Viele Arbeitnehmende erhalten zum Jahresende eine zusätzliche Zahlung zum Arbeitslohn – das sogenannte 13. Monatsgehalt, das für viele die Freude am Weihnachtsfest steigert.
Ob diese Zahlung verpflichtend ist und welche Regelungen dabei zu beachten sind, erklären wir im folgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Zahlung zum regulären Entgelt, die in individuellen Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geregelt sein kann.
- Die Zahlung des 13. Monatsgehalts ist in Deutschland gesetzlich nicht verpflichtend – es besteht also kein automatischer Anspruch darauf.
- Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt sind nicht vollständig deckungsgleich, auch wenn sie im Alltag oft miteinander verwechselt werden.
- Definition: Was ist das 13. Monatsgehalt?
- Unterschied: Was ist das Weihnachtsgeld und das 14. Monatsgehalt?
- Müssen Arbeitgebende das 13. Monatsgehalt zahlen?
- Wie viel Geld bekommt man beim 13. Gehalt?
- Ist ein 13. Monatsgehalt steuerfrei?
- Automatisierte Lohnabrechnung für effiziente Gehaltsprozesse
Definition: Was ist das 13. Monatsgehalt?
Obwohl das Jahr nur 12 Monate hat und Arbeitnehmende regulär 12-mal im Jahr ihren Lohn bzw. ihr Gehalt erhalten, bekommen viele zusätzlich ein 13. Monatsgehalt. Dabei handelt es sich um eine Zahlung, die in der Regel zum Jahresende oder zur Sommerzeit an die Beschäftigten eines Unternehmens ausgezahlt wird. Das 13. Monatsgehalt wird daher häufig auch als Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bezeichnet.
Unterschied: Was ist das Weihnachtsgeld und das 14. Monatsgehalt?
Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt – zwei verschiedene Dinge
Hinweis: Streng genommen sind Weihnachtsgeld und 13. Monatsgehalt nicht dasselbe. Das 13. Monatsgehalt ist meist eine vertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegte, vorab definierte Zahlung.
Weihnachtsgeld hingegen ist in der Regel eine freiwillige Sonderzahlung, die den Mitarbeitenden häufig als Anerkennung für ihre Arbeitsleistung oder zur Motivation zum Jahresende gezahlt wird – meist im November oder Dezember, manchmal auch als Urlaubsgeld zur Jahresmitte.
Warum ist dieser Unterschied wichtig?
Der Unterschied liegt vor allem im Zweck der Zahlung:
- Weihnachtsgeld dient meist als Belohnung oder Anerkennung für geleistete Arbeit. Es ist häufig nicht vertraglich garantiert und kann von Arbeitgebenden in der Höhe oder Auszahlung variiert werden. Es fungiert so eher als ein Bonus oder eine Prämie.
- Das 13. Monatsgehalt hingegen ist – wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt – unabhängig von der individuellen Leistung zu zahlen. Mitarbeitende erhalten es also auch dann, wenn keine besondere Arbeitsleistung hervorgehoben wird. Diese Zusatzzahlung ist vielmehr eher an die Betriebszugehörigkeit geknüpft.
Relevanz bei Kündigung oder Ausscheiden
Diese Unterscheidung ist insbesondere bei Kündigungen oder vorzeitigem Ausscheiden aus dem Unternehmen von Bedeutung:
- Wenn ein 13. Monatsgehalt vertraglich geregelt ist, haben Mitarbeitende Anspruch auf eine anteilige Auszahlung, auch wenn sie das Unternehmen vor Jahresende verlassen.
- Beim Weihnachtsgeld besteht ein solcher Anspruch nicht automatisch. Ob ein anteiliger Betrag gezahlt wird, hängt davon ab, ob das Weihnachtsgeld freiwillig, an Bedingungen geknüpft oder vertraglich geregelt ist.
Und was ist das 14. Monatsgehalt?
