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Manteltarifvertrag: Inhalte, Laufzeiten und Fristen

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5 Minuten Lesezeit
Manteltarifvertrag

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Manteltarifvertrag und einem regulären Tarifvertrag? Was hat es mit dem Günstigkeitsprinzip auf sich und was besagt eigentlich die Bezugsklausel? 

In diesem Artikel fassen wir die wichtigsten Punkte zu Inhalten, Bindung und Dauer von Manteltarifverträgen zusammen. 

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Arbeitsrecht: Was ist ein Manteltarifvertrag?

Manteltarifverträge (MTV) gelten im Arbeitsrecht im Gegensatz zu regulären Tarifverträgen für einen längeren Zeitraum. Sie werden zwischen den Mitgliedern einer Gewerkschaft auf der einen Seite und den Arbeitgebern bzw. Arbeitgebervertretern auf der anderen Seite geschlossen.

Wichtig ist, dass die Tarifautonomie gilt, also die Verträge nicht durch bestimmte Einschränkungen durch den Staat beeinflusst werden können. Mittlerweile gibt es in bestimmten Branchen und im öffentlichen Dienst diese Art von Richtlinien. 

Geregelt werden können Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und und und.

Meistens laufen diese spezielleren Tarifverträge, bis einer der Vertragsparteien den Vertrag kündigt. Danach muss dann ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Sie können also teilweise sehr lange oder sogar unbefristet gültig sein. 

Die bekanntesten Verträge sind u.a.:

  • Der Manteltarifvertrag MFA 2022 wurde zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe geschlossen. 
  • Der Manteltarifvertrag iGZ: Der iGZ Manteltarifvertrag wurde zwischen dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. und dem Deutschen Gewerkschaftsbund abgeschlossen.
  • Für Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie gilt der Manteltarifvertrag IG Metall in Baden-Württemberg.
  • Der Manteltarifvertrag Versicherung wurde zwischen dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) e.V. und ver.di abgeschlossen.
  • Der Bundesangestelltentarif (BAT) wurde durch den Manteltarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) ersetzt.

Inhalte des Manteltarifvertrages

Welche Inhalte haben Manteltarifverträge genau und was ist der Unterschied zwischen diesen und Lohn- und Tarifverträgen? 

Diese Verträge haben eher allgemeinere Inhalte, die sich auf Arbeitsverhältnisse beziehen.

So beispielsweise: 

  • Der Arbeitsort.
  • Fragen zur Einstellung eines Mitarbeitenden wie die Dauer der Probezeit o.ä.
  • Urlaub, Urlaubslänge und Sonderurlaub bei Hochzeit, Geburt eines Kindes …
  • Krankmeldungen und Umgang mit Krankheiten (Lohnfortzahlungen sind dann meist im Rahmenvertrag geregelt).
  • Richtlinien der Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten.
  • Weiterbildungsmöglichkeiten im Unternehmen.
  • Regelungen hinsichtlich Mehr-, Nacht- und Schichtarbeit.
  • Überstunden und Regelungen zur Dokumentation und Vergütung.
  • Datenschutzrichtlinien.
  • Fragen zur Arbeitssicherheit.
  • Zusatzleistungen wie die betriebliche Altersvorsorge.
  • Datenschutz Maßnahmen.

Übrigens darf der Urlaub nur zum Vorteil der Arbeitnehmer*innen vom Arbeitsvertrag abweichen. Oft ist festgelegt, dass je länger Mitarbeitende im Unternehmen tätig sind, diese auch einen höheren Urlaubsanspruch haben. 

Achtung: Nicht vorhanden sind Inhalte zu Lohn und Gehalt sowie Tarifstufen. Diese werden in Lohn- und Gehaltstarifverträgen genauer bestimmt. 

Vorteile des Manteltarifvertrages

Durch das sogenannte Günstigkeitsprinzip können Bestimmungen im Rahmen von Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgesetzt werden, die vom Manteltarifvertrag abweichen. Diese müssen allerdings günstigere Vorschriften für den Arbeitgeber aufweisen. 

Allgemein gelten immer die Bestimmungen, die für den Mitarbeitenden und das Arbeitsverhältnis positiver ausfallen. So auch, wenn eine Bestimmung im Anstellungsvertrag günstiger für den Arbeitnehmer ist, als die Bestimmung im Manteltarifvertrag: Dann gilt die Klausel des Arbeitsvertrages. 

Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern

Welche Pflichten kommen auf Arbeitgeber zu, wenn ein Manteltarifvertrag geschlossen wurde? Generell gilt, dass Arbeitgeber die Regelungen dieses Tarifvertrages einhalten müssen. 

Müssen Unternehmen mitteilen, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt? Betriebe müssen die Mitarbeitenden nicht bezüglich ihrer Rechte informieren, den Tarifvertrag allerdings im Unternehmen auslegen und so sichtbar machen.  Arbeitnehmer*innen können den Vertrag im Unternehmen oder ihrer Gewerkschaft einsehen.  

Arbeitnehmer*innen sollten sich auf jeden Fall mit den Regelungen im Manteltarifvertrag auseinandersetzen, da ihnen bei Nichtkenntnis ein Nachteil entstehen kann. So können beispielsweise unterschiedliche Kündigungsfristen oder Richtlinien bzgl. Urlaub im Manteltarifvertrag und im Anstellungsvertrag stehen. Auch Ausschlussfristen können bestehen.

