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Kernarbeitszeit: Definition, Vor- & Nachteile

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Kernarbeitszeit: Definition, Vor- & Nachteile

Klassische Modelle zu Arbeitszeitregelungen wie das typische 9-to-5-Modell kommen in der Arbeitswelt immer mehr aus der Mode. Arbeitgebende stellen sich bei der Gestaltung der Arbeitszeiten immer mehr auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeitenden ein. Die Einführung einer Kernarbeitszeit ist eine Möglichkeit, einen Mittelweg zwischen Flexibilität für die Beschäftigten bei gleichzeitiger Sicherstellung der Arbeitspflichten und einem reibungslosen Betriebsablauf zu finden.

Im Folgenden erläutern wir daher alle wichtigen Regelungen zur Kernarbeitszeit für Arbeitgebende und stellen die Schwächen und Stärken dieses Modells vor.

Key Facts

  1. Die Kernarbeitszeit ist die Zeitspanne an einem Arbeitstag, in der für alle Mitarbeitenden eine Anwesenheitspflicht besteht, um die betrieblichen Abläufe und die Zusammenarbeit zu gewährleisten.
  2. Die Kernarbeitszeit soll den Mitarbeitenden mehr Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass zu einer bestimmten Tageszeit genügend Mitarbeitende anwesend sind, um den Betriebsablauf aufrecht zu erhalten.
  3. Arbeitgebende sind nicht verpflichtet, die Kernarbeitszeiten im Arbeitsvertrag festzulegen.

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Definition

Was bedeutet Kernarbeitszeit?

Insbesondere im Zusammenhang mit flexiblen Arbeitsmodellen und Arbeitszeiten, wie z. B. der Gleitzeit, taucht der Begriff der Kernarbeitszeit häufig auf. Darunter versteht man die Zeitspanne innerhalb eines Arbeitstages, in dem für alle Mitarbeitenden ausnahmslos Anwesenheitspflicht besteht. In Unternehmen, in denen nicht alle Mitarbeitenden im Büro arbeiten oder auch für Mitarbeitende im Homeoffice, gilt für die Kernarbeitszeiten Arbeitspflicht.

Ziel von Kernarbeitszeiten

Mit der Einführung von Kernarbeitszeiten verfolgen Arbeitgebende in der Regel das Ziel, ihren Beschäftigten mehr Freiheit und Flexibilität bei der Gestaltung ihres Arbeitsalltags und ihrer Arbeitszeit einzuräumen. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass zu einer bestimmten Tageszeit alle oder die meisten Arbeitnehmenden anwesend sind, um das tägliche Arbeitsaufkommen im Betrieb bewältigen zu können.

Abgrenzung zu Vertrauensarbeit

Im Gegensatz zur Kernarbeitszeit basiert die Vertrauensarbeit auf dem Prinzip, dass die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit komplett selbst einteilen und keine festen Anwesenheitszeiten vorgegeben sind.

Das Arbeitsergebnis steht hier statt der abgeleisteten Arbeitszeit im Vordergrund, während die genaue Erfassung der Arbeitszeit häufig entfällt.

Aber: Aufgrund des EuGH-Urteils im Jahr 2019 sind jedoch nun alle Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten genau zu erfassen.

Das klasssiche Modell

Bei diesem Modell gibt es feste Arbeitszeiten, z. B. typischerweise von 9:00 bis 17:00 Uhr, während derer alle Mitarbeitenden anwesend sein müssen. Es gibt keine Flexibilität bei Beginn und Ende der Arbeitszeit und auch die Pausenzeiten sind oft genau geregelt.

Beispiele Kernarbeitszeit

Was genau versteht man unter Kernarbeitszeit? Hier ein paar Beispiele.

Beispiel 1: Kernarbeitszeit mit Gleitzeit

Typischerweise wird die Kernarbeitszeit mit der Gleitzeit kombiniert.

Was ist die Gleitzeitregelung genau?

Gleitzeit bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, bei dem die Beschäftigten innerhalb eines vorgegebenen Rahmens den Beginn und das Ende der Arbeit selbst bestimmen können. Meistens gibt es neben dem vorgegebenen Rahmen auch eine Kernzeitregelung, an die sich die Beschäftigten halten müssen.

Dies kann z. B. bedeuten: Der Gleitzeitrahmen liegt zwischen 08:00 und 19:00 Uhr. Die Kernzeit, in der Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz besteht, liegt zwischen 10:00 und 15:00 Uhr.

Was bedeutet dies für die Mitarbeitenden?

