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Fristlose Kündigung: Das muss beachtet werden

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8 Minuten Lesezeit

Es kommt vor, dass im Arbeitsleben nicht alles immer reibungslos verläuft. Manchmal gibt es Situationen, die das Arbeitsverhältnis so stark belasten, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich wird. In solchen Fällen kann eine fristlose Kündigung erforderlich sein. Im Folgenden erfahren Sie, was eine fristlose Kündigung ist und welche Regeln dabei zu beachten sind.

Key Facts

  1. Eine fristlose Kündigung bedarf eines wichtigen Grundes, der ein sofortiges Beenden des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt, wie z.B. schwerwiegende Vertragsverletzungen.
  2. Die fristlose Kündigung muss unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden, dabei gelten oft gesetzlich festgelegte Ausschlussfristen.
  3. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der wichtige Grund muss konkret benannt werden, damit die Kündigung rechtlich nachvollziehbar ist.

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Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist eine sofortige Beendigung eines Arbeits- oder Dienstvertrages, bei der die Einhaltung der ansonsten üblichen Kündigungsfristen nicht erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Arbeits- oder Vertragsverhältnis unmittelbar beendet wird, ohne dass eine Ankündigung oder ein Auslaufen über die sonst geltende Kündigungsfrist abgewartet wird.

In Deutschland und Österreich, sowie in anderen Rechtssystemen, ist die fristlose Kündigung an strenge gesetzliche Vorgaben geknüpft. Sie ist in der Regel nur dann zulässig, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Solche Gründe liegen dann vor, wenn Tatsachen vorhanden sind, auf Grund derer dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

Betroffene Arbeitnehmer*innen haben oft die Möglichkeit, gegen eine fristlose Kündigung rechtlich vorzugehen und Kündigungsschutzklage zu erheben, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung überprüfen zu lassen.

Was besagt das Arbeitsrecht?

Eine fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses benötigt im Allgemeinen einen triftigen Grund, wie es im § 626 Abs. 1 BGB festgehalten ist. Das Arbeitsrecht und das Kündigungsschutzgesetz verlangen solch triftige Gründe für die fristlose Kündigung, wobei verhaltensbedingte, personenbedingte oder vertriebsbedingte Ursachen zählen können.

Gemäß § 626 Abs. 2 BGB muss der Kündigende den fristlosen Kündigungsgrund innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnisnahme geltend machen, ansonsten erlischt das Recht zur fristlosen Kündigung.

In den meisten Fällen erfordert der Kündigungsgrund eine vorherige Abmahnung, es sei denn, es liegt ein extrem schwerwiegender Vertrauensbruch vor, der eine Abmahnung entbehrlich macht. Außerdem muss der Kündigende dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen. Hierfür gibt es Muster sowie Vorlagen, die zu Hilfe genommen werden können.

Gründe für eine fristlose Kündigung für Arbeitgeber

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber sind in der Regel schwerwiegende Verstöße des oder der Arbeitnehmenden gegen seine/ihre vertraglichen Pflichten. Dabei muss es sich um so erhebliche Pflichtverletzungen handeln, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, selbst für die Dauer einer Kündigungsfrist, unzumutbar ist.

Hier sind einige Beispiele:

Schwere Pflichtverletzungen:

  • Arbeitsverweigerung: Ein*e Arbeitnehmer*in, der/die sich beharrlich weigert, seinen/ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen, kann fristlos entlassen werden, insbesondere wenn durch seine/ihre Verweigerung der betriebliche Ablauf gestört wird.
  • Gewalttaten und Beleidigungen: Körperliche Angriffe oder schwerwiegende Beleidigungen, die den Arbeitsfrieden stören, können eine fristlose Kündigung begründen.
  • Eigentumsdelikte: Die Entwendung von Firmeneigentum oder betriebsbezogene Straftaten wie Betrug und Unterschlagung zerstören das Vertrauensverhältnis grundlegend.

Strafbare Handlungen:

  • Wenn ein*e Arbeitnehmer*in sich im Rahmen seiner Tätigkeit strafbar macht (zum Beispiel Korruption), kann dies einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen.

Schlechte Leistung:

  • Nicht jede schlechte Leistung rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Sie muss vielmehr gravierend und wiederholt auftreten, trotz einer vorherigen klaren Abmahnung und Aufforderung zur Verbesserung.

Unentschuldigtes Fehlen:

  • Wenn ein*e Arbeitnehmer*in ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit erscheint und auch keine Information an den Arbeitgeber liefert, kann dies als grobe Pflichtverletzung angesehen werden.

Verstoß gegen Arbeitsschutz- oder Unfallvorschriften:

  • Schwere Verstöße, die zu einer Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz führen, können gewichtige Kündigungsgründe sein.

Alkohol- oder Drogenmissbrauch:

  • Der Alkohol -oder Drogenkonsum kann während der Arbeit oder in einer Art und Weise erfolgen, die die Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigt oder die Arbeitsleistung erheblich mindert.

