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Arbeitszeiterfassung

Wochenarbeitszeit: Gesetzliche Regelungen und Änderungen

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Die Wochenarbeitszeit ist ein Maßstab, der vor allem in Arbeitsverträgen Anwendung findet und Auskunft über die erwartete Stundenanzahl pro Woche gibt, die Beschäftigte leisten sollen.

Arbeitgebende müssen dabei verschiedene arbeitsrechtliche Gesetze zum Schutz der Gesundheit und Rechte der Mitarbeitenden einhalten.

Wir erklären die wichtigsten Regelungen rund um die Wochenarbeitszeit und berichten über die geplanten gesetzlichen Änderungen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang.

Kurz erklärt:

  1. Die Wochenarbeitszeit gibt an, wie viele Stunden pro Woche Arbeitnehmende laut Arbeitsvertrag regelmäßig arbeiten sollen.
  2. Die maximale Wochenarbeitszeit in Deutschland ergibt sich derzeit aus der im Arbeitszeitgesetz festgelegten täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden – mit Ausnahmen, die bis zu zehn Stunden täglich erlauben.

Gesetzliche Grundlage:

  1. Die tägliche Höchstarbeitszeit ist in § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt.
  2. Diese tägliche Begrenzung bildet bisher die Grundlage für die Wochenarbeitszeit. Die aktuelle Bundesregierung plant jedoch eine Änderung: Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gesetzlich verankert werden.

Definition: Was ist die gesetzliche Wochenarbeitszeit?

Die Wochenarbeitszeit ist eine wichtige Größe im deutschen Arbeitsrecht und in vielen Arbeitsverträgen. Sie bezeichnet die Anzahl der Stunden, die Arbeitnehmende laut Vertrag oder Absprache regulär pro Woche arbeiten bzw. arbeiten sollen.

Je nach Arbeitsvertrag versteht man in Deutschland unter einer Vollzeitstelle in der Regel 35 bis 40 Stunden pro Woche. Alles unter dieser Stundenanzahl wird üblicherweise als Teilzeitstelle bezeichnet. Dabei kann die wöchentliche Arbeitszeit auf fünf oder sechs Tage verteilt werden – meistens haben deutsche Beschäftigte jedoch eine Fünf-Tage-Woche.

Vollzeit-Stunden pro Woche: 35–40 Stunden

Teilzeit-Stunden: Als Teilzeitbeschäftigter gilt laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG), wer regelmäßig eine niedrige wöchentliche Arbeitszeit hat als Vollzeitbeschäftigte im gleichen Betrieb.

Gesetzliche Grundlage: Wie hoch ist die Wochenarbeitszeit in Deutschland?

Es gilt, dass eine Arbeitszeit von im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden darf.

Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit acht Stunden pro Tag. Dies ist eine Maßnahme des Arbeitsschutzes, um das Wohl und die Gesundheit der Mitarbeitenden sicherzustellen.

Unter bestimmten Voraussetzungen darf diese Höchstgrenze auf bis zu zehn Stunden täglich verlängert werden – jedoch nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der durchschnittliche Arbeitstag acht Stunden nicht überschreitet. Die maximale Arbeitszeit pro Tag von zehn Stunden darf also nicht dauerhaft überschritten werden.

Wochenarbeitszeit maximal: Was passiert, wenn man mehr als 48 Stunden pro Woche arbeitet?

Im Normalfall ergibt sich so bei sechs Arbeitstagen pro Woche eine 48-Stunden-Woche (inklusive Überstunden). Wird diese regelmäßig überschritten, kann das gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen. Dies kann laut § 2 des Arbeitszeitgesetzes Bußgelder für Vorgesetzte nach sich ziehen.

Ausnahmen in Bezug auf die maximale werktägliche Arbeitszeit gibt es nur in bestimmten Branchen oder bei tarifvertraglichen Sonderregelungen. Diese finden Sie in unserem Blogartikel zur maximalen täglichen Arbeitszeit aufgelistet.

Welche Pausenreglungen und Ruhezeiten sind gesetzlich vorgeschrieben?

Außerdem schreibt das Arbeitszeitgesetz verbindliche Pausenregelungen, sowie eine Sonn- und Feiertagsruhe vor:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben.
  • Bei einer Arbeitszeit von über neun Stunden sind es mindestens 45 Minuten Pause.

Arbeitgebende können ihren Beschäftigten selbstverständlich auch längere Pausen gewähren – wichtig ist nur, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpausen nicht unterschritten werden.

Zudem gilt eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Ende und Beginn der Arbeit.

Laut einer repräsentativen Umfrage der Jobbörse jobtensor.com gab etwa die Hälfte der Befragten an, eine Pause von 30 Minuten zu machen. 10 Prozent gaben an, 45 Minuten Pause zu machen, und 11 Prozent eine Stunde. Die Mehrheit – nämlich 88 Prozent – ist mit ihren Pausenzeiten zufrieden. Im Öffentlichen Dienst sind die Pausenzeiten am niedrigsten. In der Beratungsbranche am höchsten.