Das heißt, dass die Arbeit frühestens um 08:00 Uhr aufgenommen werden kann und spätestens um 19:00 Uhr beendet ist. Dieser vorgegebene Rahmen ergibt sich meistens aus den Büroöffnungszeiten, wenn das Büro von einer Person geöffnet wird, die erst zu einer bestimmten Zeit kommt. In Verwaltungen liegt der früheste Arbeitsbeginn für die Mitarbeitenden in der Regel deutlich vor 8:00 Uhr.

Innerhalb dieses Rahmens können die Mitarbeitenden frei entscheiden, wann sie mit der Arbeit beginnen und wann sie sie beenden. Mit einer Ausnahme: Sie müssen die Kernarbeitszeiten einhalten. Zwischen 10:00 und 15:00 Uhr (in der Regel mit Ausnahme der Mittagspause) besteht Anwesenheits- bzw. Arbeitspflicht.

Beispiel 2: Flexibles Modell

Bei diesem Modell gibt es außer der vorgegebenen Kernarbeitszeit keine weiteren Regelungen des Arbeitgebers bezüglich der Arbeitszeit. Das Unternehmen X hat beispielsweise eine vorgegebene Kernarbeitszeit von 11:00 bis 14:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit können die Mitarbeitenden ihre Arbeitszeit frei einteilen und z. B. auch von zu Hause oder remote arbeiten.

Die vorgegebene Kernarbeitszeit stellt jedoch sicher, dass es einen festen Zeitrahmen für gemeinsame Besprechungen oder Präsentationen oder andere Gespräche gibt.

Regelungen bezüglich der Kernarbeitszeit

Formelle Regelungen zur Kernarbeitszeit

Keine gesetzliche Regelung

Es gibt für Arbeitgebende keine Verpflichtung, die Informationen bezüglich der Kernarbeitszeit im Arbeitsvertrag festzuhalten. Es besteht darüber hinaus keine rechtliche Verordnung, die die Kernarbeitszeit regelt.

Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge enthalten für gewöhnlich Angaben über die vorgesehene wöchentliche Arbeitszeit (z. B. 35 Stunden). Die genaue Verteilung dieser Stunden wird meistens jedoch nicht vertraglich festgelegt. Bei einer geringen Wochenstundenzahl, z. B. 20 Stunden, kann das hingegen der Fall sein. Hier kann es vorkommen, dass die Arbeitgebenden festlegen, dass diese Stunden auf 5 Tage verteilt werden oder etwa an 3 Tagen zu leisten sind.

Betriebsvereinbarung und Dienstanweisung

Üblicherweise sind Informationen zu Kernzeiten in Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen festgehalten.

Die genaue Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit, d. h. die Kernzeitregelung, unterliegt dem Weisungsrecht der Arbeitgebenden.

Betriebsrat

Aber: Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser unbedingt angehört werden, wenn Änderungen der Arbeitszeit eingeführt werden. Nach § 87 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) muss der Betriebsrat der Einführung der Gleitzeit zustimmen.

Dauer der Kernarbeitszeit

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften über die Dauer der Kernarbeitszeit. Grundsätzlich sollte sie jedoch kürzer als die Normalarbeitszeit sein. Dies gilt insbesondere bei Gleitzeit. Denn wenn die Kernarbeitszeit genauso lang ist wie die Gleitzeit, ist für die Arbeitnehmer faktisch kein Ein- und Ausgleiten möglich.

Verletzung der Kernarbeitszeit

Ein Verstoß gegen die Kernarbeitszeit kann für die Arbeitnehmenden schwerwiegende Folgen haben. Angestellte verletzen damit ihre Arbeits- und Anwesenheitspflicht.

Einmalige Verstöße werden von Arbeitgebenden in der Regel nicht sofort geahndet: Es kann vorkommen, dass Beschäftigte einmal verschlafen oder aus anderen Gründen (z. B. Stau oder Zugverspätung) die Kernarbeitszeit nicht einhalten. Problematisch wird dieses Verhalten erst, wenn sich die Verstöße häufen.

In diesem Fall können Arbeitgebende eine Abmahnung aussprechen. Die Abmahnung soll den betroffenen Beschäftigten die Möglichkeit geben, ihr Verhalten zu ändern. Ändert sich das Verhalten der Beschäftigten nicht, können Vorgesetzte im schlimmsten Fall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen.

Aber: Arbeitgebende haben das Recht, eine Abmahnung auch schon bei einem einmaligen Verstoß auszusprechen.

