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Arbeitnehmerüberlassung: Rechtliche Regelungen, Vor- und Nachteile, Ablauf

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11 Minuten Lesezeit
Dank Arbeitnehmerüberlassung wird ein Mitarbeiter vorübergehend eingestellt.

Die Arbeitnehmerüberlassung, auch Zeitarbeit genannt, ist in der Arbeitswelt eine beliebte Praxis, um insbesondere bei Auftragsspitzen oder Personalengpässen schnell und unkompliziert an Personal zu gelangen. Die Arbeitnehmerüberlassung ist gesetzlich genau geregelt. Nicht nur als Verleiher, sondern auch als Entleiher sollten Sie alle wichtigen Regelungen kennen. Und wenn Sie sich gerade fragen, ob es für Sie sinnvoll ist, Zeitarbeiter*innen einzustellen, welche Vor- und Nachteile das für Sie hat, haben wir im folgenden Artikel alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

Key Facts

  1. Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man das temporäre Entleihen von Arbeitnehmer*innen, meistens Zeitarbeiter*innen genannt, an einen Dritten.
  2. In Deutschland sind aktuell etwas mehr als 800.000 Dauer-Zeitarbeiter*innen beschäftigt.
  3. Zeitarbeiter*innen müssen nach neun Monaten im Verleihbetrieb das gleiche Gehalt wie Stammmitarbeiter*innen in ähnlichen Positionen erhalten.

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Was versteht man unter Arbeitnehmerüberlassung?

Arbeitnehmerüberlassung wird häufig auch als Zeitarbeit oder Leiharbeit bezeichnet. Darunter versteht man eine Arbeitsform, bei der Arbeitnehmer*innen von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) für eine bestimmte Zeit an einen Dritten (Entleiher) „überlassen“, also gegen Entgelt an diesen Dritten „ausgeliehen“ werden. Das Arbeitsmodell Zeitarbeit ist also über ein Dreiecksverhältnis organisiert.

Mittlerweile wird in diesem Zusammenhang auch immer häufiger der Begriff Personalleasing verwendet.

Angestellt ist ein*e Arbeitnehmer*in also nur bei der Zeitarbeitsfirma, er*sie ist hier aber eben nur zum Zwecke des „Verleihens“ angestellt.

Auch das Weisungsrecht bleibt beim Entleiher. Mehr zum Weisungs- oder Direktionsrecht erfahren Sie auch in unserem Artikel zum Thema Direktionsrecht auf unserem Blog.

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Studie Zeitarbeiter*innen

Laut Statista waren im Jahr 2021 knapp eine Million Zeitarbeiter*innen beschäftigt, nämlich 830.000. Damit liegt Deutschland im weltweiten Ranking auf Platz drei, wobei die Zahlen in den letzten Jahren etwas zurückgegangen, zuletzt aber wieder leicht angestiegen sind, Spitzenreiter ist China. Hier sind rund 21 Millionen Menschen als Zeitarbeiter*innen tätig.

Ohne Personalleasing bleiben Arbeitsplätze wie dieser leer.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Alle diese Begriffe bedeuten grundsätzlich das Gleiche und beschreiben das oben beschriebene „Dreiecksverhältnis“. Die Begriffe unterscheiden sich jedoch in ihrer Wirkung und den damit verbundenen Wertvorstellungen. So wird „Leiharbeit“ häufig von Kritiker*innen dieses Arbeitsmodells und der Zeitarbeitsbranche verwendet, während „Zeitarbeit“ ein neutraler Begriff ist, den auch die Arbeitnehmerüberlassungsformen selbst verwenden, die sich dann häufig selbst als Zeitarbeitsfirmen bezeichnen. Arbeitnehmerüberlassung ist dagegen der offizielle Begriff, wie er im Gesetz steht.

Sind Personalvermittler oder -dienstleister dasselbe wie Zeitarbeitsfirmen?

Nein. Im Gegensatz zu Zeitarbeitsfirmen sind Personalvermittlungsfirmen keine Unternehmen, die Verträge mit den Arbeitnehmer*innen abschließen. Sie suchen in der Regel im Auftrag von Unternehmen nach Personal und wickeln den Bewerbungsprozess ab. Angestellt werden die Arbeitnehmer*innen im Unternehmen selbst.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Typen der Arbeitnehmerüberlassung

Die Arbeitnehmerüberlassung kann auf verschiedene Weisen organisiert werden. In der typischen Leiharbeit gibt es

entweder

  1. eine ZeitarbeitsfirmaZeitarbeitsfirmen, auch Personaldienstleister genannt, sind spezialisierte Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen ausschließlich zum Zweck der Überlassung an andere Unternehmen einstellen. Die Mitarbeiter*innen der Zeitarbeitsfirma arbeiten also nur für Drittfirmen.

oder

  1. Kooperationen zwischen UnternehmenUnternehmen können untereinander Arbeitnehmerüberlassungsverträge abschließen. Diese werden häufig abgeschlossen, um auf einen vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskräften zu reagieren und diesen auszugleichen.