Obwohl Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht arbeiten dürfen, kann es für bestimmte Branchen Ausnahmen geben. In diesen Fällen werden oft auch Zuschläge gezahlt.

Näheres zu den Regelungen rund um Sonn- und Feiertagsarbeit und den Ausnahmen finden Sie in unserem Artikel zum Thema.

Geplante Gesetzesänderung: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit

Welche Änderung in Bezug auf die Arbeitszeit hat die Bundesregierung vor?

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat in ihrem aktuellen Koalitionsvertrag (2025) eine Änderung in Bezug auf die gesetzlich geregelte Höchstarbeitszeit angekündigt. Konkret geht es darum, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Obergrenze zu ersetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu:

„Die Arbeitswelt ist im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschen sich mehr Flexibilität. Deshalb wollen wir im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen – auch und gerade im Sinne einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zur konkreten Ausgestaltung werden wir einen Dialog mit den Sozialpartnern durchführen.“

Das bedeutet: Statt einer täglichen Begrenzung der Arbeitszeit auf acht bzw. zehn Stunden soll künftig eine flexible Regelung mit einer Wochenarbeitszeit als Obergrenze gelten. Ziel ist es, mehr Flexibilität für Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu ermöglichen – insbesondere zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und einer besseren Work-Life-Balance.

Arbeitszeitgesetz – maximale Wochenarbeitszeit: Ab wann gilt die Änderung?

Die geplante Änderung hin zu einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit ist zunächst nur ein politisches Vorhaben. Wann diese Änderung tatsächlich umgesetzt wird, steht noch nicht fest.

Zunächst muss der reguläre Gesetzgebungsprozess in Gang gesetzt werden: Ein Gesetzentwurf muss erarbeitet und vorgelegt werden, bevor das Gesetz vom Bundestag beschlossen und verabschiedet werden kann.

Arbeitszeitmodelle und flexible Arbeitszeitgestaltung: Der Umbruch der Arbeitswelt

Früher war es üblich, dass Arbeitnehmende an ihrem Arbeitsplatz von Montag bis Freitag im klassischen 9-bis-17-Uhr-Rhythmus arbeiteten. Doch in den letzten Jahrzehnten hat sich vieles verändert:

In den 1960er-Jahren traten zunehmend mehr Frauen in den Arbeitsmarkt ein – in der DDR war das sogar schon früher der Fall, dort allerdings mit einer flächendeckenden Kinderbetreuung. Heute arbeiten in vielen Familien beide Elternteile, sodass der Wunsch nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer größer wird – besonders vor dem Hintergrund, dass die Kinderbetreuung in Deutschland vielerorts noch immer nicht ausreichend ist.

Gleichzeitig haben sich auch die Arbeitszeiten selbst verändert. Viele Geschäfte haben heute länger geöffnet als früher, was zu mehr Schichtarbeit und abweichenden Arbeitszeiten führt. Auch der Fachkräftemangel und der Wandel auf dem Arbeitsmarkt – weg von einem Angebots- hin zu einem Nachfragemarkt für Arbeitskräfte – zwingen viele Arbeitgebende dazu, sich als attraktive Arbeitgeber zu positionieren und ihren Mitarbeitenden sowie potenziellen Bewerber*innen mehr anzubieten.

Flexible Arbeitszeitmodelle, Homeoffice oder Remote Work gehören inzwischen zu den gefragtesten „Benefits“ in der modernen Arbeitswelt.

Im Zuge der geplanten Gesetzesänderungen zur Arbeitszeit könnte es in Zukunft beispielsweise möglich werden, dass ein Arbeitnehmer X, ein Vater von zwei Kindern, an einzelnen Tagen mehr als zehn Stunden arbeitet. Dafür wäre er nur an drei Tagen pro Woche im Einsatzvorausgesetzt, die wöchentliche Höchstarbeitszeit wird nicht überschritten.

Wie berechnet man die Wochenarbeitszeit?

Die Arbeitszeit können Sie ganz einfach mit Online-Rechnern berechnen. Natürlich können Sie auch Excel-Tabellen verwenden, in denen Sie Ihre Arbeitszeiten dokumentieren. So stellen Sie sicher, dass weder die tägliche Höchstarbeitszeit noch der Ausgleichszeitraum von sechs Monaten bzw. 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden pro Tag überschreiten.

Alternativ können Sie auch auf eine HR-Software wie die von Factorial zurückgreifen, die bereits ein integriertes Tool zur Arbeitszeiterfassung mitbringt. Mitarbeitende können ihre Arbeitszeit bequem per App oder am Desktop eingeben. Das Tool weist zudem automatisch auf Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben hin – auch bei künftigen gesetzlichen Änderungen.

So behalten Sie stets den Überblick und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

 

 

 

 

 

 

 

 

Julia Lehmann ist Schriftstellerin, Philosophin, Künstlerin und Übersetzerin und schreibt seit 3 Jahren über HR- und arbeitsbezogene Themen und Nachrichten.