Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht. In ihm sind viele neue Vorhaben und Pläne festgelegt. Eines davon ist die Einführung der Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Im folgenden Artikel haben wir die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Thema „Überstunden steuerfrei ab 2025?“
Das Wichtigste in Kürze
- Im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung wurde ein Vorhaben festgelegt, nach dem Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei bleiben sollen.
- Es handelt sich bisher nur um ein Vorhaben. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt noch nicht vor.
- Das Gesetz soll nur für Vollzeitangestellte und nicht für Teilzeitbeschäftigte gelten.
- Koalitionsvertrag: Die neuen Regelungen zu Überstunden ab 2025
- Überstunden steuerfrei 2025 – Was heißt das?
- Besteuerung Überstunden – Was bisher gilt + Beispiel
- Steuerfreie Überstundenzuschläge – Beispiel + Berechnung
- Überstunden steuerfrei – ab wann gilt das neue Gesetz?
- Steuerfreie Überstunden – Kritik
- Tipp: Überstunden im Überblick mit dem Zeiterfassung-Tool von Factorial
Koalitionsvertrag: Die neuen Regelungen zu Überstunden ab 2025
Überstunden steuerfrei – neues Gesetz der Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD steht seit Kurzem fest. Friedrich Merz wurde zum deutschen Bundeskanzler gewählt. Mit diesem neuen Koalitionsvertrag treten auch einige neue Regelungen und geplante Änderungen in Kraft.
Eine davon ist, dass Überstunden künftig steuerfrei werden sollen. Hintergrund dieses Plans ist die Entlastung von Arbeitnehmenden, die regelmäßig über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten. Ziel ist es, Mehrarbeit finanziell attraktiver zu machen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Hinweis: Überstunden vs. Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?
Umgangssprachlich ist häufig von Überstunden die Rede, wenn Arbeitnehmende mehr arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Im Arbeitsrecht hingegen wird meistens der Begriff Mehrarbeit verwendet – und zwar dann, wenn die gesetzlich im Arbeitszeitgesetz festgelegte zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag überschritten wird (§ 3 ArbZG).
Überstunden im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen bedeuten einfach, dass mehr gearbeitet wird, als im individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist – unabhängig davon, ob die gesetzliche Höchstgrenze überschritten wird oder nicht.
Die Formulierung im Koalitionsvertrag bezieht sich jedoch eindeutig auf vertraglich überschreitende Arbeitszeit – also auf das, was umgangssprachlich als Überstunden bezeichnet wird. Konkret heißt es:
„Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.“
Auch wenn im Zitat von „Mehrarbeit“ die Rede ist, ist inhaltlich klar, dass hier Überstunden im umgangssprachlichen Sinne gemeint sind – also Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, nicht die gesetzlich definierte Mehrarbeit über 8 Stunden täglich hinaus.
Wie das Ganze von der Koalition gedacht ist, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Überstunden steuerfrei 2025 – Was heißt das?
Steuerfreier Zuschlag bei Überstunden
Auch wenn in den Medien häufiger zitiert wird, dass Überstunden steuerfrei werden sollen, muss man hier genau sein. Ganz klar bei dieser Regel ist, dass nicht die Überstunden an sich steuerfrei sind, sondern lediglich die Zuschläge, die für Überstunden gezahlt werden.
Zuschläge für Überstunden – Was ist das?
Viele Arbeitgebende zahlen ihren Beschäftigten bei Überstunden Zuschläge, um einen Anreiz zu schaffen oder einen Bonus zu bieten. Eine rechtlich verbindliche Pflicht seitens der Vorgesetzten besteht hierbei allerdings nicht. Auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt dies.
Deshalb sind Arbeitgebende gut beraten – und in der Praxis geschieht das auch häufig –, konkrete Regelungen zu Überstundenzuschlägen im Arbeitsvertrag festzuhalten, sofern nicht bereits anderweitige Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen bestehen.