Ablauf und Voraussetzungen Arbeitnehmerüberlassung

  1. Beantragung: Der Entleiher beantragt bei der Bundesagentur für Arbeit eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung. Diese kostet 377,00 Euro. Auf der Website der Agentur für Arbeit erfahren Sie, welche Dokumente dafür benötigt werden.
  2. Anfrage: Die Drittfirma kontaktiert eine Zeitarbeitsfirma und bespricht, wie viele Zeitarbeiter*innen mit welchen Qualifikationen sie für welchen Zeitraum benötigt. Achtung! In der Zeitarbeitsbranche gibt es große Qualifikationsunterschiede. Vergewissern Sie sich im Vorfeld, dass Sie mit einer seriösen Agentur zusammenarbeiten.
  3. Arbeitsverträge und Arbeitsverhältnisse: Der Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer*innen wird nicht mit dem Drittbetrieb geschlossen. Der*die Zeitarbeiter*in ist nur über die Zeitarbeitsfirma angestellt. Das bedeutet auch, dass Rechte und Pflichten, wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Anzahl an Urlaubstage sich für beide Seiten aus diesem Arbeitsverhältnis ergeben.
  4. Gebühren: Die Drittfirmen zahlen an den Entleihbetrieb einen festen Verrechnungssatz.
  5. Gehalt – Wer zahlt bei einer Arbeitnehmerüberlassung? Die Bezahlung für Zeitarbeiter*innen erfolgt immer durch den Entleihbetrieb, nie durch den Verleihbetrieb.
  6. Mögliche Übernahme durch den Drittbetrieb: Es ist möglich, dass der Verleihbetrieb eine*n Zeitarbeiter*in übernimmt. Voraussetzung dafür ist, dass die Höchstüberlassungsdauer abgelaufen ist oder der Vertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen vom Arbeitnehmer gekündigt wurde.

Rechtlicher Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Der rechtliche Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung ist im Arbeitsrecht im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG, festgehalten.

Grundsätzlich gelten folgendes bei der Arbeitnehmerüberlassung folgende Regelungen:

Erlaubnis der Agentur für Arbeit: Arbeitgeber oder Firmen, die Arbeiter*innen verleihen möchten, brauchen dafür eine Genehmigung von der Bundesagentur für Arbeit. Den Antrag dafür finden Sie online auf der Website der Agentur für Arbeit.

Für Zeitarbeiter*innen gilt eine Höchstüberlassungsdauer: Zeitarbeiter*innen dürfen nur noch maximal 18 Monate im selben Unternehmen (Entleihbetrieb) eingesetzt werden. Das gilt seit 2017. Das gilt auch, wenn ein*e Zeitarbeiter*in mit Unterbrechungen im selben Betrieb eingesetzt wird, wenn die Unterbrechung nicht länger als drei Monate dauert.

Ausnahmen: Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können jedoch eine abweichende Höchstdauer vorsehen. Unter bestimmten Umständen kann die Höchstdauer von 18 Monaten überschritten werden. Es gelten die Tarifverträge der Entleiherbranche, nicht die der Zeitarbeitsfirma.

Wichtig: Die rechtswidrige Überschreitung der Überlassungshöchstdauer kann für den Entleiher empfindliche Bußgelder bis hin zum Entzug der Überlassungserlaubnis zur Folge haben.

Für Leiharbeiter*innen gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz (Equal Pay): Der Verleiher muss den Leiharbeitnehmer*innen die gleichen Arbeitsbedingungen, d. h. vor allem den gleichen Lohn, anbieten wie den fest angestellten Arbeitnehmer*innen des Drittbetriebs, die eine ähnliche Tätigkeit ausüben oder sich in einer ähnlichen Position befinden. Dieser Equal Pay ist spätestens nach neun Monaten im Drittbetrieb verpflichtend.

Werkverträge vs. Zeitverträge: In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, in denen Unternehmen faktisch Zeitarbeiter*innen beschäftigten, diese aber nicht als solche deklarierten. Daher unterscheidet das AÜG ganz genau zwischen Werk- und Zeitverträgen. Es ist klar definiert, dass Leiharbeit vorliegt, wenn konkrete Personen überlassen werden, während Werkverträge die Erbringung einer bestimmten Arbeitsleistung unabhängig von der Person, die diese Leistung erbringt, zum Gegenstand haben.