Illoyales Verhalten:

  • Verhalten, das dem Arbeitgeber nachweislich schadet, das Betriebsklima zerstört oder gegen die Interessen des Arbeitgebers verstößt.

Verweigerung von Anordnungen:

  • Eine wiederholte Missachtung der Weisungen des Arbeitgebers kann als mangelnde Bereitschaft zur Kooperation angesehen werden und eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Verletzung von Nebenpflichten:

  • Bei Krankheit muss die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich gemeldet und nachgewiesen werden. Eine vorgetäuschte Krankheit oder eine verspätete Meldung kann als Täuschungsversuch gewertet werden.

Private Nutzung von Betriebseigentum:

  • Verstöße gegen die Regeln zur Nutzung von Betriebseigentum, besonders wenn diese Nutzung zu Schäden führt oder betriebliche Abläufe stört.

Die Aufzählung ist nicht abschließend, und die Rechtsprechung setzt je nach Einzelfall verschiedene Schwellen dafür, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt. In der Regel muss dem oder der Arbeitnehmer*in vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Abmahnung ausgesprochen werden, es sei denn, das Verhalten ist so schwerwiegend, dass auch dies nicht zumutbar ist.

Wichtig: Jeder Fall muss individuell betrachtet und oft auch gerichtlich überprüft werden.

Gründe für eine fristlose Kündigung für Arbeitnehmer*innen

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ebenso aus wichtigen Gründen fristlos kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist. Hier sind einige beispielhafte Gründe für eine solche außerordentliche Kündigung aus Sicht des Arbeitnehmenden:

Nichtzahlung des Gehalts:

  • Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist, wenn der Arbeitgeber das vereinbarte Entgelt wiederholt oder über einen längeren Zeitraum nicht zahlt und damit seine Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt.

Schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers:

Gesundheitsgefährdung:

  • Davon ist die Rede, wenn der Arbeitgeber die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen ignoriert und dadurch die Gesundheit des oder der Arbeitnehmenden gefährdet wird.

Straftaten des Arbeitgebers:

  • Hierzu gehören strafbare Handlungen des Arbeitgebers gegen den oder die Arbeitnehmer*in oder die Aufforderung, selbst strafbare Handlungen zu begehen.

Vertrauensbruch:

  • Wesentliche Täuschungen oder Lügen über Arbeitsbedingungen oder -inhalte, die für die Entscheidung des oder der Arbeitnehmenden wesentlich waren.

Unzumutbare Arbeitsbedingungen:

  • Extreme Arbeitsbelastungen, stark herabwürdigende Behandlung oder eklatante Verletzungen der Fürsorgepflicht durch den Arbeitgeber.

Unerträgliche Bedingungen:

  • Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die körperliche oder psychische Gesundheit des/der Beschäftigten bedroht, etwa durch einen stark belastenden Arbeitsplatz oder Konflikte am Arbeitsplatz.

Unerlaubte Veränderung von Arbeitsbedingungen:

  • Wenn der Arbeitgeber eigenmächtig wesentliche Aspekte des Arbeitsvertrags ändert, ohne die Zustimmung des/der Beschäftigten zu haben.

Verletzung der Privatsphäre:

  • Das wäre der Fall, wenn der Arbeitgeber beispielsweise die Privaträume des/der Arbeitnehmenden ohne Erlaubnis überwacht oder sich anderweitig unzulässigen Zugriff auf private Dinge verschafft.

Bevor eine fristlose Kündigung ausgesprochen wird, sollte der/die Arbeitnehmende im Idealfall versuchen, den Konflikt zu lösen oder eine Abmahnung auszusprechen, es sei denn, der Vorfall ist so schwerwiegend, dass auch dies nicht zumutbar ist. Es ist empfehlenswert, dass sich Arbeitnehmer*innen bei Erwägung einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einholen, um die eigene Position und die daraus resultierenden Konsequenzen genau zu kennen und abzusichern.

Was muss beachtet werden?

Bezüglich fristloser Kündigungen müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen einige wichtige Punkte beachten:

Beweissicherung:

  • Es ist wichtig, Beweise oder Dokumentationen für den Kündigungsgrund zu sichern, um im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung vorbereitet zu sein.

Interessenabwägung:

  • Bei der Entscheidung zur fristlosen Kündigung sollten die Interessen beider Parteien sorgfältig abgewogen werden, um sicherzustellen, dass die Kündigung gerechtfertigt ist.

Schriftlicher Arbeitsvertrag und Tarifverträge:

  • Es sollte geprüft werden, ob im schriftlichen Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen spezifische Regelungen oder Voraussetzungen für fristlose Kündigungen festgelegt sind.

Beratung und Betriebsrat:

  • Es ist ratsam, sich vor einer fristlosen Kündigung rechtlich beraten zu lassen und den Betriebsrat zu informieren und anzuhören.

Schriftliche Begründung:

  • Obwohl im Kündigungsschreiben der Grund für die fristlose Kündigung nicht genannt werden muss, können Arbeitnehmer*innen verlangen, dass dieser schriftlich mitgeteilt wird (§ 626 Abs. 2 Satz 3 BGB).