Beispielsweise haben Mitarbeitende nur einige Monate Zeit, um den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass er gegen Urlaubsregelungen verstößt. Wenn sich der Mitarbeitende zu spät meldet, kann es sein, dass er seine Ansprüche nicht mehr geltend machen kann. Aber auch der Arbeitgeber muss sich an Ausschlussfristen halten, so kann ein Schadensersatz auch nur einige Monate eingefordert werden. 

Übrigens: Mitarbeitende können den Arbeitsvertrag zu Beginn ihrer Tätigkeit im Unternehmen auch einfach einmal mit dem Manteltarifvertrag abgleichen. 

Laufzeit, Fristen und Bindung von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer*innen sind an Manteltarifverträge gebunden, wenn beispielsweise durch den Arbeitsvertrag auf diesen verwiesen wird.

Wenn es keine offizielle Tarifbindung gibt, können Unternehmen durch eine sogenannte Bezugsklausel auf die Gültigkeit eines Manteltarifvertrages verweisen. Diese gilt während des Arbeitsverhältnisses und es gibt keine Möglichkeit sie zu einem späteren Zeitpunkt zurückzunehmen. 

Was passiert, wenn die Regelungen im Tarifvertrag von denen im Anstellungsvertrag abweichen? Wenn die Bedingungen im Tarifvertrag besser sind als im Arbeitsvertrag, gelten automatisch immer die Konditionen des Tarifvertrages. Dies wird auch als Tarifvorrang bezeichnet. 

Wenn sich Kandidat*innen bei Unternehmen bewerben, die Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, gelten die Richtlinien des mit der Gewerkschaft ausgehandelten Tarifvertrages meist pauschal für alle Arbeitnehmer*innen. Auch manche Einzelunternehmen haben diese mit Gewerkschaften ausgehandelt. Wenn die Bewerber*innen also als Mitarbeitende im Unternehmen anfangen, profitieren sie, unabhängig davon, ob sie in einer Gewerkschaft sind, vom Tarifvertrag des Betriebs. 

Für manche Branchen oder Regionen gelten allgemeinverbindliche Regelungen. Diese werden durch das Bundesarbeitsministerium bestimmt. Konkret wird dies in einem Ausschuss besprochen, in welchem Arbeitgebervertreter und Arbeitnehmervertreter vorhanden sind. 

D.h. alle betroffenen Unternehmen sind automatisch an den entsprechenden Vertrag gebunden. 

Beispiele hierfür sind: 

  • Das Baugewerbe
  • Gerüstbauer
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gartenbau etc. 

Wenn Sie einmal nachsehen wollen, welcher Manteltarif für Ihr Unternehmen oder Ihre Branche gilt, können Sie in die Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamt schauen. In dieser können Sie auch die Arbeitszeit, Sonderzahlungen oder Urlaubsdauer des jeweiligen Tarifvertrages einsehen.

Manteltarifvertrag Kündigungsfrist

Was gilt hinsichtlich der Kündigungsfrist von Arbeitnehmer*innen, welche in einem Betrieb mit Bindung an einen Manteltarifvertrag arbeiten? 

Generell gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: 

  • Sechs Monate im Betrieb: 2 Wochen zum Monatsende
  • 6 – 12 Monate: 1 Monat zum Monatsende
  • 1- 5 Jahre im Betrieb: 6 Wochen bis Ende des Quartals
  • Nach 5- 8 Jahren: 3 Monate zum Quartalsende
  • Bei 8- 10 Jahren: 4 Monate zum Quartalsende
  • Nach 10-12 Jahren: 5 Monate zum Quartalsende
  • Über 12 Jahre: 6 Monate zum Ende des Quartals 

Die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten nicht unbedingt, im Vertrag können kürzere oder auch längere Kündigungsfristen festgelegt werden.

Achtung: Für Arbeitnehmer dürfen allerdings keine längeren Fristen gelten als für das Unternehmen. 

Welche Auswirkungen hat die Kündigung des Tarifs auf den Anstellungsvertrag?

Wenn ein Tarifvertrag gekündigt wird, hat dies keine Auswirkungen auf den Anstellungsvertrag. In diesem Fall kommt es zur Nachwirkung des gekündigten Vertrages, der letzte Tarifvertrag ist damit noch für die Dauer des Arbeitsverhältnisses gültig.

Nur neu abgeschlossene Arbeitsverträge sind dann tariffrei. 

Sprachgewandt, neugierig und kreativ verfolgt unsere Autorin Marie-Louise Messerschmidt als SEO Content Writer die neuesten HR Trends. Als Teil des Content Marketing Teams arbeitet sie seit Mitte 2022 für Factorial HR. Nach ihrem Abschluss in Betriebswirtschaftslehre an der Georg-August-Universität Göttingen und Sprachwissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München befasst sie sich bereits seit 2017 mit Themen im Personalbereich. Ihr Fokus liegt dabei besonders auf rechtlichen und strategischen Themen. Zuletzt hat sie einen Gastbeitrag zum Thema Personalverwaltung im OMT Magazin veröffentlicht.

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