Vor- und Nachteile Arbeitnehmerüberlassung

Das Thema Arbeitnehmerüberlassung sorgt nicht selten für viel Gesprächsstoff in den Medien und wird häufig kritisiert. Dabei gehen die Meinungen weit auseinander.

Klar ist, dass Zeitarbeit natürlich vor allem für die Arbeitgeber und nicht so sehr für die Arbeitnehmer*innen Vorteile mit sich bringt.

Vorteil für Arbeitgeber – Welche Vorteile hat das Personalleasing?

  • Flexibilität: Durch Arbeitnehmerüberlassung können Arbeitgeber schnell und unkompliziert auf Auftragsspitzen, personelle Engpässe oder wirtschaftliche Flauten reagieren.
  • Niedrige Kosten: Leiharbeiter*innen sind meistens günstiger als eigene Festangestellte. Für Arbeitgeber, die auf Leiharbeiter*innen zurückgreifen, sind die Kosten also deutlich niedriger. Das liegt daran, dass Personalkosten vom Verleiher getragen werden.
  • Geringer Aufwand: Arbeitgeber müssen keine aufwendigen Recruitingprozess oder Interviews durchführen.
  • Entlastung der Personalabteilung: Durch die Auslagerung der Personalbeschaffung und -verwaltung an einen externen Personaldienstleister wird die eigene Personalabteilung entlastet. Dies betrifft sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand.

Nachteil für Arbeitgeber

  • Risiko der Subsidärhaftung: Muss ein von einem Unternehmen beauftragter Verleiher Insolvenz anmelden, haftet der Entleiher für die Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Sozialgesetzbuch IV), für die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (§ 150 Sozialgesetzbuch VII)und für die Lohnsteuer (§ 42d Einkommensteuergesetz).
  • Geringe Bindung: Gleichzeitig ist zu beachten, dass Leiharbeiter*innen naturgemäß keine oder zumindest nicht die gleiche Bindung zum Unternehmen aufbauen wie die Stammbelegschaft, was sich negativ auf Produktivität und Arbeitsmoral auswirkt.In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Protesten. So protestieren Leiharbeiter*innen, teilweise auch gemeinsam mit der Stammbelegschaft, nicht selten für gleiche Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus kann die Beschäftigung von Leiharbeiter*innen die Belegschaft spalten und so zu Konflikten und Unmut unter den Beschäftigten führen.
  • Schlechte Qualität der Zeitarbeitsfirma: Auf dem Arbeitsmarkt tummeln sich unzählige Zeitarbeitsfirmen. Nicht selten sind diese nicht besonders kompetent oder bieten ihren Angestellten Dumpinglöhne an.
  • Befristete Erlaubnis der Zeitarbeitsfirmen für die Leiharbeiter*innen: Die Zeitarbeitsfirmen haben eine befristete Erlaubnis für die Leiharbeiter*innen, das bedeutet, dass sie nach § 1 Abs. 1b AÜG Leiharbeiter*innen für maximal 18 Monate an eine Drittfirma überlassen dürfen.

Vorteile der Arbeitnehmerüberlassung für die Arbeitnehmer*innen

  • Flexibilität: Für einige Arbeitnehmer*innen funktioniert das Prinzip, dass sie immer wieder temporär an neuen Standorten eingesetzt werden. Auch die Wochenstunden können flexibel sein, was einige Leiharbeiter*innen positiv bewerten.
  • Leichterer Einstieg/Quereinsteig: Leichterer Einstieg/Quereinstieg: Gerade für Arbeitnehmer*innen mit wenig Erfahrung oder dem Wunsch, sich in einer neuen Branche umschauen zu können, kann Leiharbeit hier helfen, den Einstieg zu erleichtern und einen ersten Einblick in die Branche zu erhalten.Auch für Berufsrückkehrer kann Zeitarbeit ein guter erster Einstieg sein.

Nachteile für Arbeitnehmer*innen

  • teilweise geringer Lohn als bei einer Festanstellung
  • wechselnde Arbeitsstellen: Die häufig wechselnden Einsatzorte erfordern von den Leiharbeiter*innen ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit, Lernbereitschaft und sozialer Kompetenz, da sie sich jedes Mal in ein neues Umfeld integrieren müssen.
  • Unsicheres Arbeitsverhältnis: Leiharbeiter*innen haben keine Festanstellung. Spätestens nach 18 Monaten bei derselben Drittfirma dürfen Leiharbeiter*innen nicht mehr als Leiharbeiter*innen bei dieser Firma arbeiten. Hier kann es zu Lücken kommen, in denen die Zeitarbeitsfirma keine Einsätze für die Leiharbeiter*innen hat.