Sonderkündigungsschutz

  • Manche Arbeitnehmer*innen haben einen sogenannten Sonderkündigungsschutz. In der Regel dürfen schwangere Frauen und Arbeitnehmer*innen in Elternzeit nicht fristlos gekündigt werden. Um fristlos eine schwerbehinderte Person zu entlassen, ist die Zustimmung des Integrationsamtes und des Betriebsrats erforderlich. Ebenso bedarf die Entlassung eines Betriebsratsmitglieds der Zustimmung des Betriebsrats.

Probezeit

  • Auch in der Probezeit gelten die gleichen Bedingungen und Formalitäten wie bei einer regulären Anstellung.

Eine Frau verlässt nach einer fristlosen Kündigung das Büro mit einer Box mit ihren persönlichen Gegenständen.

Wie geht es weiter nach der fristlosen Kündigung?

Nach einer fristlosen Kündigung gibt es für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber eine Vielzahl von rechtlichen und praktischen Angelegenheiten zu klären.

  • Arbeitslosengeld und Rechtsanspruch:

    Nach einer fristlosen Kündigung sollte sich die gekündigte Person unverzüglich bei der Agentur für Arbeit melden, um seinen/ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu klären. Dabei sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten, und es ist wichtig, alle erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten.

  • Arbeitspapiere und Zeugnis:

    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem/der gekündigten Arbeitnehmenden die erforderlichen Arbeitspapiere auszustellen, die für den weiteren Berufsweg und dem Arbeitsmarkt wichtig sind, und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen, das die Leistungen und das Verhalten des/der ehemaligen Mitarbeiter*in am Arbeitsplatz bewertet.

  • Rechtliche Schritte:

    Sollte die gekündigte Person die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung anzweifeln, kann er sich anwaltlichen Rat einholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte, wie beispielsweise eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht, erwägen, um seine Interessen zu verteidigen. Arbeitsgerichte prüfen in solchen Fällen die Umstände und die Gründe für die außerordentliche Kündigung, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist.

  • Sofortige Freistellung und Aushändigung von Arbeitspapieren:

    In vielen Fällen erfolgt nach einer fristlosen Kündigung eine sofortige Freistellung des/der gekündigten Beschäftigten. Dabei müssen offene Fragen wie Resturlaub, Überstunden und die Aushändigung der erforderlichen Arbeitspapiere und Dokumente zeitnah und rechtskonform geklärt werden.

  • Überprüfung des Kündigungsschreibens:

    Der Arbeitgeber sollte das Kündigungsschreiben und die gesetzlichen Anforderungen sorgfältig prüfen, um sicherzustellen, dass es den rechtlichen Vorgaben entspricht. Ebenso sind weitere Schritte, wie die Anhörung des Betriebsrats, wenn zutreffend, zu berücksichtigen.

  • Betriebliche Umstrukturierung und Anpassung:

    Für den Arbeitgeber kann die fristlose Kündigung eines/einer Mitarbeitenden dazu führen, dass betriebliche Abläufe oder Strukturen angepasst werden müssen. Dies könnte auch die Neubesetzung von Positionen oder die Umverteilung von Aufgaben umfassen.

Hinweis: In jedem Fall sollten sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber nach einer fristlosen Kündigung die Lage sorgfältig evaluieren und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um ihre jeweiligen Interessen zu schützen und mögliche Konflikte zu klären.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst

Wann darf ich fristlos kündigen?

Arbeitnehmer*innen können fristlos kündigen, wenn unter anderem einer der folgenden Gründe vorliegt: Nichtzahlung des Gehalts, Schwere Pflichtverletzung des Arbeitgebers, Gesundheitsgefährdung, Straftaten des Arbeitgebers, etc.

Welche Gründe gibt es für eine fristlose Kündigung?

Zu den Gründen für eine fristlose Kündigung zählen unter anderem Pflichtverletzung, unerlaubtes Fehlen, Verweigerung von Anordnungen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch und wiederholte schlechte Leistungen.

Wann dürfen Arbeitgeber fristlos kündigen?

Arbeitgeber dürfen Mitarbeitende unter anderem fristlos kündigen, wenn diese ihre Pflichten verletzen, unerlaubt fehlen, Anordnungen verweigern, wiederholt schlechte Leistungen abliefern oder sich dem Unternehmen gegenüber illoyal verhalten.

Maria Macher ist Content Managerin bei Factorial und lebt hier ihre Liebe für die deutsche Sprache und HR-Themen aus. Bereits während ihrer Studienzeit in Wien und Barcelona sammelte sie unterschiedlichste Arbeitserfahrungen: beim Early-Stage-Startup bis hin zum multinationalen Konzern. Dabei lernte sie insbesondere, was verschiedene Unternehmenskulturen ausmacht und welche Rolle die wichtigste Ressource in Unternehmen spielt: die Menschen.

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