Gut zu wissen: Hat die Abwesenheit der betroffenen Mitarbeitenden gravierende Folgen für das Unternehmen, etwa weil ein wichtiger Kundentermin platzt und damit ein wichtiges Projekt scheitert, haben Unternehmen sogar das Recht auf Schadenersatz.

Kernarbeitszeit und Homeoffice

Auch wenn Ihre Beschäftigten von zu Hause aus arbeiten, bedeutet dies nicht, dass sie die Kernarbeitszeiten nicht einhalten müssen. Anstelle der Anwesenheitspflicht gilt für sie dann eine Arbeitspflicht bzw. Erreichbarkeitspflicht per Telefon, E-Mail, Chat etc.

Teilzeit

Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten empfiehlt es sich für Arbeitgebende, bereits im Arbeitsvertrag Regelungen über die Verteilung der Wochenstunden zu treffen. Häufig kommt es hier zu Missverständnissen und Konflikten, weil Angestellte z. B. bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden diese gerne an 2 Tagen ableisten möchten, die Arbeitgebenden sie aber auf 5 Tage in der Kernarbeitszeit verteilen wollen.

Es ist ratsam, dies bereits im Vorstellungsgespräch zu klären.

Kernarbeitszeit: Vor- und Nachteile

Wenn Sie überlegen, dieses Arbeitszeitmodell in Ihrem Unternehmen einzuführen, können Sie hier einen Blick auf die Vor- und Nachteile des Modells werfen, um zu prüfen, ob es für Ihren Bewtrieb infrage kommt.

Was sind die Vorteile der Kernarbeitszeit?

Flexibilität/Work-Life-Balance

Die Mitarbeitenden können ihre Arbeitszeit außerhalb der Kernarbeitszeit individuell gestalten und so Beruf und Privatleben besser vereinbaren.

Attraktivität

Arbeitgebende, die Kernarbeitszeiten mit Gleitzeit oder anderen flexiblen Arbeitszeitmodellen anbieten, positionieren sich als attraktive Arbeitgebende – eine Tatsache, die in Zeiten des Fachkräftemangels und des War for Talents in der heutigen Arbeitswelt immer wichtiger wird. Vor allem die jüngeren Generationen legen bei der Wahl ihres nächsten Arbeitsplatzes großen Wert auf flexible Arbeitszeiten.

Laut einer aktuellen Ivanti-Studie ist Flexibilität für die befragten deutschen Arbeitnehmenden einer der wichtigsten Faktoren bei der Wahl des Arbeitsplatzes. 87 Prozent der Beschäftigten priorisieren Flexibilität bei den Arbeitszeiten laut Ivanti.

Motivation

Da Flexibilität von vielen Arbeitnehmenden gewünscht wird, führt die Ermöglichung derartiger Arbeitszeiten in der Regel zu zufriedeneren und motivierteren Beschäftigten. Das wirkt sich wiederum positiv auf die Mitarbeiterbindung aus.

Produktivität

Zufriedenheit und erhöhte Motivation führen wiederum zu einer Steigerung der Produktivität. Dies hängt auch damit zusammen, dass die Beschäftigten ihre Arbeitszeit so gestalten können, dass sie in ihren produktivsten Phasen arbeiten.

Kommunikation und Planbarkeit

Gleichzeitig wird durch die Existenz der Kernarbeitszeit sichergestellt, dass das Unternehmen weiterhin Planungssicherheit im Betriebsablauf hat und die notwendigen Meetings und Personalgespräche durchgeführt werden können.

Welche Herausforderungen können sich mit der Einführung von Kernarbeitszeiten ergeben?

Für Mitarbeitende, die sich volle Flexibilität wünschen, ist diese durch die vorhandene Kernarbeitszeit eingeschränkt.

Darüber hinaus entsteht für Arbeitgebende ein erhöhter Verwaltungsaufwand, insbesondere bei der Erfassung der Arbeitszeiten und Koordination von Terminen.

Tipp: Für eine vereinfachte Erfassung der Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeitenden, vor allem bei flexiblen und variablen Arbeitszeitmodellen, können HR-Software wie die von Factorial mit einer übersichtlichen und einfachen digitalen Zeiterfassung helfen und Ihnen und Ihrer Personalabteilung den Arbeitsalltag erleichtern.

Wenn die Kernarbeitszeit sehr kurz ist, kann dies zu einem geringen Teamzusammenhalt im Betrieb führen, da die Mitarbeitenden weniger Zeit miteinander verbringen.
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Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.

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