Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht. In ihm sind viele neue Vorhaben und Pläne festgelegt. Eines davon ist die Einführung der Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Im folgenden Artikel haben wir die wichtigsten Antworten auf Fragen zum Thema steuerfreie Überstundenzuschläge.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Koalitionsvertrag 2025 ist vorgesehen, Zuschläge für Mehrarbeit über die Vollzeitarbeit hinaus steuerfrei zu stellen.
- Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom September 2025 liegt vor und sieht eine Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge bis maximal 25 % des Grundlohns vor. Das Gesetzgebungsverfahren befindet sich derzeit in Vorbereitung.
- Das Gesetz soll nur für Vollzeitangestellte gelten. Für Teilzeit ist separat eine steuerlich begünstigte Aufstockungsprämie vorgesehen.
Koalitionsvertrag: Die neuen Regelungen zu Überstunden ab 2025
Überstunden steuerfrei – neues Gesetz der Bundesregierung?
Der Koalitionsvertrag 2025 (CDU/CSU & SPD) regelt u. a. steuerliche Anreize für Mehrarbeit. Bundeskanzler Friedrich Merz hat die Umsetzung in seiner Regierungserklärung priorisiert.
Hintergrund dieses Plans ist die Entlastung von Arbeitnehmenden, die regelmäßig über ihre reguläre Arbeitszeit hinaus arbeiten. Ziel ist es, Mehrarbeit finanziell attraktiver zu machen und gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Hinweis: Überstunden vs. Mehrarbeit: Was ist der Unterschied?
Umgangssprachlich ist häufig von Überstunden die Rede, wenn Arbeitnehmende mehr arbeiten, als im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Im Arbeitsrecht hingegen wird meistens der Begriff Mehrarbeit verwendet – und zwar dann, wenn die im Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) festgelegte zulässige Höchstarbeitszeit von acht Stunden werktäglich überschritten wird.
Überstunden im allgemeinen Sprachgebrauch hingegen bedeuten einfach, dass mehr gearbeitet wird, als im individuellen Arbeits- oder Tarifvertrag vorgesehen ist – unabhängig davon, ob die gesetzliche Höchstgrenze überschritten wird oder nicht.
Die Formulierung im Koalitionsvertrag bezieht sich jedoch eindeutig auf vertraglich überschreitende Arbeitszeit – also auf das, was umgangssprachlich als Überstunden bezeichnet wird. Konkret heißt es:
„Steuerliche Anreize für Mehrarbeit: Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Wir stellen umgehend Überstundenzuschläge steuerfrei, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen.“
Auch wenn im Zitat von „Mehrarbeit“ die Rede ist, ist inhaltlich klar, dass hier Überstunden im umgangssprachlichen Sinn gemeint sind – also Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, nicht jedoch die gesetzlich unzulässige Mehrarbeit über die Höchstarbeitszeitgrenzen hinaus.
Wie das Ganze von der Koalition gedacht ist, erklären wir in den folgenden Abschnitten.
Überstunden steuerfrei 2025 – Was heißt das?
Steuerfreier Zuschlag bei Überstunden
Auch wenn in den Medien häufiger zitiert wird, dass Überstunden steuerfrei werden sollen, muss man hier genau sein. Geplant ist die Steuerfreiheit nur für Überstundenzuschläge, begrenzt auf 25 % des Grundlohns je Überstunde. Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an – die Befreiung betrifft ausschließlich die Lohnsteuer.
Zuschläge für Überstunden – Was ist das?
Viele Arbeitgebende zahlen ihren Beschäftigten bei Überstunden Zuschläge, um einen Anreiz zu schaffen oder einen Bonus zu bieten. Eine rechtlich verbindliche Pflicht seitens der Vorgesetzten besteht hierbei allerdings nicht. Auch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigt dies.
Deshalb sind Arbeitgebende gut beraten – und in der Praxis geschieht das auch häufig –, konkrete Regelungen zu Überstundenzuschlägen im Arbeitsvertrag festzuhalten, sofern nicht bereits anderweitige Regelungen in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen bestehen.
Hinweis: Eine Auszahlung von Überstunden ist keine gesetzliche Pflicht. Das Arbeitszeitgesetz sieht einen Freizeitausgleich vor. Nur durch die Zustimmung der Vorgesetzten und in Absprache oder durch vertragliche Regelungen kann es zu einer Auszahlung der geleisteten Mehrarbeitsstunden kommen.
Besteuerung Überstunden – Was bisher gilt
Bisher ist es so, dass Zuschläge auf Überstunden ganz normal versteuert werden. Mit dem neuen Gesetz, das im Koalitionsvertrag vorgesehen ist, sollen diese Zuschläge künftig steuerfrei bleiben.
Aktuell sind Überstundenvergütungen steuer‑ und beitragspflichtig. Ausnahme sind Zuschläge für Sonn‑/Feiertags‑/Nachtarbeit: Diese sind nach § 3b EStG (innerhalb der Höchstsätze) schon heute steuerfrei.
Steuerfreie Überstundenzuschläge: Beispiel + Berechnung
Arbeitnehmer X verdient 4.000 € brutto im Monat. Bei einer monatlichen Arbeitszeit von etwa 160 Stunden entspricht das einem Stundenlohn von rund 25 €. Auf seinen Lohn zahlt er etwa 35 % Abgaben (Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer). Sein Nettogehalt beträgt somit ca. 2.600 €.
In einem arbeitsintensiven Monat – zum Beispiel während des Weihnachtsgeschäfts – leistet Arbeitnehmer X insgesamt 10 Überstunden und arbeitet somit 170 Stunden. Im Tarifvertrag ist geregelt, dass Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern ausbezahlt werden. Außerdem sieht der Tarifvertrag einen Überstundenzuschlag von 20 % vor.
Die Berechnung für diesen Monat bei bisheriger Regelung sieht folgendermaßen aus:
- Überstundenvergütung: 10 Std. × 25 € = 250 €
- Zuschlag (20 %): 10 Std. × 5 € = 50 €
- Gesamtbruttogehalt: 4.000 € + 250 € + 50 € = 4.300 €
- Netto (nach 35 % Abzügen): ca. 2.795 €
Nach der geplanten Regelung aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung würde die Rechnung künftig anders aussehen:
- Steuerpflichtiges Bruttogehalt: 4.000 € + 250 € = 4.250 €
- Abzüge (35 %): ca. 1.487,50 €
- Netto aus steuerpflichtigem Teil: ca. 2.762,50 €
- Zuschlag (50 €) bleibt steuerfrei, aber SV-pflichtig
 → SV-Abzüge (20 %) = 10 €
 → Netto vom Zuschlag: 40 €
- Neues Nettogehalt: 2.762,50 € + 40 € = 2.802,50 €
Es ergibt sich also ein effektiver Vorteil von 7,50 € netto.
Überstunden steuerfrei – ab wann gilt das neue Gesetz?
Bisher handelt es sich lediglich um eine geplante Maßnahme, die im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU/CSU vereinbart wurde. Ein konkreter Gesetzentwurf liegt derzeit noch nicht vor. Es handelt sich hierbei um politisches Versprechen. Es muss zunächst das reguläre Gesetzgebungsverfahren durchlaufen oder ggf. eine Sofortmaßnahme in Kraft gesetzt werden. Bis dieser Plan also umgesetzt wird, kann es noch etwas dauern.
Steuerfreie Überstunden – Kritik
Der Referentenentwurf liegt vor, aber weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren stehen noch aus. Mit einem Inkrafttreten ist realistisch ab 2026 zu rechnen.
Kritik gab es allerdings bereits für dieses Vorhaben, da die Steuerentlastungen nur für Vollzeitkräfte gelten sollen. Dies bedeutet, dass bei tariflichen Verträgen eine 34-Stunden-Woche und bei außertariflichen Verträgen eine 40-Stunden-Woche zugrunde gelegt werden.
Damit würden von dieser Regelung hauptsächlich Männer profitieren, da vor allem viele Frauen in Teilzeit arbeiten. Der Anteil aller erwerbstätigen Frauen, die in Teilzeit arbeiten, liegt laut Statistischem Bundesamt bei 50 Prozent!
Die Koalition reagiert darauf mit einer geplanten Teilzeitaufstockungsprämie.
Tipp: Überstunden im Blick mit einem Zeiterfassung-Tool
Grundsätzlich ist es ratsam für Unternehmen, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu tracken – auch im Hinblick auf die neuen Urteile der EU zur Arbeitszeiterfassung, denen zufolge Unternehmen verpflichtet sind, die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen.
Ganz einfach umsetzen können Sie diese Regel mit einer Software zur Arbeitszeiterfassung wie Factorial. So wird sichergestellt, dass alles rechtskonform abläuft und Überstunden richtig erfasst werden. Factorial ist sowohl als Desktop-Variante als auch über die mobile App verfügbar, was die Zeiterfassung besonders flexibel und intuitiv gestaltet. So sieht das ganze aus: ⬇️