Der Begriff 14. Monatsgehalt bezeichnet eine weitere zusätzliche Zahlung zur Gehaltszahlung, die im Arbeitsvertrag meist fest vereinbart ist – oft auch bereits in ihrer Höhe. In der Regel wird das 13. Monatsgehalt als Weihnachtsgeld bezeichnet und das 14. Monatsgehalt als Urlaubsgeld, das Mitarbeitende in einigen Ländern sogar verpflichtend zur Ferienzeit im Sommer erhalten.
Müssen Arbeitgebende das 13. Monatsgehalt zahlen?
Für Arbeitgebende gibt es im Arbeitsrecht keine gesetzliche Pflicht, den Beschäftigten ein 13. Monatsgehalt zu zahlen. Ein gesetzlicher Anspruch auf das 13. Monatsgehalt für Arbeitnehmende besteht also nicht.
Ein Anspruch kann jedoch begründet werden durch:
- einen Tarifvertrag
- eine Betriebsvereinbarung
- den individuellen Arbeitsvertrag
- oder kann sich auf betrieblicher Übung ergeben.
Wichtig: Dies gilt für Deutschland.
Unternehmen, die international agieren, sollten vorab prüfen, ob in den jeweiligen Ländern eine Pflicht zur Zahlung eines 13. Monatsgehalts besteht. In einigen Ländern ist die Auszahlung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt jedoch als betriebliche Übung und wird von den dortigen Arbeitnehmenden erwartet. Unternehmen, die eine solche Zahlung nicht anbieten, positionieren sich daher oft als weniger attraktive Arbeitgebermarke.
So ist das 13. Monatsgehalt beispielsweise in Portugal, Spanien, Griechenland sowie in vielen lateinamerikanischen Ländern verpflichtend.
In Europa üblich ist es Armenien, Italien, Kroatien, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Slowakei, Schweiz.
Wie viel Geld bekommt man beim 13. Gehalt?
Liegt dem Arbeitsverhältnis eine Vereinbarung über ein 13. Monatsgehalt zugrunde, handelt es sich dabei oft um ein volles Monatsgehalt. Dieses wird meist am Jahresende vollständig ausgezahlt.
Es kann jedoch auch üblich sein, das 13. Monatsgehalt anteilig über das Jahr verteilt – etwa monatlich oder quartalsweise – zu zahlen.
Treten Mitarbeitende erst im Laufe des Jahres in das Unternehmen ein oder scheiden vorzeitig aus, wird die Sonderzahlung häufig anteilig ausgezahlt.
Berechnung: Wie berechne ich die Höhe des 13. Monatsgehalts?
Stellen wir uns also vor, Arbeitnehmer X erhält von seinem Arbeitgeber ein monatliches Gehalt von 2.500 Euro. Es liegt eine Betriebsvereinbarung vor, in der geregelt ist, dass allen Mitarbeitenden ein 13. Monatsgehalt in Höhe des regulären Arbeitslohns anteilig zu den geleisteten Monaten im Kalenderjahr zusteht.
Arbeitnehmer X ist jedoch erst zum 01. April in das Unternehmen eingetreten. Das bedeutet, dass er im laufenden Kalenderjahr nur 9 von 12 Monaten betriebstreu war.
In diesem Fall ergibt sich folgende Rechnung:
2.500 Euro × (9 Monate ÷ 12 Monate) = 1.875 Euro
Arbeitnehmer X hätte Anspruch auf ein anteiliges 13. Monatsgehalt in Höhe von 1.875 Euro.
Ist ein 13. Monatsgehalt steuerfrei?
Da es sich beim 13. Monatsgehalt nicht um klassische Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld handelt, sondern um einen Teil des vertraglich vereinbarten Gehalts, unterliegt es in der Regel ganz normal der Lohnsteuer.
Die Steuerpflicht entsteht unabhängig davon, ob es sich um eine freiwillige Zahlung handelt oder diese vertraglich zugesichert ist.
Dabei wird das 13. Monatsgehalt unter sonstige Bezüge versteuert.
Automatisierte Lohnabrechnung für effiziente Gehaltsprozesse
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