Hinweis: Eine Auszahlung von Überstunden ist keine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitszeitgesetz sieht einen Freizeitausgleich vor. Nur durch die Zustimmung der Vorgesetzten und in Absprache oder durch vertragliche Regelungen kann es zu einer Auszahlung der geleisteten Mehrarbeitsstunden kommen.
Besteuerung Überstunden – Was bisher gilt + Beispiel
Bisher ist es so, dass Zuschläge auf Überstunden ganz normal versteuert werden. Mit dem neuen Gesetz, das im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, sollen diese Zuschläge künftig steuerfrei bleiben.
Arbeitnehmer X verdient 4.000 € brutto im Monat. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 160 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von rund 25 €. Auf seinen Lohn zahlt er etwa 35 % Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer). Sein Nettogehalt beträgt somit ca. 2.600 €.
In einem arbeitsintensiven Monat – zum Beispiel während des Weihnachtsgeschäfts – leistet Arbeitnehmer X insgesamt 10 Überstunden und arbeitet somit 170 Stunden. Im Tarifvertrag ist geregelt, dass Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern ausbezahlt werden. Außerdem sieht der Tarifvertrag einen Überstundenzuschlag von 20 % vor.
Die Berechnung für diesen Monat, bei der die Zuschläge ganz normal besteuert werden, sieht also folgendermaßen aus:
- Überstundenvergütung: 10 Std. × 25 € = 250 €
- Zuschlag (20 %): 10 Std. × 5 € = 50 €
- Gesamtbruttogehalt: 4.000 € + 250 € + 50 € = 4.300 €
- Netto (nach 35 % Abzügen): ca. 2.795 €
Steuerfreie Überstundenzuschläge – Beispiel + Berechnung
Nach der geplanten Regelung aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung würde die Rechnung künftig anders aussehen:
- Steuerpflichtiges Bruttogehalt: 4.000 € + 250 € = 4.250 €
- Abzüge (35 %): ca. 1.487,50 €
- Netto aus steuerpflichtigem Teil: ca. 2.762,50 €
- + steuerfreier Zuschlag: 50 €
- Neues Nettogehalt: 2.812,50 €
Es ergibt sich also ein effektiver Vorteil von 17,50 € netto.
Überstunden steuerfrei – ab wann gilt das neue Gesetz?
Bisher handelt es sich lediglich um eine geplante Maßnahme, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart wurde. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Es handelt sich hierbei um politisches Versprechen. Es muss zunächst das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen oder ggf. eine Sofortmaßnahme in Kraft gesetzt werden. Bis dieser Plan also umgesetzt wird, kann es noch etwas dauern.
Steuerfreie Überstunden – Kritik
Wie der Gesetzesentwurf genau aussehen wird, wird sich noch zeigen. Kritik gab es allerdings bereits für dieses Vorhaben, da die Steuerentlastungen nur für Vollzeitkräfte gelten sollen. Dies bedeutet, dass bei tariflichen Verträgen eine 34-Stunden-Woche und bei außertariflichen Verträgen eine 40-Stunden-Woche zugrunde gelegt werden.
Damit würden von dieser Regelung hauptsächlich Männer profitieren, da vor allem viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Der Anteil aller erwerbstätigen Frauen, die in Teilzeit arbeiten, liegt laut Statistischem Bundesamt bei 50 Prozent!
Tipp: Überstunden im Überblick mit dem Zeiterfassung-Tool von Factorial
Grundsätzlich ist es ratsam für Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu tracken – auch im Hinblick auf die neuen Urteile der EU zur Arbeitszeiterfassung. So wird sichergestellt, dass alles korrekt abläuft und Überstunden richtig erfasst werden. Mit dem Tool von Factorial können Unternehmen ihre Zeiterfassung effizient und rechtskonform gestalten – sowohl für den Desktop als auch über die mobile App. Die erfassten Zeiten können nahtlos in die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernommen und automatisiert weiterverarbeitet werden.