Die erfassten Zeiten können nahtlos in die Lohn- und Gehaltsabrechnung übernommen und automatisiert weiterverarbeitet werden oder zum Beispiel auch Projekten zugeordnet werden. Probieren Sie jetzt kostenlos alle Funktionen von Factorial aus!
FAQ zum Thema steuerfreie Überstunden
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Sind ab 2025 alle Überstunden steuerfrei?
 Nein. Geplant ist die Steuerfreiheit nur für Überstundenzuschläge (bis max. 25 % des Grundlohns je Stunde). Der Überstunden‑Grundlohn bleibt steuer‑ und beitragspflichtig. Die Regelung tritt voraussichtlich im Frühjahr 2026 in Kraft.
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Gilt die Steuerfreiheit auch für Teilzeit?
 Die Regel bezieht sich nur auf Überstunden über der Vollzeit (34/40 Std.). Für Teilzeitbeschäftigte ist eine eigene Aufstockungsprämie vorgesehen, die gesondert steuerlich begünstigt werden soll.
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Fallen weiterhin Sozialabgaben auf Überstundenzuschläge an?
 Ja. Die geplante Begünstigung betrifft nur die Lohnsteuer. Beitragsfreiheit ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
 
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Was ist heute bereits steuerfrei?
 Zuschläge für Nacht‑, Sonn‑ und Feiertagsarbeit sind schon jetzt nach § 3b EStG innerhalb der Höchstsätze steuerfrei.
 
        
