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Dokumentenmanagement

Ruhendes Arbeitsverhältnis: Beispiele und Handhabung

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Die Arbeit eine Zeit lang ruhen lassen, aber trotzdem ein aktives Arbeitsverhältnis haben? Das ist möglich, wenn es sich um ein ruhendes Arbeitsverhältnis handelt. Die zwei bekanntesten Beispiele dafür sind sicherlich die Elternzeit und das Sabbatical. Aber es gibt noch einige mehr. Welche das sind und wie ruhende Arbeitsverhältnisse generell gehandhabt werden, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  1. Bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis müssen Arbeitnehmende ihrer Pflicht zur Arbeitsleistung nicht mehr nachkommen, bleiben aber angestellt.
  2. Auf der Gegenseite müssen Arbeitgebende ihrer Pflicht zur Lohnzahlung nicht mehr nachkommen, sie kündigen die Arbeitnehmenden aber auch nicht.
  3. Einige Nebenpflichten, zum Beispiel zur Verschwiegenheit oder bei geltenden Wettbewerbsverboten, bleiben während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bestehen.

Was ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis?

Der relativ selbsterklärende Begriff könnte kaum treffender sein. Das Arbeitsverhältnis besteht im rechtlichen Sinne zwar weiter, die Pflichten zur Arbeitsleistung (bei Arbeitnehmenden) und Lohnzahlung (beim Unternehmen) entfallen aber. Dabei wird aber niemand gekündigt: Ruhend ist das Arbeitsverhältnis auch deshalb, weil eine spätere Rückkehr zur vorherigen, normalen Situation von beiden Parteien angedacht ist.

Wie kann ich mein Arbeitsverhältnis ruhend stellen?

Ruhendes Arbeitsverhältnis: Beispiele, in denen das gesetzlich vorgesehen ist:

  1. Bei Elternzeit gewährleistet der § 15 vom Elternzeitgesetz (BEEG) eine Ruhestellung. Es besteht außerdem ein Kündigungsschutz. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes.
  2. Bei Pflege: Nach dem § 2 vom Pflegezeitgesetz ist eine kurzzeitige Ruhestellung von bis zu zehn Arbeitstagen bei akut notwendiger Pflege von Angehörigen vorgesehen. Bei einer längerfristigen Pflege greift der § 3 vom Pflegezeitgesetz, der eine Ruhestellung für bis zu sechs Monate ermöglicht.
  3. Wird ein freiwilliger Wehrdienst angetreten, kann ein Arbeitsverhältnis für insgesamt bis zu 24 Monate ruhen.

In anderen Fällen wird eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden getroffen.

  1. Sonderurlaub: Gewährt der Arbeitgeber den Sonderurlaub, erhalten Arbeitnehmende für diesen Zeitraum keine Lohnzahlung. Das Arbeitsverhältnis ist effektiv ruhend.
  2. Sabbatical: Längere Auszeiten, wie beispielsweise ein Sabbatjahr, gehen ebenfalls mit einem ruhenden Arbeitsverhältnis einher. Während dieses Zeitraums erfolgt eine Freistellung ohne Vergütung.

Sonderfall: Ruhendes Arbeitsverhältnis bei Langzeiterkrankung

Zumindest indirekt ist eine vorliegende Langzeiterkrankung mit valider Krankschreibung ebenfalls ein ruhendes Arbeitsverhältnis. Nach sechs Wochen zahlt das Unternehmen keinen Lohn mehr, stattdessen gibt es dann Krankengeld. Da der Arbeitsvertrag währenddessen rechtlich bestehen bleibt, ruht das Arbeitsverhältnis effektiv. Die anteilige Lohnfortzahlung tragen dann aber später die Krankenkassen.

Zwischenfazit: Ist ein ruhendes Arbeitsverhältnis ein bestehendes?

Ja, definitiv. Das ist der große Unterschied zwischen einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkündigung. Niemand wird hier gekündigt, das Arbeitsverhältnis bleibt bestehen. Nur die zwei Hauptpflichten (Lohnzahlung und Erbringung der Arbeitsleistung) entfallen während dieses Zeitraums.

Welche Vorteile hat ein ruhendes Arbeitsverhältnis?

  • Der Arbeitsplatz (inklusive der Arbeitsplatzsicherheit) bleibt bestehen.
  • Unternehmen können durch die Freistellung Mitarbeitende entlasten, wenn diese beispielsweise kurzzeitig jemanden pflegen müssen.
  • Mitarbeitende mit ruhendem Arbeitsverhältnis dürfen weiterhin an Betriebsversammlungen teilnehmen.
  • Durch Sabbatjahre und Sonderurlaub können Unternehmen den Personalbedarf (und die Personalkosten) besser steuern, wenn temporär Arbeitsverhältnisse ruhend gelegt werden.
  • Geschätzte Arbeitskräfte lassen sich so besser binden. Außerdem verstärkt die freiwillige Ruhestellung typischerweise das Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

In Anbetracht der Vorteile sollte es nicht überraschen: Mehr als 10 % der deutschen Arbeitnehmenden haben bereits einmal ein ruhendes Arbeitsverhältnis gehabt – beispielsweise weil sie ein Sabbatjahr nutzten. 21 % der Befragten in derselben Xing-Studie denken außerdem darüber nach, das zukünftig zu nutzen. Aber: Nicht immer spielen Arbeitgebende bei den Plänen mit.

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Urlaubsanspruch und ruhendes Arbeitsverhältnis sowie Arbeitslosengeld

Bereits erworbene Urlaubsansprüche bleiben erhalten. Natürlich entstehen aber keine neuen Urlaubsansprüche, da ja auch keine Arbeitsleistung während der Stilllegung erbracht wird.

Arbeitslosengeld gibt es pauschal gar nicht. Aus einem einfachen Grund: Das Arbeitsverhältnis existiert ja noch. Die Arbeitnehmenden sind also nicht arbeitslos.

Ruhendes Arbeitsverhältnis: Erwerbsminderungsrente & Urlaubsanspruch

Auch hier gilt: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente entsteht kein neuer Urlaubsanspruch. Genauso wenig während der Elternzeit. Die noch vorhandenen, schon durch die Arbeitsleistung erworbenen Urlaubsansprüche, können später genutzt werden. Nachdem das Arbeitsverhältnis nicht mehr ruhend ist.

Kann ein ruhender Vertrag gekündigt werden?

Ein ruhendes Arbeitsverhältnis bringt keine besonderen Schutzmechanismen mit. Folglich kann auch ein ruhendes Arbeitsverhältnis gewöhnlich nach den Rahmenbedingungen des Kündigungsschutzgesetzes aufgekündigt werden. Ausnahmen davon bilden gesetzlich angeordnete Ruhezeiten, wie bei einer Pflege oder während der Elternzeit.

In allen Fällen obliegt es der Personalabteilung, geltende Verträge, Ruhestellungen und Sonderfälle wie die Elternzeit individuell zu prüfen. Praktisch, wenn Sie dafür nicht lange suchen müssen, sondern alles direkt im Blick haben. Wie das geht? Ganz klar: Mit Factorials digitalem Dokumentenmanagement und unseren übersichtlichen Personalakten.


Als Content Managerin bei Factorial verbindet Antonia Grübl fundiertes Know-how in HR-Kommunikation mit einem Gespür für aktuelle Entwicklungen in der Arbeitswelt. Sie übersetzt komplexe Zusammenhänge in Inhalte, die wirken – für HR-Teams, Führungskräfte und Entscheider*innen. Ihr Ziel: Orientierung geben, die Digitalisierung begleiten und New Work greifbar machen.