Fazit

Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um ein flexibles Arbeitsmodell, das sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen verbunden ist. Sie ermöglicht Unternehmen eine schnelle und flexible Reaktion auf Veränderungen in der Nachfrage, kann aber auch zu einer Verringerung der Arbeitsplatzsicherheit und möglicherweise zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitnehmer*innen führen. Daher ist es wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Arbeitnehmerüberlassung sowohl den Arbeitgebern als auch von den Arbeitnehmer*innen bekannt sind und von ihnen eingehalten werden.

Flexible Arbeitsmodelle bedürfen im Speziellen eines gut durchdachten und organisierten Personalmanagement. Dabei kann Sie eine HR-Software wie Factorial unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen und Antworten zu Zeitarbeit im Überblick

Was ist bei der Arbeitnehmerüberlassung zu beachten?

Bei der Überlassung von Arbeitskräften ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen und diese auch zu beachten. Dazu gehört unter anderem, dass der Verleiher eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung benötigt und dass es eine gesetzlich festgelegte Höchstdauer für die Überlassung von Arbeitskräften gibt. Außerdem gilt das Equal-Pay-Prinzip. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft des Entleihers erhalten müssen.

Wie funktioniert die Arbeitnehmerüberlassung?

Bei der Arbeitnehmerüberlassung werden Arbeitnehmer*innen von einem Verleiher an einen Entleiher zur Verfügung gestellt. Der Arbeitsvertrag wird in diesem Fall zwischen dem Verleiher und dem Arbeitnehmer geschlossen, der Verleiher ist also der Arbeitgeber. Der Entleiher nimmt die Arbeitskraft des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum in Anspruch und entlässt ihn. Nach Ablauf dieses Zeitraums kehrt der Arbeitnehmer in der Regel wieder in das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher zurück.

Wann spricht man von Arbeitnehmerüberlassung?

Die Überlassung eines Arbeitnehmers von einem Arbeitgeber, dem Verleiher, an einen anderen Arbeitgeber, den Entleiher, wird als Arbeitnehmerüberlassung bezeichnet. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer weiterhin beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch für den Entleiher.

Wer zahlt das Gehalt bei Arbeitnehmerüberlassung?

Der Verleiher ist der Arbeitgeber des Arbeitnehmers und somit für die Zahlung des Arbeitsentgelts verantwortlich. Der Verleiher ist der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und ist daher für die Zahlung des Lohnes verantwortlich.

Wann macht Personalleasing Sinn?

Personalleasing ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein Unternehmen kurzfristig zusätzliches Personal benötigt, beispielsweise zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder um auf saisonale Schwankungen zu reagieren. Durch den Einsatz von Personalleasing ist das Unternehmen in der Lage, schnell und flexibel auf Veränderungen der Nachfrage zu reagieren.

Wie viel Gehalt verdient man bei Zeitarbeit?

Die Entlohnung in der Leiharbeit kann variieren und ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. der Branche, der Qualifikation des Leiharbeitnehmers und dem anwendbaren Tarifabkommen. Grundsätzlich gilt jedoch das Equal-Pay-Prinzip. Das bedeutet, dass Leiharbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten müssen wie die Stammbelegschaft des Entleihers.

Ist Zeitarbeit gut oder schlecht für mich?

Die Frage, ob Zeitarbeit für einen Arbeitnehmer gut oder schlecht ist, hängt von den Bedürfnissen und den Umständen des einzelnen Arbeitnehmers ab. Die Zeitarbeit bietet Flexibilität und die Möglichkeit, in verschiedenen Unternehmen und Branchen Erfahrungen zu sammeln. Sie kann aber auch mit geringerer Arbeitsplatzsicherheit und möglicherweise schlechteren Arbeitsbedingungen verbunden sein.

Wann ist man Leiharbeiter?

Ein Arbeitnehmer ist ein Leiharbeitnehmer, wenn er von einem Arbeitgeber, dem Verleiher, an einen anderen Arbeitgeber, den Entleiher, zur Verfügung gestellt wird. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer weiterhin beim Verleiher angestellt, arbeitet jedoch für den Entleiher.

Was ist der Unterschied zwischen Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung?

Bei den Begriffen Zeitarbeit, Leiharbeit und Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um unterschiedliche Bezeichnungen für ein und dasselbe Phänomen. Bei allen drei Modellen handelt es sich um die Überlassung von Arbeitnehmern von einem Arbeitgeber, dem Verleiher, an einen anderen Arbeitgeber, den Entleiher. In diesem Fall bleibt der Arbeitnehmer weiterhin beim Verleiher angestellt, arbeitet aber für den Entleiher.

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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