin nicht in die Freizeit legen lässt.
Wichtig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen müssen die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag sowie geltende Gesetze und Urteile berücksichtigen, um sicherzustellen, dass die Arbeitszeiten korrekt erfasst und vergütet werden.
Welche Ruhezeiten müssen eingehalten werden?
Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) garantieren allen Arbeitnehmer*innen, einschließlich jener im Schichtdienst, das Recht auf eine angemessene Ruhezeit. Gemäß § 5 Abs. 1 ArbZG müssen Personen, die nach der Arbeit am Abend nach Hause gehen, mindestens elf Stunden Ruhezeit erhalten, bevor sie am nächsten Morgen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen. Dieser Grundsatz erstreckt sich auch auf Schichtarbeiter*innen, die ebenfalls einen Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden haben. Doppelschichten sind dabei untersagt und stehen im Widerspruch zum Arbeitszeitgesetz.
In speziellen Einrichtungen wie Krankenhäusern kann die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitsschichten auf zehn Stunden verkürzt werden. Wichtig ist zu beachten, dass Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst nicht als Ruhezeit gelten, während Rufbereitschaft als solche betrachtet wird. Diese differenzierten Regelungen dienen dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer*innen, indem ausreichende Erholungszeiten gewährleistet werden, insbesondere in Berufen mit besonderen Anforderungen wie dem Schichtdienst oder in Krankenhäusern.
Gibt es verpflichtende Pausen?
Gemäß den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) ist die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen, um sicherzustellen, dass Arbeitnehmer angemessene Erholungszeiten während ihrer Arbeitszeit erhalten.
- Bei einer Arbeitszeit von weniger als sechs Stunden sind keine Pausen vorgeschrieben.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden sind Ruhepausen von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Ruhepause von 45 Minuten einzuhalten.
Diese Ruhepausen können nach den Regeln des Gesetzes in Zeitabschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden, um den Bedürfnissen der Arbeitnehmenden gerecht zu werden. Es ist zudem gesetzlich festgelegt, dass Arbeitnehmende nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne eine Pause beschäftigt werden dürfen. Diese Pausenregelungen dienen dem Schutz der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer*innen, indem sie ausreichende Erholungszeiten während den Arbeitstagen gewährleisten. Die Pausen ermöglichen den Beschäftigten, sich zu regenerieren und ihre Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Arbeit an Sonn- und Feiertagen
Gemäß Paragraf 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer*innen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. In mehrschichtigen Betrieben kann die Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, sofern der Betrieb für die darauffolgenden 24 Stunden ruht. Für Kraftfahrer*innen kann der Beginn der 24-stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Bereiche, wie Not- und Rettungsdienste, Krankenhäuser, Gaststätten und andere, die in Paragraf 10 Arbeitszeitgesetz aufgeführt sind. Arbeitnehmer*innen, die an einem Sonntag arbeiten, haben Anspruch auf einen Ersatzruhetag. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen für alle Arbeitnehmer*innen beschäftigungsfrei sein, wobei Ausnahmen für spezielle Branchen gelten.
Good to know: Die Höchstarbeitszeitgrenzen und Ausgleichszeiträume müssen eingehalten werden. In vollkontinuierlichen Schichtbetrieben kann die Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ausgedehnt werden, wenn dadurch zusätzliche freie Schichten an Sonn- und Feiertagen erreicht werden (Paragraf 12 Satz 1 Nr. 4).
Nacht- und Schichtarbeit
Nachtarbeit bezieht sich typischerweise auf Tätigkeiten zwischen 23 und 6 Uhr, die mehr als zwei Stunden dauern. Die gesetzlich vorgesehene maximale Arbeitszeit für Nachtarbeit an Werktagen beträgt in der Regel acht Stunden. Diese Zeit kann jedoch auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn der Ausgleich innerhalb von vier Wochen erfolgt. Mitarbeiter:innen, die Nachtarbeit leisten, unterliegen regelmäßigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen. Zudem haben Nachtarbeiter:innen das gleiche Recht auf Weiterbildung wie ihre tagsüber arbeitenden Kolleg:innen. Diese Bestimmungen sollen sicherstellen, dass Nachtarbeitnehmer:innen angemessen geschützt werden und ihre Gesundheit sowie berufliche Entwicklung unterstützt wird.
Arbeitszeitgesetz: Tipps für HR
Für HR-Abteilungen, die das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) umsetzen und sicherstellen möchten, dass die Arbeitszeitregelungen eingehalten werden, gibt es mehrere Tipps:
1. Aktualisierte Gesetzeskenntnisse: Halten Sie sich über aktuelle Gesetzesänderungen auf dem Laufenden.
2. Schulungen für Mitarbeitende: Sensibilisieren Sie Mitarbeitende und Führungskräfte für Arbeitszeitvorschriften.
3. Transparente Kommunikation: Klare Kommunikation der Arbeitszeitrichtlinien an alle Mitarbeitenden.
4. Dokumentation: Führen Sie eine genaue Dokumentation der Arbeitszeiten in Form von Arbeitszeiterfassung.
5. Gesundheitsmanagement: Implementieren Sie Maßnahmen zur Unterstützung von Mitarbeitenden, insbesondere bei Nacht- und Schichtarbeit.
6. Regelmäßige Überprüfungen: Führen Sie interne Audits durch, um die korrekte Umsetzung der Arbeitszeitrichtlinien sicherzustellen.
7. Flexible Arbeitszeitmodelle: Erwägen Sie flexible Arbeitszeitmodelle, die den Bedürfnissen der Mitarbeitenden entsprechen.
Zusammenfassend können all diese Punkte nur dann umgesetzt werden, wenn die Personalabteilung einen genauen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden besitzt. Das geht zweifelsfrei am besten mit einer digitalen Lösung wie der von Factorial, mit der Ihre Mitarbeitenden von überall aus per App, QR-Code oder Desktop ein- und ausstempeln können und Sie so als Arbeitgeber alle Arbeitszeiten immer korrekt abgebildet im Blick behalten können.
Die wichtigsten Fragen zum Arbeitszeitgesetz
Wie viele Stunden am Tag darf man maximal arbeiten?
In der Regel dürfen Arbeitnehmer*innen nicht länger als acht Stunden arbeiten, wobei Pausen ausgenommen werden. In Ausnahmefällen gestattet das deutsche Arbeitszeitgesetz jedoch auch eine Verlängerung auf bis zu 10 Stunden pro Tag. Hierbei gilt allerdings: Durchschnittlich dürfen Mitarbeiter*innen innerhalb von vier Kalendermonaten (bzw. innerhalb von 16 Wochen) nicht mehr als acht Stunden täglich arbeiten.
Welche Pausenzeiten bei welchen Arbeitszeiten?
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden müssen Ruhepausen mindestens 30 Minuten dauern. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit ist eine Ruhepause von zumindest 45 Minuten einzuhalten.
Wird die Fahrzeit als Arbeitszeit gerechnet?
Wenn der Arbeitgeber anordnet, dass während der Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel Arbeit zu verrichten ist, so gilt diese Zeit als Arbeitszeit. Sollte der Arbeitnehmer jedoch freiwillig in einem öffentlichen Verkehrsmittel arbeiten, ohne dass eine direkte Anweisung des Arbeitgebers vorliegt, gilt diese Zeit nicht als Arbeitszeit.